# taz.de -- Verjährung
       
 (DIR) Prüfung des Bundesverfassungsgerichts: Gerechtigkeit oder Dammbruch
       
       Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Wiederaufnahme von Mordverfahren
       nach Freisprüchen zulässig ist. Das Gesetz ist von 2021.
       
 (DIR) Sexuelle Gewalt an Schülern: Buchhalter des Missbrauchs
       
       Jahrzehntelang missbrauchte ein hessischer Lehrer seine Schüler. Ein
       Bericht belegt, wie die Behörden dabei versagten, die Kinder zu schützen.
       
 (DIR) Deutscher Linker in Venezuela: In Freiheit, nicht in Sicherheit
       
       Venezuela hat den deutschen Linksradikalen Bernhard Heidbreder aus dem
       Gefängnis entlassen. Nun hofft er auf Asyl in Südamerika.
       
 (DIR) Versuchter Anschlag vor 20 Jahren: In Venezuela Asyl beantragt
       
       1995 scheiterte der Anschlag auf ein Abschiebegefängnis. Drei Verdächtige
       werden noch verfolgt. Mit Spitzfindigkeiten wird die Verjährungsfrist
       umgangen.
       
 (DIR) NS-Prozesse und die Verjährung der Taten: Zu spät
       
       Im Juli ist ein 94-jähriger ehemaliger SS-Mann verurteilt worden. Der
       Historiker Frank Bajor über die Frage, warum vielen der Prozess gar nicht
       erst gemacht wurde.
       
 (DIR) Kommentar Julian Assange: Abschließen unmöglich
       
       Bald verjähren drei von vier Straftaten, die Julian Assange vorgeworfen
       werden. Trotzdem ist er kein freier Mann – weil er nie vor Gericht stand.
       
 (DIR) Rückgabe von NS-Raubkunst: Die Freiheit der Kunst
       
       Wer wissentlich Raubkunst besitzt, soll sich bei einem Rechtsstreit nicht
       mehr auf eine Verjährungsfrist berufen können. Das fordert der Freistaat
       Bayern im Bundesrat.
       
 (DIR) Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt: Länger Zeit für eine Anzeige
       
       Der Missbrauchsbeauftragte Rörig fordert längere Verjährungsfristen bei
       sexueller Gewalt. Sie aufzuheben, halten Rechtsexperten für schwierig.
       
 (DIR) Sexuelle Gewalt: Längere Verjährungsfristen
       
       Betroffene sexuellen Missbrauchs können länger als bisher auf Entschädigung
       hoffen. Der Bundesrat bestätigte am Freitag das Opfergesetz.