# taz.de -- Beleidigung von Politiker*innen: Als ich Philipp Amthor ein rassistisches Arschloch nannte
> Auch ich habe als Kommunalpolitiker*in Anfeindungen erlebt. Und
> will trotzdem, dass der StGB-Paragraf zur Politikerbeleidigung
> abgeschafft wird.
(IMG) Bild: Philipp Amthor im Deutschen Bundestag
Vor sechs Wochen saß ich auf der Anklagebank. 90 Tagessätze, hieß es im
Strafbefehl der Oberstaatsanwaltschaft Koblenz. Der Vorwurf:
Politikerbeleidigung. Die Tat: Ich habe [1][CDU-Politiker Philipp Amthor]
vor über vier Jahren als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet, nachdem er
in der Welt vor einer Ausnutzung deutscher Sozialsysteme durch Geflüchtete
gewarnt hatte. Es tut mir leid, Herr Amthor. Das war nicht nett.
Doch hier soll es nicht um Amthor gehen. Interessanter als der Strafbefehl
ist die Vorgeschichte: Auf meinen Tweet hatte zunächst niemand reagiert –
kein Amthor, keine Staatsanwaltschaft. Ein Jahr später bezeichnete ich die
[2][AfD-Politikerin Anna Leisten] als „Nazi“ und wurde angeklagt. Die
Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Wer mit White-Power-Symbolik
posiert, muss „Nazi“ ertragen.
Im Zuge dieser Ermittlungen aber durchforstete man meinen Twitter-Account
und wurde fündig. Der alte Amthor-Tweet, den niemand gemeldet hatte:
plötzlich Gegenstand eines Verfahrens. Ermittelt wird, das ist die Pointe,
im „öffentlichen Interesse“ auch ohne Strafantrag, den Amthor dann sogar
noch nachreichte. Und darin liegt der Unterschied. Bei [3][Paragraf 188]
ermittelt der Staat von Amts wegen, die Verjährung verlängert sich auf fünf
Jahre, der Strafrahmen ist höher.
Paragraf 188 schützt theoretisch „die Würde des Amtes“. Auch meine Tat soll
dazu beigetragen haben, Philipp Amthors „öffentliches Wirken erheblich zu
erschweren“. Dazu kommt das Werkzeug: der Strafbefehl. Über die Hälfte
aller Strafverfahren wird so erledigt, ohne dass Beschuldigte je vor einem
Richter stehen. Wer nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegt, ist
rechtskräftig verurteilt. Bei einem Ladendiebstahl mit Geständnis:
praktisch. Bei einem Gummiparagrafen, dessen Auslegung von Gericht zu
Gericht schwankt: eine Falle.
## Hier entsteht ein Zwei-Klassen-Strafrecht
Die Verhandlung ging gut für mich aus. Aber das hat Gründe. Ich kenne das
Rechtssystem, habe meine Post im Griff und finde Medienrecht spannend. Was
aber, wenn so ein Strafbefehl jemanden trifft, der vor drei Jahren
[4][einmal „Merz Leck Eier“] oder, Gott bewahre, „Arschloch“ zu oder über
einen Politiker gesagt hat? Mehrere Tausend Euro Geldstrafe und ein Eintrag
im Bundeszentralregister.
Zum Vergleich: Vor einigen Monaten erstattete ich selbst Anzeige. Ein Mann
hatte mir im Baumarkt ins Gesicht gespuckt. Das Verfahren wurden
eingestellt. Etwas zynisch ist das schon.
Was hier entsteht, ist ein Zwei-Klassen-Strafrecht. Dabei geht es überhaupt
nicht um mich. Ich habe meine Anwaltskosten mit Herz getragen, mit meinen
Jura-Freund*innen darüber geschmunzelt und kann dazu Tiktoks produzieren.
Auf jeder Party ist „Ich stand vor Gericht wegen ‚Arschloch’ zu Amthor, was
machst du so?“ ein Ice-Breaker. Aber wenn solche Verfahren ganz normale
Leute treffen, die keinen Medienrechtsanwalt auf Kurzwahl im Handy haben,
dann graut mir Böses. Da wird der Rechtsstaat Menschen verlieren.
Paragraf 188 StGB gehört abgeschafft. Nicht, weil [5][Hass gegen
Politiker*innen] kein reales Problem ist. Ich habe selbst als
Kommunalpolitiker*in erfahren, was Anfeindungen mit Amtsträger*innen
machen. Aber es ist ein missglücktes Gesetz und stand berechtigterweise
jüngst im Fokus der UN-Sonderbeauftragten für Meinungsfreiheit. Am Ende
wird der Paragraf, wenn er nicht zumindest reformiert wird, den Hass gegen
Politiker*innen nicht eindämmen, sondern ausweiten. So zynisch das klingen
mag.
24 May 2026
## LINKS
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(DIR) [3] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html
(DIR) [4] /Merz-und-Social-Media/!6175858
(DIR) [5] /Gewalt-gegen-Politikerinnen/!6172951
## AUTOREN
(DIR) Elya Maurice Conrad
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