# taz.de -- Gesetzentwurf zum Umweltstrafrecht: Ölpest als Verbrechen
> Besonders schwere Umweltdelikte sollen vom Vergehen zum Verbrechen
> hochgestuft werden. Eine Einstellung ist dann nicht mehr möglich.
(IMG) Bild: Illegal entsorgter Müll in Berlin
Die Bundesregierung will das Umweltstrafrecht verschärfen. Umweltminister
Carsten Schneider (SPD) sagte: „Wir sorgen mit deutlich härteren Strafen
für Abschreckung.“ Ohne die EU wäre das allerdings nicht passiert: Die
Regierung setzt jetzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie von 2024 um.
Wasser-, Luft- und Bodenverunreinigungen sind in Deutschland schon seit
Jahrzehnten strafbar. Das Hauptproblem ist aber, dass nur „rechtswidrige“
Verschmutzungen zu Strafen führen. Was genehmigt war, kann nicht strafbar
sein. Außerdem ist es in großen Firmen oft schwer, die individuelle
Verantwortlichkeit festzustellen.
Für die Unternehmen selbst gibt es weiterhin nur Geldbußen nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Obergrenze soll nun aber von 10 Millionen
Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Das ist für große Konzerne
immer noch wenig Geld und sicher nicht abschreckend. Relevanter bleiben
weiterhin die Imageschäden, die Einziehung der Taterträge und
Schadensersatzansprüche von Betroffenen.
Auch für individuell verantwortliche Personen sollen die Strafen erhöht
werden. So soll bei vorsätzlicher Schädigung von großen [1][Ökosystemen],
oder wenn Lebensgefahr für Menschen erzeugt wird, eine Mindeststrafe von
einem Jahr gelten. Bisher war eine Mindeststrafe von sechs Monaten
vorgesehen. Solche Taten werden damit vom Vergehen zum Verbrechen
hochgestuft, was eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
ausschließt.
Um Ermittlungen zu erleichtern, soll bei „besonders schweren“
Umweltstraftaten erstmals die „[2][Telekommunikations-Überwachung]“ (TKÜ)
erlaubt werden. Es sollen also nach richterlicher Genehmigung Telefone
abgehört und E-Mails mitgelesen werden dürfen. Der Katalog in Paragraf 100a
der Strafprozessordnung soll entsprechend ergänzt werden. Die
Bundesregierung denkt dabei vor allem an illegale Abfallentsorger, die sie
zur Organisierten Kriminalität rechnet. Die Ermittlungsmöglichkeiten gegen
„kriminelle Vereinigungen“ waren allerdings schon immer gut. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an Bundesrat und Bundestag.
30 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Umwelt/!t5009122
(DIR) [2] /Gerichtsentscheidung-zu-Staatstrojanern/!6102252
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Strafrecht
(DIR) Umweltverschmutzung
(DIR) Kriminalität
(DIR) Deutsche Umwelthilfe
(DIR) Schwerpunkt Klimawandel
(DIR) Landwirtschaft
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Einschnitte im Klagerecht: Umweltverstöße? Kann nicht klagen
Die Bundesregierung will das Klagerecht von Umweltverbänden beschneiden –
doch das könnte vor allem Symbolpolitik sein.
(DIR) US-Urteil gegen Greenpeace: Gefährliche Botschaft
Auf das Urteil in den USA gegen die Umweltorganisation Greenpeace blicken
Aktivsten mit einer Mischung aus Ernüchterung und Aufruf zum Widerstand.
(DIR) EU-Nitratrichtlinie: Deutschland entgeht Strafe
Die EU will Deutschland nicht mehr wegen zu viel Nitrats aus Düngern im
Wasser bestrafen. Damit falle ein Druckmittel zu früh weg, so
Umweltschützer.