# taz.de -- Prozess gegen Anwar S.: Das markante T-Shirt der syrischen Miliz
> Im Prozess gegen den mutmaßlichen syrischen Milizenführer Anwar S.
> rekonstruiert ein BKA-Ermittler vor dem Kammergericht die Taten aus dem
> Jahr 2011.
(IMG) Bild: Im Kammergericht Berlin findet der Prozess gegen den mutmaßlichen Milizenführer Anwar S. aus Syrien statt
Das Bild auf der Leinwand im Saal des Kammergerichts ist grobkörnig. Es
zeigt den Innenraum der Amina-Moschee im syrischen Aleppo im Juli 2011.
Inmitten eines Menschenchaos – zwischen flüchtenden Gläubigen nach dem
Freitagsgebet und Männern mit Schlagstöcken – taucht ein Mann immer wieder
auf. Er trägt ein markantes gestreiftes Shirt. Schwarz, weiß, hellblau. In
der rechten Hand hält auch er einen Schlagstock. Hebt den Arm –
vermeintlich, um wenig später zuzuschlagen.
[1][Der Mann, der in diesem heimlich gefilmten Video zu sehen sein soll,
sitzt nun schon zum zweiten Mal in einem Glaskasten im Gerichtssaal des
Kammergerichts Berlin]. Anwar S. trägt heute keine Streifen. Er klopft bei
technischen Problemen gegen das Glas, diskutiert kurz mit seiner
arabischsprechenden Verteidigerin, beschwert sich, dass er seine
Dolmetscher nicht laut genug hört. S. soll ein lokaler Anführer der
berüchtigten Shabiha-Miliz sein, der damalige regimekritische Demos in
Aleppos Viertel Saif al-Dawla „im Keim ersticken“ sollte.
## Videos als Schlüssel zur Identifizierung
An diesem zweiten Prozesstag spricht der BKA-Beamte Matthias G. im
Zeugenstand, der das Verfahren über ein Jahr geleitet hat. Wie überführt
man jemanden einer Tat in Syrien, die mittlerweile knapp 15 Jahre
zurückliegt?
Die wichtigsten Indizien waren Pixel. Nichtregierungsorganisationen wie das
„Syrian Center for Legal Studies and Research“ oder „Mnemonic“ haben die
Videos gesichert und ihm geschickt, die S. belasten. Der Ermittler
beschreibt, wie er die Moschee identifizieren konnte, in der S. in dem
„markanten“ Shirt einen Teil seiner Taten begangen haben soll: Einen
spezifischen Strommast, einen Baum, der ins Bild hing, und ein
hervorstehendes Rohr über einem Torbogen habe er mithilfe von
Satellitenaufnahmen abgleichen können. Dort soll S. laut Staatsanwaltschaft
mit weiteren Milizionären auf seine Opfer gewartet haben.
In einer Aufnahme, die das Gericht zeigt, ist außerdem zu sehen, wie Männer
eine metergroße syrische Nationalflagge mit ausgestreckten Armen über ihren
Köpfen ausgebreitet halten. Laut dem BKA-Beamten G. sollte das kein Zeichen
von Patriotismus, sondern ein mobiler Sichtschutz sein: Passanten sollte so
die Sicht darauf erschwert werden, wie Menschen in der Moschee verhaftet,
zusammengeschlagen und vereinzelt in Militärfahrzeuge verschleppt wurden.
Die Verteidigung wendet bei der Sichtung weiterer Fotos vom Tattag aber
ein, dass es durch die Menschenmenge ohnehin schwer zu erkennen gewesen
sein muss, was genau vor sich ging.
## Das System der Folter
Es geht dabei nicht um isolierte Schlägereien. Die Anklageschrift zeichnet
das Bild einer engen Abstimmung zwischen der Miliz, der S. angehört haben
soll, und den syrischen Geheimdiensten. S. soll Regimegegner nicht nur
drangsaliert, sondern sie militärischen Geheimdiensten bewusst zur Folter
übergeben haben.
Acht konkrete Fälle führt die Staatsanwaltschaft an, die meisten im
Anschluss an Freitagsgebete zwischen April und November 2011. Erst die
Handlungen von S. vor Ort sollen spätere Inhaftierungen ermöglicht haben.
Die Gefangenen sollen stundenlang zum Stehen gezwungen, auf ihren nackten
Rücken ausgepeitscht und psychisch gefoltert worden sein, indem sie unter
anderem die Misshandlungen ihrer Mithäftlinge mitansehen mussten. Laut
Anklage soll S. genau gewusst haben, was den Menschen blühen würde, als er
sie den [2][berüchtigten Geheimdienstabteilungen 291 und 215] übergab.
## Der Privatmann S.
2015 kam S. nach Deutschland, um einer seiner Partnerinnen und den
gemeinsamen Kindern zu folgen. Er liebe sein Land, habe er bei der Einreise
angegeben, eigentlich wolle er nicht nach Deutschland. Nur für seine Kinder
sei er hergekommen. In Deutschland gibt es zudem eine unabhängige
Strafanzeige gegen S. aus dem März 2024. Er soll einer Partnerin nach einem
Streit Geld gestohlen und unerlaubt mit einem Auto davongefahren sein.
Die Ermittler fanden Facebook-Profile von ihm. Dort posierte er vor Autos
und zeigte sich glücklich in einem Neuköllner Café. Als die Polizei Ende
September vergangenen Jahres seine Wohnung im gleichen Stadtteil
frühmorgens stürmte, habe sich der mutmaßliche Milizionär kooperativ
verhalten. Trotz allem bestritt er, die Taten begangen zu haben.
Der Prozess, in dem bei den nächsten Terminen ein weiterer BKA-Beamter und
ein Zeuge aussagen sollen, steht erst am Anfang.
17 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Mutmasslicher-Milizenfuehrer-vor-Gericht/!6166495
(DIR) [2] https://www.hrw.org/de/news/2012/07/03/syrien-folterzentren-aufgedeckt
## AUTOREN
(DIR) Pauline Cruse
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