# taz.de -- Arbeitsrecht für Lehrer*innen: GEW kritisiert Gesetzesnovelle
       
       > Die Gewerkschaft befürchtet eine starke Einschränkung der Mitbestimmung
       > von Personalräten. Das sei der falsche Weg zu schnelleren Einstellungen.
       
 (IMG) Bild: Berlin will Verfahren zur Einstellung von Lehrer*innen beschleunigen – die Gewerkschaft kritisiert die konkreten Pläne
       
       Will der Senat Mitbestimmung einschränken, um Lehrer*innen künftig
       schneller einstellen zu können? Das befürchtet aktuell die Gewerkschaft
       Erziehung und Wissenschaft (GEW). Alarmiert ist die GEW wegen einer
       geplanten Änderung des Personalvertretungsgesetzes sowie eines von der
       Bildungsverwaltung in Auftrag gegebenen Gutachtens.
       
       Nach der Gesetzesnovelle, die noch vor der Wahl verabschiedet werden soll,
       hätten die Personalräte nur noch [1][eine Woche Zeit, um Neueinstellungen
       an Schulen] zu prüfen, halb so lange wie bisher. Doch eine Woche sei
       eindeutig zu kurz, sagt Gökhan Akgün, Landesvorsitzender der GEW. Allein
       eine Prüfung der Eingruppierung sei langwierig. Schnellere
       Einstellungsverfahren von Lehrer*innen würden auf Kosten der
       Mitbestimmung gehen. Laut der Gewerkschaft liegen Einstellungsverfahren
       demgegenüber teils sechs bis neun Monate bei der Verwaltung. „Die ist an
       keiner Stelle an Fristen gebunden“, sagt der GEW-Vorsitzende.
       
       Akgün sagt auch, dass Einstellungen oft fehlerhaft seien. Die Kontrolle
       durch Personalräte sei deshalb dringend notwendig. „Wer [2][Bürokratieabbau
       verspricht, aber Mitbestimmung abbaut, löst kein einziges Problem] an den
       Schulen“, sagt Akgün. Der GEW zufolge ist diese Gesetzesänderung nicht mit
       der Verfassung vereinbar, da sie das Mitbestimmungsrecht stark einschränke.
       
       Sorge bereitet der GEW im Zusammenhang damit auch der Inhalt einer
       Expertise zu Maßnahmen, die Einstellungsverfahren an Schulen beschleunigen
       sollen. Die CDU-geführte Senatsverwaltung für Bildung hatte sie in Auftrag
       gegeben. Die Vorschläge dienten der „internen Willensbildung“ und würden
       zunächst intern geprüft, heißt es dort. In der Expertise raten die
       Gutachter demnach zu Personalräten an Schulen.
       
       ## Gegen bestehende Strukturen der Mitbestimmung
       
       Auch diese Vorschläge, die der GEW vorliegen, lassen dort die Alarmglocken
       läuten. Die Vorschläge würden bestehende Strukturen zerschlagen und
       Mitbestimmung schwächen. Schulpersonalräte würden ein Vielfaches mehr
       kosten: Aktuell stünden 98 Stellen zur Verfügung, die Kosten dafür liegen
       bei 7,8 Millionen Euro. Ungleich mehr Schulpersonalräte freizustellen,
       würde dagegen rund 28 Millionen kosten, denn dafür würden rund 360 Stellen
       benötigt. Die Kosten lägen insgesamt höher [3][als die vor Kurzem
       finanzierten Entlastungen für Grundschulen].
       
       Bei der Gewerkschaft kritisieren sie auch, dass die Verwaltung bisher
       niemanden mit einbezogen habe. „Es ist skandalös, dass ohne GEW hier
       klammheimlich Maßnahmen vorbereitet wurden, die ganz tief in die
       Mitbestimmung gehen“, kritisiert Akgün. Auch das Abgeordnetenhaus habe
       bisher keine offizielle Kenntnis vom Inhalt der Expertise. Die GEW fürchtet
       auch, dass benachteiligte Schulen damit noch mehr als jetzt unter
       Bildungsungerechtigkeit leiden würden.
       
       Aus Sicht der GEW setzt die Bildungsverwaltung mit ihren
       Reformierungsplänen an der falschen Stelle an. „Nicht die Mitbestimmung
       bremst Verfahren aus, sondern komplizierte Abläufe und fehlende
       Strukturen“, betont der Vorsitzende Akgün. „Schnelle Einstellungen erreicht
       man nicht durch weniger Demokratie, sondern durch ausreichend Personal,
       klare Zuständigkeiten und funktionierende Verfahren“, sagt er und kündigt
       Widerstand der GEW gegen die Pläne an.
       
       28 May 2026
       
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 (DIR) Uta Schleiermacher
       
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