# taz.de -- Neue Umfrage: Viele Jüngere für „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht
       
       > 46 Prozent der Deutschen wünschen sich „Nur Ja heißt Ja“ im
       > Sexualstrafrecht. Allerdings unterscheiden sich die befragten
       > Altersgruppen sehr in ihren Ansichten.
       
 (IMG) Bild: Der Bundesrat hat sich für „Nur Ja heißt Ja“ ausgesprochen, was tut nun die Bundesregierung?
       
       dpa | Knapp jeder zweite Bundesbürger hielte es für richtig, wenn
       [1][sexuelle Handlungen ohne ausdrückliches Einverständnis] in Zukunft
       strafbar wären. Für einen Wechsel hin zum Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im
       Sexualstrafrecht sprachen sich in einer repräsentativen Befragung im
       Auftrag der Deutschen Presse-Agentur 46 Prozent der Befragten aus. 32
       Prozent der Teilnehmer der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov
       befürworteten eine Beibehaltung des aktuell geltenden Grundsatzes „Nein
       heißt Nein“. 22 Prozent der insgesamt 2.230 Menschen, die zwischen Freitag
       und Montag an der Umfrage teilnahmen, trauten sich in dieser Frage kein
       Urteil zu.
       
       Große Unterschiede zwischen den Geschlechtern fördert die Umfrage nicht
       zutage. Einen Wechsel hin zu „Nur Ja heißt Ja“ fänden demnach 45 Prozent
       der Männer und 46 Prozent der Frauen richtig. Eine signifikante Rolle
       spielt dagegen das Alter. Von den Befragten im Alter zwischen 18 und 29
       Jahren befürworteten 62 Prozent eine entsprechende Reform. Unter den
       Bundesbürgern im Alter zwischen 30 und 49 Jahren sind es rund 12
       Prozentpunkte weniger. Am niedrigsten ist der Anteil der Befürworter von
       „Nur Ja heißt Ja“ unter den Menschen im Alter zwischen 50 und 59 Jahren mit
       37 Prozent.
       
       ## Länderkammer ist dafür
       
       [2][Der Bundesrat hatte sich am Freitag vergangener Woche für die
       Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht
       ausgesprochen]. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der von Hamburg
       und Mecklenburg-Vorpommern vorangetrieben wurde, fand in der Länderkammer
       eine Mehrheit.
       
       Nun steht es im Ermessen der Bundesregierung, ob sie den Vorschlag der
       Länder aufnimmt. [3][Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist
       dafür]. In der Union gibt es allerdings noch bei einigen Politikern
       Zweifel, ob dies der richtige Weg ist.
       
       Im Juni hatte Hubig bereits angekündigt, für Jugendliche werde das Prinzip
       des „Nur Ja heißt Ja“ auf jeden Fall kommen. Im Koalitionsvertrag von CDU,
       CSU und SPD finden sich zwar einige Vorhaben zum Schutz von Frauen vor
       Gewalt – etwa die elektronische Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner. Eine
       Änderung, wie sie nun der Bundesrat vorgeschlagen hat, ist dort aber nicht
       erwähnt.
       
       ## Reform vor zehn Jahren
       
       Bis 2016 sah das Sexualstrafrecht vor, dass der Täter das Opfer mit Gewalt,
       beziehungsweise durch Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder unter
       Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert
       ist, zu sexuellen Handlungen nötigt. Vor zehn Jahren wurde dann
       entschieden, dass nicht länger ausschließlich Zwang, sondern der
       entgegenstehende Wille der betroffenen Person im Mittelpunkt stehen solle.
       Seither gilt das „Nein heißt Nein“-Modell.
       
       Die Befürworter der weitreichenderen Lösung „Nur Ja heißt Ja“, die in
       einigen anderen europäischen Staaten – darunter Schweden, Spanien,
       Frankreich und Belgien – angewendet wird, sehen das Fehlen einer
       freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als
       zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit. Sie verweisen auf Fälle, in
       denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen
       Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und
       daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können. „In der
       Praxis führt das dazu, dass tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle
       Handlungen entweder nicht zur Anklage gelangen oder im gerichtlichen
       Verfahren nicht hinreichend nachweisbar sind“, sagt Hamburgs
       Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).
       
       ## Zustimmung kann verbal oder mit Gesten erfolgen
       
       YouGov hatte den Teilnehmern der Umfrage die Frage vorgelegt: „Im
       Sexualstrafrecht gilt in einigen europäischen Staaten der Grundsatz „Nur Ja
       heißt Ja“, bei dem eine aktive Zustimmung, verbal oder non-verbal verlangt
       wird. In Deutschland muss das Opfer dagegen aktiv widersprechen – es gilt
       das Prinzip „Nein heißt Nein“. Finden Sie den aktuell geltenden Grundsatz
       richtig oder befürworten Sie eine Reform hin zu „Nur Ja heißt Ja“?“
       
       ## Teils große Unterschiede zwischen Anhängern einzelner Parteien
       
       Blickt man auf die politischen Parteien, zeigt sich, dass die meisten
       Unterstützer des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ unter denjenigen zu finden
       sind, die angaben, zuletzt die Grünen gewählt zu haben. Drei von vier
       Wählerinnen und Wählern der Partei halten es für zwingend, dass sich jemand
       vor einer sexuellen Handlung versichert, dass diese auch gewollt ist. Auch
       unter den Anhängern der Linkspartei sind die Befürworter einer solchen
       Reform deutlich in der Mehrheit. Für die Wähler von SPD, CDU, CSU und FDP
       haben die Meinungsforscher etwas niedrigere Werte ermittelt, die in etwa
       dem gesamtdeutschen Durchschnitt entsprechen.
       
       ## AfD-Wähler sind besonders skeptisch
       
       Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn man auf das BSW und die AfD blickt.
       Nur gut jeder dritte BSW-Wähler und weniger als jeder dritte Wähler der AfD
       spricht sich dafür aus, im Sexualstrafrecht von „Nein heißt Nein“ zu „Nur
       Ja heißt Ja“ zu wechseln.
       
       17 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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       bleibt weitgehend zahnlos, bis auf eine deutliche Ansage an die
       Mitgliedsländer.