# taz.de -- Algerier in Niedersachsen getötet: Hinweise auf Ausländerhass als Motiv
       
       > In Lüneburg muss sich ein Mann wegen eines Mordvorwurfs verantworten. Er
       > hatte wohl schon mehrfach mit rassistischen Verbalattacken Streit
       > gesucht.
       
 (IMG) Bild: Hier trafen sich Täter und Opfer: der Herzogenplatz in Uelzen, im Hintergrund das Rathaus
       
       Kein Blick ins Publikum am Verhandlungstag, kein Gespräch mit den
       Verteidigern in den Verhandlungspausen. Im Saal 21 des Landgerichts
       Lüneburg scheint Daniel F. beschämt zu sein. Sein Kopf mit dunklen Haaren
       und großer Brille ist fast immer von links nach unten rechts geneigt. Die
       Staatsanwaltschaft wirft dem untersetzen 27-Jährigen Mord vor und als Motiv
       „fremdenfeindliche“ Einstellungen. Seit dem 15. Juli muss sich Daniel F.
       deshalb vor der vierten großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.
       
       [1][Am 11. Januar sei Daniel F. in Uelzen um 19 Uhr auf Ayoub F.
       getroffen], heißt es in der Anklage. Am Herzogenplatz gerieten sie verbal
       in Streit. Eine körperliche Auseinandersetzung folgte, bei der auch eine
       Schneeschaufel benutzt wurde. Der damals 26-Jährige hatte im linken Ärmel
       ein Küchenmesser bei sich. Mit dem Messer stach er in den Rücken von Ayoub
       F. und verletzte den 30-Jährigen tödlich.
       
       Ayoub F., der aus Algerien stammt, starb in der Uelzener Helios-Klinik. Die
       Obduktion im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ergab, dass der
       Messerstich Lunge und Aorta getroffen hatte. Ayoub F. starb durch einen
       Lungenkollaps und Verbluten. Der Täter blieb vor Ort. Er flüchtete nicht,
       informierte mit Passanten Polizei und Rettungsdienst. Widerstandslos ließ
       er sich festnehmen. Die Polizei stellte die Tatwaffe sicher.
       
       Im Saal 21 gestand Daniel F. die Tat aber nicht. Zum Prozessbeginn durfte
       einer seiner Anwälte eine Erklärung verlesen, in der Daniel F. versichert,
       kein rechtsextremes Weltbild zu haben. Er habe sich allerdings bedroht
       gefühlt. Schon vor der Tat habe er selbst Mobbing erlebt und psychische
       Probleme gehabt. Ein psychiatrischer Gutachter soll in der Verhandlung ein
       Gutachten zur Schuldfähigkeit später im Verfahren vortragen.
       
       ## Hass auf Migranten
       
       Bei ihren Ermittlungen fand die Staatsanwaltschaft Hinweise, dass der Täter
       von einer [2][Hass-Haltung gegen migrantisch gelesene Personen] getrieben
       sein könnte. Am 8. September vergangen Jahres hatte Daniel F. in der
       Meyerholzstraße in Uelzen-Oldenstadt [3][mehrere Minderjährige mit
       Migrationshintergrund bedroht]. Ein Beil und eine Axt soll er gezeigt haben
       und gesagt haben: „Ihr seid nicht die ersten Ausländer, die ich kaputt
       schlage.“
       
       Am Dienstagvormittag schilderte die Zeugin Nina P.-V. eine weitere
       Auseinandersetzung in und vor einem Restaurant in Uelzen. Im „Atila Grill“
       suchte Daniel F. am 4. Mai 2024 wohl ebenfalls Streit. Er habe sehr
       aggressiv gewirkt, geschimpft und „Ausländer raus“ gepöbelt, erzählte die
       gelernte Bäckerin.
       
       Erst drinnen, dann draußen habe er mit jemandem gerangelt und ihn
       geschubst. Der Angeklagte habe rassistische Beleidigungen ausgestoßen und
       gesagt: „Dann schlag mich doch.“ P.-V. berichtete weiter, dass Daniel F.
       auch „Scheiß Ausländer“ und „Wegen euch wähl’ ich die AfD“ gesagt habe. Von
       einem Grill-Mitarbeiter und der Polizei habe sie gehört, dass Daniel F.
       sich häufiger derart äußere und Streit suche.
       
       Rechtsanwalt Björn Elberling, der für Ayoub F.s Eltern als
       Nebenklagevertreter auftritt, erkennt bei dem Täter ein Muster. Es bestehe
       darin, mit provokantem Auftreten und verbalen Anfeindungen Reaktionen
       herbeizuführen, um dann in „Notwehr“ handeln zu können. Elberling verweist
       auf eine Auseinandersetzung von 7. Mai 2024, bei der der Angeklagte Raul G.
       mit „Halt die Fresse, du halb schwarzer Nigger“ so lange provozierte, bis
       es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam.
       
       Die Auswertung des Computers von Daniel F. habe nicht nur ein „normales“
       Profil eines jungen Mannes mit Computerspielen und Pornos ergeben, sagte
       ein Polizeibeamter als Zeuge. Es sei öfters gegoogelt worden, ob „Nigger“
       gesagt werden dürfe und ob alle Schwarzen Menschen aus Deutschland
       abgeschoben werden könnten. Gesucht wurden mit dem Computer zudem
       AfD-Umfragewerte und der Begriff „Notwehr“.
       
       Diese Darstellung wollte die Verteidigung nicht stehen lassen. Die
       Beweisführung, so einer der Verteidiger, werde einseitig in Richtung
       Ausländerfeindlichkeit forciert. Das sei mehr als „befremdlich“. Der
       Nebenkläger-Anwalt fand dagegen befremdlich, dass das Verhalten des
       Angeklagten sich bis zum Mord steigerte. Das Verfahren ist bis zum 27.
       August terminiert.
       
       2 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Andreas Speit
       
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