# taz.de -- Gesetz über Rechtshilfe: Mehr Rechtsschutz gegen Auslieferungen
       
       > Die non-binäre Antifaschist:in Maja T. wurde 2024 rechtswidrig nach
       > Ungarn ausgeliefert. Jetzt will die Bundesregierung den Rechtsschutz
       > verbessern.
       
 (IMG) Bild: Opfer deutscher Unrechtspolitik: Maja T
       
       Die Bundesregierung plant eine gründliche Reform des Auslieferungsrechts.
       Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch im Kabinett beschlossen. Dabei soll
       auch der Rechtsschutz der Betroffenen verbessert werden, was
       Nacht-und-Nebel-Auslieferungen wie im Fall von Maja T. erschweren würde.
       
       Von Auslieferungen spricht man, wenn ein anderer Staat eine Person, die
       sich in Deutschland aufhält, für einen Strafprozess oder eine
       Strafvollstreckung haben möchte. Es geht also nicht um Ausweisungen und
       Abschiebungen, bei denen Deutschland Menschen ohne deutsche
       Staatsangehörigkeit loswerden möchte.
       
       Pro Jahr gibt es rund 2.000 [1][Ersuchen ausländischer Staaten auf
       Auslieferung]. Rund ein Viertel der Ersuchen wird abgelehnt. In den übrigen
       Fällen stimmt der oder die Betroffene entweder zu oder die Auslieferung
       wird gerichtlich für zulässig erklärt.
       
       Wenn der oder die Betroffene nicht zustimmt, muss automatisch ein
       Oberlandesgericht (OLG) über die rechtliche Zulässigkeit der Auslieferung
       entscheiden. Dabei muss zum Beispiel geprüft werden, ob der Tatverdacht
       schlüssig ist und ob im Zielstaat menschenwürdige Haftbedingungen zu
       erwarten sind. Bei Auslieferungen in EU-Staaten mit Europäischem Haftbefehl
       kann die Zulässigkeit nur in Extremfällen verweigert werden.
       
       ## Der Fall Maja T.
       
       Im Fall der non-binären Antifaschist:in Maja T. hat das Kammergericht
       Berlin im Juni 2024 [2][die Auslieferung nach Ungarn] für rechtlich
       zulässig erklärt. Maja T. wurde noch in der folgenden Nacht per
       Hubschrauber nach Ungarn geflogen. Das Bundesverfassungsgericht versuchte
       die Auslieferung erst am nächsten Morgen zu stoppen, [3][da war Maja T.
       schon im Zielstaat].
       
       Später erklärte Karlsruhe die Auslieferungsentscheidung für
       grundgesetzwidrig, weil das Berliner Gericht die Lage von nicht binären
       Personen im ungarischen Strafvollzug zu wenig geprüft habe.
       
       Der Fall von Maja T. machte einer breiteren Öffentlichkeit letztlich
       deutlich, was unter Jurist:innen schon lange als Defizit gilt: Gegen die
       Auslieferungsentscheidung eines Oberlandesgerichts gibt es kein normales
       Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung.
       
       Der Rechtsschutz für Betroffene soll nun in einer ohnehin geplanten Reform
       des „Gesetzes über das Recht der internationalen Rechtshilfe in
       Strafsachen“ (IRG) verbessert werden. Ein erster Anlauf des damaligen
       Justizministers Marco Buschmann (FDP) scheiterte am Ampel-Aus. Der zweite
       Anlauf seiner Nachfolgerin Stefanie Hubig (SPD) nahm an diesem Mittwoch
       eine wichtige Hürde. Die Bundesregierung beschloss den 483 Seiten dicken
       Gesetzentwurf aus dem Haus der Justizministerin.
       
       ## Eine Woche Aufschub
       
       Geplant ist beim Rechtsschutz zweierlei: So soll der oder die Betroffene
       gegen die Entscheidung des OLG binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen
       können. In dieser Wochenfrist soll keine Auslieferung möglich sein, auch
       das Rechtsmittel selbst hat dann aufschiebende Wirkung. Hauruckaktionen wie
       bei Maja T. wären damit ausgeschlossen. Über das Rechtsmittel soll erneut
       das OLG entscheiden. In grundsätzlichen Fragen soll der Betroffene zudem
       eine Vorlage an den Bundesgerichtshof (BGH) beantragen können.
       
       Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte zwar den verbesserten
       Rechtsschutz. DAV-Expertin Anna Oehmichen kritisierte allerdings zugleich
       die knappe Wochenfrist. „Wenn der ersuchende Staat Monate Zeit hat, die
       Auslieferungsunterlagen zu übermitteln, erscheint es nicht nachvollziehbar,
       der verfolgten Person lediglich eine Woche zur Einlegung und Begründung
       eines Rechtsbehelfs einzuräumen“, schrieb Oehmichen in der
       DAV-Stellungnahme.
       
       In der Justiz wird der zusätzliche Rechtsschutz dagegen mit Argwohn
       betrachtet. Der Deutsche Richterbund warnte vor einer „deutlichen
       Mehrbelastung“ der Gerichte. BGH-Präsidentin Bettina Limperg befürchtete
       schon im März 2025 „viele hundert zusätzliche Rechtsbehelfe“. Laut
       Gesetzentwurf rechnet die Bundesregierung allerdings nur mit rund 15
       zusätzlichen BGH-Verfahren.
       
       Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung muss abschließend noch der
       Bundestag entscheiden.
       
       13 May 2026
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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