# taz.de -- Gericht bestätigt Täuschung von Milka: Schmeckt nach weniger
> Gleiches Design, weniger Inhalt – das Landgericht Bremen sieht in Milkas
> 90-Gramm-Packungen Verbrauchertäuschung. Was kann nun aus dem Urteil
> folgen?
(IMG) Bild: Sieht gleich aus, ist aber nicht gleich viel: Die neue Milkapackung seit 2025 war Verbrauchertäuschung, so das Bremer Landgericht
Milka hat gemogelt: Im Prozess gegen die Süßwarenfirma Mondelez hat die
Verbraucherzentrale Hamburg Recht bekommen. Es sei Verbrauchertäuschung,
wenn Produkte bei gleichbleibender Verpackung weniger Inhalt enthalten,
urteilte diesen Mittwoch das Landgericht Bremen.
Das Bremer Unternehmen hatte Anfang 2025 die Preise erhöht, pro Milka-Tafel
von 1,49 Euro auf 1,99 Euro. So weit so transparent – im gleichen Zuge aber
wurden zahlreiche Sorten von 100 Gramm auf 90 Gramm verkleinert, die Tafel
fällt nun einen Millimeter flacher aus als zuvor. Die Verpackung wurde
dabei nicht verändert – für die Verbraucherzentrale Hamburg ein Fall von
Verbraucher*innentäuschung. Im September legte die Organisation
[1][Unterlassungsklage vor dem Landgericht Bremen ein.]
Zwar wurde die Packung korrekt mit der Mengenangabe 90 Gramm versehen – und
die Gewichtsangabe anders als zuvor auch noch auf der Vorderseite
platziert. Weitere Hinweise fehlten aber, Design und Größe blieben
identisch. „Viele Menschen greifen zu den Milka-Tafeln und merken nicht,
dass sie nur noch 90 statt 100 Gramm Schokolade für ihr Geld bekommen“, so
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Erwartungshaltung der Kund*innen ist der entscheidende Punkt – das
Gericht spricht in seinem Urteil von einer „relativen Mogelpackung“. Bei
der „absoluten Mogelpackung“ passen die Größe der Verpackung und der Inhalt
überhaupt nicht zusammen, ein Beispiel sind halb leere Müsli-Packungen. Ein
so eklatantes Missverhältnis kann man der geschrumpften Milka nicht
vorwerfen – die Mogelei ergibt sich relativ, aus dem Vergleich zum
bekannten Vorgänger-Produkt.
## In der Zukunft braucht es deutliche Hinweise
Um die Kund*innen nicht in die Irre zu führen, brauche es deutliche
Hinweise auf der Verpackung – zumindest für einen Zeitraum von vier Monaten
nach der Reduzierung der Füllmenge. Das Urteil der Unterlassungsklage ist
auf die Zukunft gerichtet: „Für das konkret beanstandete Produkt hat das
Urteil keine Folgen mehr, da die Reduzierung schon Anfang 2025 erfolgt ist
und sie der Verbraucher mittlerweile kennt“, so ein Sprecher des Gerichts.
Aber: Sollte der Hersteller „bei anderen Produkten eine ähnliche
Reduzierung vornehmen wollen, dann müsste er für vier Monate einen
deutlichen Hinweis auf der Verpackung anbringen“.
Die für das Unternehmen direkt spürbare Folge des Urteils dürfte also eher
der Imageschaden sein. Man nehme die Entscheidung des Gerichts ernst, heißt
es auf Nachfrage von Mondelez. Ob man von der Möglichkeit eines
Berufungsverfahrens Gebrauch machen will, dazu will sich das amerikanische
Unternehmen mit Deutschlandsitz in Bremen am Mittwoch noch nicht äußern.
Ein weiteres Verfahren würde weitere Öffentlichkeit für die Geschichte mit
sich bringen.
Von der hat Milka eigentlich genug: Bei der Online-Abstimmung zur
„Mogelpackung des Jahres“ der Verbraucherzentrale Hamburg hatten bis Januar
zwei Drittel der Teilnehmer*innen f[2][ür die geschrumpfte Milka-Tafel
gestimmt] – und das bei besonders hoher Beteiligung, 34.731 Menschen gaben
ihre Stimme ab. Noch nie in der zwölfjährigen Geschichte der Wahl habe ein
Produkt einen derart hohen Stimmenanteil erreicht, erklärte die
Verbraucherzentrale im Januar. Schon im Juli hatte Milka den
[3][Negativ-Preis von Foodwatch zum „Goldenen Windbeutel“] ergattert.
Der Absatz der Schokolade ist in Europa im ersten Quartal um 7,5 Prozent
gesunken; reagiert wurde vielerorts mit Rabattaktionen. Auf Social Media
zeigen sich etliche Kund*innen unter Posts der Marke zu beliebigen Themen
seit Monaten empört über die verschleierte Verkleinerung. „Wann kommt eure
neue Sorte Verarsche raus?“, heißt es da, oder „Schönen Abzockertag“ bei
einem Muttertagsposting.
Aus Sicht der Hamburger Verbraucherschützer*innen hat das Urteil des
Landgerichts Bremen Signalwirkung auch für andere Unternehmen. Im [4][Zuge
der Kostensteigerungen der vergangenen Jahre] hatten viele Hersteller
versucht, bei ihren Produkten bei Menge oder auch Qualität zu sparen, ohne
die Kund*innen zu informieren.
Die sogenannte Shrinkflation, also Schrumpfinflation, kritisieren
Verbraucherschützer schon lange. Zuletzt gab es aber bei einigen ein
Umdenken: Nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg 2024 bereits eine Klage
gegen einen geschrumpften Margarine-Becher gewonnen hatte, hätten viele
Unternehmen Verkleinerungen klarer gekennzeichnet, mit Slogans wie „Weniger
Inhalt – unveränderte Qualität“.
Die Verbraucherzentrale sieht dennoch auch den Gesetzgeber in der Pflicht.
[5][Vorbild könne Österreich sein,] dort müssen Händler seit diesem April
auf ein schlechteres Preis-Mengen-Verhältnis hinweisen. 60 Tage lang müssen
entsprechende Hinweise am Supermarktregal oder direkt am Produkt angebracht
werden.
13 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
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