# taz.de -- Salafismus in Hannover: Verfassungsschutz durfte Moscheeverein beobachten
       
       > Der Verein galt als Hotspot der salafistischen Szene. Eine Attentäterin
       > soll sich dort radikalisiert haben. Nun hat ein Gericht geurteilt, dass
       > er zu Recht beobachtet wurde.
       
 (IMG) Bild: Kurzfristig abgesagtes Spiel in Hannover 2015: Ein Verdächtiger kam aus dem Umfeld des „Deutschsprachigen Islamkreises Hannover“
       
       Diese Klage vor dem Verwaltungsgericht in Hannover führt zurück in
       seltsame, angespannte Zeiten: Von 2017 bis 2018 standen Vorstandsmitglieder
       und Funktionäre des „Deutschsprachigen Islamkreises Hannover“ (DIK) und
       ihre Moschee in der Kornstraße unter verschärfter Beobachtung des
       niedersächsischen Verfassungsschutzes.
       
       Der DIK Hannover war damals in Verbindung mit gleich drei Attentaten
       gebracht worden: Da war das kurz vor Anpfiff abgesagte [1][Länderspiel
       Deutschland gegen Niederlande im November 2015].
       
       Es war jenes Länderspiel, bei dem der berüchtigte Satz des damaligen
       Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) fiel: „Ein Teil dieser
       Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.“ Unter den Verdächtigen
       damals: Ein junger Mann, der es geschafft hatte, sich in den
       Sicherheitsdienst einzuschleusen – angeblich mithilfe von Kontakten aus
       seinem DIK-Umfeld.
       
       Er wurde später als [2][Mitwisser von Safia S. verurteilt], jener
       16-jährigen IS-Anhängerin, die im Februar 2016 im Hauptbahnhof von Hannover
       einen Bundespolizisten mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt
       hatte – und die in den Jahren zuvor ebenfalls Stammgast in der DIK-Moschee
       gewesen war.
       
       ## Drei Attentate und eine Menge problematischer Kontakte
       
       Genauso [3][wie ihr Bruder Saleh S.], der wenig später verurteilt wurde,
       weil er mehrere Molotowcocktails in die Einkaufspassage
       Ernst-August-Galerie geworfen hatte. Und das waren nicht die einzigen
       Hinweise darauf, dass sich hier möglicherweise noch mehr zusammenbraute,
       wie der zuständige Abteilungsleiter im Verfassungsschutz, Dirk Hausfeld,
       vor Gericht noch einmal referiert.
       
       Jahrelang haben sich in der DIK-Moschee eine ganze Reihe von salafistischen
       Predigern die Klinke in die Hand gegeben, darunter so bekannte Gestalten
       wie Pierre Vogel und Sven Lau, aber auch der später zum IS ausgereiste
       [4][Denis Cuspert, auch bekannt als Rapper Deso Dogg.]
       
       Auch die beiden Führungsfiguren, die nun Jahre später vors
       Verwaltungsgericht zogen, Dennis Rathkamp und Marcel Krass, waren schon
       damals alles andere als unbeschriebene Blätter. Rathkamp hatte sich unter
       anderem an den Koranverteilaktionen „Lies“ in deutschen Innenstädten
       beteiligt, Krass war selbst ein bekannter Prediger und schon einmal ins
       Visier der Behörden geraten, weil er Kontakt zu einem der Attentäter vom
       11. September hatte – der sich allerdings im Laufe der Ermittlungen als
       eher belanglos herausstellte.
       
       Mittlerweile unterscheidet man stärker zwischen den Anhängern eines
       politischen Salafismus, der eine radikal verengte Auslegung des Islam
       predigt, ohne direkt zur Gewalt aufzurufen – und Dschihadisten, die im
       Kampf ihre Hauptaufgabe sehen. Aber damals war diese Differenzierung bei
       Weitem nicht so klar, vor allem, weil vielfältige Kontakte bestanden und
       sich zahlreiche IS-Ausreisende zuvor im selben Dunstkreis bewegt hatten.
       
       ## Fünfeinhalb Stunden Verhandlung bis zur Klageabweisung
       
       Rathkamp und Krass glauben trotzdem, dass die G10-Maßnahmen – also das
       Abhören ihrer Telefone und Überwachen ihrer Post – zu weit gingen, zumal
       sie eben auch Familienmitglieder betrafen, darunter Rathkamps Vater und
       seine Frau, die mit den Kindern unter einer anderen Adresse gemeldet war.
       
       Davon erfahren haben sie auch erst 2023 – als der Verfassungsschutz sie,
       wie im Gesetz vorgesehen, von den längst eingestellten Maßnahmen
       unterrichtete. Und sie brauchten dann noch etwas mehr als ein Jahr, um
       dagegen zu klagen.
       
       Mit dieser Klage hatte sich das Verwaltungsgericht nun also zu befassen und
       tat dies auch in einer insgesamt fünfeinhalbstündigen Verhandlung, die vor
       allem aus juristischem Kleinklein bestand, bevor es sie am Montag abwies.
       
       ## Ein neues Betätigungsfeld für die Ex-Salafisten
       
       Das wirft allerdings ein interessantes Schlaglicht auf das neue
       Betätigungsfeld der beiden Kläger. Schon 2017 gründeten sie die Föderale
       Islamische Union e. V. (FIU). Die wird vom niedersächsischen
       Verfassungsschutz der neuen Spielart des „legalistischen Islamismus“
       zugerechnet und ist spezialisiert darauf, Prozesse zu führen, die sich
       gegen die tatsächliche oder vermeintliche Diskriminierung von Muslimen
       richten.
       
       Unter anderem klagte die FIU mehrfach, bisher allerdings erfolglos, gegen
       ihre Erwähnung im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht, gegen die
       verweigerte Einbürgerung eines DIK-Mitglieds oder gegen die Verweigerung
       einer Kontoeröffnung.
       
       Von der salafistischen Szene in ihrer extremen Ausprägung hat sich
       zumindest der bekannte Prediger Marcel Krass öffentlichkeitswirksam in
       Podcasts und Interviews losgesagt – und ist dafür auch massiv angefeindet
       worden. Die Szene hat sich allerdings auch spätestens in den Coronajahren
       sehr verändert und in die sozialen Netzwerke verlagert. Radikalisierung
       findet mittlerweile eher auf Tiktok statt als in Hinterhofmoscheen.
       
       14 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Nadine Conti
       
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