# taz.de -- Reform der privaten Altersvorsorge: Bye-bye, Riester-Rente!
       
       > Am Freitag beschließt der Bundestag neue Regeln für die Förderung der
       > privaten Altersvorsorge. Erstmals bietet der Staat selbst Verträge dafür
       > an.
       
 (IMG) Bild: Trotz der Rentenlücken hat heute nur jeder dritte Beschäftigte eine zusätzliche Altersvorsorge
       
       Für die private Altersvorsorge beginnt eine neue Ära. Die ungeliebte
       Riester-Rente wird abgeschafft, die staatliche Förderung neu geregelt. Die
       entscheidende Änderung, die der Bundestag am Freitag voraussichtlich
       beschließt: Künftig wird auch der Staat als Anbieter dieser Verträge
       auftreten.
       
       Der Hintergrund: 2002 hat die damalige rot-grüne Regierung die Rente
       teilprivatisiert. Einerseits wurde das Niveau künftiger Renten gesenkt.
       Andererseits begann die staatliche Förderung der privaten Altervorsorge –
       die Riester-Rente wurde eingeführt, benannt nach dem damaligen
       Arbeitsminister der SPD, Walter Riester. Der Staat fördert seitdem private
       Rentenverträge mit Zulagen. Erklärtes Ziel war, dass die Beschäftigten die
       Chance bekommen sollten, von den Erträgen an den Kapitalmärkten zu
       profitieren.
       
       Doch die Riester-Rente gilt als gescheitert. Noch immer gibt es Millionen
       aktive Verträge, aber viele ruhen oder wurden gekündigt. Denn
       Riester-Renten sind für Kund:innen nicht rentabel. Finanzdienstleister
       ziehen von den Beiträgen und Zulagen viel Geld für Verwaltung und Vertrieb
       ab. Im Schnitt bleiben 35 bis 45 Prozent des eingezahlten Geldes zunächst
       beim Anbieter hängen, [1][zeigt eine Studie der Organisation Finanzwende].
       
       Bei der Riester-Rente müssen die Anbieter garantieren, dass bei
       Rentenantritt mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur
       Verfügung stehen. Wenn dann tatsächlich nicht mehr Kapital da ist, ist das
       angesichts der Inflation immer noch ein Verlust. Aber: Die Anbieter, nicht
       die Kund:innen, tragen das Kapitalmarktrisiko. Die bisherigen
       Riester-Verträge laufen weiter. Es soll aber die Möglichkeit geben, in das
       neue System zu wechseln.
       
       Trotz der Rentenlücken hat heute nur jeder dritte Beschäftigte eine
       zusätzliche Altersvorsorge, bei den Erwerbstätigen mit geringen Einkommen
       nicht einmal jede:r zweite. Damit mehr Bürger:innen einen Vertrag
       abschließen, haben Union und SPD die Reform der privaten Altersvorsorge
       beschlossen. Sie werde „vom Kopf auf die Füße“ gestellt, sagte die
       SPD-Abgeordnete Frauke Heilgenstadt. Die Reform soll 2027 in Kraft treten.
       
       ## Förderung unabhängig vom Einkommen
       
       Ein großer Unterschied zur jetzigen Regelung: In Zukunft hängt es nicht
       mehr vom Einkommen ab, wie viel der Staat zuschießt. Bei der Riester-Rente
       erhalten Sparer:innen die vollen Zulagen, wenn sie 4 Prozent ihres
       Bruttoeinkommens in den Vertrag stecken. Künftig bezuschusst der Staat die
       private Altersvorsorge unabhängig vom Einkommen. Bis zu einem Betrag von
       360 Euro gibt es 50 Cent je Euro, ab 361 bis 1.800 Euro 25 Cent. Die
       maximale Zulage liegt laut CDU-Haushaltspolitiker Carsten Brodesser bei 540
       Euro im Jahr. Einen Kinderzuschlag von 300 Euro im Jahr gibt es, wenn
       Sparer:innen ebenfalls mindestens 300 Euro im Jahr in den Vertrag
       stecken.
       
       Die Änderung der Förderungslogik stößt auf Kritik der gewerkschaftsnahen
       Hans-Böckler-Stiftung. Sie sei eine „Verschlimmbesserung“, sagte Florian
       Blank, Rentenexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
       Instituts (WSI) der Stiftung. „Die öffentlich geförderte private Vorsorge
       hat sich in der bisherigen Form als Irrweg erwiesen.“ Aber bislang hätten
       Beschäftigte mit geringem Einkommen besonders profitiert. Das ändere die
       Regierung jetzt. „Wer hat, dem wird gegeben“, kritisiert er. Blank fordert
       stattdessen eine Stärkung der gesetzlichen Rente.
       
       ## Staat wird selbst Anbieter
       
       Ein Paradigmenwechsel ist, dass der Staat neben privaten Unternehmen zum
       Anbieter der privaten Altervorsorge wird. Träger könnte zum Beispiel die
       Bundesbank sein. Details stehen noch nicht fest. Vorgesehen ist der Aufbau
       eines öffentlichen Altersvorsorgedepots. Garantien für den Erhalt von
       Sparbetrag und Förderung sind nicht vorgesehen, das Kapitalmarktrisiko
       tragen also die Kund:innen. Sie können aber zwischen verschiedenen
       Risikoklassen wählen.
       
       Die Kosten der Verträge dürfen nicht höher sein als 1 Prozent der Beiträge
       inklusive Förderung. Ursprünglich sollte die Deckelung höher liegen, nach
       Kritik von Verbraucherschützer:innen wurde der Satz gesenkt.
       Vergleichbare Projekte wie der schwedische Pensionsfonds kommen allerdings
       mit 0,1 Prozent aus. Und: Der Kostendeckel gilt nur für das
       Standardprodukt. Banken und Versicherer können weiter Verträge mit höheren
       Kosten verkaufen.
       
       Trotzdem ist die Finanzbranche mit der Reform nicht zufrieden. „Der Staat
       sollte Vorsorge ermöglichen, nicht verdrängen“, kritisierte Jörg Asmussen,
       Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft. „Wenn
       der Staat Regeln setzt und gleichzeitig mit einem eigenen ‌Standardprodukt
       auf dem Markt präsent ‌ist, entsteht ein unauflösbarer Zielkonflikt.“ Die
       Versicherer begrüßen die Abkehr von den Garantievorgaben für geförderte
       Altersvorsorgeverträge.
       
       ## Verbraucherschützer und Grüne sind für die Reform
       
       Verbraucherschützer:innen dagegen begrüßen die Einführung eines
       Standardprodukts. Die Reform sei ein Meilenstein, sagt Ramona Pop, Chefin
       des Verbraucherzentrale Bundesverbands und frühere grüne Berliner
       Wirtschaftssenatorin. „Endlich wird es ein Standardprodukt für alle geben,
       das kostengünstig und renditestark sein soll“, sagte sie. „Ab jetzt muss es
       bei der Umsetzung darum gehen, das neue Standardprodukt und den Zugang dazu
       so verbraucherfreundlich wie möglich zu machen.“
       
       Auch die Grünen finden die Neuregelung gut. Sie beanspruchen das Copyright
       dafür. Die Koalition habe „sich offensichtlich an unserem grünen Vorschlag
       eines Bürgerfonds orientiert“, so der grüne Finanzpolitiker Stefan Schmidt.
       Nach ihren Vorstellungen sollten jedoch alle Bürger:innen automatisch
       einbezogen werden, aber das Recht haben, den Vertrag zu beenden.
       
       26 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.finanzwende.de/themen/verbraucherschutz/riester-rente/riester-und-rueruprenten-leider-teuer
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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