# taz.de -- Kommission zur Gesundheitsreform: Hab dich nicht so!
       
       > Teilweise arbeiten trotz Krankheit? Auch dies ist ein Vorschlag, damit
       > die Krankenkassen sparen können. Kritiker fürchten mehr Druck auf
       > Beschäftigte.
       
 (IMG) Bild: Wenn Arbeit noch mehr krank macht
       
       dpa | In der Debatte über Krankheitsausfälle im Job empfiehlt [1][die
       Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen] die Einführung
       einer „stufenweisen Arbeitsunfähigkeit“. Ärztinnen und Ärzte sollen in
       enger Abstimmung mit den Betroffenen den Grad der Arbeitsfähigkeit – 100,
       75, 50 oder 25 Prozent – festlegen, empfiehlt das Expertengremium.
       
       Dadurch werde sowohl ein teilweiser Verbleib im Arbeitsprozess als auch
       eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert – wenn die
       Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom Gesundheitsministerium
       eingesetzte Kommission in ihrem ausführlichen Bericht. Bei Veränderungen
       des Gesundheitszustands müssten die Einstufungen regelmäßig angepasst
       werden. „Gleichzeitig kann eine frühere und stabilere Rückkehr in den
       Arbeitsprozess langfristig auch zur Stabilisierung der solidarisch
       finanzierten Krankengeldausgaben beitragen.“
       
       Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine volle Arbeitsfähigkeit oder
       eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in dem Bericht. In anderen Ländern
       etwa in Skandinavien bestehe die Möglichkeit einer teilweisen
       Arbeitsunfähigkeit mit positiven Effekten für die einzelnen Versicherten
       und die Volkswirtschaft. „Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren
       Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige
       Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil
       weiterarbeiten können.“
       
       Die Experten weisen auch auf Befürchtungen hin, dass Arbeitgeber Druck
       ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite. Dies könne
       zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen. „Die Grenze
       der eigenen Belastbarkeit einzuhalten, kann für Arbeitnehmende schwierig
       sein.“ Daher sei entscheidend, dass die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit
       primär auf medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen
       voraussetze.
       
       ## DGB und Sozialverband warnen vor Risiken
       
       Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit könne jedoch auch Vorteile bieten:
       Beschäftigte blieben in sozialen Strukturen und einer Tagesroutine
       eingebunden, was besonders bei [2][psychischen Erkrankungen] stabilisierend
       wirke. Auch ein langsamerer Wiedereinstieg in den Beruf sei so flexibler
       und früher möglich. Zudem könne bei langen Fehlzeiten eine
       „Dequalifizierung“ verhindert werden.
       
       Der DGB lehnt Teilkrankschreibungen ab. „Wer krank ist, muss sich in Ruhe
       auskurieren können“, sagte [3][DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel]. „Der Druck
       auf Beschäftigte, trotz Krankheit zu arbeiten, belastet Belegschaften
       zusätzlich und gefährdet die Gesundheit aller.“ Es stelle sich die Frage,
       wie freiwillig sich jemand überhaupt für eine Teilkrankschreibung
       entscheiden könne, wenn wirtschaftliche Zwänge oder hierarchische
       Strukturen für Druck sorgten.
       
       Auch der Sozialverband Deutschland lehnt eine Teilkrankschreibung ab und
       warnt vor der Gefahr von Arbeitsdruck trotz Krankheit. „Wer zu früh wieder
       einsteigt, steigert damit das Risiko längerer oder schwerer Erkrankungen“,
       sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Das kann auch nicht im
       Interesse der Arbeitgeber sein, denn in der Endabrechnung summieren sich so
       die Fehlzeiten nur noch mehr.“
       
       2 Apr 2026
       
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