# taz.de -- Social-Media-Verbot in Frankreich: Abstimmung geht in die Verlängerung
> Der französische Senat schießt bei einem Votum über ein Zugangsverbot zu
> sozialen Medien für Jugendliche quer. Jetzt muss das Gesetz erneut durch
> beide Kammern.
(IMG) Bild: Sind Frankreichs Jugendliche bald mehr als nur geshadowbanned?
Wie sollen und können Jugendliche unter 15 Jahren in Frankreich wirksam vor
schädlichen sozialen Netzwerken geschützt werden? Braucht es ein generelles
Zugangsverbot mit effizienter Alterskontrolle oder eher ein selektives
Zugriffsverbot? Die Abgeordneten der Nationalversammlung und die Mitglieder
des Senats konnten sich nicht auf eine gemeinsame gesetzliche Lösung
einigen.
Staatspräsident Emmanuel Macron hatte darauf gedrängt – vergeblich. Er
sieht das Thema Gefahren aus der Netzwerkwelt als eine prioritäre Aufgabe
an und möchte, dass noch vor dem Ende seiner Amtszeit in einem Jahr eine
Lösung in Kraft tritt.
Im vergangenen Januar hatte die Nationalversammlung fast einstimmig eine
Vorlage der Regierungspartei Renaissance verabschiedet, die ebenso einfach
wie strikt war. [1][Minderjährigen unter 15 Jahren soll der Zugang zu den
von Plattformen angebotenen sozialen Netzwerken untersagt werden].
Die Abgeordneten dachten dabei an die von den Jugendlichen am meisten
benutzten Plattformen wie [2][Tiktok, Instagram, Snapchat und Facebook],
sie nannten diese aber in ihrem generell gehaltenen Gesetzestext nicht beim
Namen.
## Mit EU-Recht vereinbar
Die Abgeordnete Laure Miller, die die Vorlage im französischen „Unterhaus“
eingebracht hatte, rechtfertigte dieses pauschale Zugriffsverbot zum Schutz
der Jugendlichen damit, dass nur so eine gesetzliche Regelung in diesem
Bereich mit EU-Recht vereinbar sei.
De facto wäre es dann die Aufgabe der EU-Kommission, eine „Schwarze Liste“
der betroffenen Netzwerke zu erstellen. Im mehrheitlich konservativen
Senat, der sich nun mit der Vorlage beschäftigt hat, hält man dagegen
nichts von einem solchen umfassenden Verbot.
Am Dienstagabend wurde eine veränderte Gesetzesvorlage verabschiedet, die
zwischen „schädlichen“ und „erzieherisch nützlichen“ Netzwerken
unterscheidet. Für die erste Kategorie müsse den unter 15-Jährigen der
Zugang völlig verboten werden, während für die zweite der Zugriff mit
ausdrücklicher Genehmigung der Eltern erlaubt wäre.
Die Version des Senats ist griffiger. Die Abgeordnete Miller aber hält den
„Übereifer“ des Senats für abträglich. Bei einer von Frankreich einseitig
vorgenommenen Differenzierung der Plattformen sei das nationale Gesetz
nicht mehr EU-konform. Auch bedauert sie (wie auch die französische
Regierung), dass wegen der Unstimmigkeiten die Debatte und Prozedur nun
verlängert wird.
Wegen der Differenzen ist eine zweite Lesung in den beiden Kammern des
Parlaments erforderlich. Falls sie sich nicht auf eine gemeinsame Version
einigen, tritt zuletzt die überarbeitete Vorlage der Nationalversammlung in
Kraft – sofern sie verfassungskonform und mit EU-Recht vereinbar ist.
1 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Rudolf Balmer
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