# taz.de -- Salafismus in Hannover: Verfassungsschutz durfte Moscheeverein beobachten
> Der Verein galt als Hotspot der salafistischen Szene. Eine Attentäterin
> soll sich dort radikalisiert haben. Nun hat ein Gericht geurteilt, dass
> er zu Recht beobachtet wurde.
(IMG) Bild: Kurzfristig abgesagtes Spiel in Hannover 2015: Ein Verdächtiger kam aus dem Umfeld des „Deutschsprachigen Islamkreises Hannover“
Diese Klage vor dem Verwaltungsgericht in Hannover führt zurück in
seltsame, angespannte Zeiten: Von 2017 bis 2018 standen Vorstandsmitglieder
und Funktionäre des „Deutschsprachigen Islamkreises Hannover“ (DIK) und
ihre Moschee in der Kornstraße unter verschärfter Beobachtung des
niedersächsischen Verfassungsschutzes.
Der DIK Hannover war damals in Verbindung mit gleich drei Attentaten
gebracht worden: Da war das kurz vor Anpfiff abgesagte [1][Länderspiel
Deutschland gegen Niederlande im November 2015].
Es war jenes Länderspiel, bei dem der berüchtigte Satz des damaligen
Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) fiel: „Ein Teil dieser
Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.“ Unter den Verdächtigen
damals: Ein junger Mann, der es geschafft hatte, sich in den
Sicherheitsdienst einzuschleusen – angeblich mithilfe von Kontakten aus
seinem DIK-Umfeld.
Er wurde später als [2][Mitwisser von Safia S. verurteilt], jener
16-jährigen IS-Anhängerin, die im Februar 2016 im Hauptbahnhof von Hannover
einen Bundespolizisten mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt
hatte – und die in den Jahren zuvor ebenfalls Stammgast in der DIK-Moschee
gewesen war.
## Drei Attentate und eine Menge problematischer Kontakte
Genauso [3][wie ihr Bruder Saleh S.], der wenig später verurteilt wurde,
weil er mehrere Molotowcocktails in die Einkaufspassage
Ernst-August-Galerie geworfen hatte. Und das waren nicht die einzigen
Hinweise darauf, dass sich hier möglicherweise noch mehr zusammenbraute,
wie der zuständige Abteilungsleiter im Verfassungsschutz, Dirk Hausfeld,
vor Gericht noch einmal referiert.
Jahrelang haben sich in der DIK-Moschee eine ganze Reihe von salafistischen
Predigern die Klinke in die Hand gegeben, darunter so bekannte Gestalten
wie Pierre Vogel und Sven Lau, aber auch der später zum IS ausgereiste
[4][Denis Cuspert, auch bekannt als Rapper Deso Dogg.]
Auch die beiden Führungsfiguren, die nun Jahre später vors
Verwaltungsgericht zogen, Dennis Rathkamp und Marcel Krass, waren schon
damals alles andere als unbeschriebene Blätter. Rathkamp hatte sich unter
anderem an den Koranverteilaktionen „Lies“ in deutschen Innenstädten
beteiligt, Krass war selbst ein bekannter Prediger und schon einmal ins
Visier der Behörden geraten, weil er Kontakt zu einem der Attentäter vom
11. September hatte – der sich allerdings im Laufe der Ermittlungen als
eher belanglos herausstellte.
Mittlerweile unterscheidet man stärker zwischen den Anhängern eines
politischen Salafismus, der eine radikal verengte Auslegung des Islam
predigt, ohne direkt zur Gewalt aufzurufen – und Dschihadisten, die im
Kampf ihre Hauptaufgabe sehen. Aber damals war diese Differenzierung bei
Weitem nicht so klar, vor allem, weil vielfältige Kontakte bestanden und
sich zahlreiche IS-Ausreisende zuvor im selben Dunstkreis bewegt hatten.
## Fünfeinhalb Stunden Verhandlung bis zur Klageabweisung
Rathkamp und Krass glauben trotzdem, dass die G10-Maßnahmen – also das
Abhören ihrer Telefone und Überwachen ihrer Post – zu weit gingen, zumal
sie eben auch Familienmitglieder betrafen, darunter Rathkamps Vater und
seine Frau, die mit den Kindern unter einer anderen Adresse gemeldet war.
Davon erfahren haben sie auch erst 2023 – als der Verfassungsschutz sie,
wie im Gesetz vorgesehen, von den längst eingestellten Maßnahmen
unterrichtete. Und sie brauchten dann noch etwas mehr als ein Jahr, um
dagegen zu klagen.
Mit dieser Klage hatte sich das Verwaltungsgericht nun also zu befassen und
tat dies auch in einer insgesamt fünfeinhalbstündigen Verhandlung, die vor
allem aus juristischem Kleinklein bestand, bevor es sie am Montag abwies.
## Ein neues Betätigungsfeld für die Ex-Salafisten
Das wirft allerdings ein interessantes Schlaglicht auf das neue
Betätigungsfeld der beiden Kläger. Schon 2017 gründeten sie die Föderale
Islamische Union e. V. (FIU). Die wird vom niedersächsischen
Verfassungsschutz der neuen Spielart des „legalistischen Islamismus“
zugerechnet und ist spezialisiert darauf, Prozesse zu führen, die sich
gegen die tatsächliche oder vermeintliche Diskriminierung von Muslimen
richten.
Unter anderem klagte die FIU mehrfach, bisher allerdings erfolglos, gegen
ihre Erwähnung im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht, gegen die
verweigerte Einbürgerung eines DIK-Mitglieds oder gegen die Verweigerung
einer Kontoeröffnung.
Von der salafistischen Szene in ihrer extremen Ausprägung hat sich
zumindest der bekannte Prediger Marcel Krass öffentlichkeitswirksam in
Podcasts und Interviews losgesagt – und ist dafür auch massiv angefeindet
worden. Die Szene hat sich allerdings auch spätestens in den Coronajahren
sehr verändert und in die sozialen Netzwerke verlagert. Radikalisierung
findet mittlerweile eher auf Tiktok statt als in Hinterhofmoscheen.
14 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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