# taz.de -- Gesetz gegen häusliche Gewalt: Kein Sorgerecht für gewalttätige Väter
       
       > Das Umgangsrecht gewalttätiger Eltern wiegt vor Gerichten oft mehr als
       > der Schutz von Kindern und Partner:innen. Ein neues Gesetz soll das
       > ändern.
       
 (IMG) Bild: Stark bleiben und Kinderrechte stärken: Szene vor einem Haus in Leipzig
       
       Wenn sich Elternteile gewalttätig verhalten, soll ihnen zukünftig der
       Umgang mit dem Kind untersagt werden können. Das sieht ein umfassender
       Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vor, den
       Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Montag vorgelegt hat.
       „Familie muss ein sicherer Ort sein – geprägt von Liebe und frei von
       Gewalt“, begründete Hubig dies. Der Entwurf soll einen weiteren Baustein in
       Hubigs Vorhaben bilden, den Gewaltschutz auszubauen. Den Grünen geht der
       Entwurf nicht weit genug.
       
       Zentraler Punkt des [1][196-seitigen Entwurfpapiers] ist dabei die stärkere
       Berücksichtigung und Ausgestaltung des Gewaltbegriffs beim Thema Sorge- und
       Umgangsrecht. Erstmals sollen Familiengerichte Tätern den Umgang mit ihren
       Kindern untersagen können – auch dann, wenn sich die Gewalt gegen das
       andere Elternteil, meist die Partnerin, und nicht gegen das Kind selbst
       richtet. „Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben“, so
       Hubig. „Umgangsrechte dürfen außerdem nicht dazu führen, dass ein
       Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerät, vom anderen attackiert
       zu werden.“
       
       ## Umgangs- und Sorgerecht als Einfalltor für Gewalttäter
       
       Bisher gilt das Umgangs- und Sorgerecht als [2][Einfalltor für gewalttätige
       Partner:innen], wobei der Großteil der Fälle häuslicher Gewalt von
       Männern ausgeht. Täter nutzen das Umgangsrecht dabei häufig, um mit ihren
       Ex-Partnerinnen in Kontakt zu treten und erneut physische und psychische
       Gewalt gegen sie auszuüben. In extremen Fällen führte die priorisierte
       Durchsetzung des Umgangsrechts sogar dazu, [3][dass den gewaltbetroffenen
       Müttern das Sorgerecht entzogen wurde].
       
       Eine einflussreiche [4][Studie] des Hamburger Soziologen [5][Wolfgang
       Hammer] stellte 2022 fest, dass in deutschen Familiengerichten der Schutz
       von Müttern und Kindern durch das Umgangsrecht und Wechselmodelle oftmals
       ausgehebelt wird. In etwa 90 Prozent der Begründungen wurde eine „zu enge
       Mutter-Kind-Bindung“ angeführt, die den Vater entfremden würde. Eine
       zentrale Rolle spielen dabei auch [6][Aktivisten der Väterrechtsbewegung],
       die Mütter beschuldigen, Kinder „gezielt zu manipulieren“ und „subtile
       Strategien der Entfremdung“ anzuwenden.
       
       Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Argumentationslinie der
       „Entfremdung“ 2023 als „überkommen und fachwissenschaftlich widerlegt“ ab.
       Der Entwurf soll nun den Gewaltschutz gegenüber dem Umgangsrecht stärken
       und so der Istanbul-Konvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und
       häuslicher Gewalt nachkommen.
       
       ## Stärkung der Kinderrechte
       
       Gleichzeitig heißt es in dem Gesetzentwurf, dass es bei Entscheidungen zum
       Umgangsrecht keinen Automatismus geben soll. Familiengerichte würden
       weiterhin im Einzelfall entscheiden, heißt es in der Begründung, und unter
       anderem „die Häufigkeit, Dauer und Intensität der gewalttätigen Konflikte“
       sowie deren Wiederholungsgefahr berücksichtigen. Das Familiengericht könne
       das Recht auf Umgang auch für kurze oder längere Zeit oder auf Dauer
       einschränken oder ausschließen. Zur Ausgestaltung des Sorgerechts bei
       häuslicher Gewalt bleibt das Papier vage.
       
       Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Vielzahl weiterer Regelungen vor: Die
       Rechte von Kindern sollen gestärkt werden und Kinder ab 14 Jahren bei
       Vereinbarungen der Eltern stärker miteinbezogen werden. Für nicht
       verheiratete Paare ist eine Erleichterung des gemeinsamen Sorgerechts
       vorgesehen. Und getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen
       künftig allein über Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden
       dürfen.
       
       Im weiteren parlamentarischen Prozess wird sich zeigen, welche Einwände
       Parteien und Verbände gegen den Entwurf vorbringen. In einer ersten
       Reaktion auf das fast 200-seitige Dokument zeigte sich der rechtspolitische
       Sprecher der Grünen, Helge Limburg, am Montag enttäuscht. Der Entwurf
       bleibe weit hinter den öffentlichen Ankündigungen zurück, so dieser
       gegenüber der taz.
       
       „Wer schlägt, kann kein Sorgerecht bekommen“, sagt Limburg. Statt jedoch
       festzuschreiben, dass ein gemeinsames Sorgerecht für gewalttätige
       Elternteile nicht in Betracht komme, ergehe sich der Entwurf in allgemeinen
       Hinweisen. Auch bei der nun möglichen Einschränkung des Umgangsrecht durch
       die Gerichte geht es dem Grünen nicht weit genug: „Die Praxis zeigt, dass
       Gerichte klare gesetzliche Vorgaben brauchen.“ Irritiert zeigte sich
       Limburg zudem von den weiteren Neuregelungen im Kindschaftsrecht – diese
       drohten „die Verbesserung des Gewaltschutzes massiv zu verzögern“.
       
       12 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_KiMoG.html
 (DIR) [2] /Haeusliche-Gewalt-beim-Sorgerecht/!5947126
 (DIR) [3] /Streit-um-das-Sorgerecht/!6129933
 (DIR) [4] https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Stellungnahmen/2022-04-12_Hammer_studieUmgang.pdf
 (DIR) [5] /Soziologe-ueber-Familien-Justiz/!6108285
 (DIR) [6] /Umstrittenes-Buch/!6143384
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
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