# taz.de -- Grüne gegen Friedhofszwang: Auch Tote sollen wählen dürfen
> Niedersachsens Grüne fordern eine Lockerung des Bestattungsrechts: Wer
> nicht auf dem Friedhof begraben sein will, soll als Asche auch seinen
> Salat düngen dürfen.
(IMG) Bild: Grüne wollen Lockerung des „starren Friedhofszwangs“: In Friedwäldern sind schon Bestattungen möglich, aber nur mit Tricksereien
Gleich sind die Menschen auch im Tod nicht. Dafür sorgt auch das
traditionsverhaftete niedersächsische Bestattungsrecht nicht: Zwar müssen
[1][alle Normalsterblichen auf einem Friedhof beigesetzt werden]. Nicht
aber diejenigen, die Ruhm, Anwesen und Geld genug angehäuft haben, wie der
ehemalige Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU). Er ist 2015 auf den
Ländereien der Familie von der Leyen in Burgdorf beigesetzt worden.
[2][Möge er in Frieden ruhen!]
Seinen eigenen Leichnam so dem öffentlichen Raum zu entziehen soll nach dem
Willen der niedersächsischen Grünen kein landesfürstliches Privileg
bleiben. „Hier muss unbedingt Gerechtigkeit herrschen“, sagt die
Landtagsabgeordnete Eva Viehoff, die in der Fraktion für das Thema
zuständig ist und nach eigenen Worten „voll hinter dem Beschluss des
Landesparteitags“ steht.
Der Landesparteitag hatte am Wochenende in Emden eine Lockerung des
„starren Friedhofszwangs“ [3][durch eine Neufassung des
Landes-Bestattungsgesetzes gefordert]. In dessen Zentrum sollten „das
Selbstbestimmungsrecht der Bürger*innen sowie ökologische
Nachhaltigkeit“ stehen.
Sprich: Alternative Bestattungsformen auch jenseits der exklusiven
Albrecht-Grablege zu Burgdorf würden abgesichert. Dazu zählen muslimische
Begräbnisse, [4][Reerdigungen] oder die Einsargung zusammen mit dem
geliebten Haustier. Auch müsste wohl im Bestand nachjustiert werden. So
sind Friedwälder zwar schon jetzt möglich, aber nur mit Tricksereien. Die
aktuelle Ausgabe des Gesetzes kennt sie nicht.
## Nazis definieren deutsche Pietät
Sie dürfen aber eingerichtet werden, wenn ein zulässiger Träger sie als
Friedhof etikettiert. Das sind allerdings nur Gemeinden, die Großkirchen
und ihre Teilorganisationen sowie „andere Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie als Körperschaften, Anstalten oder
Stiftungen des öffentlichen Rechts anerkannt sind“.
Daraus spricht eher ein obrigkeitliches Kontrollbedürfnis als der Wunsch
nach besonders ausgeprägter Pietät. Das ist kein Zufall. Im
Grünen-Beschluss heißt es diskret, das gegenwärtige Gesetz stamme „in
seinen Grundzügen aus einer Zeit, die der heutigen Pluralität und den
ökologischen Anforderungen unserer Gesellschaft nicht mehr entspricht“.
Tatsächlich geht die Landesnorm im Kern auf die nationalsozialistische
Reform des Bestattungswesens zurück. Wie stark sie [5][die
Pietätsvorstellungen auch in der Bundesrepublik geprägt hat], lässt sich in
Norbert Fischers „Sozialgeschichte der Friedhöfe in Deutschland“
nachvollziehen.
Nur ab und zu lockern Gerichtsurteile ihren krassen Konformitätsdruck auf.
[6][So stellt das Bundesverwaltungsgericht 1963 klar,] dass die Gängelei,
wie Trauer räumlich auszugestalten ist, dem Grundrecht auf freie Entfaltung
der Persönlichkeit zuwiderläuft.
Das gab's bei den Nazis halt noch nicht. Die Schlüsseldokumente ihrer
Sepulkralkultur sind die Musterfriedhofsordnung, die das
Reichs-Innenministerium 1937 erlässt, und zuvor das von der gültigen
niedersächsischen Regel weitgehend reproduzierte „Reichsgesetz über die
Feuerbestattung“.
Das tritt am 15. Mai 1934 in Kraft. In Paragraf 9 fordert es, dass „die
Aschenreste jeder Leiche in ein amtlich zu verschließendes Behältnis
aufzunehmen und in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, einer Urnengrabstelle
oder in einem Grabe beizusetzen“ seien. Das ist der deutsche Sonderweg des
Friedhofszwangs.
Als [7][erstes Flächenland hat ihn vergangenes Jahr Rheinland-Pfalz
verlassen], [8][so wie elf Jahre zuvor Bremen]. Nicht zuletzt, weil er ja
in den europäischen Nachbarländern eben nicht existiert: Im Zweifel kann
man den toten Opa in den Niederlanden einäschern lassen und dann im
Kofferraum nach Hause kutschieren.
Auch in Niedersachsen ist die landespolitische Debatte, die von den Grünen
nun angestoßen wird, nicht neu. [9][Schon 2003 hatten sie sehr ähnliche
Forderungen erhoben], vergeblich. Durchsetzen konnten sie damals nur das
Verbot von Grabsteinen aus in Kinderarbeit gewonnenem Rohmaterial.
Die Großkirchen attackierten seinerzeit den Vorstoß scharf. Heute klingt
ihre Kritik verbindlicher. So warnt die Konföderation der evangelischen
Landeskirchen Niedersachsens davor, die Trauer zu privatisieren. Für sie
stehe „die Wahrung der postmortalen Würde im Umgang mit verstorbenen
Menschen im Mittelpunkt“, teilt ihre Sprecherin der taz auf Anfrage mit.
„Dazu gehört im Grundsatz auch eine öffentlich zugängliche
Erinnerungsstätte.“
Aber von diesem gibt es ja schon jetzt Ausnahmen. So hat bislang noch keine
christliche Kirche an der Praxis der Seebestattung Anstoß genommen, die an
der Küste nicht unüblich ist. „Ich bin sicher, dass wir da gemeinsam einen
Weg finden“, gibt sich Viehoff zuversichtlich. Für sie sei entscheidend,
dass „der Verstorbene möglichst so beerdigt werden kann, wie er sich seine
letzte Ruhe vorgestellt hat“.
## Friedhöfe könnten unter Druck geraten
Unter Druck geraten könnten durch die Veränderung allerdings Friedhöfe: So
nutzt in Frankreich, das keine Bestattungspflicht kennt, [10][das
Le-Pen-Lager Berichte über verwahrloste Dorffriedhöfe mitunter zur
Stimmungmache]. „Das Risiko muss man im Blick haben“, so Viehoff. Sie hält
es allerdings für überschaubar.
Mit Grund. Dass die Liberalisierung den Druck auf die Flächen erhöht, geben
die Erfahrungswerte zumindest aus Bremen nicht her. So weist die im März
veröffentlichte [11][Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung] für Bremen zwar einen Rückgang von 12 Hektar aus. Der ist
aber geringer, als beispielsweise in Hagen (15 Hektar) oder Berlin (20
Hektar). Das räumt seinen Toten mit rund vier zudem deutlich weniger Platz
ein, als Bremen mit fast fünf Quadratmetern pro lebendem Einwohner. Am
engsten liegen sie natürlich in Bayern, wo die Pietät am unerbittlichsten
herrscht.
27 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Die-Kunst-zu-sterben/!446945&s=Benno+Schirrmeister+Bestattung/
(DIR) [2] /suedwester/!5876571&s=Ernst+Albrecht+Bestatt/
(DIR) [3] https://ldk-emden-2026.antragsgruen.de/LDK-Emden-2026/Selbstbestimmt-uber-das-Lebensende-hinaus-Fur-ein-modernes-und-okolo-33291/pdf
(DIR) [4] /Alternative-Bestattungsform/!6023739
(DIR) [5] https://ediss.sub.uni-hamburg.de/bitstream/ediss/155/1/Dissertation_gesamt.pdf
(DIR) [6] https://www.anwalt24.de/urteile/bverwg/1963-11-08/bverwg-vii-c-14860
(DIR) [7] /Lockerung-im-Bestattungsrecht/!6114897
(DIR) [8] /Ende-des-Friedhofszwangs/!5054670
(DIR) [9] https://www.postmortal.de/Recht/Bestattungsrecht-BRD/Bestattungsrecht-Laender/Niedersachsen/BestG-Ns-Les1/bestg-ns-les1.html
(DIR) [10] https://questions.assemblee-nationale.fr/q17/17-11758QE.htm
(DIR) [11] https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/exwost/jahr/2023/friedhoefe-in-deutschland/01-start.html
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