# taz.de -- Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt: Lina E. ist vorzeitig frei
       
       > Die Leipziger Antifaschistin soll Rechtsextreme angegriffen haben. Nun
       > ist sie frei – weil ihr Gerichte eine günstige Prognose attestieren.
       
 (IMG) Bild: Lina E. beim Prozess im Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Mai 2023 (Archivfoto)
       
       Knapp vier Jahre saß [1][die Leipziger Antifaschistin Lina E.] in Haft –
       nun ist sie frei. Das Oberlandesgericht Dresden setzte ihre Reststrafe zur
       Bewährung aus. Und der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde der
       Bundesanwaltschaft dagegen zurück. Es gebe eine gute Prognose, dass die
       31-Jährige künftig straffrei leben werde, befanden beide Gerichte.
       
       Nach taz-Informationen befand sich Lina E. zuletzt schon im offenen
       Vollzug, musste also nur noch nachts zurück ins Gefängnis. Vergangene
       Woche, direkt nach Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), soll sie
       komplett aus der Haft entlassen worden sein. Der BGH-Beschluss wurde erst
       am Mittwoch öffentlich gemacht.
       
       ## Mitanführerin von „Antifa Ost“
       
       Lina E. war im Mai 2023, nach einem anderthalbjährigen Prozess, zu einer
       [2][Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden], weil
       sie mit anderen Linken zwischen 2018 und 2020 mehrere schwere Angriffe auf
       Rechtsextreme verübt haben soll. Die Bundesanwaltschaft sah in ihr die
       Mitanführerin der Gruppe, der sogenannten Antifa Ost. Auch drei weitere
       Antifaschisten wurden damals verurteilt, zu Strafen von bis zu knapp drei
       Jahren Haft. Nachdem die Urteile erst Ende April 2025 rechtskräftig wurden,
       sitzen zwei von ihnen noch ihre Haftstrafe ab, [3][einer – der Berliner
       Philipp „Nero“ M. – tauchte unter].
       
       Lina E. selbst war noch am Urteilstag zunächst aus der U-Haft entlassen
       worden. Die restliche Strafhaft hatte sie dann ebenfalls im April 2025 –
       mit Rechtskräftigkeit des Urteils – angetreten. Als sie nun im März zwei
       Drittel der Strafe abgesessen hatte, beantragte sie die Aussetzung der
       Reststrafe auf Bewährung – diesem hat das Oberlandesgericht Dresden auch
       zugestimmt. Zuvor hatte das Gericht Lina E. mündlich befragt und auch ein
       psychologisches Gutachten über sie eingeholt.
       
       ## Lina E. will als Sozialarbeiterin arbeiten
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte indes sofortige Beschwerde eingereicht und
       eine vollständige Verbüßung der Haftstrafe eingefordert. Ihre Begründung:
       Lina E. bewege sich weiterhin in linksradikalen, gewaltaffinen Kreisen,
       stehe in Kontakt zur linksextremen Gefangenenhilfe Rote Hilfe und habe
       [4][in einem weiteren Prozess in Dresden gegen sieben Antifas, darunter
       ihrem früheren Partner Johann G.], die Aussage verweigert, was ihr
       Beugehaft einbrachte.
       
       Der Bundesgerichtshof aber wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Es
       gebe „ausreichend“ Anhaltspunkte, dass Lina E. keine weiteren Straftaten
       mehr begehen werde, befanden die Richter. Zwar habe Lina E. tatsächlich
       weiter „eine strikte antifaschistische“ Einstellung und halte Kontakt zu
       früheren Personen aus ihrem politischen Umfeld. Im Gespräch mit der
       Gutachterin und dem Oberlandesgericht aber habe sich Lina E. als
       „selbstkritisch reflektiert“ gezeigt und sich „von ihrer früheren
       Gewaltbereitschaft losgesagt“. Dies sei mehr als ein „Lippenbekenntnis“,
       sondern eine „echte innere Abkehr“ von früheren Einstellungen.
       
       Auch sei Lina E. in den zwei Jahren zwischen Urteil und dem Strafantritt im
       März 2025 nicht mehr mit Straftaten aufgefallen, so der BGH. Die Haft habe
       sie „beanstandungsfrei“ absolviert. Und sie habe „tragfähige
       Zukunftspläne“, wolle in Freiheit ihre Arbeit als Sozialarbeiterin in der
       Suchthilfe wiederaufnehmen und ihr Studium der Erziehungswissenschaften
       abschließen.
       
       Für Lina E. verhängte das Oberlandesgericht Dresden nun eine vierjährige
       Bewährungszeit, die Hälfte davon wird sie von einem Bewährungshelfer
       begleitet.
       
       ## Zuletzt auch Berliner Antifaschist freigelassen
       
       Die juristische Aufarbeitung der Angriffsserie auf die Rechtsextremen läuft
       derweil weiter. Neben dem Großprozess in Dresden findet [5][auch in
       Düsseldorf ein Verfahren gegen Antifaschist*innen statt], denen
       ebenfalls Angriffe auf Rechtsextreme vorgeworfen werden, teils auch in
       Budapest. [6][Im Dresdner Prozess war zuletzt der Berliner Beschuldigte
       Thomas „Nanuk“ J. aus der U-Haft entlassen worden], nachdem ein Kronzeuge
       seine Vorwürfe gegen ihn nicht untermauern konnte. Der Kronzeuge belastet
       auch die anderen Angeklagten. Mit Urteilen wird erst im nächsten Jahr
       gerechnet.
       
       27 May 2026
       
       ## LINKS
       
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