# taz.de -- Unterlassene Beitragserhöhung: Was es für die Öffentlich-Rechtlichen zu gewinnen gibt
> Die Bundesländer haben 2025 eigenmächtig die Erhöhung des
> Rundfunkbeitrags ausgesetzt. ARD und ZDF klagten. Nun begann das
> Verfahren in Karlsruhe.
(IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 23. Juni zur Rundfunkfinanzierung
ARD und ZDF sehen ihre Rundfunkfreiheit verletzt, weil die Bundesländer
2025 den Rundfunkbeitrag nicht erhöht haben. Die Bundesländer halten ihre
Weigerung jedoch für rechtmäßig, weil ARD und ZDF durchaus ausreichend
finanziert waren. An diesem Dienstag verhandelte das
Bundesverfassungsgericht über die Klage der Sender.
Eigentlich ist die Sache klar. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben
Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung, weil sie (nach Ansicht des
Bundesverfassungsgerichts) für die Demokratie unverzichtbar sind. Die
Richter:innen haben auch ein staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der
funktionsgerechte Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss – und dieses
Verfahren haben die Länder Ende 2024 bewusst ignoriert.
Im ersten Schritt dieses Verfahrens melden die Sender dabei ihren Bedarf
an. Im zweiten Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige
Expertenkommission streng geprüft (die „Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“, KEF).
Konkret empfahl die KEF eine Erhöhung des Beitrags von 18,36 Euro auf 18,94
Euro pro Monat. Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländer dann per
Staatsvertrag umsetzen. Sie können nur aus sozialpolitischen Gründen
abweichen, wenn sie glauben, die Beitragserhöhung überlaste die
Bürger:innen.
## Einziges Ziel Akzeptanz?
Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU) sagte in Karlsruhe: „Wenn
wir damals mit Beitragserhöhungen in die Landtage gegangen wären, hätten
die uns hochkant wieder rausgeschmissen.“ Insbesondere in Sachsen-Anhalt
ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ziemlich umstritten. Schon 2021
verweigerte Sachsen-Anhalt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags, sodass
letztlich das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung [1][anordnen musste].
Diesmal überlegten sich die Bundesländer etwas anderes. Sie bezeichneten
2025 und 2026 als „Übergangsjahre“ ohne Beitragserhöhung, bevor die KEF
dann für 2027 bis 2030 einen neuen Rundfunkbeitrag vorschlagen sollte.
Ziel war, dann die Einsparungen durch den Rundfunk-Reformstaatsvertrag
berücksichtigen zu können, denn dadurch wurden die Öffentlich-Rechtlichen
zum Einsparen mehrerer Sender (unter anderem [2][One und ARD Alpha])
gezwungen. Auch dadurch hofften die Länder, größere Beitragserhöhungen zu
vermeiden. „Mein einziges Ziel ist, die Akzeptanz für den wichtigen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bewahren“, sagte Minister Robra.
Doch ARD und ZDF akzeptierten das Manöver nicht und legten im November 2024
Verfassungsbeschwerden gegen die verweigerte Beitragserhöhung ein. Über
diese ausgebliebene Beitragserhöhung verhandelte nun das
Verfassungsgericht.
## Nur ein Streit um Ehre und Recht
„Wir sind nicht mehr bedarfsgerecht finanziert“, sagte ZDF-Intendant
Norbert Himmler jetzt in Karlsruhe, „wir haben keine Planungssicherheit.“
MDR-Intendant Ralf Ludwig erklärte, dass als Reaktion auf die ausgebliebene
Beitragserhöhung mehrere Unterhaltungs-Sendungen eingestellt wurden. So
gibt es nun drei Jahre lang [3][keinen Dresden-Tatort mehr.]
Die Länder betonten dagegen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch
weiter bedarfsgerecht finanziert war. Robra verwies auf eine Rücklage der
Sender in Höhe von rund einer Milliarde Euro, die in den zwei
Übergangsjahren 25/26 aufgebraucht werden sollte – statt wie von der KEF
geplant in vier Jahren.
Die Lage wurde dadurch kompliziert, dass sich 2025 das Beitragsvolumen so
erhöhte, dass die KEF im Februar 2026 ihre Beitragsempfehlung
[4][revidierte]. Statt einer Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 auf 18,94 Euro
pro Monat hält die Kommission nun eine Erhöhung auf 18,64 Euro pro Monat ab
Januar 2027 für notwendig. Das sind 30 Cent weniger als geplant, zwei Jahre
später als geplant. Rainer Robra sah die Länder in ihrem Manöver bestätigt,
die Beitragserhöhung übergangsweise zwei Jahre auszusetzen: „Am Ende ist es
aufgegangen.“
Die Verfassungsrichter:innen müssen nun entscheiden, ob die Länder in
ihrem eigenmächtigen Vorgehen die Verfassung verletzt haben. Kommt es auf
die Missachtung des ersten KEF-Votums an, auch wenn die Sender am Ende
ausreichend finanziert waren? Da geht es aber nur noch um die Ehre und das
Recht. Selbst wenn ARD und ZDF gewinnen, bekommen sie keinen Cent mehr.
Viel wichtiger ist die Frage, was nun 2027 passiert: ob die Länder nun
bereit sind, den Rundfunkbeitrag auf 18,64 Euro zu erhöhen, wie von der KEF
im Februar empfohlen.
CDU-Minister Robra machte hier keine großen Hoffnungen. Vor den
Landtagswahlen wollte man nicht über Beitragserhöhungen reden. „Wenn wir
2026 eine Erhöhung beschlossen hätten, hätten wir in Sachsen-Anhalt keinen
Wahlkampf mehr führen müssen.“ Und nach den Landtagswahlen werde es sicher
für die neue Regierung, wie auch immer die Wahlen ausgehen, „ganz andere
Prioritäten“ geben. Die Erhöhung wird also sicher nicht pünktlich zum 1.
Januar 2027 in Kraft treten können.
Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird dann wohl nichts anderes übrig
bleiben, als die Länder Ende 2026 oder Anfang 2027 erneut wegen ihrer
Untätigkeit beim Bundesverfassungsgericht zu verklagen.
Die Verhandlung in Karlsruhe sollte am heutigen Dienstag erst am späten
Nachmittag enden. Das Urteil zu den aktuellen Klagen wird in einigen
Monaten verkündet.
23 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Bundesverfassungsgericht-hat-entschieden/!5791825
(DIR) [2] /Programmkuerzungen-bei-ARD-und-ZDF/!6159837
(DIR) [3] /Kuerzungen-beim-MDR-Tatort-und-Polizeiruf-110-pausieren-fuer-3-Jahre/!6178392
(DIR) [4] /Neue-Empfehlung-der-KEF-Kommission/!6156485
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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