# taz.de -- Reform der privaten Altersvorsorge: Bye-bye, Riester-Rente!
> Am Freitag beschließt der Bundestag neue Regeln für die Förderung der
> privaten Altersvorsorge. Erstmals bietet der Staat selbst Verträge dafür
> an.
(IMG) Bild: Trotz der Rentenlücken hat heute nur jeder dritte Beschäftigte eine zusätzliche Altersvorsorge
Für die private Altersvorsorge beginnt eine neue Ära. Die ungeliebte
Riester-Rente wird abgeschafft, die staatliche Förderung neu geregelt. Die
entscheidende Änderung, die der Bundestag am Freitag voraussichtlich
beschließt: Künftig wird auch der Staat als Anbieter dieser Verträge
auftreten.
Der Hintergrund: 2002 hat die damalige rot-grüne Regierung die Rente
teilprivatisiert. Einerseits wurde das Niveau künftiger Renten gesenkt.
Andererseits begann die staatliche Förderung der privaten Altervorsorge –
die Riester-Rente wurde eingeführt, benannt nach dem damaligen
Arbeitsminister der SPD, Walter Riester. Der Staat fördert seitdem private
Rentenverträge mit Zulagen. Erklärtes Ziel war, dass die Beschäftigten die
Chance bekommen sollten, von den Erträgen an den Kapitalmärkten zu
profitieren.
Doch die Riester-Rente gilt als gescheitert. Noch immer gibt es Millionen
aktive Verträge, aber viele ruhen oder wurden gekündigt. Denn
Riester-Renten sind für Kund:innen nicht rentabel. Finanzdienstleister
ziehen von den Beiträgen und Zulagen viel Geld für Verwaltung und Vertrieb
ab. Im Schnitt bleiben 35 bis 45 Prozent des eingezahlten Geldes zunächst
beim Anbieter hängen, [1][zeigt eine Studie der Organisation Finanzwende].
Bei der Riester-Rente müssen die Anbieter garantieren, dass bei
Rentenantritt mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur
Verfügung stehen. Wenn dann tatsächlich nicht mehr Kapital da ist, ist das
angesichts der Inflation immer noch ein Verlust. Aber: Die Anbieter, nicht
die Kund:innen, tragen das Kapitalmarktrisiko. Die bisherigen
Riester-Verträge laufen weiter. Es soll aber die Möglichkeit geben, in das
neue System zu wechseln.
Trotz der Rentenlücken hat heute nur jeder dritte Beschäftigte eine
zusätzliche Altersvorsorge, bei den Erwerbstätigen mit geringen Einkommen
nicht einmal jede:r zweite. Damit mehr Bürger:innen einen Vertrag
abschließen, haben Union und SPD die Reform der privaten Altersvorsorge
beschlossen. Sie werde „vom Kopf auf die Füße“ gestellt, sagte die
SPD-Abgeordnete Frauke Heilgenstadt. Die Reform soll 2027 in Kraft treten.
## Förderung unabhängig vom Einkommen
Ein großer Unterschied zur jetzigen Regelung: In Zukunft hängt es nicht
mehr vom Einkommen ab, wie viel der Staat zuschießt. Bei der Riester-Rente
erhalten Sparer:innen die vollen Zulagen, wenn sie 4 Prozent ihres
Bruttoeinkommens in den Vertrag stecken. Künftig bezuschusst der Staat die
private Altersvorsorge unabhängig vom Einkommen. Bis zu einem Betrag von
360 Euro gibt es 50 Cent je Euro, ab 361 bis 1.800 Euro 25 Cent. Die
maximale Zulage liegt laut CDU-Haushaltspolitiker Carsten Brodesser bei 540
Euro im Jahr. Einen Kinderzuschlag von 300 Euro im Jahr gibt es, wenn
Sparer:innen ebenfalls mindestens 300 Euro im Jahr in den Vertrag
stecken.
Die Änderung der Förderungslogik stößt auf Kritik der gewerkschaftsnahen
Hans-Böckler-Stiftung. Sie sei eine „Verschlimmbesserung“, sagte Florian
Blank, Rentenexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Instituts (WSI) der Stiftung. „Die öffentlich geförderte private Vorsorge
hat sich in der bisherigen Form als Irrweg erwiesen.“ Aber bislang hätten
Beschäftigte mit geringem Einkommen besonders profitiert. Das ändere die
Regierung jetzt. „Wer hat, dem wird gegeben“, kritisiert er. Blank fordert
stattdessen eine Stärkung der gesetzlichen Rente.
## Staat wird selbst Anbieter
Ein Paradigmenwechsel ist, dass der Staat neben privaten Unternehmen zum
Anbieter der privaten Altervorsorge wird. Träger könnte zum Beispiel die
Bundesbank sein. Details stehen noch nicht fest. Vorgesehen ist der Aufbau
eines öffentlichen Altersvorsorgedepots. Garantien für den Erhalt von
Sparbetrag und Förderung sind nicht vorgesehen, das Kapitalmarktrisiko
tragen also die Kund:innen. Sie können aber zwischen verschiedenen
Risikoklassen wählen.
Die Kosten der Verträge dürfen nicht höher sein als 1 Prozent der Beiträge
inklusive Förderung. Ursprünglich sollte die Deckelung höher liegen, nach
Kritik von Verbraucherschützer:innen wurde der Satz gesenkt.
Vergleichbare Projekte wie der schwedische Pensionsfonds kommen allerdings
mit 0,1 Prozent aus. Und: Der Kostendeckel gilt nur für das
Standardprodukt. Banken und Versicherer können weiter Verträge mit höheren
Kosten verkaufen.
Trotzdem ist die Finanzbranche mit der Reform nicht zufrieden. „Der Staat
sollte Vorsorge ermöglichen, nicht verdrängen“, kritisierte Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft. „Wenn
der Staat Regeln setzt und gleichzeitig mit einem eigenen Standardprodukt
auf dem Markt präsent ist, entsteht ein unauflösbarer Zielkonflikt.“ Die
Versicherer begrüßen die Abkehr von den Garantievorgaben für geförderte
Altersvorsorgeverträge.
## Verbraucherschützer und Grüne sind für die Reform
Verbraucherschützer:innen dagegen begrüßen die Einführung eines
Standardprodukts. Die Reform sei ein Meilenstein, sagt Ramona Pop, Chefin
des Verbraucherzentrale Bundesverbands und frühere grüne Berliner
Wirtschaftssenatorin. „Endlich wird es ein Standardprodukt für alle geben,
das kostengünstig und renditestark sein soll“, sagte sie. „Ab jetzt muss es
bei der Umsetzung darum gehen, das neue Standardprodukt und den Zugang dazu
so verbraucherfreundlich wie möglich zu machen.“
Auch die Grünen finden die Neuregelung gut. Sie beanspruchen das Copyright
dafür. Die Koalition habe „sich offensichtlich an unserem grünen Vorschlag
eines Bürgerfonds orientiert“, so der grüne Finanzpolitiker Stefan Schmidt.
Nach ihren Vorstellungen sollten jedoch alle Bürger:innen automatisch
einbezogen werden, aber das Recht haben, den Vertrag zu beenden.
26 Mar 2026
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(DIR) [1] https://www.finanzwende.de/themen/verbraucherschutz/riester-rente/riester-und-rueruprenten-leider-teuer
## AUTOREN
(DIR) Anja Krüger
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