# taz.de -- Urteil gegen Le Pen: Sie schert sich keinen Pfifferling um Moral
       
       > Marine Le Pen ist wegen Untreue von EU-Geldern verurteilt – und könnte
       > dennoch zur Präsidentschaftswahl antreten. Die Opposition reagiert naiv.
       
 (IMG) Bild: Die Rechtspopulistin Marine Le Pen will trotz Verurteilung Frankreichs nächste Präsidentin werden
       
       Das Pariser Berufungsgericht macht es den Bürgern und Bürgerinnen nicht
       leicht zu verstehen, was Schuld und Sühne ist. Zumindest, wenn die
       politische Prominenz auf der Anklagebank sitzt. Da werden [1][Marine Le Pen
       und ihre Partei, das Rassemblement National (früher Front National),
       einerseits der Unterschlagung öffentlicher Gelder in Millionenhöhe für
       schuldig erklärt]. Doch zugleich findet das Gericht eine Reihe von
       Erleichterungen – und kalkuliert die Strafen auf den Tag genau so, dass die
       Rechtspopulistin nicht an einer Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen
       gehindert wird.
       
       Warum soll ausgerechnet eine Politikerin, die laut Gericht in
       „organisierter“ Weise und viele Jahre lang Mittel des Europaparlaments zur
       Finanzierung ihrer Partei abgezweigt hat, so viel Rücksicht genießen? Und
       das, damit die „Wahlfreiheit der Bürger“ nicht verletzt werde. Kommt das
       Gericht zu diesem Schluss, weil Marine Le Pen laut Umfragen sehr große
       Chancen hätte, diese Wahlen zu gewinnen und Staatspräsidentin zu werden?
       
       Zumindest stutzt man: Das müsste doch im Gegenteil ein moralischer und
       rechtlich stichhaltiger Grund sein, die Republik vor einer Person zu
       schützen, die so leichtfertig kriminell mit öffentlichen Geldern umgeht.
       Genau so sieht es die im französischen Strafgesetz vorgesehene Nebenstrafe
       des Entzugs des passiven Wahlrechts ja für solche Fälle vor.
       
       Wenn Marine Le Pen nun doch weiterhin kandidieren will, waschen sich die
       Richter die Hände in Unschuld. Sie haben sie für schuldig erklärt und
       verurteilt, aber sie verunmöglichen es der Rechtspopulistin mit ihrem
       Urteil nicht, ein viertes Mal bei den Präsidentschaftswahlen anzutreten.
       Niemand kann sagen, die Justiz habe der RN-Kandidatin die Wahl gestohlen.
       Spielte da die Angst vor feindseligen Reaktionen mit? Die Richter der
       ersten Instanz hatten nach der strengen Verurteilung der RN-Protagonisten
       Morddrohungen erhalten.
       
       Das Recht wurde mit dem Urteil des Berufungsgerichts nicht gebogen oder
       verdreht. Aber ganz offensichtlich [2][schert sich Le Pen keinen
       Pfifferling um den moralischen Affront], sich als Straffällige trotzdem um
       das höchste Amt der Republik zu bewerben. Sie geht dabei davon aus, dass es
       ihren Wähler*innen egal sei, wenn sie mit einer Vorstrafe in den
       Präsidentenpalast Élysée einzieht.
       
       Ein wenig naiv muten diesbezüglich die [3][linken Oppositionspolitiker an,
       die nun denken, Le Pen werde schnell die Wählergunst verlieren], weil
       Grundwerte, Recht und Moral für die Citoyens immer noch mehr zählen als
       populistische Demagogie. Klingt wie aus früheren Zeiten, als in der Politik
       die Prinzipien Hoffnung und Ehrbarkeit hochgehalten wurden. Der
       Gerichtsentscheid von Paris ist ein Arrangement, das im Kontext so
       opportunistisch wie kleinmütig tönt.
       
       8 Jul 2026
       
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