# taz.de -- Erneuerbare-Energien-Gesetz: Weniger Solardächer, billiger Strom?
       
       > Wirtschaftsministerin Reiche will Solaranlagen auf Wohnhäusern nicht mehr
       > fördern wie bisher. Was das für Privatleute und Energiewende bedeutet.
       
 (IMG) Bild: Lobbyverbände fürchten, dass das nach Reiches Plänen bald seltener passiert: Montage einer PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses
       
       Viele Besitzer:innen von Einfamilien-, aber auch kleinen
       Mehrfamilienhäusern haben sich mittlerweile Sonnenstromanlagen auf ihre
       Dächer montieren lassen. Sie selbst und ihre Mieter:innen profitieren
       dabei oft von Stromkosten, die niedriger liegen als die Preise der großen
       Energieversorger. Das funktioniert auch deshalb, weil die kleinen
       Photovoltaikkraftwerke per Gesetz einen Zuschuss für die Produktion vieler
       Kilowattstunden erhalten.
       
       Doch diese Regelung will Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)
       für neue Anlagen nun abschaffen. Warum? Und wie sähen die Folgen aus?
       
       ## Was die Wirtschaftsministerin vorhat
       
       Die Energiewende und die Verringerung der klimaschädlichen
       Kohlendioxidemissionen [1][stellt Reiche bisher zwar nicht grundsätzlich
       infrage]. Aber sie will das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das die
       finanzielle Förderung der Photovoltaik(PV)-Anlagen regelt, stark
       reformieren. Das geht aus einem durchgesickerten Gesetzentwurf des
       Ministeriums und aus einem Hintergrundpapier des Hauses hervor.
       
       „Die Förderung für Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung wird
       eingestellt“, heißt es im Gesetzentwurf. Diese Leistung reicht über den
       Daumen für Gebäude mit bis zu vier oder fünf Wohnungen. Momentan bekommen
       die Betreiber:innen dieser Solarkraftwerke für jede hergestellte
       Kilowattstunde einen garantierten Betrag von etwa 8 Cent, teilweise aus
       öffentlichen Mitteln, wenn sie ihren Strom nicht selbst im Haus
       verbrauchen, sondern ins allgemeine Netz einspeisen. Künftig soll dieser
       Zuschuss wegfallen.
       
       Zur Begründung steht im Hintergrundpapier: „Wer sich heute eine PV-Anlage
       für sein Eigenheim kauft – für den lohnt sich diese Investition innerhalb
       weniger Jahre.“ Eine „Förderung auf Kosten der Steuerzahler“ sei deshalb
       nicht mehr nötig. Stattdessen sollen sich die Eigentümer:innen der
       Ökokraftwerke in Zukunft selbst darum kümmern, von wem sie welchen Preis
       für den eingespeisten Strom erhalten. Sie [2][müssen dann mit den
       Energieunternehmen verhandeln]. Das nennt man „Direktvermarktung“.
       
       Grundsätzlich will die Wirtschaftsministerin damit die Kosten der
       Stromproduktion und die Preise für die Verbraucher:innen –
       Privathaushalte und Firmen – insgesamt drücken. Das Wachstum der
       Solarstromherstellung soll weniger auf kleinen, privaten Dächern, sondern
       in großen, „kostengünstigeren Freiflächenanlagen“ stattfinden, heißt es im
       Papier. Logik: Große Solarparks produzieren billiger als kleine Dachmodule.
       Hintergrund sind verbreitete Klagen, dass der Strom in Deutschland im
       internationalen Vergleich zu teuer sei.
       
       ## Kleine Solaranlagen aus Sicht der Privatleute
       
       Die Frage ist nun, wie Hausbesitzer:innen reagieren, die sich nach
       einer solchen Gesetzesänderung überlegen, eine PV-Anlage anzuschaffen.
       Bauen sie trotzdem oder bauen sie nicht, weil sie den Zuschuss nicht mehr
       erhalten? Der Bundesverband Solarwirtschaft, eine Lobbyorganisation, sagt
       dazu, dass sich eine Einfamilienhaussolaranlage mit Zuschuss nach 13 Jahren
       rechne, ohne aber erst nach 19 Jahren.
       
       Angesichts dieses zu langen Zeitraums würde gut die Hälfte der
       interessierten Hausbesitzer auf die Investition verzichten, [3][ergab eine
       Umfrage im Auftrag des Verbands]. Wobei der Bundesverband der
       Energiewirtschaft (BDEW) jedoch optimistischer ist: „Solaranlagen für
       Eigenheime lohnen sich auch weiterhin. Das gilt insbesondere für PV-Anlagen
       mit einem hohen Eigenverbrauchsanteil.“
       
       Bei den Überlegungen dürfte eine Rolle spielen, ob und wie die geplante
       Direktvermarktung klappen könnte. „Es ist nicht abzusehen, dass dies bis
       Anfang 2027 auch nur annäherungsweise gut funktioniert“, sagt [4][Christoph
       Kost] vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg. Denn
       heute gebe es kaum Unternehmen, die Privatkunden Verträge für die
       Direktvermarktung ihres Dachstromes anböten. Außerdem fehlten meistens die
       dafür nötigen intelligenten Stromzähler. Das zweite Argument teilt der
       BDEW: „Derzeit sind viele Prozesse der Direktvermarktung noch nicht
       ausreichend digitalisiert und standardisiert, sodass hier Nachholbedarf
       besteht.“
       
       ## Die Folgen der Reform
       
       Die Reform werde dazu führen, schätzt Fraunhofer-Experte Kost, dass
       Dachanlagen kleiner ausfielen und manche Dachfläche unbelegt bleibe. Käme
       es so, bremste das die Produktion von Solarstrom. Die Klimaziele wären
       schwerer zu erreichen. Unklar ist, ob ein verstärkter Zubau großer
       Sonnenkraftwerke diesen Nachteil wettmacht.
       
       Positiv wäre die Reform für den Staat, weil seine Ausgaben für die
       Förderung sinken. Die Folgen für den Strompreis sind jedoch unklar. Wenn
       einerseits weniger Dachkraftwerke gebaut werden, wächst das Angebot an
       Ökostrom langsamer. In der Folge bleiben die Strompreise insgesamt auf
       höherem Niveau. Wenn andererseits aber [5][mehr große Sonnenkraftwerke
       errichtet werden], könnte die Bilanz positiv ausfallen. Ob das so kommt,
       lässt sich heute nicht sagen.
       
       ## Wie es mit dem Gesetz weitergeht
       
       Bisher gibt es nur einen Entwurf, Änderungen sind wahrscheinlich. Dabei
       können sich die [6][Folgen der stark erhöhten Öl- und Gaspreise bemerkbar
       machen] und die Befürworter:innen der erneuerbaren Energien wieder in
       die Offensive bringen. Ohnehin wird CDU-Wirtschaftsministerin Reiche
       Probleme haben, ihr Vorhaben beim Koalitionspartner SPD durchsetzen.
       
       Eine Kompromisslinie deutet [7][Andreas Fischer] vom Institut der deutschen
       Wirtschaft in Köln an: Die Umstellung für kleine Anlagen ließe sich durch
       längere Übergangsfristen abfedern und erleichtern. Ähnlich argumentiert der
       BDEW: Für Anlagen unter 25 Kilowatt „sollte die Direktvermarktung erst ab
       2030 verpflichtend eingeführt werden, da die Digitalisierung der Prozesse
       noch aussteht“.
       
       3 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Auf-fossiler-Energiekonferenz-in-Texas/!6165526
 (DIR) [2] /Reform-des-Erneuerbare-Energien-Gesetzes/!6158597
 (DIR) [3] https://www.solarwirtschaft.de/2026/02/26/solarbranche-warnt-vor-kahlschlag-beim-solarausbau/
 (DIR) [4] https://www.ise.fraunhofer.de/de/ueber-uns/organisationsstruktur/wissenschaftliche-bereiche/esa.html
 (DIR) [5] /Solarenergie-waechst-exponentiell/!6080466
 (DIR) [6] /Trotz-neuer-Tankstellen-Regeln/!6168088
 (DIR) [7] https://www.iwkoeln.de/institut/personen/andreas-fischer.html
       
       ## AUTOREN
       
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