# taz.de -- Verfassungsschutz zu Coronaleugnern: Querdenker keine eigenständige Gefahr mehr
> Der Verfassungsschutz gibt die dubiose Kategorie der
> „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ auf. Beobachtet
> werden die Coronaleugner weiter.
(IMG) Bild: Ein Aluhutträger auf einer Anti-Corona-Demo im Jahr 2021
Der Verfassungsschutz beobachtet extremistische Kritiker:innen der
Coronamaßnahmen nicht mehr als eigenständigen „Phänomenbereich“. Die
sperrige Rubrik „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
soll künftig keine Rolle mehr spielen, teilte das Bundesamt für
Verfassungsschutz jetzt der Nachrichtenagentur dpa mit.
Der Verfassungsschutz hatte im Frühjahr 2021, also ein Jahr nach Ausbruch
der Coronapandemie, das sogenannte Querdenker-Spektrum oder jedenfalls die
extremen Teile darin, zu Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes
erklärt. Damals wurde die Kategorie „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ eingeführt.
Laut dem Bundesamt wurde hier zum Beispiel erfasst, wer die Maßnahmen zur
Eindämmung der Coronapandemie als „Corona-Diktatur“ beschimpfte und für
sich deshalb ein „Widerstandsrecht“ in Anspruch nahm. Derartige „ständige
Verächtlichmachung“ von Politiker:innen gehe „weit über die rechtlich
zulässige Kritik an Politik und Staat“ hinaus, so der Verfassungsschutz.
Zuletzt wurden dem Spektrum noch 1.500 Personen zugeordnet mit nur leicht
fallender Tendenz, 250 von ihnen seien „gewaltbereit“, hieß es im letzten
Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024. Es gebe in diesem Spektrum
allerdings keinen gemeinsamen „systempolitischen Gegenentwurf“, nur die
gemeinsame „fundamentale Ablehnung des bestehenden Staates“. Auch eine
„bundesweit relevante Gruppierung“ fehle.
## Kritik von links und rechts
Konkret benannt wurde im letzten Verfassungsschutzbericht nur die Gruppe
„Vereinte Patrioten“ (auch „Kaiserreichsgruppe“ genannt), die einen Umsturz
geplant habe und dabei auch den damaligen Gesundheitsminister Karl
Lauterbach entführen wollte. Die führenden Köpfe dieser Gruppe wurden
bereits vom Oberlandesgericht Koblenz [1][zu Freiheitsstrafen verurteilt].
Nach dem Ende der Coronapandemie und der entsprechenden Gegenmaßnahmen war
die Gegner-Szene [2][etwas orientierungslos]. Zum Teil konzentrierte sie
sich auf „Aufarbeitungs“-Forderungen, etwa eine Strafverfolgung der
zuständigen Politiker. Laut Verfassungsschutz habe sie sich aber auch auf
neue Themenfelder hin ausgerichtet, etwa gegen Klimaschutz oder gegen die
Hilfe für die Ukraine.
Die Kategorie der „Delegitimierung des Staates“ war immer umstritten. Der
konservative Rechtsprofessor Dietrich Murswiek warf dem Verfassungsschutz
eine Verletzung der Meinungsfreiheit vor, indem er mit unscharfen Kriterien
Kritik ins Abseits stelle. „Mit dem ‚Verächtlichmachen‘ hat der
Verfassungsschutz einen Gummibegriff gewählt, der sich beliebig biegen
lässt“, mahnte Murswiek.
Auch Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im
Bundestag, fand den neuen Phänomenbereich immer schon überflüssig. „Die
2021 eingeführte Kategorie ist nicht nur schwammig, sondern zersplittert
die Bedrohungslage künstlich und verharmlost damit vor allem rechtsextreme
Gruppen, die dieses Ziel teilen“, so Bünger.
## Beobachtung geht weiter
Wer nun wann beschlossen hat, die Kategorie aufzugeben, konnte der
Verfassungsschutz auf Nachfrage der taz zunächst nicht mitteilen. Das
Bundesinnenministerium erklärte, man werde sich zu „internen Abläufen“
nicht äußern. Sachsen war aber wohl das erste Bundesland, das zum
Jahreswechsel 2026 die Kategorie aufgab, wie der sächsische Innenminister
Armin Schuster (CDU) schon im letzten Herbst mitteilte.
Das Bundesamt hat auf seinem Online-Auftritt bereits die Kategorie
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ entfernt. Laut dpa
soll die Kategorie auch im nächsten Verfassungsschutzbericht, der im Juni
vorgestellt wird, nicht mehr auftauchen, obwohl es die Kategorie im Jahr
2025 ja noch gab.
Damit wird das beobachtete Spektrum aber nicht für harmlos erklärt. Es soll
vielmehr in den bisherigen Kategorien weiter beobachtet werden, erklärte
das Bundesinnenministerium. Gemeint sind damit wohl insbesondere die
Phänomenbereiche „Rechtsextremismus“ und „Reichsbürger“. Schon im
Verfassungsschutzbericht 2024 hieß es, dass es eine „Anschlussfähigkeit“ an
diese Spektren gebe.
15 Apr 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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