# taz.de -- Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt: Lina E. ist vorzeitig frei
> Die Leipziger Antifaschistin soll Rechtsextreme angegriffen haben. Nun
> ist sie frei – weil ihr Gerichte eine günstige Prognose attestieren.
(IMG) Bild: Lina E. beim Prozess im Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Mai 2023 (Archivfoto)
Knapp vier Jahre saß [1][die Leipziger Antifaschistin Lina E.] in Haft –
nun ist sie frei. Das Oberlandesgericht Dresden setzte ihre Reststrafe zur
Bewährung aus. Und der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde der
Bundesanwaltschaft dagegen zurück. Es gebe eine gute Prognose, dass die
31-Jährige künftig straffrei leben werde, befanden beide Gerichte.
Nach taz-Informationen befand sich Lina E. zuletzt schon im offenen
Vollzug, musste also nur noch nachts zurück ins Gefängnis. Vergangene
Woche, direkt nach Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), soll sie
komplett aus der Haft entlassen worden sein. Der BGH-Beschluss wurde erst
am Mittwoch öffentlich gemacht.
## Mitanführerin von „Antifa Ost“
Lina E. war im Mai 2023, nach einem anderthalbjährigen Prozess, zu einer
[2][Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden], weil
sie mit anderen Linken zwischen 2018 und 2020 mehrere schwere Angriffe auf
Rechtsextreme verübt haben soll. Die Bundesanwaltschaft sah in ihr die
Mitanführerin der Gruppe, der sogenannten Antifa Ost. Auch drei weitere
Antifaschisten wurden damals verurteilt, zu Strafen von bis zu knapp drei
Jahren Haft. Nachdem die Urteile erst Ende April 2025 rechtskräftig wurden,
sitzen zwei von ihnen noch ihre Haftstrafe ab, [3][einer – der Berliner
Philipp „Nero“ M. – tauchte unter].
Lina E. selbst war noch am Urteilstag zunächst aus der U-Haft entlassen
worden. Die restliche Strafhaft hatte sie dann ebenfalls im April 2025 –
mit Rechtskräftigkeit des Urteils – angetreten. Als sie nun im März zwei
Drittel der Strafe abgesessen hatte, beantragte sie die Aussetzung der
Reststrafe auf Bewährung – diesem hat das Oberlandesgericht Dresden auch
zugestimmt. Zuvor hatte das Gericht Lina E. mündlich befragt und auch ein
psychologisches Gutachten über sie eingeholt.
## Lina E. will als Sozialarbeiterin arbeiten
Die Bundesanwaltschaft hatte indes sofortige Beschwerde eingereicht und
eine vollständige Verbüßung der Haftstrafe eingefordert. Ihre Begründung:
Lina E. bewege sich weiterhin in linksradikalen, gewaltaffinen Kreisen,
stehe in Kontakt zur linksextremen Gefangenenhilfe Rote Hilfe und habe
[4][in einem weiteren Prozess in Dresden gegen sieben Antifas, darunter
ihrem früheren Partner Johann G.], die Aussage verweigert, was ihr
Beugehaft einbrachte.
Der Bundesgerichtshof aber wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Es
gebe „ausreichend“ Anhaltspunkte, dass Lina E. keine weiteren Straftaten
mehr begehen werde, befanden die Richter. Zwar habe Lina E. tatsächlich
weiter „eine strikte antifaschistische“ Einstellung und halte Kontakt zu
früheren Personen aus ihrem politischen Umfeld. Im Gespräch mit der
Gutachterin und dem Oberlandesgericht aber habe sich Lina E. als
„selbstkritisch reflektiert“ gezeigt und sich „von ihrer früheren
Gewaltbereitschaft losgesagt“. Dies sei mehr als ein „Lippenbekenntnis“,
sondern eine „echte innere Abkehr“ von früheren Einstellungen.
Auch sei Lina E. in den zwei Jahren zwischen Urteil und dem Strafantritt im
März 2025 nicht mehr mit Straftaten aufgefallen, so der BGH. Die Haft habe
sie „beanstandungsfrei“ absolviert. Und sie habe „tragfähige
Zukunftspläne“, wolle in Freiheit ihre Arbeit als Sozialarbeiterin in der
Suchthilfe wiederaufnehmen und ihr Studium der Erziehungswissenschaften
abschließen.
Für Lina E. verhängte das Oberlandesgericht Dresden nun eine vierjährige
Bewährungszeit, die Hälfte davon wird sie von einem Bewährungshelfer
begleitet.
## Zuletzt auch Berliner Antifaschist freigelassen
Die juristische Aufarbeitung der Angriffsserie auf die Rechtsextremen läuft
derweil weiter. Neben dem Großprozess in Dresden findet [5][auch in
Düsseldorf ein Verfahren gegen Antifaschist*innen statt], denen
ebenfalls Angriffe auf Rechtsextreme vorgeworfen werden, teils auch in
Budapest. [6][Im Dresdner Prozess war zuletzt der Berliner Beschuldigte
Thomas „Nanuk“ J. aus der U-Haft entlassen worden], nachdem ein Kronzeuge
seine Vorwürfe gegen ihn nicht untermauern konnte. Der Kronzeuge belastet
auch die anderen Angeklagten. Mit Urteilen wird erst im nächsten Jahr
gerechnet.
27 May 2026
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(DIR) Konrad Litschko
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