# taz.de -- Gesetzentwurf zum Umweltstrafrecht: Ölpest als Verbrechen
       
       > Besonders schwere Umweltdelikte sollen vom Vergehen zum Verbrechen
       > hochgestuft werden. Eine Einstellung ist dann nicht mehr möglich.
       
 (IMG) Bild: Illegal entsorgter Müll in Berlin
       
       Die Bundesregierung will das Umweltstrafrecht verschärfen. Umweltminister
       Carsten Schneider (SPD) sagte: „Wir sorgen mit deutlich härteren Strafen
       für Abschreckung.“ Ohne die EU wäre das allerdings nicht passiert: Die
       Regierung setzt jetzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie von 2024 um.
       
       Wasser-, Luft- und Bodenverunreinigungen sind in Deutschland schon seit
       Jahrzehnten strafbar. Das Hauptproblem ist aber, dass nur „rechtswidrige“
       Verschmutzungen zu Strafen führen. Was genehmigt war, kann nicht strafbar
       sein. Außerdem ist es in großen Firmen oft schwer, die individuelle
       Verantwortlichkeit festzustellen.
       
       Für die Unternehmen selbst gibt es weiterhin nur Geldbußen nach dem
       Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Obergrenze soll nun aber von 10 Millionen
       Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Das ist für große Konzerne
       immer noch wenig Geld und sicher nicht abschreckend. Relevanter bleiben
       weiterhin die Imageschäden, die Einziehung der Taterträge und
       Schadensersatzansprüche von Betroffenen.
       
       Auch für individuell verantwortliche Personen sollen die Strafen erhöht
       werden. So soll bei vorsätzlicher Schädigung von großen [1][Ökosystemen],
       oder wenn Lebensgefahr für Menschen erzeugt wird, eine Mindeststrafe von
       einem Jahr gelten. Bisher war eine Mindeststrafe von sechs Monaten
       vorgesehen. Solche Taten werden damit vom Vergehen zum Verbrechen
       hochgestuft, was eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
       ausschließt.
       
       Um Ermittlungen zu erleichtern, soll bei „besonders schweren“
       Umweltstraftaten erstmals die „[2][Telekommunikations-Überwachung]“ (TKÜ)
       erlaubt werden. Es sollen also nach richterlicher Genehmigung Telefone
       abgehört und E-Mails mitgelesen werden dürfen. Der Katalog in Paragraf 100a
       der Strafprozessordnung soll entsprechend ergänzt werden. Die
       Bundesregierung denkt dabei vor allem an illegale Abfallentsorger, die sie
       zur Organisierten Kriminalität rechnet. Die Ermittlungsmöglichkeiten gegen
       „kriminelle Vereinigungen“ waren allerdings schon immer gut. Der
       Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an Bundesrat und Bundestag.
       
       30 Apr 2026
       
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