# taz.de -- Unterlassene Beitragserhöhung: Was es für die Öffentlich-Rechtlichen zu gewinnen gibt
       
       > Die Bundesländer haben 2025 eigenmächtig die Erhöhung des
       > Rundfunkbeitrags ausgesetzt. ARD und ZDF klagten. Nun begann das
       > Verfahren in Karlsruhe.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 23. Juni zur Rundfunkfinanzierung
       
       ARD und ZDF sehen ihre Rundfunkfreiheit verletzt, weil die Bundesländer
       2025 den Rundfunkbeitrag nicht erhöht haben. Die Bundesländer halten ihre
       Weigerung jedoch für rechtmäßig, weil ARD und ZDF durchaus ausreichend
       finanziert waren. An diesem Dienstag verhandelte das
       Bundesverfassungsgericht über die Klage der Sender.
       
       Eigentlich ist die Sache klar. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben
       Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung, weil sie (nach Ansicht des
       Bundesverfassungsgerichts) für die Demokratie unverzichtbar sind. Die
       Richter:innen haben auch ein staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der
       funktionsgerechte Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss – und dieses
       Verfahren haben die Länder Ende 2024 bewusst ignoriert.
       
       Im ersten Schritt dieses Verfahrens melden die Sender dabei ihren Bedarf
       an. Im zweiten Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige
       Expertenkommission streng geprüft (die „Kommission zur Ermittlung des
       Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“, KEF).
       
       Konkret empfahl die KEF eine Erhöhung des Beitrags von 18,36 Euro auf 18,94
       Euro pro Monat. Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländer dann per
       Staatsvertrag umsetzen. Sie können nur aus sozialpolitischen Gründen
       abweichen, wenn sie glauben, die Beitragserhöhung überlaste die
       Bürger:innen.
       
       ## Einziges Ziel Akzeptanz?
       
       Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU) sagte in Karlsruhe: „Wenn
       wir damals mit Beitragserhöhungen in die Landtage gegangen wären, hätten
       die uns hochkant wieder rausgeschmissen.“ Insbesondere in Sachsen-Anhalt
       ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ziemlich umstritten. Schon 2021
       verweigerte Sachsen-Anhalt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags, sodass
       letztlich das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung [1][anordnen musste].
       
       Diesmal überlegten sich die Bundesländer etwas anderes. Sie bezeichneten
       2025 und 2026 als „Übergangsjahre“ ohne Beitragserhöhung, bevor die KEF
       dann für 2027 bis 2030 einen neuen Rundfunkbeitrag vorschlagen sollte.
       
       Ziel war, dann die Einsparungen durch den Rundfunk-Reformstaatsvertrag
       berücksichtigen zu können, denn dadurch wurden die Öffentlich-Rechtlichen
       zum Einsparen mehrerer Sender (unter anderem [2][One und ARD Alpha])
       gezwungen. Auch dadurch hofften die Länder, größere Beitragserhöhungen zu
       vermeiden. „Mein einziges Ziel ist, die Akzeptanz für den wichtigen
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bewahren“, sagte Minister Robra.
       
       Doch ARD und ZDF akzeptierten das Manöver nicht und legten im November 2024
       Verfassungsbeschwerden gegen die verweigerte Beitragserhöhung ein. Über
       diese ausgebliebene Beitragserhöhung verhandelte nun das
       Verfassungsgericht.
       
       ## Nur ein Streit um Ehre und Recht
       
       „Wir sind nicht mehr bedarfsgerecht finanziert“, sagte ZDF-Intendant
       Norbert Himmler jetzt in Karlsruhe, „wir haben keine Planungssicherheit.“
       MDR-Intendant Ralf Ludwig erklärte, dass als Reaktion auf die ausgebliebene
       Beitragserhöhung mehrere Unterhaltungs-Sendungen eingestellt wurden. So
       gibt es nun drei Jahre lang [3][keinen Dresden-Tatort mehr.]
       
       Die Länder betonten dagegen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch
       weiter bedarfsgerecht finanziert war. Robra verwies auf eine Rücklage der
       Sender in Höhe von rund einer Milliarde Euro, die in den zwei
       Übergangsjahren 25/26 aufgebraucht werden sollte – statt wie von der KEF
       geplant in vier Jahren.
       
       Die Lage wurde dadurch kompliziert, dass sich 2025 das Beitragsvolumen so
       erhöhte, dass die KEF im Februar 2026 ihre Beitragsempfehlung
       [4][revidierte]. Statt einer Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 auf 18,94 Euro
       pro Monat hält die Kommission nun eine Erhöhung auf 18,64 Euro pro Monat ab
       Januar 2027 für notwendig. Das sind 30 Cent weniger als geplant, zwei Jahre
       später als geplant. Rainer Robra sah die Länder in ihrem Manöver bestätigt,
       die Beitragserhöhung übergangsweise zwei Jahre auszusetzen: „Am Ende ist es
       aufgegangen.“
       
       Die Verfassungsrichter:innen müssen nun entscheiden, ob die Länder in
       ihrem eigenmächtigen Vorgehen die Verfassung verletzt haben. Kommt es auf
       die Missachtung des ersten KEF-Votums an, auch wenn die Sender am Ende
       ausreichend finanziert waren? Da geht es aber nur noch um die Ehre und das
       Recht. Selbst wenn ARD und ZDF gewinnen, bekommen sie keinen Cent mehr.
       
       Viel wichtiger ist die Frage, was nun 2027 passiert: ob die Länder nun
       bereit sind, den Rundfunkbeitrag auf 18,64 Euro zu erhöhen, wie von der KEF
       im Februar empfohlen.
       
       CDU-Minister Robra machte hier keine großen Hoffnungen. Vor den
       Landtagswahlen wollte man nicht über Beitragserhöhungen reden. „Wenn wir
       2026 eine Erhöhung beschlossen hätten, hätten wir in Sachsen-Anhalt keinen
       Wahlkampf mehr führen müssen.“ Und nach den Landtagswahlen werde es sicher
       für die neue Regierung, wie auch immer die Wahlen ausgehen, „ganz andere
       Prioritäten“ geben. Die Erhöhung wird also sicher nicht pünktlich zum 1.
       Januar 2027 in Kraft treten können.
       
       Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird dann wohl nichts anderes übrig
       bleiben, als die Länder Ende 2026 oder Anfang 2027 erneut wegen ihrer
       Untätigkeit beim Bundesverfassungsgericht zu verklagen.
       
       Die Verhandlung in Karlsruhe sollte am heutigen Dienstag erst am späten
       Nachmittag enden. Das Urteil zu den aktuellen Klagen wird in einigen
       Monaten verkündet.
       
       23 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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