# taz.de -- Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen: Auf einem gefährlichen Weg
> Die internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur zerfällt
> bedrohlich. Ein Überblick über alle Verträge und deren zunehmende
> Erosion.
(IMG) Bild: Friedensdemonstrantin in München 2017: Hoffnung auf kooperative Wege aus der kriegerischen Gegenwart
„Kriege verweigern – Frieden schaffen“ – unter diesem Motto demonstrieren
auch an diesem Osterwochenende wieder Menschen quer durch die Republik für
eine friedlichere Welt. Neue Abrüstungsabkommen und die Stärkung von
Rüstungskontrollen gehören dabei [1][zu den zentralen Forderungen] der
[2][diesjährigen Ostermärsche]. Die Aussichten dafür stehen derzeit
allerdings schlecht.
Seit Ende der 1950er Jahre wurden weltweit 31 Abkommen zur
Rüstungskontrolle und Abrüstung abgeschlossen. In diesen Abkommen
verpflichteten sich die Vertragsstaaten entweder zumindest auf zahlenmäßige
Obergrenzen für bestimmte Waffen- und Munitionskategorien oder darüber
hinaus auf den Abbau dieser militärischen Arsenale bis hin zu ihrer
vollständigen Verschrottung. In einigen Fällen wurde auch das umfassende
Verbot vereinbart, bestimmte Waffen und Munition künftig einzusetzen, zu
entwickeln, zu besitzen, auf den eigenen Territorien zu stationieren oder
sie an andere Staaten weiterzugeben.
Diese 31 Abkommen wurden zum einen multilateral innerhalb oder außerhalb
der UNO ausgehandelt und haben zum Teil universelle Gültigkeit. Zum anderen
wurden sie bilateral zwischen den Großmächten USA und Russland
beziehungsweise der ehemaligen Sowjetunion ausgehandelt. Zudem gibt es auch
noch Abkommen zwischen Staaten einer bestimmten Weltregion. Darüber hinaus
bestehen rüstungskontrollpolitische Vertragsvorschriften und
Selbstverpflichtungen, die jeweils nur für einen Staat gelten.
Ohne ein Mindestmaß an Vertrauen und Kooperationsbereitschaft selbst
zwischen verfeindeten Staaten wäre die Vereinbarung all dieser Abkommen
nicht möglich gewesen. Die mit diesen Abkommen in den letzten fast 70
Jahren geschaffene internationale Rüstungskontroll- und
Abrüstungsarchitektur war und ist auch weiterhin ein wesentlicher Beitrag
zur Stabilität zwischen Staaten und Staatengruppen/Militärblöcken in einer
immer konfliktreicheren Welt. Doch seit Anfang des Jahrtausends findet eine
besorgniserregende Erosion dieser Architektur statt.
Ausgelöst wurde diese Erosion zunächst vor allem durch die Aufkündigung von
Verträgen durch die USA, die stärkste Militärmacht der Welt. Russland hat
diese Kündigungen zum Teil nachvollzogen. Hinzu kommt die seit Jahrzehnten
anhaltende Weigerung der fünf offiziellen Atomwaffenmächte USA, Russland,
China, Frankreich und Großbritannien, die ständige Mitglieder des
UN-Sicherheitsrats sind, ihre völkerrechtlich verbindlichen
Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen. Die neue Wirtschaftsweltmacht China
lehnt zudem unter Verweis auf angeblichen militärischen Nachholbedarf
jegliche Teilnahme an Rüstungskontrollbemühungen über Waffensysteme ab, bei
denen die USA und Russland noch einen Vorsprung haben oder früher hatten.
Auch der zunehmende Einsatz international geächteter Waffen/Munition in
aktuellen Kriegen trägt zu der Erosion der internationalen
Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur bei. Zudem sind in den letzten
30 Jahren in der ständigen Genfer Abrüstungskonferenz der UNO fast alle
Versuche gescheitert, gefährliche neue waffentechnologische Entwicklungen
und Aufrüstungsdynamiken durch Rüstungskontrollvereinbarungen zumindest
einzugrenzen.
Ein Überblick über alle Verträge und deren zunehmende Erosion:
## 1. Antarktis
1959: Antarktisvertrag (Antarctic Treaty)
Der Vertrag legt fest, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90
Grad südlicher Breite ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt werden
darf, insbesondere zur wissenschaftlichen Forschung. Er wurde auf der
Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington vereinbart:
Das sind zum einen Argentinien, Australien, Chile, Frankreich,
Großbritannien, Neuseeland und Norwegen, die alle Gebietsansprüche in der
Antarktis erheben, zum anderen Belgien, Japan, die Sowjetunion (heute
Russland), Südafrika und die Vereinigten Staaten, die keine territorialen
Ansprüche in der Antarktis erheben. [3][Der Vertrag trat 1961 in Kraft] und
wurde seitdem von weiteren 45 Staaten ratifiziert. Er war das erste
internationale Abkommen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, das die
Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher
Gesellschaftsordnung fixierte.
## 2. Weltraum
1967: Outer Space Treaty (OST)
Der Weltraumvertrag verbietet die militärische Nutzung des Weltraums sowie
des Mondes und anderer Himmelskörper. Er wurde im Rahmen der UNO vereinbart
und inzwischen von 117 Staaten ratifiziert. Das Abkommen enthält allerdings
keine klare Abgrenzung zwischen dem Weltraum und dem Luftraum über Staaten,
in denen diese nationale Hoheitsrechte haben. Um diese und andere
Unklarheiten zu beseitigen und jegliche militärische Nutzung des Weltraums
und der Himmelskörper auch durch neue Waffensysteme und
Rüstungstechnologien auszuschließen, die in den letzten 60 Jahren seit
Vereinbarung des OST entwickelt wurden, bemühen sich Mitglieder der
ständigen UNO-Abrüstungskonferenz in Genf seit Ende des Kalten Kriegs um
einen aktualisierten Weltraumvertrag.
Diese Bemühungen scheitern bislang [4][vor allem am Unwillen der USA],
deren damaliger Präsident Ronald Reagan bereits Anfang der 1980er Jahren
mit seiner Strategic Defense Initiative (SDI) die militärische Nutzung des
Weltraums zur Stationierung von Raketenabwehrsystemen gegen die damalige
Sowjetunion anstrebte.
## 3. Atomwaffen
a) multilateral/weltweit
1970: NPT – Vertrag zur Nichtverbreitung von Nuklearwaffen
(Non-Proliferation Treaty)
Mit dem auch als [5][„Atomwaffensperrvertrag“] bezeichneten Abkommen
verzichteten 186 Staaten auf die Entwicklung und den Besitz von Atomwaffen
und erhielten im Gegenzug das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der
nuklearen Technologie zu „zivilen Zwecken“ (Energieerzeugung, Medizin). Die
fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats (USA,
Sowjetunion/Russland, China, Frankreich und Großbritannien) sicherten sich
mit dem Vertrag ihr Privileg als einzige „offizielle“ Atomwaffenmächte,
verpflichteten sich zugleich aber zur Abrüstung ihrer Arsenale. Dieser
Verpflichtung sind sie bis heute nicht nachgekommen.
Das stößt auf den alle fünf Jahre stattfindenden
NPT-Überprüfungskonferenzen auf immer stärkere Kritik seitens der anderen
Vertragsstaaten und schwächt die politische Bindungskraft des NPT. Zudem
fehlen unter den inzwischen 191 Unterzeichnerstaaten die Atomwaffenmächte
Israel, Indien und Pakistan sowie – als einziger Nichtatomwaffenstaat –
Südsudan. Nordkorea trat mit Bezug auf sein militärisches Atomprogramm im
Januar 2003 aus dem Vertrag aus.
1963: PTBT – partielles Verbot nuklearer Explosionstests (oberirdisch in
der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser)
Er wurde nicht unterzeichnet von den beiden Atomwaffenmächten Frankreich
und China, die bis 1974 beziehungsweise 1980 noch derartige Tests
durchführten.
1996: CTBT – umfassendes Verbot nuklearer Explosionstests (auch
unterirdischer)
Zwar ist der CTBT formal noch nicht in Kraft mangels der erforderlichen
Ratifikation durch 6 von 44 Staaten mit der technologischen Fähigkeit zu
nuklearen Explosionstests (Ägypten, China, Iran, Israel, USA, Russland).
Aber seit dem letzten chinesischen Test im Jahr 1980 wurden nukleare Tests
nur noch in Computersimulationen durchgeführt. Die Trump-Administration hat
2025 allerdings angekündigt, eventuell wieder unterirdische Testexplosionen
durchzuführen.
2015: JCPoA (Joint Comprehensive Plan of Action)
Das Abkommen zwischen Iran und den fünf ständigen Mitgliedern des
UN-Sicherheitsrats sowie Deutschland über die strikte Überwachung des
iranischen Nuklearprogramms und seine Begrenzung auf ausschließlich
nichtmilitärische Zwecke ist nach dem Austritt der USA 2018 [6][de facto
nicht mehr in Kraft], auch wenn die anderen sechs Vertragsstaaten
dabeiblieben. Auf den Austritt der USA und neu verhängte Sanktionen der
Trump-Administration gegen Teheran reagierte die iranische Führung seit
2021 ihrerseits mit der Verletzung des Abkommens (unter anderem durch die
Verweigerung von Kontrollen ihrer Nuklearanlagen durch Inspekteure der
Internationalen Atomenergieagentur, IAEA).
2017: Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)
Von der UN-Generalversammlung mit der Mehrheit von 122 Staaten beschlossen,
ist er seit der dafür erforderlichen Unterzeichnung und Ratifikation von
mindestens 50 Staaten im Januar 2021 in Kraft. Allerdings haben alle
Nato-Staaten, [7][darunter Deutschland], sowie die Atomwaffenmächte
Russland, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea – ebenso wie die
Schweiz – den AVV nicht unterzeichnet.
b) bilateral (USA/Sowjetunion beziehungsweise ab 1992 USA/Russland)
1972: ABM-Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen
Nach Kündigung durch die USA im Jahr 2003 ist der Vertrag nicht mehr in
Kraft.
1987: INF-Vertrag: Verbot von Mittelstreckenwaffen (Reichweite 500 bis
5.000 Kilometer) und Zerstörung aller damals nur in den USA und der
Sowjetunion vorhandenen INF
Nach [8][Kündigung durch die USA 2019] ist der Vertrag nicht mehr in Kraft.
[9][Russland kündigte dann umgehend auch].
1972/1979: SALT-Abkommen 1 + 2 zur Begrenzung der Zahl strategischer
Atomwaffen/Sprengköpfe (Reichweite über 5.500 Kilometer; stationiert auf
U-Booten, Fernbombern und Interkontinentalraketen)
Die SALT-Verträge wurden abgelöst durch:
1991–2011: START 1, SORT, START 2, New START – vier Verträge zur immer
weiteren Reduzierung der Zahl strategischer Atomwaffen/Sprengköpfe
Der letzte [10][Vertrag, New START] ist [11][Anfang 2026 ausgelaufen] –
bislang [12][ohne Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen].
c) regional/kontinental
1967–2006 sechs Verträge über atomwaffenfreie Zonen
Abgeschlossen 1967 in Tlatelolco (Süd- und Mittelamerika),1985 in Rarotonga
(Südpazifik), 1995 in Bangkok (Südasien außer Indien und Pakistan),1996 in
Pelindaba (Afrika), 2006 in Semei (Zentralasien).
d) lokal/Einzelstaaten
1990 wurde im 2+4-Abkommen zur Wiedervereinigung Deutschlands ein
Atomwaffenverbot für das Territorium der ehemaligen DDR festgeschrieben
sowie eine Obergrenze für die Zahl der Bundeswehrsoldaten.
1992 erklärte sich die Mongolei zur atomwaffenfreien Zone.
1994 gaben im Budapester Memorandum die Ukraine, Weißrussland und
Kasachstan die bis dahin auf ihren Territorien stationierten Atomwaffen der
ehemaligen Sowjetunion auf und traten dem NPT-Vertrag bei.
## 4. Chemiewaffen
1992: Chemiewaffenkonvention (CWC) über das Verbot von Chemiewaffen und die
Zerstörung aller bis dahin bestehenden C-Waffen-Arsenale
Die [13][Chemiewaffenkonvention] wurde fast weltweit ratifiziert (außer von
Israel, Ägypten, Nordkorea und Südsudan).
## 5. Biologische Waffen
1971: Biowaffenkonvention (BWC) über das Verbot biologischer Waffen und die
Vernichtung aller bis dahin bestehenden B-Waffen-Arsenale
Die Biowaffenkonvention wurde fast weltweit ratifiziert (außer von Israel,
Ägypten, Syrien, Tschad, Dschibuti, Eritrea, Somalia, Haiti sowie den
pazifischen Inselstaaten Mikronesien und Tuvalu). Im Unterschied zur
Chemiewaffenkonvention gibt es für die BWC aber bislang kein Regime zur
Überwachung durch gegenseitige Überprüfung der Vertragsstaaten, zur
Durchsetzung sowie zu Sanktionen bei eventuellen Verstößen.
Ein Vertragsentwurf für ein solches Regime wurde in der Genfer
Abrüstungskonferenz der UNO zwar von 60 der 61 Mitgliedsstaaten
unterstützt. Seine Verabschiedung wird aber bereits seit Jahrzehnten durch
das Veto der USA verhindert, da die Geschäftsordnung der
Abrüstungskonferenz für Beschlüsse Konsens vorschreibt. Die Regierung in
Washington rechtfertigt ihre Ablehnung mit der Befürchtung vor Spionage
durch ausländische Inspektoren.
## 6. Konventionelle Waffen
a) multilateral/weltweit
1983: CWC (Conventional Weapons Convention)
Das Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen verbietet oder beschränkt
den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen und Munition, die übermäßiges
Leiden verursachen oder unterschiedslos auch nicht nur gegen gegnerische
Soldaten, sondern auch gegen Zivilisten wirken können.
In sechs Protokollen zu dem Abkommen von 1983 wurden Regelungen vereinbart
zu nichtentdeckbaren Splittern, Minen, Sprengfallen und anderen
Vorrichtungen, Brandwaffen, blindmachenden Laserwaffen, explosiven
Kampfmittelrückständen. In nachfolgenden mehrjährigen Verhandlungen über
Verbote oder Einsatzbeschränkungen von Antipersonenminen und für
Streumunition konnte sich die Genfer Abrüstungskonferenz aber nicht
einigen.
Entsprechende Verbotsabkommen wurden daher auf Initiative einer weltweiten
Koalition von Friedensinitiativen und Menschenrechtsgruppen unter Führung
der humanitären Nichtregierungsorganisation Handicap International sowie
unter wesentlicher Mitwirkung der Rotkreuzbewegung außerhalb der UNO
vereinbart:
1997: Konvention von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung,
der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren
Vernichtung
Diese Konvention wurde bislang von 166 Staaten ratifiziert und umgesetzt.
Nicht beigetreten sind 31 Staaten, darunter die Großmächte USA, Russland
und China sowie andere Länder wie Indien, Pakistan, Israel, Ägypten oder
Nord- und Südkorea, die [14][Antipersonenminen] für unverzichtbar erachten
zur Sicherung ihrer Landesgrenzen.
Russland setzt im Krieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 in großem
Umfang Antipersonenminen ein, die Ukraine – obwohl Vertragsstaat des
Abkommens – ebenfalls, allerdings in deutlich geringerem Maße. Die
Regierung in Kyjiw erklärte die vorläufige Aussetzung der ukrainischen
Mitgliedschaft in der Konvention, was allerdings nach den Regeln des
Abkommens rechtswidrig ist. Und die fünf Nato-Staaten Polen, Finnland,
Estland, Litauen und Lettland erklärten 2025 unter Verweis auf eine
Bedrohung durch Russland [15][ihren endgültigen Austritt aus dem Abkommen],
der inzwischen wirksam geworden ist.
2008: Abkommen von Oslo zum Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der
Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition
Bislang haben 124 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet und bis auf 12 auch
ratifiziert und umgesetzt. Allerdings versuchten im November 2011 Gegner
des Oslo-Abkommens, in der Genfer UN-Abrüstungskonferenz ein zweites
Streumunitionsabkommen mit deutlich schwächeren Standards auszuhandeln. Ein
unter anderem von den USA, Russland und China favorisierter Vertragsentwurf
sah vor, lediglich ältere Bestände, die vor 1980 produziert wurden, zu
verbieten. Nichtregierungsorganisationen wie [16][der Verein Handicap
International und das Rote Kreuz] warnten davor, die Konvention zu
verwässern. Die Verhandlungen über ein neues UN-Abkommen über den Einsatz
von Streumunition scheiterten schließlich am Widerstand von 50 Staaten.
Die USA gaben Anfang Dezember 2017 bekannt, auch ältere Munitionstypen
wieder benutzen zu wollen. Deren Verwendung hatte die Regierung in
Washington wegen des höheren Anteils an Blindgängern im Jahr 2008 zunächst
für 10 Jahre ausgesetzt. Seit 2023 [17][liefern die USA Streumunition an
die Ukraine], die diese Munition ebenso im Krieg einsetzt [18][wie
Russland]. Alle drei Staaten sind dem Verbotsabkommen nicht beigetreten.
2025 trat Litauen unter Verweis auf eine Bedrohung durch Russland als
erster Vertragsstaat aus dem Oslo-Abkommen aus.
2013: Arms Trade Treaty (ATT), UNO-Abkommen zur Regulierung des
internationalen Handels mit konventionellen Waffen durch gemeinsame Normen
und Standards
Das von der UN-Generalversammlung beschlossene Abkommen wurde bislang von
143 Staaten unterzeichnet und bis auf 18 auch von dem meisten ratifiziert.
Nicht einigen konnten sich die Staaten allerdings auf wirksame Maßnahmen
zur Überwachung und Durchsetzung des ATT.
b) regional/kontinental
1990: KSE, Abkommen zur Reduzierung konventioneller Streitkräfte (Waffen
und Truppenstärken) in Europa
Dieses Abkommen wurde im November 1990 in Paris noch von den damals 16
Nato-Staaten und den 6 Mitgliedern der Warschauer Vertragsorganisation
(WVO) vereinbart. Ziel des Vertrags war ein sicheres und stabiles
Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf dem europäischen
Territorium vom Atlantik bis zum Ural auf niedrigerem Niveau sowie die
Beseitigung der Fähigkeit zu militärischen Überraschungsangriffen und groß
angelegten Offensivhandlungen. In der Umsetzung des Abkommens wurden bis
Mitte der 1990er Jahre rund 60.000 konventionelle Waffensysteme – darunter
Kampfpanzer, Artilleriesysteme sowie Kampfflugzeuge und -hubschrauber –
verschrottet sowie Truppenkontingente reduziert.
Nach dem Ende der WVO, der Auflösung der Sowjetunion in 15 unabhängige
Staaten sowie der 1997 begonnenen Osterweiterung der Nato wurde der
KSE-Vertrag 1999 den neuen Gegebenheiten „angepasst“ (A-KSE). Ratifiziert
wurde der A-KSE-Vertrag jedoch nur von Russland und den fünf anderen
osteuropäischen Staaten. Die Nato-Staaten verweigerten die Ratifizierung
wegen der fortgesetzten Stationierung russischer Truppen auf dem
Territorium Georgiens nach dem dortigen Krieg im Jahr 2008.
Bereits 2007 hatte Russland wegen der Stationierung von
Raketenabwehrsystemen der USA in Polen und Rumänien die Umsetzung des
KSE-Vertrages suspendiert. Diese Konflikte sowie die seitdem erfolgten
tatsächlichen oder vermeintlichen Verstöße beider Seiten gegen das
KSE-Abkommen (die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland, die
ständige Stationierung westlicher Nato-Soldaten in den baltischen Staaten
und schließlich vor allem Russlands anhaltender Krieg gegen die Ukraine)
führten dazu, dass die russische Regierung das Abkommen 2023 vollständig
aufkündigte. Daraufhin setzten auch die Nato-Staaten das Abkommen auf
unbestimmte Zeit aus.
## 7. Nicht zustande gekommene Verträge
In der ständigen Abrüstungskonferenz der UNO in Genf gab es seit Ende
Kalten Krieges immer wieder Bemühungen und Initiativen einzelner
Mitgliedsstaaten für Verhandlungen, um drohende neue Aufrüstungsdynamiken
rechtzeitig unter internationale Kontrolle zu bringen (zum Beispiel zu
Weltraumwaffen, atomarem Spaltmaterial, mit krebserzeugendem abgereicherten
Uran gehärteter Munion, [halb]autonomen Waffensystemen, Drohnen und
anderem). Entweder konnten sich die 61 Mitgliedsstaaten der
Abrüstungskonferenz nicht einmal auf ein Verhandlungsmandat einigen, oder
aber die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis.
Mit Blick auf Drohnen, zu deren Bewaffnung und militärischer Nutzung bis
vor fünf Jahren lediglich die USA, Großbritannien und Israel in der Lage
waren, die inzwischen aber zu einer entscheidenden Waffe in den aktuellen
Kriegen (Ukraine, Iran) geworden sind, ist besonders deutlich, wie sehr die
rüstungstechnologische Entwicklung rüstungskontrollpolitischen Bemühungen
enteilt ist.
2 Apr 2026
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