# taz.de -- Sexuelle Gewalt gegen Kinder: Polizei registriert mehr Fälle
       
       > Die sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche steigt an.
       > Besonders hoch ist der Anstieg bei Jugendpornos. Das könnte mit KI zu tun
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Digitale, sexualisierte Gewalt gegen Jugendliche: Trotz der hohen Zahlen im Hellfeld, es bleiben auch weiterhin blinde Flecken
       
       „Digitale sexualisierte Gewalt ist Alltag für Jugendliche“, sagte Kerstin
       Claus am Dienstag im Haus der Bundespressekonferenz. Die Bundesbeauftragte
       gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen fasste damit die
       Statistik für das Jahr 2025 zusammen, die sie gemeinsam mit Innenminister
       Alexander Dobrindt (CSU) und dem Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Holger
       Münch, vorstellte.
       
       Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der sexuellen Missbrauchsfälle an
       Kindern unter 14 Jahren auf 17.126 – ein Plus von 4,7 Prozent gegenüber
       2024. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren wuchs die Zahl auf 1.239
       Fälle, ein Anstieg um 4 Prozent.
       
       Wie immer gilt bei Polizeistatistiken: Sie erfassen nur angezeigte Fälle.
       Die Statistik zeige lediglich das Hellfeld, sagte auch Innenminister
       Dobrindt. Er rechne mit einem deutlich größeren Dunkelfeld, das er nicht
       beziffern könne.
       
       So drastisch die hohen Zahlen im Hellfeld auch seien, sagte Kerstin Claus:
       „Es bleiben blinde Flecken.“ Denn sie zeigten gerade nicht, wie sehr
       Jugendliche zur Zielscheibe von Tätern – gerade im Internet – würden.
       „Cybergrooming“ sei zum Beispiel nur dann strafbar, wenn es explizit Kinder
       unter 14 Jahren betreffe, obwohl mehr als ein Drittel aller Jugendlichen
       davon Opfer würden.
       
       ## Erpressung mit intimen Bildern sind nicht in der Statistik
       
       Beim sogenannten [1][Cybergrooming] suchen Täter gezielt über das Internet
       Kontakt zu Kindern, um sexuelle Handlungen anzubahnen. Strafbar ist die
       Kontaktaufnahme, wenn sie mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen
       Handlungen zu bringen.
       
       Die Erpressung mit intimen Bildern, das sogenannte [2][Sextortion], sei
       zwar strafbar, aber falle nicht unter Sexualdelikte, erklärte Claus.
       Dementsprechend komme Sextortion auch nicht im Lagebild vor.
       
       Die Kriminalität mit kinderpornografischen Inhalten ist im vergangenen Jahr
       leicht um 2,7 Prozent auf 41.677 Fälle gesunken. Im Gegensatz dazu
       erreichten Straftaten in Verbindung mit jugendpornografischen Inhalten
       einen Höchstwert von 11.515 Fällen – ein Anstieg um fast 20 Prozent zum
       Vorjahr.
       
       Innenminister Dobrindt spricht von einem „dramatischen Befund“, der unter
       anderem auf die neuen Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz
       zurückführen sei. Es sei für Kriminelle sehr einfach, bereits bestehendes
       Missbrauchs-Material mithilfe von KI noch mal zu verändern.
       
       ## 100.000 Hinweise aus den USA
       
       Laut BKA-Chef Holger Münch hat seine Behörde im vergangenen Jahr über
       100.000 strafrechtlich relevante Hinweise von der gemeinnützigen
       Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC)
       aus den USA bekommen. NCMEC leitet verdächtige IP-Adressen an die deutschen
       Behörden weiter.
       
       Von europäischen Anbietern bekomme das BKA jährlich etwa 2.000 Hinweise,
       sagt Münch. Diesen „überschaubaren Erfolg“ führt er auf die europäische
       Rechtslage zurück und fügt hinzu: „Das Vorbild ist da die USA.“
       
       Konstantin von Notz ist Innenpolitiker der Grünen im Bundestag. Er
       kritisiert, die Strafverfolgung von Sexualdelikten werde dadurch
       geschwächt, dass die Politik über „Massenüberwachungsinstrumente“
       diskutiere, anstatt zielgerichtete, rechtssichere Maßnahmen umzusetzen.
       
       Die Bundesregierung hat Ende Juni ein Gesetz zur dreimonatigen
       [3][Vorratsdatenspeicherung] von IP-Adressen in den Bundestag eingebracht.
       Von Notz sagt, es sei fraglich, ob diese Vorratsdatenspeicherung überhaupt
       rechtssicher sei.
       
       Mit seinen Bedenken hat er auch die Bundesregierung konfrontiert. Die weist
       seine Anfrage brüsk zurück: „Die Bundesregierung sieht im Übrigen weder
       ‚erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken‘ noch europarechtliche Risiken.“
       Auf ein von der Europäischen Kommission initiiertes
       Folgenabschätzungsverfahren zum Thema Vorratsdatenspeicherung wolle die
       Regierung nicht warten.
       
       21 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Maier
       
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