# taz.de -- Gericht verhandelt über Rundfunkbeitrag: Milde Panik bei ARD und ZDF
       
       > Das Bundesverfassungsgericht lädt Ende Juni zum Vortrag in Sachen
       > Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Der Ausgang ist offen.
       
 (IMG) Bild: Tatsächlich unterfinanziert? ARD-Messestand auf der IFA 2022
       
       Eigentlich haben sie in Karlsruhe ja keinen Sinn für Drama. Absolutistische
       Planstadt, alles brav rechteckig und das Schloss in der Mitte. Und dann
       kommt plötzlich das Bundesverfassungsgericht um die Ecke!
       
       Mediendeutschland hatte sich schon so gut wie ins lange
       Brückentagswochenende verabschiedet, als plötzlich die [1][Pressemitteilung
       Nr. 29/2026] auf die Website des Obersten deutschen Gerichts kippte.
       
       Was viele erwarteten und manche Intendant*innen fürchteten, wird also
       wahr. Am 23. Juni wird in Karlsruhe doch noch einmal mit allen Beteiligten
       mündlich über den Rundfunkbeitrag verhandelt. Dass das Gericht auf
       Aktenlage mal eben über die von ARD und ZDF angestrengte Klage wegen der
       2025 ausgebliebenen Beitragserhöhung entscheidet, ist damit vom Tisch.
       Daraus folgt, dass es auch nicht einfach selbst die Erhöhung um 58 Cent
       mehr durchsetzen dürfte wie beim letzten Beitragsurteil vor vier Jahren.
       
       Das ist nicht nur in gerade mal fünf Wochen, es kommt sogar noch dicker.
       Die Anstalten haben anstrengende Tage vor sich. Denn mit der Einladung, die
       alle Verfahrensbeteiligten für den 23. Juni bekommen haben, gibt es jetzt
       auch noch jede Menge Hausaufgaben.
       
       ## Gebunkerte Beitragsmehreinnahmen
       
       „Aus welchen konkreten Umständen folgern Sie, dass die Eigenmittel der
       Sonderrücklage III zur Deckung des Finanzbedarfs in den Jahren 2025 und
       2026 nicht ausgereicht haben bzw. nicht ausreichen werden?“, will Karlsruhe
       zum Beispiel von ARD und ZDF wissen. Abgabe ist spätestens am 10. Juni.
       
       Die [2][Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs] (KEF) wird gefragt, ob
       die „bedarfsgerechte Finanzierung“ der Anstalten bei Verwendung der
       Sonderrücklage nicht vielleicht doch gegeben ist, hat für ihre Antwort eine
       Woche länger Zeit.
       
       Diese „Sonderrücklage III“ sind gebunkerte Beitragsmehreinnahmen aus den
       Jahren 2021 bis 2024 in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Die Tonalität
       der Fragen des Bundesverfassungsgerichts lässt sich in verschiedene
       Richtungen interpretieren. Eine davon löst bei den Anstalten jetzt milde
       Panik aus. Die Karlsruher Richter*innen scheinen nämlich bislang nicht
       so richtig überzeugt, dass die Anstalten tatsächlich so unterfinanziert
       sind, wie sie behaupten.
       
       Die weiteren Fragen zeigen, dass Karlsruhe wohl auch auf das Verfahren
       eingehen will, wie die Länder mit dem von der KEF empfohlenen Beitrag
       weiter verfahren. Denn das funktioniert [3][bekanntermaßen nicht mehr].
       Weshalb die Länder jetzt erklären sollen, „aus welchen Gesichtspunkten sie
       die Organzuständigkeit“ ableiten, „über das Ausbleiben einer von der KEF
       vorgeschlagenen Beitragserhöhung durch gubernativen Beschluss endgültig zu
       entscheiden“. Passt ja super, dass hier gerade die alte federführende Garde
       aus Rheinland-Pfalz um Heike Raab (SPD) abtreten musste.
       
       Noch spannender wird, wie die ARD in Karlsruhe ihre Strategie effektiv und
       effizient umsetzt. Oder ob sie überhaupt eine hat. „Wir alle können uns ja
       noch gut erinnern, wie ein Drama aufgebaut ist und wie der fünfte Akt
       endet“, meint die Mitbewohnerin.
       
       19 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-029.html
 (DIR) [2] /Debatte-um-Rundfunkbeitrag/!6157143
 (DIR) [3] /Debatte-um-Rundfunkbeitrag/!6157143
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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