# taz.de -- Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen: Auf einem gefährlichen Weg
       
       > Die internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur zerfällt
       > bedrohlich. Ein Überblick über alle Verträge und deren zunehmende
       > Erosion.
       
 (IMG) Bild: Friedensdemonstrantin in München 2017: Hoffnung auf kooperative Wege aus der kriegerischen Gegenwart
       
       „Kriege verweigern – Frieden schaffen“ – unter diesem Motto demonstrieren
       auch an diesem Osterwochenende wieder Menschen quer durch die Republik für
       eine friedlichere Welt. Neue Abrüstungsabkommen und die Stärkung von
       Rüstungskontrollen gehören dabei [1][zu den zentralen Forderungen] der
       [2][diesjährigen Ostermärsche]. Die Aussichten dafür stehen derzeit
       allerdings schlecht.
       
       Seit Ende der 1950er Jahre wurden weltweit 31 Abkommen zur
       Rüstungskontrolle und Abrüstung abgeschlossen. In diesen Abkommen
       verpflichteten sich die Vertragsstaaten entweder zumindest auf zahlenmäßige
       Obergrenzen für bestimmte Waffen- und Munitionskategorien oder darüber
       hinaus auf den Abbau dieser militärischen Arsenale bis hin zu ihrer
       vollständigen Verschrottung. In einigen Fällen wurde auch das umfassende
       Verbot vereinbart, bestimmte Waffen und Munition künftig einzusetzen, zu
       entwickeln, zu besitzen, auf den eigenen Territorien zu stationieren oder
       sie an andere Staaten weiterzugeben.
       
       Diese 31 Abkommen wurden zum einen multilateral innerhalb oder außerhalb
       der UNO ausgehandelt und haben zum Teil universelle Gültigkeit. Zum anderen
       wurden sie bilateral zwischen den Großmächten USA und Russland
       beziehungsweise der ehemaligen Sowjetunion ausgehandelt. Zudem gibt es auch
       noch Abkommen zwischen Staaten einer bestimmten Weltregion. Darüber hinaus
       bestehen rüstungskontrollpolitische Vertragsvorschriften und
       Selbstverpflichtungen, die jeweils nur für einen Staat gelten.
       
       Ohne ein Mindestmaß an Vertrauen und Kooperationsbereitschaft selbst
       zwischen verfeindeten Staaten wäre die Vereinbarung all dieser Abkommen
       nicht möglich gewesen. Die mit diesen Abkommen in den letzten fast 70
       Jahren geschaffene internationale Rüstungskontroll- und
       Abrüstungsarchitektur war und ist auch weiterhin ein wesentlicher Beitrag
       zur Stabilität zwischen Staaten und Staatengruppen/Militärblöcken in einer
       immer konfliktreicheren Welt. Doch seit Anfang des Jahrtausends findet eine
       besorgniserregende Erosion dieser Architektur statt.
       
       Ausgelöst wurde diese Erosion zunächst vor allem durch die Aufkündigung von
       Verträgen durch die USA, die stärkste Militärmacht der Welt. Russland hat
       diese Kündigungen zum Teil nachvollzogen. Hinzu kommt die seit Jahrzehnten
       anhaltende Weigerung der fünf offiziellen Atomwaffenmächte USA, Russland,
       China, Frankreich und Großbritannien, die ständige Mitglieder des
       UN-Sicherheitsrats sind, ihre völkerrechtlich verbindlichen
       Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen. Die neue Wirtschaftsweltmacht China
       lehnt zudem unter Verweis auf angeblichen militärischen Nachholbedarf
       jegliche Teilnahme an Rüstungskontrollbemühungen über Waffensysteme ab, bei
       denen die USA und Russland noch einen Vorsprung haben oder früher hatten.
       
       Auch der zunehmende Einsatz international geächteter Waffen/Munition in
       aktuellen Kriegen trägt zu der Erosion der internationalen
       Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur bei. Zudem sind in den letzten
       30 Jahren in der ständigen Genfer Abrüstungskonferenz der UNO fast alle
       Versuche gescheitert, gefährliche neue waffentechnologische Entwicklungen
       und Aufrüstungsdynamiken durch Rüstungskontrollvereinbarungen zumindest
       einzugrenzen.
       
       Ein Überblick über alle Verträge und deren zunehmende Erosion:
       
       ## 1. Antarktis
       
       1959: Antarktisvertrag (Antarctic Treaty) 
       
       Der Vertrag legt fest, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90
       Grad südlicher Breite ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt werden
       darf, insbesondere zur wissenschaftlichen Forschung. Er wurde auf der
       Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington vereinbart:
       Das sind zum einen Argentinien, Australien, Chile, Frankreich,
       Großbritannien, Neuseeland und Norwegen, die alle Gebietsansprüche in der
       Antarktis erheben, zum anderen Belgien, Japan, die Sowjetunion (heute
       Russland), Südafrika und die Vereinigten Staaten, die keine territorialen
       Ansprüche in der Antarktis erheben. [3][Der Vertrag trat 1961 in Kraft] und
       wurde seitdem von weiteren 45 Staaten ratifiziert. Er war das erste
       internationale Abkommen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, das die
       Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher
       Gesellschaftsordnung fixierte.
       
       ## 2. Weltraum
       
       1967: Outer Space Treaty (OST) 
       
       Der Weltraumvertrag verbietet die militärische Nutzung des Weltraums sowie
       des Mondes und anderer Himmelskörper. Er wurde im Rahmen der UNO vereinbart
       und inzwischen von 117 Staaten ratifiziert. Das Abkommen enthält allerdings
       keine klare Abgrenzung zwischen dem Weltraum und dem Luftraum über Staaten,
       in denen diese nationale Hoheitsrechte haben. Um diese und andere
       Unklarheiten zu beseitigen und jegliche militärische Nutzung des Weltraums
       und der Himmelskörper auch durch neue Waffensysteme und
       Rüstungstechnologien auszuschließen, die in den letzten 60 Jahren seit
       Vereinbarung des OST entwickelt wurden, bemühen sich Mitglieder der
       ständigen UNO-Abrüstungskonferenz in Genf seit Ende des Kalten Kriegs um
       einen aktualisierten Weltraumvertrag.
       
       Diese Bemühungen scheitern bislang [4][vor allem am Unwillen der USA],
       deren damaliger Präsident Ronald Reagan bereits Anfang der 1980er Jahren
       mit seiner Strategic Defense Initiative (SDI) die militärische Nutzung des
       Weltraums zur Stationierung von Raketenabwehrsystemen gegen die damalige
       Sowjetunion anstrebte.
       
       ## 3. Atomwaffen
       
       a) multilateral/weltweit 
       
       1970: NPT – Vertrag zur Nichtverbreitung von Nuklearwaffen
       (Non-Proliferation Treaty) 
       
       Mit dem auch als [5][„Atomwaffensperrvertrag“] bezeichneten Abkommen
       verzichteten 186 Staaten auf die Entwicklung und den Besitz von Atomwaffen
       und erhielten im Gegenzug das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der
       nuklearen Technologie zu „zivilen Zwecken“ (Energieerzeugung, Medizin). Die
       fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats (USA,
       Sowjetunion/Russland, China, Frankreich und Großbritannien) sicherten sich
       mit dem Vertrag ihr Privileg als einzige „offizielle“ Atomwaffenmächte,
       verpflichteten sich zugleich aber zur Abrüstung ihrer Arsenale. Dieser
       Verpflichtung sind sie bis heute nicht nachgekommen.
       
       Das stößt auf den alle fünf Jahre stattfindenden
       NPT-Überprüfungskonferenzen auf immer stärkere Kritik seitens der anderen
       Vertragsstaaten und schwächt die politische Bindungskraft des NPT. Zudem
       fehlen unter den inzwischen 191 Unterzeichnerstaaten die Atomwaffenmächte
       Israel, Indien und Pakistan sowie – als einziger Nichtatomwaffenstaat –
       Südsudan. Nordkorea trat mit Bezug auf sein militärisches Atomprogramm im
       Januar 2003 aus dem Vertrag aus.
       
       1963: PTBT – partielles Verbot nuklearer Explosionstests (oberirdisch in
       der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser) 
       
       Er wurde nicht unterzeichnet von den beiden Atomwaffenmächten Frankreich
       und China, die bis 1974 beziehungsweise 1980 noch derartige Tests
       durchführten.
       
       1996: CTBT – umfassendes Verbot nuklearer Explosionstests (auch
       unterirdischer) 
       
       Zwar ist der CTBT formal noch nicht in Kraft mangels der erforderlichen
       Ratifikation durch 6 von 44 Staaten mit der technologischen Fähigkeit zu
       nuklearen Explosionstests (Ägypten, China, Iran, Israel, USA, Russland).
       Aber seit dem letzten chinesischen Test im Jahr 1980 wurden nukleare Tests
       nur noch in Computersimulationen durchgeführt. Die Trump-Administration hat
       2025 allerdings angekündigt, eventuell wieder unterirdische Testexplosionen
       durchzuführen.
       
       2015: JCPoA (Joint Comprehensive Plan of Action) 
       
       Das Abkommen zwischen Iran und den fünf ständigen Mitgliedern des
       UN-Sicherheitsrats sowie Deutschland über die strikte Überwachung des
       iranischen Nuklearprogramms und seine Begrenzung auf ausschließlich
       nichtmilitärische Zwecke ist nach dem Austritt der USA 2018 [6][de facto
       nicht mehr in Kraft], auch wenn die anderen sechs Vertragsstaaten
       dabeiblieben. Auf den Austritt der USA und neu verhängte Sanktionen der
       Trump-Administration gegen Teheran reagierte die iranische Führung seit
       2021 ihrerseits mit der Verletzung des Abkommens (unter anderem durch die
       Verweigerung von Kontrollen ihrer Nuklearanlagen durch Inspekteure der
       Internationalen Atomenergieagentur, IAEA).
       
       2017: Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) 
       
       Von der UN-Generalversammlung mit der Mehrheit von 122 Staaten beschlossen,
       ist er seit der dafür erforderlichen Unterzeichnung und Ratifikation von
       mindestens 50 Staaten im Januar 2021 in Kraft. Allerdings haben alle
       Nato-Staaten, [7][darunter Deutschland], sowie die Atomwaffenmächte
       Russland, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea – ebenso wie die
       Schweiz – den AVV nicht unterzeichnet.
       
       b) bilateral (USA/Sowjetunion beziehungsweise ab 1992 USA/Russland) 
       
       1972: ABM-Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen 
       
       Nach Kündigung durch die USA im Jahr 2003 ist der Vertrag nicht mehr in
       Kraft.
       
       1987: INF-Vertrag: Verbot von Mittelstreckenwaffen (Reichweite 500 bis
       5.000 Kilometer) und Zerstörung aller damals nur in den USA und der
       Sowjetunion vorhandenen INF 
       
       Nach [8][Kündigung durch die USA 2019] ist der Vertrag nicht mehr in Kraft.
       [9][Russland kündigte dann umgehend auch].
       
       1972/1979: SALT-Abkommen 1 + 2 zur Begrenzung der Zahl strategischer
       Atomwaffen/Sprengköpfe (Reichweite über 5.500 Kilometer; stationiert auf
       U-Booten, Fernbombern und Interkontinentalraketen) 
       
       Die SALT-Verträge wurden abgelöst durch:
       
       1991–2011: START 1, SORT, START 2, New START – vier Verträge zur immer
       weiteren Reduzierung der Zahl strategischer Atomwaffen/Sprengköpfe 
       
       Der letzte [10][Vertrag, New START] ist [11][Anfang 2026 ausgelaufen] –
       bislang [12][ohne Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen].
       
       c) regional/kontinental 
       
       1967–2006 sechs Verträge über atomwaffenfreie Zonen 
       
       Abgeschlossen 1967 in Tlatelolco (Süd- und Mittelamerika),1985 in Rarotonga
       (Südpazifik), 1995 in Bangkok (Südasien außer Indien und Pakistan),1996 in
       Pelindaba (Afrika), 2006 in Semei (Zentralasien).
       
       d) lokal/Einzelstaaten 
       
       1990 wurde im 2+4-Abkommen zur Wiedervereinigung Deutschlands ein
       Atomwaffenverbot für das Territorium der ehemaligen DDR festgeschrieben
       sowie eine Obergrenze für die Zahl der Bundeswehrsoldaten.
       
       1992 erklärte sich die Mongolei zur atomwaffenfreien Zone.
       
       1994 gaben im Budapester Memorandum die Ukraine, Weißrussland und
       Kasachstan die bis dahin auf ihren Territorien stationierten Atomwaffen der
       ehemaligen Sowjetunion auf und traten dem NPT-Vertrag bei.
       
       ## 4. Chemiewaffen
       
       1992: Chemiewaffenkonvention (CWC) über das Verbot von Chemiewaffen und die
       Zerstörung aller bis dahin bestehenden C-Waffen-Arsenale 
       
       Die [13][Chemiewaffenkonvention] wurde fast weltweit ratifiziert (außer von
       Israel, Ägypten, Nordkorea und Südsudan).
       
       ## 5. Biologische Waffen
       
       1971: Biowaffenkonvention (BWC) über das Verbot biologischer Waffen und die
       Vernichtung aller bis dahin bestehenden B-Waffen-Arsenale 
       
       Die Biowaffenkonvention wurde fast weltweit ratifiziert (außer von Israel,
       Ägypten, Syrien, Tschad, Dschibuti, Eritrea, Somalia, Haiti sowie den
       pazifischen Inselstaaten Mikronesien und Tuvalu). Im Unterschied zur
       Chemiewaffenkonvention gibt es für die BWC aber bislang kein Regime zur
       Überwachung durch gegenseitige Überprüfung der Vertragsstaaten, zur
       Durchsetzung sowie zu Sanktionen bei eventuellen Verstößen.
       
       Ein Vertragsentwurf für ein solches Regime wurde in der Genfer
       Abrüstungskonferenz der UNO zwar von 60 der 61 Mitgliedsstaaten
       unterstützt. Seine Verabschiedung wird aber bereits seit Jahrzehnten durch
       das Veto der USA verhindert, da die Geschäftsordnung der
       Abrüstungskonferenz für Beschlüsse Konsens vorschreibt. Die Regierung in
       Washington rechtfertigt ihre Ablehnung mit der Befürchtung vor Spionage
       durch ausländische Inspektoren.
       
       ## 6. Konventionelle Waffen
       
       a) multilateral/weltweit 
       
       1983: CWC (Conventional Weapons Convention) 
       
       Das Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen verbietet oder beschränkt
       den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen und Munition, die übermäßiges
       Leiden verursachen oder unterschiedslos auch nicht nur gegen gegnerische
       Soldaten, sondern auch gegen Zivilisten wirken können.
       
       In sechs Protokollen zu dem Abkommen von 1983 wurden Regelungen vereinbart
       zu nichtentdeckbaren Splittern, Minen, Sprengfallen und anderen
       Vorrichtungen, Brandwaffen, blindmachenden Laserwaffen, explosiven
       Kampfmittelrückständen. In nachfolgenden mehrjährigen Verhandlungen über
       Verbote oder Einsatzbeschränkungen von Antipersonenminen und für
       Streumunition konnte sich die Genfer Abrüstungskonferenz aber nicht
       einigen.
       
       Entsprechende Verbotsabkommen wurden daher auf Initiative einer weltweiten
       Koalition von Friedensinitiativen und Menschenrechtsgruppen unter Führung
       der humanitären Nichtregierungsorganisation Handicap International sowie
       unter wesentlicher Mitwirkung der Rotkreuzbewegung außerhalb der UNO
       vereinbart:
       
       1997: Konvention von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung,
       der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren
       Vernichtung 
       
       Diese Konvention wurde bislang von 166 Staaten ratifiziert und umgesetzt.
       Nicht beigetreten sind 31 Staaten, darunter die Großmächte USA, Russland
       und China sowie andere Länder wie Indien, Pakistan, Israel, Ägypten oder
       Nord- und Südkorea, die [14][Antipersonenminen] für unverzichtbar erachten
       zur Sicherung ihrer Landesgrenzen.
       
       Russland setzt im Krieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 in großem
       Umfang Antipersonenminen ein, die Ukraine – obwohl Vertragsstaat des
       Abkommens – ebenfalls, allerdings in deutlich geringerem Maße. Die
       Regierung in Kyjiw erklärte die vorläufige Aussetzung der ukrainischen
       Mitgliedschaft in der Konvention, was allerdings nach den Regeln des
       Abkommens rechtswidrig ist. Und die fünf Nato-Staaten Polen, Finnland,
       Estland, Litauen und Lettland erklärten 2025 unter Verweis auf eine
       Bedrohung durch Russland [15][ihren endgültigen Austritt aus dem Abkommen],
       der inzwischen wirksam geworden ist.
       
       2008: Abkommen von Oslo zum Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der
       Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition 
       
       Bislang haben 124 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet und bis auf 12 auch
       ratifiziert und umgesetzt. Allerdings versuchten im November 2011 Gegner
       des Oslo-Abkommens, in der Genfer UN-Abrüstungskonferenz ein zweites
       Streumunitionsabkommen mit deutlich schwächeren Standards auszuhandeln. Ein
       unter anderem von den USA, Russland und China favorisierter Vertragsentwurf
       sah vor, lediglich ältere Bestände, die vor 1980 produziert wurden, zu
       verbieten. Nichtregierungsorganisationen wie [16][der Verein Handicap
       International und das Rote Kreuz] warnten davor, die Konvention zu
       verwässern. Die Verhandlungen über ein neues UN-Abkommen über den Einsatz
       von Streumunition scheiterten schließlich am Widerstand von 50 Staaten.
       
       Die USA gaben Anfang Dezember 2017 bekannt, auch ältere Munitionstypen
       wieder benutzen zu wollen. Deren Verwendung hatte die Regierung in
       Washington wegen des höheren Anteils an Blindgängern im Jahr 2008 zunächst
       für 10 Jahre ausgesetzt. Seit 2023 [17][liefern die USA Streumunition an
       die Ukraine], die diese Munition ebenso im Krieg einsetzt [18][wie
       Russland]. Alle drei Staaten sind dem Verbotsabkommen nicht beigetreten.
       2025 trat Litauen unter Verweis auf eine Bedrohung durch Russland als
       erster Vertragsstaat aus dem Oslo-Abkommen aus.
       
       2013: Arms Trade Treaty (ATT), UNO-Abkommen zur Regulierung des
       internationalen Handels mit konventionellen Waffen durch gemeinsame Normen
       und Standards 
       
       Das von der UN-Generalversammlung beschlossene Abkommen wurde bislang von
       143 Staaten unterzeichnet und bis auf 18 auch von dem meisten ratifiziert.
       Nicht einigen konnten sich die Staaten allerdings auf wirksame Maßnahmen
       zur Überwachung und Durchsetzung des ATT.
       
       b) regional/kontinental 
       
       1990: KSE, Abkommen zur Reduzierung konventioneller Streitkräfte (Waffen
       und Truppenstärken) in Europa 
       
       Dieses Abkommen wurde im November 1990 in Paris noch von den damals 16
       Nato-Staaten und den 6 Mitgliedern der Warschauer Vertragsorganisation
       (WVO) vereinbart. Ziel des Vertrags war ein sicheres und stabiles
       Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf dem europäischen
       Territorium vom Atlantik bis zum Ural auf niedrigerem Niveau sowie die
       Beseitigung der Fähigkeit zu militärischen Überraschungsangriffen und groß
       angelegten Offensivhandlungen. In der Umsetzung des Abkommens wurden bis
       Mitte der 1990er Jahre rund 60.000 konventionelle Waffensysteme – darunter
       Kampfpanzer, Artilleriesysteme sowie Kampfflugzeuge und -hubschrauber –
       verschrottet sowie Truppenkontingente reduziert.
       
       Nach dem Ende der WVO, der Auflösung der Sowjetunion in 15 unabhängige
       Staaten sowie der 1997 begonnenen Osterweiterung der Nato wurde der
       KSE-Vertrag 1999 den neuen Gegebenheiten „angepasst“ (A-KSE). Ratifiziert
       wurde der A-KSE-Vertrag jedoch nur von Russland und den fünf anderen
       osteuropäischen Staaten. Die Nato-Staaten verweigerten die Ratifizierung
       wegen der fortgesetzten Stationierung russischer Truppen auf dem
       Territorium Georgiens nach dem dortigen Krieg im Jahr 2008.
       
       Bereits 2007 hatte Russland wegen der Stationierung von
       Raketenabwehrsystemen der USA in Polen und Rumänien die Umsetzung des
       KSE-Vertrages suspendiert. Diese Konflikte sowie die seitdem erfolgten
       tatsächlichen oder vermeintlichen Verstöße beider Seiten gegen das
       KSE-Abkommen (die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland, die
       ständige Stationierung westlicher Nato-Soldaten in den baltischen Staaten
       und schließlich vor allem Russlands anhaltender Krieg gegen die Ukraine)
       führten dazu, dass die russische Regierung das Abkommen 2023 vollständig
       aufkündigte. Daraufhin setzten auch die Nato-Staaten das Abkommen auf
       unbestimmte Zeit aus.
       
       ## 7. Nicht zustande gekommene Verträge
       
       In der ständigen Abrüstungskonferenz der UNO in Genf gab es seit Ende
       Kalten Krieges immer wieder Bemühungen und Initiativen einzelner
       Mitgliedsstaaten für Verhandlungen, um drohende neue Aufrüstungsdynamiken
       rechtzeitig unter internationale Kontrolle zu bringen (zum Beispiel zu
       Weltraumwaffen, atomarem Spaltmaterial, mit krebserzeugendem abgereicherten
       Uran gehärteter Munion, [halb]autonomen Waffensystemen, Drohnen und
       anderem). Entweder konnten sich die 61 Mitgliedsstaaten der
       Abrüstungskonferenz nicht einmal auf ein Verhandlungsmandat einigen, oder
       aber die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis.
       
       Mit Blick auf Drohnen, zu deren Bewaffnung und militärischer Nutzung bis
       vor fünf Jahren lediglich die USA, Großbritannien und Israel in der Lage
       waren, die inzwischen aber zu einer entscheidenden Waffe in den aktuellen
       Kriegen (Ukraine, Iran) geworden sind, ist besonders deutlich, wie sehr die
       rüstungstechnologische Entwicklung rüstungskontrollpolitischen Bemühungen
       enteilt ist.
       
       2 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Amerikanisch-russischer Atomdeal am Ende: Atomwaffen free for all
       
       Nach dem Wegfall des New-Start-Abkommens zwischen den USA und Russland
       droht das endgültige Ende der atomaren Rüstungskontrollarchitektur.
       
 (DIR) USA gegen Venezuela: Kein rechtsfreies Gebiet
       
       Mit den Angriffen auf Schiffe in der Karibik verstößt die US-Luftwaffe
       gegen das Völkerrecht. Trumps Drohungen lassen noch Schlimmeres erwarten.
       
 (DIR) Andreas Zumach feiert 70. Geburtstag: Unverdrossen friedensbewegt
       
       Einst organisierte er die großen Friedensdemos im Bonner Hofgarten, schrieb
       dann Jahrzehnte für die taz. Jetzt klärt Zumach über den Ukrainekrieg auf.