# taz.de -- Nach Messerangriff durch Rechtsextremen: Nicht das erste Mal
       
       > Der 17-Jährige, der in Göttingen einen Antifaschisten niedergestochen
       > hat, war polizeibekannt. Die taz sprach nun mit dem Überlebenden und
       > einem Zeugen.
       
 (IMG) Bild: Göttingen war Hochburg der linken Szene: Die Messerattacke könnte ein Anlass sein, wieder verlässliche Antifa-Strukturen aufzubauen
       
       „Er kam zurück, um zu töten.“ Nach längerer Überlegung wählt Martin K. im
       Gespräch mit der taz diese Worte. Es geht um die Nacht zum 21. Juni, in der
       er Zeuge wurde, wie Lars E. in Göttingen gezielt niedergestochen wurde. Der
       Student und Antifa-Aktivist verlor viel Blut, er wurde notoperiert, ins
       künstliche Koma versetzt, später erneut operiert. Er überlebte den
       Messerangriff des 17-jährigen Max D., der in der rechten Szene aktiv ist,
       nur knapp.
       
       [1][Die Polizei nahm D. am Tag nach der Tat fest,] ließ ihn aber wieder
       frei, da „eine Notwehrsituation nicht auszuschließen“ sei, hieß es. Auch
       ein weiterer Jugendlicher, der D. begleitet hatte, stellte das in sozialen
       Medien so dar. Lars E. und Martin K. aber schildern im Gespräch mit der taz
       einen gezielten Angriff und keine Notwehrsituation.
       
       Unstrittig ist, dass Max D. und ein weiterer Jugendlicher aus der rechten
       Szene, die beide Kampfsport betreiben, sowie fünf Antifa-Aktivist:innen in
       jener Nacht nicht zufällig aufeinandertrafen. Martin K. und Lars E.
       verabredeten sich mit drei Bekannten um zwei Uhr morgens auf einem
       Parkplatz am Fridtjof-Nansen-Weg. Ihre Idee: Sie wollten Max. D. auf dem
       Nachhauseweg vom [2][Fußball-WM-Spiel Deutschland gegen Côte d'Ivoire]
       ansprechen, ihm in der Nähe seines Wohnhauses eine „Ansage“ machen.
       
       Der 17-Jährige war ihnen, so erzählen Lars E. und Martin K., wegen seiner
       rechtsextremen Aktivitäten schon länger aufgefallen. Er gehöre einem
       einschlägigen Freundeskreis an, sei dort eine der Führungspersonen. Bereits
       im Winter 2024 habe er Jugendliche im Göttinger Jugendzentrum „Juzi“ verbal
       bedroht, kurz vor der Messertat habe er linke Aktivist:innen in der
       Fußgängerzone angegriffen.
       
       ## Täter drehte sich plötzlich um und rannte zurück
       
       Zu der „Ansage“ sei es aber dann gar nicht gekommen. „Wir haben die beiden
       Rechtsextremen zu spät bemerkt, haben sie auch nicht umstellt“, sagt Martin
       K. Max D. und sein Begleiter seien sofort die Straße im gut situierten
       Ostviertel, wo sich die Villen von der Innenstadt bis hoch an den Waldrand
       aneinanderreihen, hochgerannt. Dann habe Max D. sich plötzlich umgedreht,
       sei direkt auf Lars E. zugelaufen und habe zugestochen.
       
       Der 23-jährige E. lief noch ein Stück mit den anderen die Straße wieder
       herunter, musste sich dann aber hinlegen, sagt Martin K. Alle hätten dann
       schnell reagiert. „Einer drückte fest auf meine blutende Wunde, einer hat
       meine Beine hochgehalten, einer rief den Rettungswagen“, erinnert sich Lars
       E. Die Polizei sei schnell vor Ort gewesen.
       
       Bei dem Angriff wurde seine Arterie direkt am Herz zerschnitten, die Lunge
       getroffen. Fünf Liter Blut mussten zugeführt werden. Drei Tage lag der
       Student im Koma, erst war ungewiss, ob er überleben würde. Am vergangenen
       Donnerstag konnte er das Krankenhaus verlassen. „Ich kämpfe mich zurück“,
       sagt er. „Jeden Tag nehme ich mir eine Sache vor, mehr geht noch nicht.“
       
       Bereits im Krankenhaus wollte die Polizei den gerade aus dem Koma erwachten
       Lars E. ohne Anwalt vernehmen und DNA sicherstellen. Beides lehnte er wegen
       seines körperlichen Zustands ab. Mittlerweile hat er ausgesagt, auch ein
       Begleiter und Ersthelfer. Zu einem Haftbefehl gegen Max. D. führten die
       Aussagen aber nicht.
       
       ## Staatsanwalt zieht Notwehr in Betracht
       
       Einer der Gründe: D. könnte aus Notwehr gehandelt haben. „Nach dem
       bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der
       Beschuldigte von mehreren vermummten Personen – darunter dem später
       Verletzten sowie einem seiner Begleiter – vor seinem Eintreffen zu Hause
       verfolgt wurde“, antwortet der zuständige Oberstaatsanwalt Frank-Michael
       Laue der taz schriftlich. Auch wenn bislang eine Einlassung des
       Beschuldigten nicht vorläge, sei eine Notwehr ernsthaft in Betracht zu
       ziehen.
       
       Der Kamerad vom Max D. sagte im Gespräch mit der Wochenzeitung Die Zeit,
       dass sie in der Nacht angegriffen und umstellt worden seien. Dass Max D.
       ein Messer bei sich trug, betätigte er. Sein Kamerad habe sich bedroht
       gefühlt.
       
       „Wir haben keine körperliche Auseinandersetzung gesucht, wir hatten auch
       keine Gegenstände, die als Waffe dienen könnten, dabei“, sagt hingegen
       Martin K. der taz. Das Argument der Notwehr möchte Anwalt Sven Adam so
       nicht gelten lassen. „Der Tatverdächtige“, so Adam, habe zuvor gar keinen
       körperlichen Kontakt mit seinem Mandanten gehabt. Er habe sich auch selbst
       nicht an die Polizei gewandt. Die Polizist*innen holten ihn von zu
       Hause ab, nachdem Antifaschist:innen ihn online geoutet hatten.
       
       ## Strafrechtlich doch bereits in Erscheinung getreten
       
       Max D. hatte sich schon einmal auf Notwehr berufen, nachdem er einem
       Kioskbetreiber am 9. September 2025 dreimal mit der Faust ins Gesicht
       geschlagen und ihm die Nase gebrochen hatte. Vorher war Max D. tagelang zu
       dem Kiosk in der Nähe seiner Berufschule gegangen und hatte den Betreiber
       immer wieder rassistisch beleidigt. Als es dem Kioskbetreiber dann reichte,
       er ihn am Rucksack packte, um ihn zur Schulleitung zu bringen, schlug D. zu
       und sprach anschließend von Notwehr.
       
       Es gab ein Verfahren gegen D., das mit einer „erzieherischen Maßnahme nach
       dem Jugendstrafrecht“ endete. In der vergangenen Woche hatte die
       Staatsanwaltschaft noch erklärt, dass der Tatverdächtige Max D. zuvor noch
       nicht strafrechtlich aufgefallen sei. Das sei ein Irrtum gewesen,
       bestätigte Staatsanwalt Laue der taz.
       
       Die Staatsanwaltschaft zweifelte das Notwehrverständnis des damals
       16-Jährigen stark an. „Ich sehe hier eine anhaltende Gewaltkaskade bei dem
       Tatverdächtigen“, betont Sven Adam und fordert eine Untersuchungshaft.
       
       14 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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