# taz.de -- Le Pen nach Urteil in Frankreich: „Ich bin und bleibe Kandidatin“
> Marine Le Pen hält nach dem Urteil an ihrer Präsidentschaftskandidatur
> fest. Sie setzt ihre Hoffnung auf einen Entscheid des Kassationsgerichts.
(IMG) Bild: Marine Le Pen verlässt nach der Urteilsverkündung den Gerichtssaal, 7. Juli 2026
Das Pariser Berufungsgericht hat der Rechtspopulistin Marine Le Pen bei
seiner Verurteilung wegen „gravierender“ Unterschlagung von EU-Geldern eine
kleine Tür offen gelassen, die es ihr ermöglicht, dennoch bei den
Präsidentschaftswahlen anzutreten. Sie zögert nicht, diese Chance zu
nutzen. Wenige Stunden nach ihrer Verurteilung zu drei Jahren Haft, davon
zwei auf Bewährung und ein Jahr im Hausarrest mit Fußfessel, 100.000 Euro
Bußgeld und den befristeten Verlust ihrer Wählbarkeit hat sie am
Dienstagabend in der Tagesschau des Senders TF1 bestätigt: „Heute Abend bin
ich Kandidatin.“ Und damit sei das Thema auch erledigt, gelobte sie.
Da die Dauer des Verlustes ihres passiven Wahlrechts im Unterschied zum
strengeren Urteil der ersten Gerichtsinstanz von den Berufungsrichtern
stark reduziert wurde, steht trotz des Schuldspruchs einer Kandidatur
rechtlich nichts im Wege. Aber wie steht es mit der Fußfessel? Ist das
nicht eine allzu große Behinderung für einen Wahlkampf? Laut Urteil muss
sie diese elektronische Überwachung während 12 Monaten tragen und sich
einer täglichen Kontrolle ihrer Präsenz unterziehen. Doch diese Frist kann
bei einem Entgegenkommen des Richters, der über den Strafvollzug
entscheidet, auf sechs Monate verkürzt werden.
Nicht darauf aber begründet Le Pen ihre Erwartung, weiterhin für das
Rassemblement National (RN) kandidieren und die Präsidentenwahl gewinnen zu
können. Trotz der Verurteilung für „schwere“ [1][Veruntreuung öffentlicher
Gelder] (Mittel des EU-Parlaments), beteuerte sie, völlig „unschuldig“ zu
sein. Deshalb wolle sie mit einer Kassationsbeschwerde das Urteil vom
Dienstag anfechten. Ob dies für alle ausgesprochenen Strafen, namentlich
die von der ersten Instanz beschlossene fünfjährige Nichtwählbarkeit, eine
aufschiebende Wirkung hat, ist unter Juristen umstritten.
Falls dagegen das Kassationsgericht als oberste Gerichtsinstanz die
Beschwerde zum Prozess zurückweist und das Urteil bestätigt, könnte sich
das Spielen auf Zeit als kontraproduktiv erweisen. Statt jetzt gleich und
bis Ende des Jahres müsste sie dann womöglich die Fußfessel ausgerechnet in
den letzten Monaten vor den Wahlen vom 18. April und 2. Mai tragen, und für
jeden Abstecher in die Provinz auf ihrer Wahltour müsste sie eine
richterliche Genehmigung einholen.
## Marine Le Pen hält an Kandidatur fest
In der Urteilsbegründung hatte die Gerichtspräsidentin Michèle Agi zur
reduzierten Dauer des Wählbarkeitsverlusts mit einer mehr politischen als
rechtlichen Überlegung erklärt, die Justiz dürfe „nicht die Wahlfreiheit
der Bürger“ einschränken. Im Fernsehen griff Le Pen diese Idee in ihrem
Interesse sofort auf: „Die Franzosen haben die Freiheit zu wählen. Sie
werden das letzte Wort haben“, sagte sie zur Rechtfertigung des Festhaltens
an ihrer Kandidatur. Den Wahlkampf begann sie noch im selben Moment. Sie
wolle als Präsidentin den (schlummernden) „Riesen Frankreich befreien und
den ihm gebührenden Platz (in der Welt) verschaffen“, versprach sie. Heute
gehe gar nichts mehr in diesem Land, und das sei „keine Fatalität“.
Nach der Urteilsverkündung hatte sie mit verschlossener Miene das Gericht
ohne Kommentar verlassen und sich mit der Parteispitze und ihren Anwälten
zu Beratungen zurückgezogen.
In Frankreich war das etwas knifflig angelegte und schwer zu analysierende
Urteil mit Verwirrung aufgenommen worden. Man hatte einen
„Schwarz-Weiß“-Entscheid erwartet: Sie kann entweder kandidieren oder
nicht. Jetzt versteht man, dass sie eventuell kandidieren kann, aber
vielleicht nur unter erschwerten Bedingungen und dies, falls ihr die Justiz
mit Rücksicht auf die politische Dimension beim Vollzug Erleichterungen
gewährt.
Die Konfusion ist mit der Kassationsbeschwerde und deren ungewissen
Konsequenzen nicht kleiner geworden. Sprecher*innen der linken
Oppositionsparteien betonten, eines sei dagegen klar: Das RN sei so oder so
– mit Le Pen oder Bardella oder beiden als Kandidaten – vom Gericht zum
zweiten Mal als „Partei von Delinquenten“ entlarvt worden, und es sei nun
an den Wähler*innen, ihr an der Urne eine definitive Absage zu erteilen.
„Wer für das höchste Amt kandidiert, muss beispielhaft sein, und das ist
(hier) nicht der Fall“, meinte zurückhaltend der Erste Sekretär des Parti
Socialiste, Olivier Faure.
Bereits am Tag nach ihrer Verurteilung ist Marine Le Pen auf Wahltour
gegangen. Sie besuchte die von ihrer Partei bei den kürzlichen
Kommunalwahlen eroberte Stadt Le Flèche im Departement Sarthe an der Seite
ihrer Schwester Marie-Caroline.
Mehr noch beachtet wurde die Präsenz von Jordan Bardella, der sich bei
dieser Gelegenheit erstmals dazu äußerte, dass er selber nun doch nicht als
Ersatzmann kandidieren kann. Er empfinde deswegen „weder Erleichterung noch
Enttäuschung“, versicherte er den zahlreich angereisten Medien.
Auf dem benachbarten Marktplatz von La Flèche demonstrierten Gegner der
extremen Rechten. Für sie, wie auch für die linken Parteien, bietet die
gerichtlich wegen Unterschlagung verurteilte Rechtspopulistin eine
zusätzliche Angriffsfläche. Dies um so mehr, als sie selber vor Jahren
öffentlich gefordert hatte, dass Politiker, die der Korruption oder
Unterschlagung zur illegalen Parteifinanzierung überführt würden, auf
Lebenszeit ein Amtsverbot erhalten müssten. Daran möchte Le Pen freilich
heute nicht erinnert werden.
8 Jul 2026
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(DIR) Rudolf Balmer
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