# taz.de -- Kommission zur Gesundheitsreform: Hab dich nicht so!
> Teilweise arbeiten trotz Krankheit? Auch dies ist ein Vorschlag, damit
> die Krankenkassen sparen können. Kritiker fürchten mehr Druck auf
> Beschäftigte.
(IMG) Bild: Wenn Arbeit noch mehr krank macht
dpa | In der Debatte über Krankheitsausfälle im Job empfiehlt [1][die
Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen] die Einführung
einer „stufenweisen Arbeitsunfähigkeit“. Ärztinnen und Ärzte sollen in
enger Abstimmung mit den Betroffenen den Grad der Arbeitsfähigkeit – 100,
75, 50 oder 25 Prozent – festlegen, empfiehlt das Expertengremium.
Dadurch werde sowohl ein teilweiser Verbleib im Arbeitsprozess als auch
eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert – wenn die
Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom Gesundheitsministerium
eingesetzte Kommission in ihrem ausführlichen Bericht. Bei Veränderungen
des Gesundheitszustands müssten die Einstufungen regelmäßig angepasst
werden. „Gleichzeitig kann eine frühere und stabilere Rückkehr in den
Arbeitsprozess langfristig auch zur Stabilisierung der solidarisch
finanzierten Krankengeldausgaben beitragen.“
Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine volle Arbeitsfähigkeit oder
eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in dem Bericht. In anderen Ländern
etwa in Skandinavien bestehe die Möglichkeit einer teilweisen
Arbeitsunfähigkeit mit positiven Effekten für die einzelnen Versicherten
und die Volkswirtschaft. „Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren
Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige
Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil
weiterarbeiten können.“
Die Experten weisen auch auf Befürchtungen hin, dass Arbeitgeber Druck
ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite. Dies könne
zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen. „Die Grenze
der eigenen Belastbarkeit einzuhalten, kann für Arbeitnehmende schwierig
sein.“ Daher sei entscheidend, dass die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit
primär auf medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen
voraussetze.
## DGB und Sozialverband warnen vor Risiken
Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit könne jedoch auch Vorteile bieten:
Beschäftigte blieben in sozialen Strukturen und einer Tagesroutine
eingebunden, was besonders bei [2][psychischen Erkrankungen] stabilisierend
wirke. Auch ein langsamerer Wiedereinstieg in den Beruf sei so flexibler
und früher möglich. Zudem könne bei langen Fehlzeiten eine
„Dequalifizierung“ verhindert werden.
Der DGB lehnt Teilkrankschreibungen ab. „Wer krank ist, muss sich in Ruhe
auskurieren können“, sagte [3][DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel]. „Der Druck
auf Beschäftigte, trotz Krankheit zu arbeiten, belastet Belegschaften
zusätzlich und gefährdet die Gesundheit aller.“ Es stelle sich die Frage,
wie freiwillig sich jemand überhaupt für eine Teilkrankschreibung
entscheiden könne, wenn wirtschaftliche Zwänge oder hierarchische
Strukturen für Druck sorgten.
Auch der Sozialverband Deutschland lehnt eine Teilkrankschreibung ab und
warnt vor der Gefahr von Arbeitsdruck trotz Krankheit. „Wer zu früh wieder
einsteigt, steigert damit das Risiko längerer oder schwerer Erkrankungen“,
sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Das kann auch nicht im
Interesse der Arbeitgeber sein, denn in der Endabrechnung summieren sich so
die Fehlzeiten nur noch mehr.“
2 Apr 2026
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