# taz.de -- Nötigungsverfahren gegen Polizeichef: Freispruch, aber noch kein Ende
       
       > Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen einen
       > Polizei-Inspekteur, der wegen sexueller Nötigung angeklagt wurde. Weitere
       > Verfahren stehen an.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte zu Beginn seines Prozesses im April letzten Jahres in Stuttgart
       
       Karlsruhe taz | Der suspendierte Polizeiinspekteur der
       baden-württembergischen Landespolizei [1][Andreas Renner] ist auch im
       Berufungsverfahren vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs freigesprochen
       worden. Damit endet das bundesweit beachtete Verfahren gegen den höchsten
       Polizeibeamten des Bundeslandes.
       
       Renner war im Juni vergangenen Jahres vom Stuttgarter Landgericht vom
       Vorwurf freigesprochen worden, eine ihm untergebene Polizeibeamtin vor
       einer Stuttgarter Kneipe sexuell genötigt zu haben. Das Geschehen sei
       „nicht aufklärbar“, befand das Gericht in seiner Begründung.
       
       Wie zuvor auch die Stuttgarter Richter kam der Bundesgerichtshof zu dem
       Ergebnis, dass das umfangreiche Videomaterial von dem Abend aus dem Inneren
       der Kneipe keinerlei Zwang oder Druck erkennen lassen. Insofern seien die
       Schilderungen der betroffenen Beamtin vom Geschehen vor der Kneipe, das
       keine Kamera aufgezeichnet hat, nicht glaubwürdig. Mit dem Urteil des
       Bundesgerichtshofs ist der Freispruch rechtskräftig.
       
       Damit endet fürs Erste der strafrechtliche Teil der Verfahren gegen Renner.
       Jetzt droht ihm ein Disziplinarverfahren, das dann vom
       Landesinnenministerium geführt wird, aber bis zum Ende des Strafprozesses
       ruhte.
       
       ## Jetzt droht ein Disziplinarverfahren
       
       Denn Renner wird vorgeworfen, seine Position ausgenutzt zu haben, um
       Untergebenen [2][sexuelle Avancen] zu machen. Unter anderem soll er
       Nacktbilder von sich an ihm untergebene Beamtinnen verschickt haben. Nun
       wird intern geprüft, ob das mit den Amtspflichten des höchsten Beamten der
       baden-württembergischen Polizei vereinbar ist. Bis zum Abschluss dieses
       Verfahrens ist Renner bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt. Am Ende
       des Disziplinarverfahrens könnte auch eine Rückstufung im Beamtenrang
       stehen.
       
       Außerdem droht Renner noch eine Anklage wegen Bestechung. Bei einem
       Videocall mit der betroffenen Beamtin – nach dem fraglichen Abend – soll er
       der Frau Vorteile in Aussicht gestellt haben, wenn sie eine sexuelle
       Beziehung mit ihm eingehen würde.
       
       ## Verbleib bei der Polizei „schwer vorstellbar“
       
       Die Verteidigung Renners feiert den Freispruch einstweilen. Sie hoffe, dass
       jetzt der Rechtsfriede wieder eintritt, sagte Renners Verteidigerin Ricarda
       Lang. Der Vertreter der Nebenklage Holger-C. Rohne sagte: „Der Freispruch
       des Inspekteurs folgte aus Mangel an Beweisen.“ Er sage nichts darüber aus,
       was tatsächlich geschehen sei.
       
       Dass Renner in herausgehobener Position bei der Polizei bleiben könnte,
       gilt als unwahrscheinlich. Innenminister Thomas Strobl hatte schon während
       des Strafprozesses gesagt, dass es angesichts der festgestellten Tatsachen
       rund um den Prozess schwer vorstellbar sei, dass Renner noch einmal
       Personalverantwortung bei der Polizei erhält
       
       9 Apr 2024
       
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 (DIR) Benno Stieber
       
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