# taz.de -- Umgang mit psychisch kranken Gefährdern: Angst vorm Zentralregister durch die Hintertür
       
       > Niedersachsen überarbeitet das Psychisch-Kranken-Gesetz. Kritiker
       > befürchten, dass es dabei zu sehr um Kontrolle und zu wenig um Hilfe
       > geht.
       
 (IMG) Bild: Hier hat eine psychisch kranke Frau wahllos auf Menschen eingestochen: Blutfleck im Hamburger Hauptbahnhof
       
       Unter amerikanischen Rechtswissenschaftlern gibt es ein geflügeltes Wort,
       das sagt: „Hard cases make bad law.“ Soll heißen: Wer sich von harten,
       extremen Fällen dazu hinreißen lässt, die rechtlichen Grenzen auszudehnen,
       macht oft schlechte Gesetze. Aber in Deutschland hat es eben in den
       vergangenen Jahren einige [1][extrem harte Fälle gegeben, bei denen
       Menschen mit psychischen Erkrankungen eine Rolle spielten] und die auch
       medial große Aufmerksamkeit erfahren haben.
       
       Da waren Messerangriffe in Hamburg und Aschaffenburg, die Tötung einer
       Mitpatientin in Bremen, der Mann, der in Friedland ein junges Mädchen vor
       den Zug stieß, oder jener, der den Bürgermeister von Harsum so hartnäckig
       bedrohte, dass der eine Waffe tragen wollte (und nicht durfte). Egal, wie
       oft man noch darauf hinweist, dass es sich hier um seltene und meist nicht
       ausreichend medizinisch behandelte Einzelfälle handelt – die Politik steht
       unter Handlungsdruck.
       
       Solche Ereignisse intensivieren die Debatte darüber, wie die Zusammenarbeit
       von Gesundheits- und Sicherheitsbehörden zu verbessern wäre. In der Folge
       nahmen viele Bundesländer ihre angestaubten Psychisch-Kranken-Gesetze unter
       die Lupe, so auch Niedersachsen.
       
       Seit Ende vergangenen Jahres liegt der Entwurf für eine ziemlich umfassende
       Neufassung vor und zog vor allem aus den ärztlichen und therapeutischen
       Fachverbänden sowie von Betroffenen- und Angehörigenverbänden Kritik nach
       sich. Die wurde zum Teil sogar schon aufgegriffen – was aber die einmal
       losgetretenen Befürchtungen nicht mehr so recht einzufangen vermochte.
       
       ## Der Gefährdungsbegriff wird ausgedehnt
       
       Befürworter der Neufassung finden sich hingegen unter den kommunalen
       Spitzenverbänden, beim Richterbund und der Polizei. Sie alle werden am
       Donnerstag, den 16. April, ihre Positionen in einer Expertenanhörung im
       Landtag noch einmal darlegen. Parallel demonstriert der Bundesverband
       Psychiatrie-Erfahrener am Landtag.
       
       Die Kritik macht sich vor allem an drei Problemfeldern fest: erstens an der
       Idee, dass in bestimmten Fällen Daten an die Polizei, aber auch
       Bürgermeister und Landräte weitergegeben werden können oder sogar müssen;
       zweitens an einer Ausdehnung des Gefährdungsbegriffs, die es ermöglichen
       soll, nicht nur bei akuten Selbst- und Fremdgefährdungen, sondern auch bei
       andauernden oder prognostizierten Gefährdungen eine Unterbringung zu
       erwirken; drittens an der Frage, ob eine angemessene Finanzierung und
       Ausstattung der sozialpsychiatrischen Dienste, aber auch der ambulanten
       Hilfsangebote nicht noch viel dringlicher zu regeln wäre.
       
       Zumindest einen Teil der harschen Kritik hat sich die Landesregierung
       selbst eingebrockt. Im ersten Gesetzentwurf war der Passus, der die
       Datenweitergabe an die Polizei regelt, derart schwammig formuliert, dass
       sich fast zwangsläufig die Befürchtung einstellte, hier sollte nicht nur
       die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt, sondern auch ein
       stigmatisierendes Register für psychisch Kranke durch die Hintertür
       eingeführt werden.
       
       Worauf viele schon aus historischen Gründen allergisch reagieren – immerhin
       haben solche Karteien den Nazis bei der Vorbereitung von
       Zwangssterilisationen und Vernichtungsprogrammen treue Dienste geleistet.
       
       Der Gesetzesentwurf ist daraufhin noch einmal nachgebessert worden – die
       Datenübermittlung soll nun klarer auf die Fälle beschränkt werden, wo von
       einer erheblichen Gefährdung auszugehen ist, und auch in diesen Fällen
       sollen nur die Daten übermittelt werden dürfen, die zur Gefahrenabwehr
       nötig sind – und nicht etwa die gesamte Krankengeschichte.
       
       Doch für viele der professionellen Helfer bleibt dies ein heikles Feld: Sie
       fürchten, dass Patienten das Vertrauen verlieren und sich gar nicht mehr
       behandeln lassen, [2][wenn sie befürchten müssen, an die Polizei verraten]
       zu werden.
       
       Fraglich bleibt auch, wozu ein Passus dient, den die kommunalen
       Spitzenverbände ins Gesetz verhandelt haben: Sie wollen, dass künftig auch
       Hauptverwaltungsbeamte, also in der Regel der Bürgermeister oder der
       Landrat, beim zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst Informationen
       anfordern können.
       
       „Es hat in den vergangenen Jahren eben Fälle gegeben, wo es zu wiederholten
       Übergriffen kam, mit denen ganze Ortschaften oder Nachbarschaften
       terrorisiert wurden“, erläutert der Geschäftsführer des Niedersächsischen
       Städtetages, Jan Arning. „In solchen Fällen müssen die Bürgermeister den
       Kopf hinhalten, erhalten aber selbst kaum Informationen.“
       
       Fraglich bleibt allerdings, was sie mit diesen Informationen dann anfangen
       wollen – und was passiert, wenn die AfD in Niedersachsen zum ersten Mal
       einen hauptamtlichen Bürgermeister oder Landrat stellt.
       
       ## Sozialpsychiatrische Dienste werden aufgewertet
       
       Was hingegen fast einhellig begrüßt wird, ist die Aufwertung der
       sozialpsychiatrischen Dienste. Die sollen künftig enger mit den Kliniken
       zusammenarbeiten und sicherstellen, dass weniger Menschen nach der
       Entlassung aus der Psychiatrie durch die Maschen fallen.
       
       Außerdem sollen sie künftig eine Rufbereitschaft auch außerhalb der
       Bürozeiten stellen oder in Auftrag geben können. Sie sollen auch nachts und
       am Wochenende Einsätze koordinieren können, sodass Menschen in psychischen
       Ausnahmesituationen zum Beispiel nicht stundenlang im Polizeigewahrsam
       schmoren.
       
       Praktiker befürchten allerdings, dass die Umsetzung hier schwierig werden
       könnte – immerhin sind die sozialpsychiatrischen Dienste je nach Landkreis
       sehr unterschiedlich aufgestellt und haben zum Teil jetzt schon
       Schwierigkeiten, ihre Stellen zu besetzen.
       
       Anderen – wie beispielsweise dem Bundesverband der Berufsbetreuerinnen –
       geht diese Regelung nicht weit genug: Sie wünschen sich nicht bloß eine
       telefonische Koordinationsstelle, sondern einen umfassenden Krisendienst
       mit eigenen mobilen Einsatzteams, wie sie in Bayern vorgesehen sind.
       
       Eine deutliche Mahnung hat auch die [3][Deutsche Gesellschaft für
       Psychiatrie und Psychotherapie] formuliert: Wer nicht dafür Sorge trage,
       dass die [4][Behandlung schwer psychisch Erkrankter] außerhalb der Kliniken
       verbessert wird, werde die Probleme verschärfen und zugleich mehr
       stationäre Kapazitäten nötig machen, ohne dass die Sicherheitslage
       verbessert wird.
       
       16 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /In-den-Tod-gerissen/!6151778
 (DIR) [2] /Umgang-der-Polizei-mit-psychisch-Kranken/!6159478
 (DIR) [3] https://www.dgppn.de/
 (DIR) [4] /Weniger-Honorar-fuer-Psychotherapie/!6162806
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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