# taz.de -- Mutmaßlicher Milizenführer vor Gericht: Aleppo im Saal 145a
> In Berlin hat der Prozess gegen Anwar S. begonnen. Es geht um Verbrechen
> gegen die Menschlichkeit und einen Mord während des Arabischen Frühlings.
(IMG) Bild: Leerer Gerichtssaal im Kammergericht Berlin
Der Saal 145a im Kammergericht Berlin ist eigentlich für Hochverrat
reserviert. Hier wird sonst über BND-Doppelspionage verhandelt. Doch an
diesem Freitagmorgen geht es um einen Fall mit internationalen Dimensionen:
In der Glasbox hinter seinen Verteidigern sitzt ein Mann, der gar nicht
nach dem furchteinflößenden Milizenführer aussieht, den die Anklage
beschreibt: Anwar S., 41 Jahre alt und fünffacher Vater, erscheint in
Joggingklamotten und schwarzer Funktionsjacke. Mithilfe einer Dolmetscherin
folgt er dem Geschehen über Kopfhörer.
Die Vorwürfe, die Staatsanwältin Antonia Ernst verliest, zeichnen ein Bild
systematischer Grausamkeit. Der 1985 in Aleppo geborene S. soll 2011 eine
lokale Gruppe der Schabiha-Miliz angeführt haben. Sein Auftrag war laut
Staatsanwaltschaft, den Keim des Widerstands [1][gegen den damaligen
syrischen Präsidenten Baschar al-Assad] zu ersticken. Unter anderem vor
einer Moschee habe er mit seinen Mittätern auf Demonstranten und
Widerständige gewartet, sei mit Elektroschockern und Schlagstöcken auf sie
losgegangen.
Die Anklageschrift ist eine Reise zurück ins Jahr 2011 zu den zahlreichen
Demonstrationen regimekritischer Syrer. Viele der Widerständigen endeten in
Gefangenschaft syrischer Geheimdienste. Acht Fälle mit teils mehreren
bestätigten Geschädigten, an denen S. beteiligt war, liest die Anklage vor.
Besonders schwer wiegt den Unterlagen zufolge ein Vorfall, bei dem ein
Demonstrant nach massiven Misshandlungen einen Herzstillstand erlitt. Die
Staatsanwaltschaft wertet diesen Vorfall als Mord aus niedrigen
Beweggründen. S. soll zudem seine Opfer nicht nur selbst gequält, sondern
auch gezielt dem syrischen Geheimdienst übergeben haben – in vollem Wissen,
dass ihnen Folter bevorsteht. Die Betroffenen seien danach teilweise
wochen- oder monatelang körperlich wie seelisch misshandelt worden.
## Ein syrischer Fall in Berlin
Aber warum sitzen deutsche Richterinnen, Staatsanwältinnen und die
Verteidiger an diesem Freitag zusammen? Warum verhandelt ein Berliner
Gericht Taten eines Mannes, die er vor 15 Jahren in Syrien begangen hat?
Grundlage ist das Völkerstrafgesetzbuch. Es erlaubt der Justiz von
Drittstaaten, schwerste Verbrechen wie Völkermord oder Verbrechen gegen die
Menschlichkeit weltweit zu verfolgen, selbst wenn weder Täter noch Opfer
Deutsche sind.
Deutschland nimmt hierbei international eine Vorreiterrolle ein, um
Straflosigkeit für Kriegsverbrecher zu verhindern. So wurde 2022 in Koblenz
mit Anwar Raslan [2][ein ehemaliger syrischer Geheimdienstoffizier wegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.] Das Urteil war eine Zäsur,
da es juristisch feststellte, dass in Syrien ein systematischer Angriff
gegen die Zivilbevölkerung stattgefunden hatte.
## Noch keine Aussage
S., der im September 2025 verhaftet wurde, könnte nun ein ähnlicher Prozess
bevorstehen. 2015 kam er selbst als Flüchtling nach Deutschland, lebte
zuletzt in Berlin. Auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin Doris Busch
geben seine Verteidiger an, er wolle sich an diesem Tag nicht äußern.
Während seine Dolmetscherin ihm die Formalien übersetzt, lächelt er sie
kurz an und bleibt sonst regungslos. Seine Aussagen beschränken sich auf
Personalien. Ob sich das im Laufe des Prozesses ändern wird, lassen die
Verteidiger offen.
Zum Ende der Auftaktverhandlung bittet Busch die Dolmetscherin von S. an
das Zeugenpult vor sich. Jedoch nicht, um eine Aussage zu tätigen: Sie soll
dort stattdessen auf Arabisch Anweisungen ins Mikrofon sprechen. Im
Zuschauerraum sitzen zwei Menschen, eine Frau und ein Mann, die später im
Prozess als potenzielle Zeugen in Betracht kommen. Busch lässt übersetzen,
dass die beiden bis zu ihrer möglichen Aussage dem Verfahren fernbleiben
sollen, um unvoreingenommen sprechen zu können.
Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen sind bis einschließlich Juli
2026 20 Verhandlungstage angesetzt. Trotz Gutachten zur damaligen
politischen Lage Syriens und Youtube-Videos, die Teile der
Auseinandersetzungen zeigen sollen, wird gerade der Umgang mit Zeugen eine
Herausforderung für das Gericht. Am 17. April geht es weiter. Dann wird ein
Beamter des Bundeskriminalamtes aussagen, der die Ermittlungen im Fall S.
geleitet hat.
27 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Pauline Cruse
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