# taz.de -- Gesetzentwurf zu Flüchtlingsunterkunft: Neue Unsicherheit fürs Tempelhofer Feld
       
       > Der Senat will mehr Flüchtlinge auf dem Tempelhofer Feld unterbringen –
       > und viel länger als geplant. Kritiker warnen vor einer dauerhaften
       > Bebauung.
       
 (IMG) Bild: Heile Welt auf dem Feld steht Kopf: Zum Teil könnte Freiraum weichen müssen
       
       Eine dauerhafte Bebauung auf dem [1][Tempelhofer Feld] schien zuletzt vom
       Tisch: Die SPD, die sich bis dato durchaus dafür erwärmen konnte, den
       Volksentscheid von 2014 für ein freies Feld zu übergehen, war davon
       abgerückt. Bei der Vorstellung des Wahlprogramms im Februar sagte
       Spitzenkandidat Steffen Krach: „Wir wollen das Tempelhofer Feld nicht
       bebauen, wir wollen es als Park schützen.“
       
       Tatsächlich aber treibt der schwarz-rote Senat derzeit eine Änderung des
       Tempelhofer-Feld-Gesetzes voran, die eine langfristige, womöglich sogar
       dauerhafte Bebauung ermöglichen soll. Dies gilt zwar nicht für die
       Errichtung von regulären Wohnhäusern, aber [2][für
       Geflüchtetenunterkünfte]. Laut einem Gesetzentwurf des Senats soll die
       bisherige Befristung der Flüchtlingsunterbringung vor dem Flughafengebäude
       und auf Höhe des Columbiadamms bis 2028 entfallen.
       
       Geplant ist, Teile des Feldes für „mobile Unterkünfte zur Unterbringung von
       geflüchteten Menschen und Asylbegehrenden“ sowie „Einrichtungen für
       Bildung, Begegnung und Betreuung“ zu nutzen. Die Ausweitung der bisher
       genutzten Flächen über das Vorfeld hinaus war bereits im vergangenen Jahr
       beschlossen worden, soll nun etwa die nördliche Grillwiese umfassen, aber
       nicht mehr die Sportanlagen wie den Baseball-Platz.
       
       Die Initiative 100 % Tempelhofer Feld schlug am Mittwoch Alarm: „Aus einer
       angeblich temporären Notlösung würde eine dauerhafte Bebauung“, so die
       Befürchtung. Die Gruppe verweist auf die Formulierungen im Gesetzentwurf.
       Hier ist wiederholt von einer „dauerhaften Nutzung“ die Rede, zudem sei der
       Passus zur „Rückbaupflicht“ der Flüchtlingsbauten gestrichen worden.
       Demnach könnten die Unterkünfte bis zu einer „dauerhaften Aufgabe der
       Nutzung“ bestehen bleiben, faktisch also für immer. Eine im Gesetz genannte
       Frist bis Ende 2036 ziele lediglich darauf, bis dahin das Feld bebauen zu
       dürfen – und nicht auf den Abbau.
       
       ## Senat widerspricht sich selbst
       
       Die Senatsverwaltung für Integration von Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD)
       schickte auf eine Anfrage der taz eine widersprüchliche Interpretation.
       „Die Fristsetzung zu Ende 2036 im Änderungsgesetz bietet die Grundlage für
       die mietvertragliche Vereinbarung“ des Landesamts für
       Flüchtlingsangelegenheiten mit der Tempelhof Projekt GmbH. „Im Mietvertrag
       kann der für den Rückbau erforderliche Zeitraum festgelegt werden.“
       Zugleich heißt es: Nutzung und Betrieb der Unterkunft „wären nach Beschluss
       des Änderungsgesetzes über Ende 2036 nur möglich, wenn eine weitere
       gesetzliche Änderung erfolgt“.
       
       Doch genau daran gibt es erhebliche Zweifel. Anita Möller von der
       Initiative sagte der taz: „Entscheidend ist nicht, was der SPD-CDU-Senat
       jetzt behauptet. Entscheidend ist der Gesetzestext. Dort wird eine
       unbefristete Nutzung des Gebauten ermöglicht.“ Außerdem habe die
       Vergangenheit gezeigt, wie SPD und CDU mit Befristungen im Gesetz umgehen,.
       Schon 2019 sollten die Container zurückgebaut sein, doch sie stehen dort
       noch imemr.
       
       Julian Schwarze, Sprecher für Stadtentwicklung der Grünen-Fraktion, spricht
       von einer „widersprüchlichen Antwort“ des Senats, die ihn „noch nervöser
       mache“. Würde es der Senat bei einer Befristung belassen wollen, hätte er
       einfach die bisher genannte Jahreszahl der Befristung 2028 durch 2036
       ersetzen können. Stattdessen aber fielen die Änderungen viel umfangreicher
       aus. Womöglich zeige sich an den unklaren Formulierungen auch ein Dissens
       zwischen SPD und CDU. Dies würde auch erklären, warum der Entwurf aus dem
       September bislang noch nicht in die Ausschüsse eingebracht wurde.
       
       Schwarze warnt zumindest vor einer „Aushöhlung des
       Tempelhofer-Feld-Gesetzes“. Seine Befürchtung: „Der Senat versucht einmal
       mehr unter dem Deckmantel der Unterbringung von Geflüchteten das Gesetz so
       zu ändern, dass eine Bebauung möglich wird.“ Die Grünen hatten
       vorgeschlagen, bisher ungenutzte Flächen auf dem Vorfeld des
       Flughafengebäudes zu nutzen, statt die Unterbringung auf Teile des Feldes
       auszuweiten. Grundsätzlich kritisiert Schwarze aber den [3][Ansatz der
       Massenunterkünfte], die „nicht für menschenwürdige Unterbringung geeignet“
       seien.
       
       Insgesamt 1.100 Geflüchtete sollen laut den Plänen auf dem Tempelhofer Feld
       zukünftig Platz finden. Erste Entwürfe der geplanten dreistöckigen
       Modulbauten zeigen auch optisch, dass es womöglich um mehr geht als eine
       befristete Nutzung. Die Bauten ähneln klassischen Wohnhäusern deutlich mehr
       als den bislang verwendeten Containern. Die Rede ist von einer
       Nutzungsdauer von 30 Jahren. 1.000 Hektar, etwa 5 Prozent des Feldes, sind
       für die Bebauung vorgesehen.
       
       Die Initiative 100 % Tempelhofer Feld hatte lange darauf spekuliert, dass
       der Senat trotz des Gesetzentwurfes gar nicht tätig werden würde. Doch
       inzwischen werde das Vorhaben „mit Eile verfolgt“, Bauvorbereitungen liefen
       bereits seit Januar. Anita Möller sagt: „Wir vermuten, dass vor der Wahl
       Fakten geschaffen werden sollen.“
       
       So sei die Umsiedlung einer Minigolf-Anlage, die sich auf den zukünftig zur
       Nutzung vorgesehen Flächen befand, bereits erfolgt. Auch gebe es schon
       Ausschreibungen für die Errichtung der Modulbauten. Das Gesetz selbst muss
       noch in den Ausschüssen für Integration sowie Umwelt- und Klimaschutz
       beraten werden, ehe es zur Abstimmung ins Plenum des Abgeordnetenhauses
       eingebracht werden kann.
       
       ## Eine politische Entscheidung
       
       Dass die Bebauung nur für die notwendige Unterbringung von Geflüchteten
       erfolgen soll, ist für die Initiative eine „Instrumentalisierung“. Und sie
       ist eine politische Entscheidung. So hatte sich der Senat zuletzt von dem
       Ziel einer möglichst dezentralen Unterbringung von Geflüchteten
       verabschiedet. Stattdessen wird auf Großunterkünfte gesetzt: Neben dem
       ehemaligen Flughafen Tegel ist das das Tempelhofer Feld.
       
       Kritik kommt auch von der gewählten Feldkoordination, einem Gremium von
       sieben Bürger:innen, die laut Gesetz bei der Entwicklung des Tempelhofer
       Feldes einbezogen werden müssen. In einer Mitteilung heißt es, man wurde
       über die aktuellen Planungen „weder vorab informiert noch in die
       Entscheidungen einbezogen“. Ein Brief an die Verwaltung von Senatorin
       Kiziltepe vom März, der Transparenz einfordere, sei bis heute unbeantwortet
       geblieben.
       
       „Wenn selbst ein gesetzlich verankertes Beteiligungsgremium ignoriert wird,
       stellt das einen gefährlichen Präzedenzfall für ganz Berlin dar“,
       kommentiert die Feldkoordination. Die Vermutung: „Das aktuelle Vorgehen der
       Senatsverwaltung zielt offensichtlich darauf ab, durch Intransparenz und
       Zeitdruck vollendete Tatsachen zu schaffen.“ Die Ergebnisse des
       Volksentscheids und des Bürgerdialogs 2024 würden damit übergangen.
       
       16 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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