# taz.de -- Gericht verhandelt über Rundfunkbeitrag: Milde Panik bei ARD und ZDF
> Das Bundesverfassungsgericht lädt Ende Juni zum Vortrag in Sachen
> Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Der Ausgang ist offen.
(IMG) Bild: Tatsächlich unterfinanziert? ARD-Messestand auf der IFA 2022
Eigentlich haben sie in Karlsruhe ja keinen Sinn für Drama. Absolutistische
Planstadt, alles brav rechteckig und das Schloss in der Mitte. Und dann
kommt plötzlich das Bundesverfassungsgericht um die Ecke!
Mediendeutschland hatte sich schon so gut wie ins lange
Brückentagswochenende verabschiedet, als plötzlich die [1][Pressemitteilung
Nr. 29/2026] auf die Website des Obersten deutschen Gerichts kippte.
Was viele erwarteten und manche Intendant*innen fürchteten, wird also
wahr. Am 23. Juni wird in Karlsruhe doch noch einmal mit allen Beteiligten
mündlich über den Rundfunkbeitrag verhandelt. Dass das Gericht auf
Aktenlage mal eben über die von ARD und ZDF angestrengte Klage wegen der
2025 ausgebliebenen Beitragserhöhung entscheidet, ist damit vom Tisch.
Daraus folgt, dass es auch nicht einfach selbst die Erhöhung um 58 Cent
mehr durchsetzen dürfte wie beim letzten Beitragsurteil vor vier Jahren.
Das ist nicht nur in gerade mal fünf Wochen, es kommt sogar noch dicker.
Die Anstalten haben anstrengende Tage vor sich. Denn mit der Einladung, die
alle Verfahrensbeteiligten für den 23. Juni bekommen haben, gibt es jetzt
auch noch jede Menge Hausaufgaben.
## Gebunkerte Beitragsmehreinnahmen
„Aus welchen konkreten Umständen folgern Sie, dass die Eigenmittel der
Sonderrücklage III zur Deckung des Finanzbedarfs in den Jahren 2025 und
2026 nicht ausgereicht haben bzw. nicht ausreichen werden?“, will Karlsruhe
zum Beispiel von ARD und ZDF wissen. Abgabe ist spätestens am 10. Juni.
Die [2][Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs] (KEF) wird gefragt, ob
die „bedarfsgerechte Finanzierung“ der Anstalten bei Verwendung der
Sonderrücklage nicht vielleicht doch gegeben ist, hat für ihre Antwort eine
Woche länger Zeit.
Diese „Sonderrücklage III“ sind gebunkerte Beitragsmehreinnahmen aus den
Jahren 2021 bis 2024 in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Die Tonalität
der Fragen des Bundesverfassungsgerichts lässt sich in verschiedene
Richtungen interpretieren. Eine davon löst bei den Anstalten jetzt milde
Panik aus. Die Karlsruher Richter*innen scheinen nämlich bislang nicht
so richtig überzeugt, dass die Anstalten tatsächlich so unterfinanziert
sind, wie sie behaupten.
Die weiteren Fragen zeigen, dass Karlsruhe wohl auch auf das Verfahren
eingehen will, wie die Länder mit dem von der KEF empfohlenen Beitrag
weiter verfahren. Denn das funktioniert [3][bekanntermaßen nicht mehr].
Weshalb die Länder jetzt erklären sollen, „aus welchen Gesichtspunkten sie
die Organzuständigkeit“ ableiten, „über das Ausbleiben einer von der KEF
vorgeschlagenen Beitragserhöhung durch gubernativen Beschluss endgültig zu
entscheiden“. Passt ja super, dass hier gerade die alte federführende Garde
aus Rheinland-Pfalz um Heike Raab (SPD) abtreten musste.
Noch spannender wird, wie die ARD in Karlsruhe ihre Strategie effektiv und
effizient umsetzt. Oder ob sie überhaupt eine hat. „Wir alle können uns ja
noch gut erinnern, wie ein Drama aufgebaut ist und wie der fünfte Akt
endet“, meint die Mitbewohnerin.
19 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-029.html
(DIR) [2] /Debatte-um-Rundfunkbeitrag/!6157143
(DIR) [3] /Debatte-um-Rundfunkbeitrag/!6157143
## AUTOREN
(DIR) Steffen Grimberg
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