# taz.de -- Vor Präsidentschaftswahl in Frankreich: Le Pen zum Tragen einer Fußfessel verurteilt
> Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung von Marine Le Pen bestätigt.
> Theoretisch könnte sie dennoch zur Präsidentschaftswahl im kommenden
> Frühjahr antreten. Am Abend will sie sich dazu äußern.
(IMG) Bild: Sichtlich angespannt: Marine Le Pen vor der Urteilsverkündung am Berufungsgericht in Paris
dpa/afp | Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le
Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt. Außerdem
urteilte es, dass Le Pen für 15 Monate das passive Wahlrecht verliert,
weitere 30 Monate sind zur Bewährung ausgesetzt. Damit bestätigte das
Berufungsgericht [1][die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen
wegen der Veruntreuung von EU-Geldern]. Es verkürzte aber die Sperre für
die Ausübung öffentlicher Ämter.
Damit bleibt ihr der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027
theoretisch offen. Die 15 Monate Nichtwählbarkeit sind bereits abgegolten,
da die Zeit vom erstinstanzlichen Urteil im März 2025 an läuft. Die
Entscheidung über eine vierte Präsidentschaftskandidatur liegt damit jetzt
bei Le Pen selbst. Allerdings hatte sie ausdrücklich ausgeschlossen, mit
einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr
2027 anzutreten. Le Pen will sich am Abend in einem TV-Interview zur
Kandidatenfrage äußern. An ihrer Stelle könnte sich der 30 Jahre alte
Parteichef des rechtspopulistischen RN, [2][Jordan Bardella, als Kandidat
zur Wahl stellen]. Ihn hat Marine Le Pen die vergangenen Jahre als ihren
Stellvertreter aufgebaut.
Le Pen war mit angespannter Miene im historischen Palais de Justice, wo das
Berufungsgericht seinen Sitz hat, zur Urteilsverkündung erschienen. Neben
ihr waren zehn weitere Personen und die Partei angeklagt. [3][Die
Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen vier Jahre Haft gefordert], davon drei
auf Bewährung und eines in Form einer elektronischen Fußfessel. Sie
forderte ebenfalls, Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht zu
entziehen.
## Le Pen räumte Fehlverhalten ein
Le Pen wies während des Verfahrens alle Vorwürfe zurück, räumte aber
unabsichtliches Fehlverhalten ein. „Ich habe keine Angst“, hatte Le Pen vor
einigen Tagen erklärt. „Egal was passiert, ich werde ja nicht tot sein. Ich
werde weiter für meine Ideen kämpfen“, sagte sie in einem TV-Interview.
In erster Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft, davon zwei
in Form von Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel, und fünf Jahren
Nichtwählbarkeit verurteilt worden. Der Entzug des passiven Wahlrechts galt
ab sofort und wurde – anders als die Haftstrafe – nicht durch das
Berufungsverfahren suspendiert. Nach dem Urteil der ersten Instanz hatte Le
Pen die Justiz scharf angegriffen und den Richtern einen „politischen
Prozess“ vorgeworfen.
In Umfragen liegen sowohl Le Pen als auch Bardella seit Längerem auf Platz
eins und hätten damit gute Aussichten auf die Stichwahl um das
Präsidentenamt. Bardella kam zuletzt auf 35 bis 36 Prozent, Le Pen leicht
dahinter auf 32 bis 33 Prozent.
## Ein Sieg hätte Folgen für ganz Europa
Ein Sieg eines rechtspopulistischen Kandidaten bei der Präsidentschaftswahl
in Frankreich hätte erhebliche Folgen für die Europäische Union und das
Verhältnis zu Deutschland. Sowohl Le Pen als auch Bardella wollen im Fall
eines Wahlsiegs französisches Recht über EU-Recht stellen, den
französischen EU-Beitrag reduzieren und die Einwanderungspolitik massiv
verschärfen.
Nach Darstellung der Anklage arbeiteten die EU-Parlamentsassistenten der
rechtspopulistischen Partei, die damals Front National hieß, nicht für ihre
jeweiligen EU-Abgeordneten, sondern für die Partei. Diese besserte ihre
Finanzen auf, i[4][ndem die Gehälter mancher Mitarbeiter faktisch vom
EU-Parlament bezahlt wurden].
7 Jul 2026
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