# taz.de -- Prekäre Arbeitsbedingungen an Unis: Jetzt verärgert Bär auch noch die Forschenden
       
       > Erst die Bafög-Absage, nun ein Reförmchen gegen prekäre
       > Arbeitsverhältnisse an Unis. Und wieder steht die Wissenschaftsministerin
       > in der Kritik.
       
 (IMG) Bild: Hochschulen sind nicht so ihr Ding: Forschungsministerin Dorothee Bär
       
       Dorothee Bär hat beinahe Wort gehalten. Nicht beim Bafög – da hat die
       Bundesforschungsministerin von der CSU gerade die [1][geplanten Erhöhungen
       wieder infrage gestellt]. Dafür bei einem anderen Versprechen aus dem
       Koalitionsvertrag: Bis „Mitte 2026“ wollten Union und SPD eine Novelle für
       bessere Arbeitsbedingungen an Hochschulen verabschieden. Auch wenn dieser
       Zeitplan mit der nahenden Sommerpause realistischerweise nicht mehr zu
       halten sein wird: Bärs Ministerium hat mittlerweile einen Referentenentwurf
       vorgelegt. Bis zum kommenden Dienstag können Fachverbände und
       wissenschaftliche Einrichtungen dazu Stellung nehmen.
       
       Die Betroffenen warten schon lange auf diese Reform. Fünf Jahre nach den
       [2][#IchBinHanna-Protesten] sind immer noch vier von fünf Forscher:innen
       befristet beschäftigt, bei den „Nachwuchswissenschaftler:innen“ unter 45
       Jahren sind es sogar 90 Prozent. Wer Glück hat und eine Professur
       ergattert, ist im Schnitt bereits jenseits der 40. Heißt: Eine Karriere in
       der Wissenschaft bedeutet in den allermeisten Fällen, zunächst viele Jahre
       beruflicher Unsicherheit in Kauf zu nehmen.
       
       Für diese Zustände machen Kritiker:innen das sogenannte
       Wissenschaftszeitvertragsgesetz verantwortlich, kurz WissZeitVG. Die
       Sonderregelung zum Arbeitsrecht erlaubt den Hochschulen, Forscher:innen
       insgesamt für zwölf Jahre befristet anzustellen – je sechs Jahre vor und
       nach der Promotion. Begründet wird das damit, dass sich der akademische
       Nachwuchs in der Zeit für spätere Stellen qualifizieren soll – die
       sogenannte Qualifizierungsphase.
       
       Schon die [3][Ampel-Regierung wollte das Gesetz nachschärfen] und so
       Kurzzeitverträge und Kettenbefristungen in den Griff kriegen, scheiterte
       aber mit ihrer Reform. Nun versucht sich Schwarz-Rot am akademischen
       Prekariat, aber eher halbherzig. Der Bär-Entwurf, der der taz vorliegt,
       klammert jedenfalls die strittigen Punkte aus.
       
       ## Bär-Entwurf ignoriert Expert:innen
       
       Eine kürzere Höchstbefristungsdauer nach der Promotion, wie sie die Ampel
       noch gegen den Willen der Unis plante, fehlt beispielsweise komplett. Damit
       wüssten Postdocs zumindest etwas früher, ob sie in der Wissenschaft bleiben
       können oder nicht. Zuletzt [4][forderte sogar der Wissenschaftsrat], dass
       Betroffene „spätestens zwei bis drei Jahre nach der Promotion“ Klarheit
       haben müssen. Über die Frage, wann genau die Unis diese Klarheit geben
       müssen, [5][hatten sich die Ampelparteien zerstritten].
       
       Der Bär-Entwurf indes ignoriert die Frage. Stattdessen sollen die
       Hochschulen promovierte Wissenschaftler:innen – wie bisher auch – bis
       zu sechs Jahre befristet anstellen können. Entsprechend zufrieden äußerte
       sich die Hochschulrektorenkonferenz: Ihr Präsident Walter Rosenthal lobte,
       dass von der „zeitweise diskutierten Verkürzung der Höchstbefristungsdauer
       in der Postdoc-Phase Abstand genommen wurde“.
       
       Ebenfalls vom Tisch – im Vergleich zum Ampelentwurf – ist die Öffnung des
       Bereichs für Tarifverhandlungen. Für die Betroffenen sei das „ein Schlag
       ins Gesicht“, urteilt der Jenaer Soziologe Tilman Reitz vom Netzwerk für
       Gute Arbeit in der Wissenschaft. Er fordert ein Ende der Sonderbefristung
       in der Wissenschaft. „Für alle, die nach der Promotion noch in der
       Wissenschaft bleiben wollen, stellt das jetzige System ein ernsthaftes
       Problem dar“, sagt Reitz der taz.
       
       Um die Situation der Betroffenen zu verbessern, plant Bär die Einführung
       von Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion, die drei
       beziehungsweise zwei Jahre betragen. Auch soll künftig eine Vorrangregelung
       sicherstellen, dass eine Drittmittelbefristung künftig erst nach
       Ausschöpfen der Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung
       möglich sein soll. Die Regelung soll sicherstellen, dass alle
       Nachwuchsforscher:innen für Mutterschutz, Elternzeit oder bei der
       Pflege Angehöriger mehr Zeit für ihre Qualifizierung erhalten. Auch diese
       beiden Punkte wollte bereits die Ampel einführen.
       
       ## Scharfe Kritik
       
       Aus Sicht von Gewerkschaften und Opposition ist das insgesamt zu wenig. Von
       einer „Minimallösung“ spricht die grüne Bundestagsabgeordnete Ayşe Asar.
       Sie kritisiert, dass die Bundesregierung die strukturellen Probleme gerade
       im Postdoc-Bereich ignoriere und damit die Existenzangst zementiere: „Am
       deutschen Campus herrscht keine Bestenauslese, sondern eine brutale soziale
       Selektion“, sagt Asar der taz. Wer bis Mitte 40 in permanenter Unsicherheit
       leben müsse, brauche ein familiäres Sicherheitsnetz und finanzielles
       Backup. Demnächst wollen die Grünen ein Gegenmodell in den Bundestag
       einbringen, das unter anderem stärker auf Dauerstellen neben der Professur
       setzt. Auch das hat der Wissenschaftsrat gefordert.
       
       Ähnlich kritisch äußerte sich die Linkenpolitikerin Nicole Gohlke. So
       gingen die geplanten Mindestlaufzeiten völlig an der Realität vorbei. „Wenn
       eine Doktorarbeit im Schnitt fast sechs Jahre dauert, lässt ein
       Dreijahresvertrag die Forschenden auf halber Strecke im Regen stehen“,
       sagte Gohlke der taz. Auch die Linkspartei will demnächst ein eigenes
       Konzept vorstellen. Ein zentraler Punkt darin: Die Qualifizierungsphase
       soll grundsätzlich mit der Promotion enden.
       
       Selbst der Koalitionspartner scheint mit dem Entwurf nicht zufrieden: „Ich
       habe durchaus noch Fragen und Wünsche, aber wir stehen ja noch am Anfang
       des Verfahrens“, sagt die zuständige SPD-Berichterstatterin Carolin Wagner
       auf Anfrage der taz. Wo genau die SPD noch nachverhandeln will, ließ Wagner
       zwar offen. In der Vergangenheit kritisierte die Abgeordnete aber die
       „unerträglich lange Zeit der Unsicherheit ohne verlässliche Perspektiven“.
       Für die Betroffenen wünscht sich Wagner nun „den Mut des Ministeriums, sich
       gegen die Lobbyarbeit der Hochschulen und Einrichtungen durchzusetzen“.
       
       ## Nur der Bund darf steuern
       
       Andreas Keller, Leiter des Vorstandsbereichs Hochschule und Forschung der
       Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), hat nicht viel Hoffnung. Bis
       auf die neuen Mindestvertragslaufzeiten, die nicht nur zu niedrig, sondern
       auch nicht juristisch bindend seien, bliebe de facto alles beim Alten. Und
       damit meint Keller: „So wie sich die Hochschulen das wünschen.“
       
       Was den Gewerkschafter besonders ärgert: Im vergangenen Jahr hat das
       Bundesverfassungsgericht in einem Urteil klargemacht, dass [6][nur der Bund
       das Arbeitsrecht an Hochschulen regeln darf]: „Der Ball liegt beim Bund,
       aber der Bund möchte diese Kompetenz offenbar nicht ausfüllen“, sagt Keller
       der taz. Stattdessen bleibe es weiter bei einer „Lizenz zum Befristen“.
       
       Das Bundesforschungsministerium sieht die Verantwortung hingegen bei den
       Unis: Mit der geplanten Reform setze es lediglich den Rechtsrahmen für
       Befristungen in der Wissenschaft, heißt es in dem Referentenentwurf. Für
       bessere Arbeitsbedingungen sei „ein Kulturwandel in der Wissenschaft“
       notwendig. Zudem sei das WissZeitVG „nur ein Baustein unter mehreren“.
       
       Auf Anfrage verweist das Ministerium unter anderem auf eine
       Peer-to-Peer-Beratung durch den Stifterverband, über die Hochschulen Hilfe
       bei der Erstellung neuer Personalkonzepte erhalten können, sowie auf
       einzelne Bundesprojekte wie das [7][Professorinnenprogramm] und die
       „Mittelbau-Strategie“. Was sich jedoch konkret hinter der ebenfalls im
       Koalitionsvertrag angekündigten Strategie verbirgt und wann diese kommt,
       ließ das Ministerium unbeantwortet.
       
       Dass die Länder einspringen und beispielsweise zusätzliche Gelder für neue
       Dauerstellen bereitstellen, darf bezweifelt werden. Viele Unis wie
       beispielsweise in Hessen oder Berlin müssen [8][derzeit mit drastischen
       Budgetkürzungen] klarkommen. Eine positive Entwicklung gibt es aber
       dennoch: Immer mehr Ministerien ermöglichen mittlerweile neue
       Personalstrukturen neben der Professur und fordern – wie etwa Brandenburg –
       [9][von ihren Unis Konzepte für mehr Dauerstellen] ein. Teilweise gehen
       auch einzelne Unis mit gutem Beispiel voran.
       
       Das beobachtet auch der Jenaer Soziologe Reitz. An seinem Institut
       beispielsweise sollen demnächst alle Postdocs unbefristete Verträge
       erhalten, die Stellen sollen auch nicht mehr am Lehrstuhl angesiedelt sein.
       Dieser Plan ist allerdings noch nicht genehmigt und auch an der Fakultät
       noch ein Einzelfall. Noch sei der Widerstand an den Unis gegen eine
       radikale Reform zu groß, so Reitz. Er ist sich sicher: „Ohne eine
       gesetzliche Regelung werden sich die Arbeitsbedingungen für
       Wissenschaftler:innen nur sehr langsam und sehr punktuell verbessern“.
       
       10 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [6] /Befristung-von-Postdocs/!6096210
 (DIR) [7] https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/Wissenschaftssystem/GleichstellungUndVielfaltInDerWissenschaft/Professorinnenprogramm/professorinnenprogramm_node.html
 (DIR) [8] /Demo-gegen-Uni-Kuerzungen/!6183694
 (DIR) [9] /Brandenburgs-Wissenschaftsministerin/!6112862
       
       ## AUTOREN
       
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