# taz.de -- Grüne gegen Friedhofszwang: Auch Tote sollen wählen dürfen
       
       > Niedersachsens Grüne fordern eine Lockerung des Bestattungsrechts: Wer
       > nicht auf dem Friedhof begraben sein will, soll als Asche auch seinen
       > Salat düngen dürfen.
       
 (IMG) Bild: Grüne wollen Lockerung des „starren Friedhofszwangs“: In Friedwäldern sind schon Bestattungen möglich, aber nur mit Tricksereien
       
       Gleich sind die Menschen auch im Tod nicht. Dafür sorgt auch das
       traditionsverhaftete niedersächsische Bestattungsrecht nicht: Zwar müssen
       [1][alle Normalsterblichen auf einem Friedhof beigesetzt werden]. Nicht
       aber diejenigen, die Ruhm, Anwesen und Geld genug angehäuft haben, wie der
       ehemalige Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU). Er ist 2015 auf den
       Ländereien der Familie von der Leyen in Burgdorf beigesetzt worden.
       [2][Möge er in Frieden ruhen!]
       
       Seinen eigenen Leichnam so dem öffentlichen Raum zu entziehen soll nach dem
       Willen der niedersächsischen Grünen kein landesfürstliches Privileg
       bleiben. „Hier muss unbedingt Gerechtigkeit herrschen“, sagt die
       Landtagsabgeordnete Eva Viehoff, die in der Fraktion für das Thema
       zuständig ist und nach eigenen Worten „voll hinter dem Beschluss des
       Landesparteitags“ steht.
       
       Der Landesparteitag hatte am Wochenende in Emden eine Lockerung des
       „starren Friedhofszwangs“ [3][durch eine Neufassung des
       Landes-Bestattungsgesetzes gefordert]. In dessen Zentrum sollten „das
       Selbstbestimmungsrecht der Bürger*innen sowie ökologische
       Nachhaltigkeit“ stehen.
       
       Sprich: Alternative Bestattungsformen auch jenseits der exklusiven
       Albrecht-Grablege zu Burgdorf würden abgesichert. Dazu zählen muslimische
       Begräbnisse, [4][Reerdigungen] oder die Einsargung zusammen mit dem
       geliebten Haustier. Auch müsste wohl im Bestand nachjustiert werden. So
       sind Friedwälder zwar schon jetzt möglich, aber nur mit Tricksereien. Die
       aktuelle Ausgabe des Gesetzes kennt sie nicht.
       
       ## Nazis definieren deutsche Pietät
       
       Sie dürfen aber eingerichtet werden, wenn ein zulässiger Träger sie als
       Friedhof etikettiert. Das sind allerdings nur Gemeinden, die Großkirchen
       und ihre Teilorganisationen sowie „andere Religions- und
       Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie als Körperschaften, Anstalten oder
       Stiftungen des öffentlichen Rechts anerkannt sind“.
       
       Daraus spricht eher ein obrigkeitliches Kontrollbedürfnis als der Wunsch
       nach besonders ausgeprägter Pietät. Das ist kein Zufall. Im
       Grünen-Beschluss heißt es diskret, das gegenwärtige Gesetz stamme „in
       seinen Grundzügen aus einer Zeit, die der heutigen Pluralität und den
       ökologischen Anforderungen unserer Gesellschaft nicht mehr entspricht“.
       
       Tatsächlich geht die Landesnorm im Kern auf die nationalsozialistische
       Reform des Bestattungswesens zurück. Wie stark sie [5][die
       Pietätsvorstellungen auch in der Bundesrepublik geprägt hat], lässt sich in
       Norbert Fischers „Sozialgeschichte der Friedhöfe in Deutschland“
       nachvollziehen.
       
       Nur ab und zu lockern Gerichtsurteile ihren krassen Konformitätsdruck auf.
       [6][So stellt das Bundesverwaltungsgericht 1963 klar,] dass die Gängelei,
       wie Trauer räumlich auszugestalten ist, dem Grundrecht auf freie Entfaltung
       der Persönlichkeit zuwiderläuft.
       
       Das gab's bei den Nazis halt noch nicht. Die Schlüsseldokumente ihrer
       Sepulkralkultur sind die Musterfriedhofsordnung, die das
       Reichs-Innenministerium 1937 erlässt, und zuvor das von der gültigen
       niedersächsischen Regel weitgehend reproduzierte „Reichsgesetz über die
       Feuerbestattung“.
       
       Das tritt am 15. Mai 1934 in Kraft. In Paragraf 9 fordert es, dass „die
       Aschenreste jeder Leiche in ein amtlich zu verschließendes Behältnis
       aufzunehmen und in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, einer Urnengrabstelle
       oder in einem Grabe beizusetzen“ seien. Das ist der deutsche Sonderweg des
       Friedhofszwangs.
       
       Als [7][erstes Flächenland hat ihn vergangenes Jahr Rheinland-Pfalz
       verlassen], [8][so wie elf Jahre zuvor Bremen]. Nicht zuletzt, weil er ja
       in den europäischen Nachbarländern eben nicht existiert: Im Zweifel kann
       man den toten Opa in den Niederlanden einäschern lassen und dann im
       Kofferraum nach Hause kutschieren.
       
       Auch in Niedersachsen ist die landespolitische Debatte, die von den Grünen
       nun angestoßen wird, nicht neu. [9][Schon 2003 hatten sie sehr ähnliche
       Forderungen erhoben], vergeblich. Durchsetzen konnten sie damals nur das
       Verbot von Grabsteinen aus in Kinderarbeit gewonnenem Rohmaterial.
       
       Die Großkirchen attackierten seinerzeit den Vorstoß scharf. Heute klingt
       ihre Kritik verbindlicher. So warnt die Konföderation der evangelischen
       Landeskirchen Niedersachsens davor, die Trauer zu privatisieren. Für sie
       stehe „die Wahrung der postmortalen Würde im Umgang mit verstorbenen
       Menschen im Mittelpunkt“, teilt ihre Sprecherin der taz auf Anfrage mit.
       „Dazu gehört im Grundsatz auch eine öffentlich zugängliche
       Erinnerungsstätte.“
       
       Aber von diesem gibt es ja schon jetzt Ausnahmen. So hat bislang noch keine
       christliche Kirche an der Praxis der Seebestattung Anstoß genommen, die an
       der Küste nicht unüblich ist. „Ich bin sicher, dass wir da gemeinsam einen
       Weg finden“, gibt sich Viehoff zuversichtlich. Für sie sei entscheidend,
       dass „der Verstorbene möglichst so beerdigt werden kann, wie er sich seine
       letzte Ruhe vorgestellt hat“.
       
       ## Friedhöfe könnten unter Druck geraten
       
       Unter Druck geraten könnten durch die Veränderung allerdings Friedhöfe: So
       nutzt in Frankreich, das keine Bestattungspflicht kennt, [10][das
       Le-Pen-Lager Berichte über verwahrloste Dorffriedhöfe mitunter zur
       Stimmungmache]. „Das Risiko muss man im Blick haben“, so Viehoff. Sie hält
       es allerdings für überschaubar.
       
       Mit Grund. Dass die Liberalisierung den Druck auf die Flächen erhöht, geben
       die Erfahrungswerte zumindest aus Bremen nicht her. So weist die im März
       veröffentlichte [11][Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
       Raumforschung] für Bremen zwar einen Rückgang von 12 Hektar aus. Der ist
       aber geringer, als beispielsweise in Hagen (15 Hektar) oder Berlin (20
       Hektar). Das räumt seinen Toten mit rund vier zudem deutlich weniger Platz
       ein, als Bremen mit fast fünf Quadratmetern pro lebendem Einwohner. Am
       engsten liegen sie natürlich in Bayern, wo die Pietät am unerbittlichsten
       herrscht.
       
       27 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Die-Kunst-zu-sterben/!446945&s=Benno+Schirrmeister+Bestattung/
 (DIR) [2] /suedwester/!5876571&s=Ernst+Albrecht+Bestatt/
 (DIR) [3] https://ldk-emden-2026.antragsgruen.de/LDK-Emden-2026/Selbstbestimmt-uber-das-Lebensende-hinaus-Fur-ein-modernes-und-okolo-33291/pdf
 (DIR) [4] /Alternative-Bestattungsform/!6023739
 (DIR) [5] https://ediss.sub.uni-hamburg.de/bitstream/ediss/155/1/Dissertation_gesamt.pdf
 (DIR) [6] https://www.anwalt24.de/urteile/bverwg/1963-11-08/bverwg-vii-c-14860
 (DIR) [7] /Lockerung-im-Bestattungsrecht/!6114897
 (DIR) [8] /Ende-des-Friedhofszwangs/!5054670
 (DIR) [9] https://www.postmortal.de/Recht/Bestattungsrecht-BRD/Bestattungsrecht-Laender/Niedersachsen/BestG-Ns-Les1/bestg-ns-les1.html
 (DIR) [10] https://questions.assemblee-nationale.fr/q17/17-11758QE.htm
 (DIR) [11] https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/exwost/jahr/2023/friedhoefe-in-deutschland/01-start.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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