# taz.de -- Algerier in Niedersachsen getötet: Hinweise auf Ausländerhass als Motiv
> In Lüneburg muss sich ein Mann wegen eines Mordvorwurfs verantworten. Er
> hatte wohl schon mehrfach mit rassistischen Verbalattacken Streit
> gesucht.
(IMG) Bild: Hier trafen sich Täter und Opfer: der Herzogenplatz in Uelzen, im Hintergrund das Rathaus
Kein Blick ins Publikum am Verhandlungstag, kein Gespräch mit den
Verteidigern in den Verhandlungspausen. Im Saal 21 des Landgerichts
Lüneburg scheint Daniel F. beschämt zu sein. Sein Kopf mit dunklen Haaren
und großer Brille ist fast immer von links nach unten rechts geneigt. Die
Staatsanwaltschaft wirft dem untersetzen 27-Jährigen Mord vor und als Motiv
„fremdenfeindliche“ Einstellungen. Seit dem 15. Juli muss sich Daniel F.
deshalb vor der vierten großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.
[1][Am 11. Januar sei Daniel F. in Uelzen um 19 Uhr auf Ayoub F.
getroffen], heißt es in der Anklage. Am Herzogenplatz gerieten sie verbal
in Streit. Eine körperliche Auseinandersetzung folgte, bei der auch eine
Schneeschaufel benutzt wurde. Der damals 26-Jährige hatte im linken Ärmel
ein Küchenmesser bei sich. Mit dem Messer stach er in den Rücken von Ayoub
F. und verletzte den 30-Jährigen tödlich.
Ayoub F., der aus Algerien stammt, starb in der Uelzener Helios-Klinik. Die
Obduktion im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ergab, dass der
Messerstich Lunge und Aorta getroffen hatte. Ayoub F. starb durch einen
Lungenkollaps und Verbluten. Der Täter blieb vor Ort. Er flüchtete nicht,
informierte mit Passanten Polizei und Rettungsdienst. Widerstandslos ließ
er sich festnehmen. Die Polizei stellte die Tatwaffe sicher.
Im Saal 21 gestand Daniel F. die Tat aber nicht. Zum Prozessbeginn durfte
einer seiner Anwälte eine Erklärung verlesen, in der Daniel F. versichert,
kein rechtsextremes Weltbild zu haben. Er habe sich allerdings bedroht
gefühlt. Schon vor der Tat habe er selbst Mobbing erlebt und psychische
Probleme gehabt. Ein psychiatrischer Gutachter soll in der Verhandlung ein
Gutachten zur Schuldfähigkeit später im Verfahren vortragen.
## Hass auf Migranten
Bei ihren Ermittlungen fand die Staatsanwaltschaft Hinweise, dass der Täter
von einer [2][Hass-Haltung gegen migrantisch gelesene Personen] getrieben
sein könnte. Am 8. September vergangen Jahres hatte Daniel F. in der
Meyerholzstraße in Uelzen-Oldenstadt [3][mehrere Minderjährige mit
Migrationshintergrund bedroht]. Ein Beil und eine Axt soll er gezeigt haben
und gesagt haben: „Ihr seid nicht die ersten Ausländer, die ich kaputt
schlage.“
Am Dienstagvormittag schilderte die Zeugin Nina P.-V. eine weitere
Auseinandersetzung in und vor einem Restaurant in Uelzen. Im „Atila Grill“
suchte Daniel F. am 4. Mai 2024 wohl ebenfalls Streit. Er habe sehr
aggressiv gewirkt, geschimpft und „Ausländer raus“ gepöbelt, erzählte die
gelernte Bäckerin.
Erst drinnen, dann draußen habe er mit jemandem gerangelt und ihn
geschubst. Der Angeklagte habe rassistische Beleidigungen ausgestoßen und
gesagt: „Dann schlag mich doch.“ P.-V. berichtete weiter, dass Daniel F.
auch „Scheiß Ausländer“ und „Wegen euch wähl’ ich die AfD“ gesagt habe. Von
einem Grill-Mitarbeiter und der Polizei habe sie gehört, dass Daniel F.
sich häufiger derart äußere und Streit suche.
Rechtsanwalt Björn Elberling, der für Ayoub F.s Eltern als
Nebenklagevertreter auftritt, erkennt bei dem Täter ein Muster. Es bestehe
darin, mit provokantem Auftreten und verbalen Anfeindungen Reaktionen
herbeizuführen, um dann in „Notwehr“ handeln zu können. Elberling verweist
auf eine Auseinandersetzung von 7. Mai 2024, bei der der Angeklagte Raul G.
mit „Halt die Fresse, du halb schwarzer Nigger“ so lange provozierte, bis
es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam.
Die Auswertung des Computers von Daniel F. habe nicht nur ein „normales“
Profil eines jungen Mannes mit Computerspielen und Pornos ergeben, sagte
ein Polizeibeamter als Zeuge. Es sei öfters gegoogelt worden, ob „Nigger“
gesagt werden dürfe und ob alle Schwarzen Menschen aus Deutschland
abgeschoben werden könnten. Gesucht wurden mit dem Computer zudem
AfD-Umfragewerte und der Begriff „Notwehr“.
Diese Darstellung wollte die Verteidigung nicht stehen lassen. Die
Beweisführung, so einer der Verteidiger, werde einseitig in Richtung
Ausländerfeindlichkeit forciert. Das sei mehr als „befremdlich“. Der
Nebenkläger-Anwalt fand dagegen befremdlich, dass das Verhalten des
Angeklagten sich bis zum Mord steigerte. Das Verfahren ist bis zum 27.
August terminiert.
2 Jul 2026
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(DIR) Andreas Speit
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