# taz.de -- Vergewaltigung in der Ehe in Italien: Nicht nur Opfer eines Mannes
> Eine Frau in Süditalien war immer wieder von ihrem Ehemann misshandelt
> worden. Die italienische Justiz sah kein Problem, die europäische
> durchaus.
(IMG) Bild: Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Der Mann will, seine Frau aber nicht? Da ist es doch völlig normal, wenn er
ihren Widerstand bricht. So sind Männer schließlich. Mit dieser Begründung
stellte eine Staatsanwältin im süditalienischen Benevent ein Verfahren
wegen Vergewaltigung in der Ehe und häuslicher Gewalt ein. Und eben diese
Begründung bescherte Italien jetzt [1][eine Verurteilung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)], der eine Zahlung des italienischen
Staats an das Opfer in Höhe von 60.000 Euro verfügte.
Die heute 42-jährige Audrey Ubeda hatte im Frühjahr 2021 Strafanzeige gegen
ihren Mann erstattet, weil er [2][immer wieder gegen sie gewalttätig wurde]
und weil er sie mehrfach zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Doch die
Staatsanwältin, auf deren Tisch der Fall landete, zuckte nur mit den
Schultern. Mit keinem Wort stellte sie in ihrem Einstellungsbescheid die
Tatvorwürfe infrage. Dennoch wischte sie sie einfach vom Tisch.
Der Mann hatte seiner Frau einmal ein Messer an die Kehle gehalten,
übrigens gerade in dem Moment, als im Fernsehen ein Bericht über einen
Femizid lief. Das sei doch bloß „ein geschmackloser Scherz“ gewesen,
lautete die, nun ja, juristische Bewertung.
Und er habe nachts seiner schlafenden Frau die Pyjamahose heruntergezogen,
um gegen ihren Willen in sie einzudringen? Die Staatsanwältin befand, es
sei doch „normal für Männer, jenes Minimum an Widerstand überwinden zu
müssen, den jede Frau im Rahmen einer stabilen und dauerhaften Beziehung
angesichts ihrer durch die alltäglichen Obliegenheiten hervorgerufenen
Müdigkeit auszuüben geneigt ist, wenn der Ehemann sich sexuell nähert“.
## Schleppende Abwicklung
Doch Audrey Ubeda gab nicht auf. Sie legte nicht nur Widerspruch gegen den
Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft ein, sondern sie verklagte
zugleich Italien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil
sie die Worte der Staatsanwältin als Verstoß gegen ihre Menschenrechte
sanktioniert sehen wollte.
Und Ubeda bekam jetzt Recht. Der EGMR stellte in seinem Urteil fest,
Italien habe „das Verbot inhumaner und erniedrigender Behandlung“ verletzt
und „das Recht der Klägerin auf Respekt für ihr Privat- und ihr
Familienleben“ nicht gewährleistet.
Ja, mehr noch: „Außerdem haben die sexistischen und mit Stereotypen
aufgeladenen Bemerkungen der Staatsanwaltschaft Frau Ubeda einer weiteren
Viktimisierung unterzogen“ – die Klägerin war in den Augen des EGMR Opfer
nicht nur ihres Mannes, sondern dann erneut [3][der italienischen Justiz]
geworden.
Außerdem hatte der Europäische Gerichtshof auch die schleppende Abwicklung
des Sorgerechtsstreits der Frau mit ihrem Mann, in dem es um die beiden
minderjährigen Kinder ging, moniert. Deshalb erhielten Ubeda und ihre
beiden Kinder je 15.000 Euro Schadensersatz. Obendrauf kamen noch 15.000
Euro für die der Klägerin entstandenen Verfahrenskosten, macht summa 60.000
Euro.
Zugleich trieb die Frau aber auch in Italien die Strafanzeige gegen ihren
Mann weiter voran. Ihr gelang es, den ursprünglichen Beschluss zur
Einstellung des Verfahrens zu kippen. In dem daraufhin unter Federführung
einer neuen Staatsanwältin angestrengten Prozess wurde der Mann schließlich
im vergangenen Juni zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Weiterhin aber befindet er sich auf freiem Fuß, da er Berufung eingelegt
hat. Vor einem Urteil in letzter Instanz muss er nicht damit rechnen, in
Haft genommen zu werden.
Und im Jahr 2024 hatte Ubeda, nach immerhin drei Jahren, auch erreicht,
dass ihrem Mann das Sorgerecht für die beiden Kinder entzogen wurde. Diese
drei Jahre – auch daran erinnert der EGMR – hatte Ubeda mit den Kindern in
einer geschützten Einrichtung verbringen müssen, zu dritt auf 15
Quadratmetern.
Ubeda selbst kommentierte das Urteil des Straßburger Gerichtshofs mit den
Worten: „Für mich ist das ein Ende, ein Neuanfang, ich fühle mich wie ein
Phönix, der aus der Asche aufsteigt.“ Die größte Genugtuung aber ziehe sie
daraus, „einen Kampf im Namen aller Frauen gewonnen zu haben, damit sich
nie mehr das wiederholt, was mein Leben völlig erschüttert hat“.
8 Jul 2026
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## AUTOREN
(DIR) Michael Braun
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