# taz.de -- Umgang mit psychisch kranken Gefährdern: Angst vorm Zentralregister durch die Hintertür
> Niedersachsen überarbeitet das Psychisch-Kranken-Gesetz. Kritiker
> befürchten, dass es dabei zu sehr um Kontrolle und zu wenig um Hilfe
> geht.
(IMG) Bild: Hier hat eine psychisch kranke Frau wahllos auf Menschen eingestochen: Blutfleck im Hamburger Hauptbahnhof
Unter amerikanischen Rechtswissenschaftlern gibt es ein geflügeltes Wort,
das sagt: „Hard cases make bad law.“ Soll heißen: Wer sich von harten,
extremen Fällen dazu hinreißen lässt, die rechtlichen Grenzen auszudehnen,
macht oft schlechte Gesetze. Aber in Deutschland hat es eben in den
vergangenen Jahren einige [1][extrem harte Fälle gegeben, bei denen
Menschen mit psychischen Erkrankungen eine Rolle spielten] und die auch
medial große Aufmerksamkeit erfahren haben.
Da waren Messerangriffe in Hamburg und Aschaffenburg, die Tötung einer
Mitpatientin in Bremen, der Mann, der in Friedland ein junges Mädchen vor
den Zug stieß, oder jener, der den Bürgermeister von Harsum so hartnäckig
bedrohte, dass der eine Waffe tragen wollte (und nicht durfte). Egal, wie
oft man noch darauf hinweist, dass es sich hier um seltene und meist nicht
ausreichend medizinisch behandelte Einzelfälle handelt – die Politik steht
unter Handlungsdruck.
Solche Ereignisse intensivieren die Debatte darüber, wie die Zusammenarbeit
von Gesundheits- und Sicherheitsbehörden zu verbessern wäre. In der Folge
nahmen viele Bundesländer ihre angestaubten Psychisch-Kranken-Gesetze unter
die Lupe, so auch Niedersachsen.
Seit Ende vergangenen Jahres liegt der Entwurf für eine ziemlich umfassende
Neufassung vor und zog vor allem aus den ärztlichen und therapeutischen
Fachverbänden sowie von Betroffenen- und Angehörigenverbänden Kritik nach
sich. Die wurde zum Teil sogar schon aufgegriffen – was aber die einmal
losgetretenen Befürchtungen nicht mehr so recht einzufangen vermochte.
## Der Gefährdungsbegriff wird ausgedehnt
Befürworter der Neufassung finden sich hingegen unter den kommunalen
Spitzenverbänden, beim Richterbund und der Polizei. Sie alle werden am
Donnerstag, den 16. April, ihre Positionen in einer Expertenanhörung im
Landtag noch einmal darlegen. Parallel demonstriert der Bundesverband
Psychiatrie-Erfahrener am Landtag.
Die Kritik macht sich vor allem an drei Problemfeldern fest: erstens an der
Idee, dass in bestimmten Fällen Daten an die Polizei, aber auch
Bürgermeister und Landräte weitergegeben werden können oder sogar müssen;
zweitens an einer Ausdehnung des Gefährdungsbegriffs, die es ermöglichen
soll, nicht nur bei akuten Selbst- und Fremdgefährdungen, sondern auch bei
andauernden oder prognostizierten Gefährdungen eine Unterbringung zu
erwirken; drittens an der Frage, ob eine angemessene Finanzierung und
Ausstattung der sozialpsychiatrischen Dienste, aber auch der ambulanten
Hilfsangebote nicht noch viel dringlicher zu regeln wäre.
Zumindest einen Teil der harschen Kritik hat sich die Landesregierung
selbst eingebrockt. Im ersten Gesetzentwurf war der Passus, der die
Datenweitergabe an die Polizei regelt, derart schwammig formuliert, dass
sich fast zwangsläufig die Befürchtung einstellte, hier sollte nicht nur
die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt, sondern auch ein
stigmatisierendes Register für psychisch Kranke durch die Hintertür
eingeführt werden.
Worauf viele schon aus historischen Gründen allergisch reagieren – immerhin
haben solche Karteien den Nazis bei der Vorbereitung von
Zwangssterilisationen und Vernichtungsprogrammen treue Dienste geleistet.
Der Gesetzesentwurf ist daraufhin noch einmal nachgebessert worden – die
Datenübermittlung soll nun klarer auf die Fälle beschränkt werden, wo von
einer erheblichen Gefährdung auszugehen ist, und auch in diesen Fällen
sollen nur die Daten übermittelt werden dürfen, die zur Gefahrenabwehr
nötig sind – und nicht etwa die gesamte Krankengeschichte.
Doch für viele der professionellen Helfer bleibt dies ein heikles Feld: Sie
fürchten, dass Patienten das Vertrauen verlieren und sich gar nicht mehr
behandeln lassen, [2][wenn sie befürchten müssen, an die Polizei verraten]
zu werden.
Fraglich bleibt auch, wozu ein Passus dient, den die kommunalen
Spitzenverbände ins Gesetz verhandelt haben: Sie wollen, dass künftig auch
Hauptverwaltungsbeamte, also in der Regel der Bürgermeister oder der
Landrat, beim zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst Informationen
anfordern können.
„Es hat in den vergangenen Jahren eben Fälle gegeben, wo es zu wiederholten
Übergriffen kam, mit denen ganze Ortschaften oder Nachbarschaften
terrorisiert wurden“, erläutert der Geschäftsführer des Niedersächsischen
Städtetages, Jan Arning. „In solchen Fällen müssen die Bürgermeister den
Kopf hinhalten, erhalten aber selbst kaum Informationen.“
Fraglich bleibt allerdings, was sie mit diesen Informationen dann anfangen
wollen – und was passiert, wenn die AfD in Niedersachsen zum ersten Mal
einen hauptamtlichen Bürgermeister oder Landrat stellt.
## Sozialpsychiatrische Dienste werden aufgewertet
Was hingegen fast einhellig begrüßt wird, ist die Aufwertung der
sozialpsychiatrischen Dienste. Die sollen künftig enger mit den Kliniken
zusammenarbeiten und sicherstellen, dass weniger Menschen nach der
Entlassung aus der Psychiatrie durch die Maschen fallen.
Außerdem sollen sie künftig eine Rufbereitschaft auch außerhalb der
Bürozeiten stellen oder in Auftrag geben können. Sie sollen auch nachts und
am Wochenende Einsätze koordinieren können, sodass Menschen in psychischen
Ausnahmesituationen zum Beispiel nicht stundenlang im Polizeigewahrsam
schmoren.
Praktiker befürchten allerdings, dass die Umsetzung hier schwierig werden
könnte – immerhin sind die sozialpsychiatrischen Dienste je nach Landkreis
sehr unterschiedlich aufgestellt und haben zum Teil jetzt schon
Schwierigkeiten, ihre Stellen zu besetzen.
Anderen – wie beispielsweise dem Bundesverband der Berufsbetreuerinnen –
geht diese Regelung nicht weit genug: Sie wünschen sich nicht bloß eine
telefonische Koordinationsstelle, sondern einen umfassenden Krisendienst
mit eigenen mobilen Einsatzteams, wie sie in Bayern vorgesehen sind.
Eine deutliche Mahnung hat auch die [3][Deutsche Gesellschaft für
Psychiatrie und Psychotherapie] formuliert: Wer nicht dafür Sorge trage,
dass die [4][Behandlung schwer psychisch Erkrankter] außerhalb der Kliniken
verbessert wird, werde die Probleme verschärfen und zugleich mehr
stationäre Kapazitäten nötig machen, ohne dass die Sicherheitslage
verbessert wird.
16 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /In-den-Tod-gerissen/!6151778
(DIR) [2] /Umgang-der-Polizei-mit-psychisch-Kranken/!6159478
(DIR) [3] https://www.dgppn.de/
(DIR) [4] /Weniger-Honorar-fuer-Psychotherapie/!6162806
## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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