# taz.de -- Mutmaßlicher Milizenführer vor Gericht: Aleppo im Saal 145a
       
       > In Berlin hat der Prozess gegen Anwar S. begonnen. Es geht um Verbrechen
       > gegen die Menschlichkeit und einen Mord während des Arabischen Frühlings.
       
 (IMG) Bild: Leerer Gerichtssaal im Kammergericht Berlin
       
       Der Saal 145a im Kammergericht Berlin ist eigentlich für Hochverrat
       reserviert. Hier wird sonst über BND-Doppelspionage verhandelt. Doch an
       diesem Freitagmorgen geht es um einen Fall mit internationalen Dimensionen:
       In der Glasbox hinter seinen Verteidigern sitzt ein Mann, der gar nicht
       nach dem furchteinflößenden Milizenführer aussieht, den die Anklage
       beschreibt: Anwar S., 41 Jahre alt und fünffacher Vater, erscheint in
       Joggingklamotten und schwarzer Funktionsjacke. Mithilfe einer Dolmetscherin
       folgt er dem Geschehen über Kopfhörer.
       
       Die Vorwürfe, die Staatsanwältin Antonia Ernst verliest, zeichnen ein Bild
       systematischer Grausamkeit. Der 1985 in Aleppo geborene S. soll 2011 eine
       lokale Gruppe der Schabiha-Miliz angeführt haben. Sein Auftrag war laut
       Staatsanwaltschaft, den Keim des Widerstands [1][gegen den damaligen
       syrischen Präsidenten Baschar al-Assad] zu ersticken. Unter anderem vor
       einer Moschee habe er mit seinen Mittätern auf Demonstranten und
       Widerständige gewartet, sei mit Elektroschockern und Schlagstöcken auf sie
       losgegangen.
       
       Die Anklageschrift ist eine Reise zurück ins Jahr 2011 zu den zahlreichen
       Demonstrationen regimekritischer Syrer. Viele der Widerständigen endeten in
       Gefangenschaft syrischer Geheimdienste. Acht Fälle mit teils mehreren
       bestätigten Geschädigten, an denen S. beteiligt war, liest die Anklage vor.
       
       Besonders schwer wiegt den Unterlagen zufolge ein Vorfall, bei dem ein
       Demonstrant nach massiven Misshandlungen einen Herzstillstand erlitt. Die
       Staatsanwaltschaft wertet diesen Vorfall als Mord aus niedrigen
       Beweggründen. S. soll zudem seine Opfer nicht nur selbst gequält, sondern
       auch gezielt dem syrischen Geheimdienst übergeben haben – in vollem Wissen,
       dass ihnen Folter bevorsteht. Die Betroffenen seien danach teilweise
       wochen- oder monatelang körperlich wie seelisch misshandelt worden.
       
       ## Ein syrischer Fall in Berlin
       
       Aber warum sitzen deutsche Richterinnen, Staatsanwältinnen und die
       Verteidiger an diesem Freitag zusammen? Warum verhandelt ein Berliner
       Gericht Taten eines Mannes, die er vor 15 Jahren in Syrien begangen hat?
       Grundlage ist das Völkerstrafgesetzbuch. Es erlaubt der Justiz von
       Drittstaaten, schwerste Verbrechen wie Völkermord oder Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit weltweit zu verfolgen, selbst wenn weder Täter noch Opfer
       Deutsche sind.
       
       Deutschland nimmt hierbei international eine Vorreiterrolle ein, um
       Straflosigkeit für Kriegsverbrecher zu verhindern. So wurde 2022 in Koblenz
       mit Anwar Raslan [2][ein ehemaliger syrischer Geheimdienstoffizier wegen
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.] Das Urteil war eine Zäsur,
       da es juristisch feststellte, dass in Syrien ein systematischer Angriff
       gegen die Zivilbevölkerung stattgefunden hatte.
       
       ## Noch keine Aussage
       
       S., der im September 2025 verhaftet wurde, könnte nun ein ähnlicher Prozess
       bevorstehen. 2015 kam er selbst als Flüchtling nach Deutschland, lebte
       zuletzt in Berlin. Auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin Doris Busch
       geben seine Verteidiger an, er wolle sich an diesem Tag nicht äußern.
       Während seine Dolmetscherin ihm die Formalien übersetzt, lächelt er sie
       kurz an und bleibt sonst regungslos. Seine Aussagen beschränken sich auf
       Personalien. Ob sich das im Laufe des Prozesses ändern wird, lassen die
       Verteidiger offen.
       
       Zum Ende der Auftaktverhandlung bittet Busch die Dolmetscherin von S. an
       das Zeugenpult vor sich. Jedoch nicht, um eine Aussage zu tätigen: Sie soll
       dort stattdessen auf Arabisch Anweisungen ins Mikrofon sprechen. Im
       Zuschauerraum sitzen zwei Menschen, eine Frau und ein Mann, die später im
       Prozess als potenzielle Zeugen in Betracht kommen. Busch lässt übersetzen,
       dass die beiden bis zu ihrer möglichen Aussage dem Verfahren fernbleiben
       sollen, um unvoreingenommen sprechen zu können.
       
       Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen sind bis einschließlich Juli
       2026 20 Verhandlungstage angesetzt. Trotz Gutachten zur damaligen
       politischen Lage Syriens und Youtube-Videos, die Teile der
       Auseinandersetzungen zeigen sollen, wird gerade der Umgang mit Zeugen eine
       Herausforderung für das Gericht. Am 17. April geht es weiter. Dann wird ein
       Beamter des Bundeskriminalamtes aussagen, der die Ermittlungen im Fall S.
       geleitet hat.
       
       27 Mar 2026
       
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