# taz.de -- Gesetz über Rechtshilfe: Mehr Rechtsschutz gegen Auslieferungen
> Die non-binäre Antifaschist:in Maja T. wurde 2024 rechtswidrig nach
> Ungarn ausgeliefert. Jetzt will die Bundesregierung den Rechtsschutz
> verbessern.
(IMG) Bild: Opfer deutscher Unrechtspolitik: Maja T
Die Bundesregierung plant eine gründliche Reform des Auslieferungsrechts.
Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch im Kabinett beschlossen. Dabei soll
auch der Rechtsschutz der Betroffenen verbessert werden, was
Nacht-und-Nebel-Auslieferungen wie im Fall von Maja T. erschweren würde.
Von Auslieferungen spricht man, wenn ein anderer Staat eine Person, die
sich in Deutschland aufhält, für einen Strafprozess oder eine
Strafvollstreckung haben möchte. Es geht also nicht um Ausweisungen und
Abschiebungen, bei denen Deutschland Menschen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit loswerden möchte.
Pro Jahr gibt es rund 2.000 [1][Ersuchen ausländischer Staaten auf
Auslieferung]. Rund ein Viertel der Ersuchen wird abgelehnt. In den übrigen
Fällen stimmt der oder die Betroffene entweder zu oder die Auslieferung
wird gerichtlich für zulässig erklärt.
Wenn der oder die Betroffene nicht zustimmt, muss automatisch ein
Oberlandesgericht (OLG) über die rechtliche Zulässigkeit der Auslieferung
entscheiden. Dabei muss zum Beispiel geprüft werden, ob der Tatverdacht
schlüssig ist und ob im Zielstaat menschenwürdige Haftbedingungen zu
erwarten sind. Bei Auslieferungen in EU-Staaten mit Europäischem Haftbefehl
kann die Zulässigkeit nur in Extremfällen verweigert werden.
## Der Fall Maja T.
Im Fall der non-binären Antifaschist:in Maja T. hat das Kammergericht
Berlin im Juni 2024 [2][die Auslieferung nach Ungarn] für rechtlich
zulässig erklärt. Maja T. wurde noch in der folgenden Nacht per
Hubschrauber nach Ungarn geflogen. Das Bundesverfassungsgericht versuchte
die Auslieferung erst am nächsten Morgen zu stoppen, [3][da war Maja T.
schon im Zielstaat].
Später erklärte Karlsruhe die Auslieferungsentscheidung für
grundgesetzwidrig, weil das Berliner Gericht die Lage von nicht binären
Personen im ungarischen Strafvollzug zu wenig geprüft habe.
Der Fall von Maja T. machte einer breiteren Öffentlichkeit letztlich
deutlich, was unter Jurist:innen schon lange als Defizit gilt: Gegen die
Auslieferungsentscheidung eines Oberlandesgerichts gibt es kein normales
Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung.
Der Rechtsschutz für Betroffene soll nun in einer ohnehin geplanten Reform
des „Gesetzes über das Recht der internationalen Rechtshilfe in
Strafsachen“ (IRG) verbessert werden. Ein erster Anlauf des damaligen
Justizministers Marco Buschmann (FDP) scheiterte am Ampel-Aus. Der zweite
Anlauf seiner Nachfolgerin Stefanie Hubig (SPD) nahm an diesem Mittwoch
eine wichtige Hürde. Die Bundesregierung beschloss den 483 Seiten dicken
Gesetzentwurf aus dem Haus der Justizministerin.
## Eine Woche Aufschub
Geplant ist beim Rechtsschutz zweierlei: So soll der oder die Betroffene
gegen die Entscheidung des OLG binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen
können. In dieser Wochenfrist soll keine Auslieferung möglich sein, auch
das Rechtsmittel selbst hat dann aufschiebende Wirkung. Hauruckaktionen wie
bei Maja T. wären damit ausgeschlossen. Über das Rechtsmittel soll erneut
das OLG entscheiden. In grundsätzlichen Fragen soll der Betroffene zudem
eine Vorlage an den Bundesgerichtshof (BGH) beantragen können.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte zwar den verbesserten
Rechtsschutz. DAV-Expertin Anna Oehmichen kritisierte allerdings zugleich
die knappe Wochenfrist. „Wenn der ersuchende Staat Monate Zeit hat, die
Auslieferungsunterlagen zu übermitteln, erscheint es nicht nachvollziehbar,
der verfolgten Person lediglich eine Woche zur Einlegung und Begründung
eines Rechtsbehelfs einzuräumen“, schrieb Oehmichen in der
DAV-Stellungnahme.
In der Justiz wird der zusätzliche Rechtsschutz dagegen mit Argwohn
betrachtet. Der Deutsche Richterbund warnte vor einer „deutlichen
Mehrbelastung“ der Gerichte. BGH-Präsidentin Bettina Limperg befürchtete
schon im März 2025 „viele hundert zusätzliche Rechtsbehelfe“. Laut
Gesetzentwurf rechnet die Bundesregierung allerdings nur mit rund 15
zusätzlichen BGH-Verfahren.
Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung muss abschließend noch der
Bundestag entscheiden.
13 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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