# taz.de -- Vergewaltigung in der Ehe in Italien: Nicht nur Opfer eines Mannes
       
       > Eine Frau in Süditalien war immer wieder von ihrem Ehemann misshandelt
       > worden. Die italienische Justiz sah kein Problem, die europäische
       > durchaus.
       
 (IMG) Bild: Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
       
       Der Mann will, seine Frau aber nicht? Da ist es doch völlig normal, wenn er
       ihren Widerstand bricht. So sind Männer schließlich. Mit dieser Begründung
       stellte eine Staatsanwältin im süditalienischen Benevent ein Verfahren
       wegen Vergewaltigung in der Ehe und häuslicher Gewalt ein. Und eben diese
       Begründung bescherte Italien jetzt [1][eine Verurteilung des Europäischen
       Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)], der eine Zahlung des italienischen
       Staats an das Opfer in Höhe von 60.000 Euro verfügte.
       
       Die heute 42-jährige Audrey Ubeda hatte im Frühjahr 2021 Strafanzeige gegen
       ihren Mann erstattet, weil er [2][immer wieder gegen sie gewalttätig wurde]
       und weil er sie mehrfach zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Doch die
       Staatsanwältin, auf deren Tisch der Fall landete, zuckte nur mit den
       Schultern. Mit keinem Wort stellte sie in ihrem Einstellungsbescheid die
       Tatvorwürfe infrage. Dennoch wischte sie sie einfach vom Tisch.
       
       Der Mann hatte seiner Frau einmal ein Messer an die Kehle gehalten,
       übrigens gerade in dem Moment, als im Fernsehen ein Bericht über einen
       Femizid lief. Das sei doch bloß „ein geschmackloser Scherz“ gewesen,
       lautete die, nun ja, juristische Bewertung.
       
       Und er habe nachts seiner schlafenden Frau die Pyjamahose heruntergezogen,
       um gegen ihren Willen in sie einzudringen? Die Staatsanwältin befand, es
       sei doch „normal für Männer, jenes Minimum an Widerstand überwinden zu
       müssen, den jede Frau im Rahmen einer stabilen und dauerhaften Beziehung
       angesichts ihrer durch die alltäglichen Obliegenheiten hervorgerufenen
       Müdigkeit auszuüben geneigt ist, wenn der Ehemann sich sexuell nähert“.
       
       ## Schleppende Abwicklung
       
       Doch Audrey Ubeda gab nicht auf. Sie legte nicht nur Widerspruch gegen den
       Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft ein, sondern sie verklagte
       zugleich Italien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil
       sie die Worte der Staatsanwältin als Verstoß gegen ihre Menschenrechte
       sanktioniert sehen wollte.
       
       Und Ubeda bekam jetzt Recht. Der EGMR stellte in seinem Urteil fest,
       Italien habe „das Verbot inhumaner und erniedrigender Behandlung“ verletzt
       und „das Recht der Klägerin auf Respekt für ihr Privat- und ihr
       Familienleben“ nicht gewährleistet.
       
       Ja, mehr noch: „Außerdem haben die sexistischen und mit Stereotypen
       aufgeladenen Bemerkungen der Staatsanwaltschaft Frau Ubeda einer weiteren
       Viktimisierung unterzogen“ – die Klägerin war in den Augen des EGMR Opfer
       nicht nur ihres Mannes, sondern dann erneut [3][der italienischen Justiz]
       geworden.
       
       Außerdem hatte der Europäische Gerichtshof auch die schleppende Abwicklung
       des Sorgerechtsstreits der Frau mit ihrem Mann, in dem es um die beiden
       minderjährigen Kinder ging, moniert. Deshalb erhielten Ubeda und ihre
       beiden Kinder je 15.000 Euro Schadensersatz. Obendrauf kamen noch 15.000
       Euro für die der Klägerin entstandenen Verfahrenskosten, macht summa 60.000
       Euro.
       
       Zugleich trieb die Frau aber auch in Italien die Strafanzeige gegen ihren
       Mann weiter voran. Ihr gelang es, den ursprünglichen Beschluss zur
       Einstellung des Verfahrens zu kippen. In dem daraufhin unter Federführung
       einer neuen Staatsanwältin angestrengten Prozess wurde der Mann schließlich
       im vergangenen Juni zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
       Weiterhin aber befindet er sich auf freiem Fuß, da er Berufung eingelegt
       hat. Vor einem Urteil in letzter Instanz muss er nicht damit rechnen, in
       Haft genommen zu werden.
       
       Und im Jahr 2024 hatte Ubeda, nach immerhin drei Jahren, auch erreicht,
       dass ihrem Mann das Sorgerecht für die beiden Kinder entzogen wurde. Diese
       drei Jahre – auch daran erinnert der EGMR – hatte Ubeda mit den Kindern in
       einer geschützten Einrichtung verbringen müssen, zu dritt auf 15
       Quadratmetern.
       
       Ubeda selbst kommentierte das Urteil des Straßburger Gerichtshofs mit den
       Worten: „Für mich ist das ein Ende, ein Neuanfang, ich fühle mich wie ein
       Phönix, der aus der Asche aufsteigt.“ Die größte Genugtuung aber ziehe sie
       daraus, „einen Kampf im Namen aller Frauen gewonnen zu haben, damit sich
       nie mehr das wiederholt, was mein Leben völlig erschüttert hat“.
       
       8 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://hudoc.echr.coe.int/#
 (DIR) [2] /Zum-Tag-gegen-Gewalt-gegen-Frauen/!6128745
 (DIR) [3] /Bitterkeit-und-Ekel/!5827206&s/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Braun
       
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