# taz.de -- Gesetz gegen häusliche Gewalt: Kein Sorgerecht für gewalttätige Väter
> Das Umgangsrecht gewalttätiger Eltern wiegt vor Gerichten oft mehr als
> der Schutz von Kindern und Partner:innen. Ein neues Gesetz soll das
> ändern.
(IMG) Bild: Stark bleiben und Kinderrechte stärken: Szene vor einem Haus in Leipzig
Wenn sich Elternteile gewalttätig verhalten, soll ihnen zukünftig der
Umgang mit dem Kind untersagt werden können. Das sieht ein umfassender
Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vor, den
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Montag vorgelegt hat.
„Familie muss ein sicherer Ort sein – geprägt von Liebe und frei von
Gewalt“, begründete Hubig dies. Der Entwurf soll einen weiteren Baustein in
Hubigs Vorhaben bilden, den Gewaltschutz auszubauen. Den Grünen geht der
Entwurf nicht weit genug.
Zentraler Punkt des [1][196-seitigen Entwurfpapiers] ist dabei die stärkere
Berücksichtigung und Ausgestaltung des Gewaltbegriffs beim Thema Sorge- und
Umgangsrecht. Erstmals sollen Familiengerichte Tätern den Umgang mit ihren
Kindern untersagen können – auch dann, wenn sich die Gewalt gegen das
andere Elternteil, meist die Partnerin, und nicht gegen das Kind selbst
richtet. „Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben“, so
Hubig. „Umgangsrechte dürfen außerdem nicht dazu führen, dass ein
Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerät, vom anderen attackiert
zu werden.“
## Umgangs- und Sorgerecht als Einfalltor für Gewalttäter
Bisher gilt das Umgangs- und Sorgerecht als [2][Einfalltor für gewalttätige
Partner:innen], wobei der Großteil der Fälle häuslicher Gewalt von
Männern ausgeht. Täter nutzen das Umgangsrecht dabei häufig, um mit ihren
Ex-Partnerinnen in Kontakt zu treten und erneut physische und psychische
Gewalt gegen sie auszuüben. In extremen Fällen führte die priorisierte
Durchsetzung des Umgangsrechts sogar dazu, [3][dass den gewaltbetroffenen
Müttern das Sorgerecht entzogen wurde].
Eine einflussreiche [4][Studie] des Hamburger Soziologen [5][Wolfgang
Hammer] stellte 2022 fest, dass in deutschen Familiengerichten der Schutz
von Müttern und Kindern durch das Umgangsrecht und Wechselmodelle oftmals
ausgehebelt wird. In etwa 90 Prozent der Begründungen wurde eine „zu enge
Mutter-Kind-Bindung“ angeführt, die den Vater entfremden würde. Eine
zentrale Rolle spielen dabei auch [6][Aktivisten der Väterrechtsbewegung],
die Mütter beschuldigen, Kinder „gezielt zu manipulieren“ und „subtile
Strategien der Entfremdung“ anzuwenden.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Argumentationslinie der
„Entfremdung“ 2023 als „überkommen und fachwissenschaftlich widerlegt“ ab.
Der Entwurf soll nun den Gewaltschutz gegenüber dem Umgangsrecht stärken
und so der Istanbul-Konvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt nachkommen.
## Stärkung der Kinderrechte
Gleichzeitig heißt es in dem Gesetzentwurf, dass es bei Entscheidungen zum
Umgangsrecht keinen Automatismus geben soll. Familiengerichte würden
weiterhin im Einzelfall entscheiden, heißt es in der Begründung, und unter
anderem „die Häufigkeit, Dauer und Intensität der gewalttätigen Konflikte“
sowie deren Wiederholungsgefahr berücksichtigen. Das Familiengericht könne
das Recht auf Umgang auch für kurze oder längere Zeit oder auf Dauer
einschränken oder ausschließen. Zur Ausgestaltung des Sorgerechts bei
häuslicher Gewalt bleibt das Papier vage.
Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Vielzahl weiterer Regelungen vor: Die
Rechte von Kindern sollen gestärkt werden und Kinder ab 14 Jahren bei
Vereinbarungen der Eltern stärker miteinbezogen werden. Für nicht
verheiratete Paare ist eine Erleichterung des gemeinsamen Sorgerechts
vorgesehen. Und getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen
künftig allein über Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden
dürfen.
Im weiteren parlamentarischen Prozess wird sich zeigen, welche Einwände
Parteien und Verbände gegen den Entwurf vorbringen. In einer ersten
Reaktion auf das fast 200-seitige Dokument zeigte sich der rechtspolitische
Sprecher der Grünen, Helge Limburg, am Montag enttäuscht. Der Entwurf
bleibe weit hinter den öffentlichen Ankündigungen zurück, so dieser
gegenüber der taz.
„Wer schlägt, kann kein Sorgerecht bekommen“, sagt Limburg. Statt jedoch
festzuschreiben, dass ein gemeinsames Sorgerecht für gewalttätige
Elternteile nicht in Betracht komme, ergehe sich der Entwurf in allgemeinen
Hinweisen. Auch bei der nun möglichen Einschränkung des Umgangsrecht durch
die Gerichte geht es dem Grünen nicht weit genug: „Die Praxis zeigt, dass
Gerichte klare gesetzliche Vorgaben brauchen.“ Irritiert zeigte sich
Limburg zudem von den weiteren Neuregelungen im Kindschaftsrecht – diese
drohten „die Verbesserung des Gewaltschutzes massiv zu verzögern“.
12 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_KiMoG.html
(DIR) [2] /Haeusliche-Gewalt-beim-Sorgerecht/!5947126
(DIR) [3] /Streit-um-das-Sorgerecht/!6129933
(DIR) [4] https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Stellungnahmen/2022-04-12_Hammer_studieUmgang.pdf
(DIR) [5] /Soziologe-ueber-Familien-Justiz/!6108285
(DIR) [6] /Umstrittenes-Buch/!6143384
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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