# taz.de -- Abstimmung zu Satzungsreform: Grüne sehen sich vor Gericht
       
       > Der Grünen-Vorstand will weniger Basisdemokratie wagen – und hat eine
       > Urabstimmung zur Parteisatzung gewonnen. Jetzt wollen Gegner*innen der
       > Reform klagen.
       
 (IMG) Bild: Die Kläger sind überzeugt: „Satzungsänderungen sind laut Parteiengesetz ausschließlich über Parteitage zulässig“
       
       Am Mittwoch verkündete der Grünen-Vorstand einen Erfolg: In einer
       Mitgliederbefragung wurden [1][Vorschläge der Parteispitze zu einer
       Satzungsreform] angenommen, die meisten davon mit Zweidrittelmehrheit.
       Hinter dem Ergebnis wird aber noch eine Weile lang ein Fragezeichen stehen:
       Eine kleine Gruppe linksgrüner Basismitglieder hat beschlossen, erneut
       gegen die Urabstimmung vor Gericht zu gehen. Das Vorhaben ist nicht
       vollkommen aussichtslos.
       
       Die Basisgruppe um Mitglieder wie Karl-Wilhelm Koch, Philipp Schmagold und
       Klemens Griesehop hatte bereits versucht, die Abstimmung mit Eilanträgen
       vor dem parteieigenen Bundesschiedsgericht und dem Landgericht Berlin zu
       verhindern. Damit war sie gescheitert. Das Landgericht war der Auffassung,
       die „Mitgliedsrechte der Antragsteller seien derzeit noch gar nicht
       verletzt“. Es entschied nicht in der Sache, sondern legte der Gruppe nahe,
       den Rechtsweg erst dann zu bestreiten, wenn das Abstimmungsergebnis
       vorliegt.
       
       Das wollen die Mitglieder jetzt machen. In einer Erklärung kündigten sie am
       Freitag an, „beim Bundesschiedsgericht Einspruch gegen die
       Satzungsänderungen und vor allem gegen den sofortigen Vollzug“ einzulegen
       und, wenn nötig, auch wieder vor ordentlichen Gerichten zu klagen.
       
       „Satzungsänderungen sind laut Parteiengesetz ausschließlich über Parteitage
       zulässig“, schreiben sie zur Begründung. Dieser Auffassung ist auch die
       Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger. Sie teilt zwar nicht die
       Argumentation der Gruppe aus dem Eilantrag, in dem sie darauf abzielte,
       dass für eine Satzungsänderung ein Abstimmungsquorum von 50 Prozent gelte
       (in der Mitgliederbefragung stimmten am Ende nur rund 35 Prozent ab). Aber
       auch Schönberger hält [2][Satzungsänderungen per Urabstimmung für
       unzulässig.]
       
       ## Vorstand sieht es anders
       
       Der Bundesvorstand der Grünen wiederum [3][widerspricht dieser
       Rechtsauffassung.] Ein entsprechender Paragraf aus dem Parteiengesetz
       stamme aus einer Zeit, in der Urabstimmungen noch nicht gängig waren. Er
       sollte nur verhindern, dass Parteiführungen an der Basis vorbei Satzungen
       ändern – was im Falle einer Mitgliederbefragung ja nicht der Fall sei.
       
       Hat die angekündigte Klage Erfolg, bliebe dem Vorstand die Möglichkeit, die
       Satzungsreform einem Parteitag vorzulegen. Ob sich die Delegierten dort dem
       Votum der Mitgliederbefragung widersetzen und die Vorschläge ablehnen
       würden, ist fraglich.
       
       Durch die Satzungsreform soll es höhere Hürden für Anträge auf Parteitagen
       geben: Bislang sind einfache Mitglieder berechtigt, einen Antrag
       einzureichen, wenn sie 50 Mitstreiter*innen finden. Diese Grenze wird
       nun auf über 90 erhöht. Ortsverbände sind künftig nicht mehr
       antragsberechtigt. Zudem wird der Parteirat, eine Art erweiterter Vorstand,
       stärker als bislang mit Funktionär*innen besetzt.
       
       3 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Abstimmung-zur-Gruenen-Parteireform/!6192400
 (DIR) [2] https://blogs.fu-berlin.de/bzpp/2026/05/29/eilantrag-gegen-urabstimmung-bei-den-gruenen/
 (DIR) [3] /Pegah-Edalatian-zur-Gruenen-Urabstimmung/!6192401
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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