# taz.de -- Verfassungsgericht zu Fleischindustrie: Schlachten dürfen nur Direktangestellte
       
       > Seit 2021 sind Subunternehmen in Schlachthöfen verboten, um
       > Arbeiter:innen zu schützen. Ein Fleischunternehmen klagte dagegen.
       > Jetzt verlor es in Karlsruhe.
       
 (IMG) Bild: Seit 2021 muss das blutige Handwerk der Schlachter*innen von eigenen Angestellten erledigt werden
       
       Der Bundestag durfte in zentralen Bereichen der Fleischindustrie
       Werkverträge verbieten, um den Arbeitsschutz zu verbessern. Das
       Bundesverfassungsgericht lehnte in einem an diesem Mittwoch
       veröffentlichten Senatsbeschluss die Klage eines Unternehmens ab, das
       Schweineköpfe zerlegt.
       
       Die Fleischwirtschaft ist heute überwiegend industriell geprägt. In der
       Kritik ist dabei nicht nur der Umgang mit den Tieren, sondern auch mit den
       Beschäftigten. In vielen Unternehmen kamen kaum noch eigene Mitarbeiter zum
       Einsatz, [1][sondern vor allem Beschäftige von Subunternehmen oder
       Sub-Subunternehmen.] Dieser Mangel an klaren Verantwortungsstrukturen wurde
       von Gewerkschaften für die miserablen Arbeitsbedingungen in der
       Fleischindustrie verantwortlich gemacht.
       
       Bei einer Arbeitsschutzkontrolle in Nordrhein-Westfalen kontrollierten die
       Behörden 2019 rund 30 Großbetriebe der Fleischindustrie mit 90
       Subunternehmen. Bei rund 17.000 untersuchten Beschäftigten gab es fast
       6.000 Verstöße gegen arbeitsrechtliche Schutzvorschriften. So arbeiteten
       manche Personen bis zu 16 Stunden pro Tag. Als es dann 2020 in mehreren
       Schlachthöfen [2][zu massiven Covid-Ausbrüchen unter den Beschäftigten kam,
       griff der Gesetzgeber ein.]
       
       Ende 2020 verschärfte der Bundestag das „Gesetz zur Sicherung der
       Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft“ (GSA Fleisch). Seit 2021
       dürfen in den Kernbereichen der Fleischwirtschaft – also in der
       Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung – keine Werkverträge mit
       Subunternehmen mehr geschlossen werden. Seit 2024 ist zudem die Leiharbeit
       in der Fleischindustrie verboten.
       
       ## Mehrkosten für Schweinekopf-Arbeiten
       
       Dagegen erhob ein Unternehmen Verfassungsbeschwerde, das Schweineköpfe
       zerlegt. Es hielt das Fremdpersonalverbot für eine Verletzung seiner
       Grundrechte. Früher hatte das Unternehmen nur 20 eigene Mitarbeiter:innen,
       vor allem in der Verwaltung, während die Arbeit an den Schweineköpfen von
       100 Osteuropäer:innen im Auftrag von Subunternehmern gemacht wurde. Ab
       2021 musste das Unternehmen die Osteuropäer:innen jedoch fest
       anstellen – was zu Mehrkosten und administrativem Aufwand führte.
       
       Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Präsident Stephan
       Harbarth lehnte die Klage des Schweinekopf-Unternehmens nun in vollem
       Umfang ab. Der Eingriff in die Grundrechte auf Eigentum und Berufsfreiheit,
       vor allem durch höhere Personalkosten, wiege nicht besonders schwer und sei
       durch das Ziel, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu
       verbessern, gerechtfertigt.
       
       Es gebe „keinen Anspruch darauf, ausschließlich von seinen Arbeitskräften
       zu profitieren, sich aber nicht mit den aus einem abhängigen
       Beschäftigungsverhältnis resultierenden Herausforderungen auseinandersetzen
       zu müssen“, erklärten die Richter:innen.
       
       ## Andere Branchen im Blick
       
       Auch das Argument des Unternehmens, dass die Fleischindustrie bei
       arbeitsrechtlichen Verstößen gar kein Spitzenreiter sei, ließen die
       Richter:innen nicht gelten. Das Grundgesetz verpflichte den Gesetzgeber
       nicht, ausschließlich gegen die Spitzenreiter bei den Missständen
       vorzugehen.
       
       Nach der Entscheidung forderte Ernesto Klengel, Direktor des
       gewerkschaftsnahen Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeitsrecht, den
       Bundestag auf, nun auch in anderen Branchen tätig zu werden: „Der Einsatz
       von Werkverträgen und Unteraufträgen führt auch in anderen Bereichen der
       Arbeitswelt zu massiven Problemen, etwa in der Paketzustellung.“
       
       15 Apr 2026
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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