# taz.de -- Korruption in Österreich: Ein halbes verlorenes Jahrzehnt
       
       > Fünf Jahre nach dem österreichischen Antikorruptionsvolksbegehren wurde
       > lediglich ein kleiner Bruchteil der Forderungen umgesetzt.
       
 (IMG) Bild: Vor fünf Jahren: Antikorruptionsprotest auf dem Wiener Ballhausplatz
       
       Österreich hat ein Korruptionsproblem – das wurde spätestens rund um die
       [1][Ibiza-Affäre] und [2][ihre Nachwehen] drastisch vor Augen geführt. Fünf
       Jahre nach dem Rechtsstaatlichkeits- und Antikorruptionsvolksbegehren, das
       über 300.000 Menschen unterzeichnet hatten, zogen dessen fachlich
       exzellente Initiatoren am Dienstag Bilanz.
       
       Und die ist ernüchternd: Von 72 Forderungen wurden lediglich 5 vollständig
       umgesetzt, 34 blieben gänzlich unerfüllt. Im [3][„Corruption Perception
       Index]“ von Transparency International verschlechterte sich Österreich seit
       2021 von Platz 17 auf Platz 21.
       
       Verfassungsexperte Heinz Mayer erinnerte an den Auslöser der Initiative:
       Ein 2021 geplanter Gesetzentwurf hätte Sicherstellungen von Handys in
       Behörden faktisch unmöglich gemacht, laut Mayer „das Ende jeder ernsthaften
       Korruptionsermittlung im öffentlichen Bereich“.
       
       Der Vorstoß erfolgte nicht zufällig während intensiver
       Korruptionsermittlungen gegen die ÖVP. Der [4][unter Druck stehende Kanzler
       Sebastian Kurz] attackierte damals die Wirtschafts- und
       Korruptionsstaatsanwaltschaft und witterte „rote“ (also
       sozialdemokratische) Unterwanderung, ohne einen Beweis vorzulegen.
       Chatverläufe zeigten später, dass hochrangige Staatsbedienstete erwogen
       hatten, Staatsanwälte mit fingierten Anzeigen mundtot zu machen.
       
       ## Eine lange Liste an Kritikpunkten
       
       Kurz ist seit Jahren Geschichte, doch die ÖVP führt weiterhin die Regierung
       an. Eine selbstkritische Aufarbeitung blieb bis heute aus. Zentraler
       Kritikpunkt der Volksbegehren-Proponenten bleibt die Schaffung einer
       weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft. Ein Ministerratsbeschluss von Juni
       2025 sieht die Wahl der Bundesstaatsanwälte durch das Parlament vor. Die
       Detailverhandlungen dazu laufen noch, die Initiatoren des Volksbegehrens
       sehen jedoch von vornherein einen Konstruktionsfehler, der die Tür für
       parteipolitischen Einfluss weiterhin weit offen hält.
       
       Weiter fehlt es ihnen an objektivierten Postenvergaben in öffentlichen
       Dienststellen und staatsnahen Institutionen, wie kürzlich symptomatisch der
       [5][Fall August Wöginger] zeigte. Der ehemalige ÖVP-Fraktionsvorsitzende
       verhalf einem Parteifreund an die Spitze des Finanzamts Braunau und wurde
       dafür – nicht rechtskräftig – verurteilt. Überfällig sei zudem weiterhin
       die Neuordnung des Weisungswesens: Noch immer kann die Justizministerin
       Weisungen erteilen und Verfahren einstellen.
       
       Auch der ORF-Stiftungsrat [6][bleibt parteipolitisch besetzt]. Jüngst
       wählte er den Medienmanager Clemens Pig zum neuen Generaldirektor. Die
       Kanzlerpartei ÖVP machte im Vorfeld keinen Hehl daraus, dass Pig ihr
       Wunschkandidat war. Weitere offene Baustellen: Schutz vor
       Einschüchterungsklagen (Slapp) und das klaffende, weiterhin wachsende
       Personalloch in der Justiz.
       
       Den dringlichsten Appell richtete das Komitee [7][an die drei
       Regierungsparteien]: Sie sollten „die ihnen vorerst geborgte Zeit nutzen“
       und politischen Einfluss auf die Staatsanwaltschaft nachhaltig verhindern.
       Denn eine Regierung der rechtsextremen FPÖ, die einen Justizminister mit
       ungehindertem Weisungsrecht stellt, würde all das zunichtemachen, wofür das
       Volksbegehren stand.
       
       25 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] https://www.transparency.org/en/cpi/2025
 (DIR) [4] /Oesterreichs-Kanzler-Kurz-und-die-Justiz/!5659502
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