# taz.de -- Schärfere Regeln für Airbnb und Co.: Hamburg erschwert Zimmervermietung an Touristen
       
       > In Hamburg darf Wohnraum nur noch für acht Wochen im Jahr tageweise, etwa
       > als „Airbnb“ vermietet werden. Die SPD will so den regulären Mietmarkt
       > stärken.
       
 (IMG) Bild: Sollen in Hamburg weniger werden: Schlüsselkästen, wie sie bei einer tageweisen Vermietung über Airbnb oft zum Einsatz kommen
       
       Des einen Freud, des anderen Leid. Hamburgs Bürgerschaft hat schärfere
       Regeln für Vermieter auf [1][Onlineplattformen wie Airbnb beschlossen].
       Bisher konnten Teile einer Wohnung zeitlich unbegrenzt tageweise vermietet
       werden. Ab dem 1. Januar 2027 ist diese Kurzzeitvermietung nur noch für
       acht Wochen im Jahr erlaubt. Diese Acht-Wochen-Grenze gab es schon, sie
       galt aber bisher nur, wenn mehr als 50 Prozent einer Wohnung vermietet
       wurden.
       
       Die [2][neue Regelung] soll Wohnraum für den regulären Mietmarkt sichern
       und die Rechte von potenziellen Untermietern stärken. Und sie soll die
       „touristische Nutzung“ wieder in Hotels und Boardinghäuser verlagern,
       schreibt der Senat. Die CDU lehnt die Regelung ab, da sie Menschen das
       Leben erschwere, die gelegentlich ein leeres Zimmer vermieten, um über die
       Runden zu kommen.
       
       Dass das „Wohnraumschutzgesetz“ geändert wurde, liegt an neuen Vorgaben der
       Europäischen Union. Die führen nun dazu, dass ab dem 20. Mai alle
       Onlineplattformen wie Airbnb die Daten über die vermittelten Übernachtungen
       an die zuständige Behörde übermitteln müssen. Bisher mussten die Gastgeber
       selber die Belegung ihrer Bleibe melden. Diese Pflicht entfällt nun.
       
       In Hamburg [3][gilt bereits seit 2019 ein Zweckentfremdungsverbot] für
       Wohungen. Seither mussten alle Kurzzeitvermieter ihre Wohnung registrieren
       lassen und bei allen Inseraten ihre eigene „Wohnraumschutznummer“ angeben.
       Diese Pflicht bleibt bestehen, wie es auf der [4][Seite der Behörde für
       Stadtentwickung und Wohnen] (BSW) heißt.
       
       „Wohnraum ist in Hamburg ein knappes Gut und soll in erster Linie der
       dauerhaften Wohnnutzung dienen“, erklärt Stadtentwicklungssenatorin Karen
       Pein (SPD). Mit der Änderung des Gesetzes solle Wohnraum, der bisher zur
       Erzielung höherer Einnahmen nur kurzzeitig vermietet wird, wieder dem
       „dauerhaften Wohnen“ zugeführt werden. Stand 30. April gab es in Hamburg
       14.332 solcher Wohnraumschutznummern in der Stadt. Betten in Hotels und
       anderen Herbergen gibt es laut [5][Statistikamt rund 81.000].
       
       „Viele Menschen suchen händeringend nach kleineren, passenden oder
       bezahlbaren Wohnungen und finden keine“, sagt auch die SPD-Abgeordnete
       Martina Koeppen. Zugleich werde immer mehr Wohnraum durch „kurzfristige und
       häufig hochpreisige Vermietungen“ dem regulären Mietmarkt entzogen.
       „Deshalb schaffen wir jetzt klare und einheitliche Regeln gegen die
       Zweckentfremdung.“
       
       Die CDU-Abgeordnete Anke Frieling sagt, sie habe selten zu einem Thema so
       viele Zuschriften bekommen, wie zu diesem. „Die Menschen wollen, dass es so
       bleibt, wie es ist, und das kann ich gut nachvollziehen.“ Da wäre zum
       Beispiel die ältere Dame, die in der Nähe eines Krankenhauses wohnt und
       immer mal wieder für fünf Tage ein Zimmer an Angehörige vermietet. „Die
       möchte nicht das Zimmer fürs ganze Jahr vermieten, denn so groß, dass man
       ständig mit jemand zusammenleben will, ist die Wohnung auch wieder nicht.“
       
       Viele ältere Hamburger würden mal kurzfristig die leerstehenden Zimmer
       ihrer ausgezogenen Kinder vermieten, auch um die ständig steigenden
       Nebenkosten zu decken. „Diese Befristung auf acht Wochen ist willkürlich“,
       sagt Frieling. Der Senat verschärfe hier ein Gesetz ohne Not und Rücksicht
       auf die Lebensrealität der Bürger. Wirksamer Wohnraumschutz bedeute,
       tatsächliche Zweckentfremdung zu unterbinden, nicht aber „das private
       Miteinander unter Generalverdacht zu stellen“.
       
       Diese Kritik lässt die SPD nicht auf sich sitzen. „Anders als von der CDU
       dargestellt, bleibt eine zeitweise Vermietung weiterhin möglich“, sagt
       Martina Koeppen. Die kurzzeitige Vermietung für acht Wochen pro
       Kalenderjahr sei ja weiter erlaubt. Gleichzeitig könnten Wohnungen und
       Zimmer selbstverständlich weiter langfristig vermietet werden, etwa an
       Studierende oder Berufstätige, die vorübergehend in Hamburg leben. Und
       Senatorin Karen Pein sagt: „Es spricht gar nichts dagegen, auch einzelne
       Zimmer zu vermieten – dann aber bitte langfristig und unter
       Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete“.
       
       ## Ausnahmen weiterhin möglich
       
       Die Stadtentwicklungsbehörde verweist zu der Frage, unter welchen
       Konditionen eine private Zimmervermietung erlaubt ist, auf ihre
       [6][Fragen-und-Anworten-Seite zum Thema]. Die kurzfristige Vermietung einer
       Wohnung an wechselnde Gäste für jene acht Wochen ist demnach zulässig. Auch
       eine Vermietung für sechs Monate und länger ist zulässig, da sie als
       „Wohnnutzung“ gilt. Hier muss der Mietenspiegel beachtet werden, auch darf
       laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs eine Untervermietung keinen Profit
       abwerfen.
       
       Doch für kurzfristigere Vermietungen über jene acht Wochen hinaus und
       unterhalb der sechs Monate ist laut den FAQs eine Genehmigung durch die
       „Wohnraumschutzdienststelle“ im Bezirksamt nötig. Bei drei bis sechs
       Monaten gebe es dafür eine „Einzelfallprüfung“, heißt es auf der Seite. Und
       bei Zeiten zwischen neun Wochen und drei Monaten liege es „im Ermessen der
       Wohnraumschutzdienststellen“, dies zu genehmigen.
       
       „So ein kleinteiliger Genehmigungsprozess mit unklarem Ausgang ist für die
       Menschen nicht zumutbar“, sagt Anke Frieling. Sie prophezeit, dass Zimmer,
       die bisher gelegentlich vermietet wurden, nicht auf den regulären Mietmarkt
       wechseln. „Sie stehen schlicht leer oder werden nicht mehr genutzt.“
       
       8 May 2026
       
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 (DIR) [4] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/wohnen/wohnraumschutz/faqs-zur-kurzzeitvermietung-und-zum-wohnraumschutz-in-hamburg-1172220
 (DIR) [5] https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/G_IV_1-m_26-01_HH.pdf
 (DIR) [6] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/wohnen/wohnraumschutz/faqs-zur-kurzzeitvermietung-und-zum-wohnraumschutz-in-hamburg-1172220
       
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