# taz.de -- Abstimmung zu Satzungsreform: Grüne sehen sich vor Gericht
> Der Grünen-Vorstand will weniger Basisdemokratie wagen – und hat eine
> Urabstimmung zur Parteisatzung gewonnen. Jetzt wollen Gegner*innen der
> Reform klagen.
(IMG) Bild: Die Kläger sind überzeugt: „Satzungsänderungen sind laut Parteiengesetz ausschließlich über Parteitage zulässig“
Am Mittwoch verkündete der Grünen-Vorstand einen Erfolg: In einer
Mitgliederbefragung wurden [1][Vorschläge der Parteispitze zu einer
Satzungsreform] angenommen, die meisten davon mit Zweidrittelmehrheit.
Hinter dem Ergebnis wird aber noch eine Weile lang ein Fragezeichen stehen:
Eine kleine Gruppe linksgrüner Basismitglieder hat beschlossen, erneut
gegen die Urabstimmung vor Gericht zu gehen. Das Vorhaben ist nicht
vollkommen aussichtslos.
Die Basisgruppe um Mitglieder wie Karl-Wilhelm Koch, Philipp Schmagold und
Klemens Griesehop hatte bereits versucht, die Abstimmung mit Eilanträgen
vor dem parteieigenen Bundesschiedsgericht und dem Landgericht Berlin zu
verhindern. Damit war sie gescheitert. Das Landgericht war der Auffassung,
die „Mitgliedsrechte der Antragsteller seien derzeit noch gar nicht
verletzt“. Es entschied nicht in der Sache, sondern legte der Gruppe nahe,
den Rechtsweg erst dann zu bestreiten, wenn das Abstimmungsergebnis
vorliegt.
Das wollen die Mitglieder jetzt machen. In einer Erklärung kündigten sie am
Freitag an, „beim Bundesschiedsgericht Einspruch gegen die
Satzungsänderungen und vor allem gegen den sofortigen Vollzug“ einzulegen
und, wenn nötig, auch wieder vor ordentlichen Gerichten zu klagen.
„Satzungsänderungen sind laut Parteiengesetz ausschließlich über Parteitage
zulässig“, schreiben sie zur Begründung. Dieser Auffassung ist auch die
Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger. Sie teilt zwar nicht die
Argumentation der Gruppe aus dem Eilantrag, in dem sie darauf abzielte,
dass für eine Satzungsänderung ein Abstimmungsquorum von 50 Prozent gelte
(in der Mitgliederbefragung stimmten am Ende nur rund 35 Prozent ab). Aber
auch Schönberger hält [2][Satzungsänderungen per Urabstimmung für
unzulässig.]
## Vorstand sieht es anders
Der Bundesvorstand der Grünen wiederum [3][widerspricht dieser
Rechtsauffassung.] Ein entsprechender Paragraf aus dem Parteiengesetz
stamme aus einer Zeit, in der Urabstimmungen noch nicht gängig waren. Er
sollte nur verhindern, dass Parteiführungen an der Basis vorbei Satzungen
ändern – was im Falle einer Mitgliederbefragung ja nicht der Fall sei.
Hat die angekündigte Klage Erfolg, bliebe dem Vorstand die Möglichkeit, die
Satzungsreform einem Parteitag vorzulegen. Ob sich die Delegierten dort dem
Votum der Mitgliederbefragung widersetzen und die Vorschläge ablehnen
würden, ist fraglich.
Durch die Satzungsreform soll es höhere Hürden für Anträge auf Parteitagen
geben: Bislang sind einfache Mitglieder berechtigt, einen Antrag
einzureichen, wenn sie 50 Mitstreiter*innen finden. Diese Grenze wird
nun auf über 90 erhöht. Ortsverbände sind künftig nicht mehr
antragsberechtigt. Zudem wird der Parteirat, eine Art erweiterter Vorstand,
stärker als bislang mit Funktionär*innen besetzt.
3 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Abstimmung-zur-Gruenen-Parteireform/!6192400
(DIR) [2] https://blogs.fu-berlin.de/bzpp/2026/05/29/eilantrag-gegen-urabstimmung-bei-den-gruenen/
(DIR) [3] /Pegah-Edalatian-zur-Gruenen-Urabstimmung/!6192401
## AUTOREN
(DIR) Tobias Schulze
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