# taz.de -- Armut und Ersatzfreiheitsstrafen: Wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden können
> Müssen Frauen ins Gefängnis, dann oft wegen Bagatelldelikten oder
> Schulden. Viel Sinn ergibt das nicht, denn Haft ist mit hohen Folgekosten
> verbunden.
(IMG) Bild: Rund fünf Prozent der Gefängnisinsassen in Deutschland sind Frauen
epd | Es trifft Karin S. wie ein Schock: eine Ladung zum Haftantritt. Sie
hat Schulden bei den Verkehrsbetrieben. Die soll die 41-Jährige im
Gefängnis absitzen.
Das Leben von Karin S. ist [1][beherrscht von Depression] und
Angstzuständen. Seit ihrer chronischen Erkrankung kann die ausgebildete
Landschaftsgärtnerin ihren Beruf nicht mehr ausüben. Sie braucht bestimmte
Medikamente und soll sich mit speziellen Lebensmitteln ernähren, doch das
Geld vom Amt reicht kaum. Vor allem am Monatsende wird es schwierig. Aus
ihrer früheren Ehe schleppt sie Schulden mit sich und lebt nach der
Trennung nun in einer Notunterkunft.
Der Alltag wächst ihr über den Kopf, sie hat kein Geld mehr, so fährt sie
immer wieder ohne Fahrschein zum Arzt. Aus den Schulden bei den
Verkehrsbetrieben wird ein Strafbefehl über 300 Euro. Er bleibt liegen, so
wie die andere ungeöffnete Post. Dann kommt die Ladung zur Haft.
## Oft wegen Bagatelldelikten in Haft
Rund 5 Prozent der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten (JVA) in
Deutschland sind Frauen. In Bayern zum Beispiel waren das zum Stichtag 31.
Oktober 2025 406 weibliche Gefangene von insgesamt 10.013 Haftinsassen.
Oft sitzen Frauen wegen Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl oder [2][Fahren
ohne Fahrschein] ein, aus Geldstrafen wurden sogenannte
Ersatzfreiheitsstrafen. Dies zu vermeiden, versucht der Sozialdienst
katholischer Frauen in München mit seiner Straffälligenhilfe.
„Die Wahrscheinlichkeit, im Gefängnis zu landen, ist bei von [3][Armut]
Betroffenen höher als bei anderen Menschen“, erläutert Iris
Grönecke-Kümmerer, die Leiterin der Straffälligenhilfe. „Viele unserer
Klientinnen leben am Existenzminimum, oft sind es alleinerziehende Mütter,
die versuchen, mit dem wenigen Geld für sich und ihre Kinder
zurechtzukommen.“
## Haftvermeidung ist Schwerpunkt
Seit 120 Jahren kümmert sich der Sozialdienst katholischer Frauen auch um
die Gefangenen hinter Gitter, betreut sie während der Haftzeit und nach der
Entlassung. Und einer der Arbeitsschwerpunkte ist dabei die Haftvermeidung.
Bei Bagatelldelikten und Ersatzfreiheitsstrafen stelle sich die Frage nach
der Sinnhaftigkeit der Strafe, sagt der Münchner Oberstaatsanwalt Roland
Freihoff: „Die Haftzeit ist zu kurz, als dass sinnvoll gearbeitet werden
kann, etwa an einer Ausbildung oder an einer Therapievermittlung.“ Zudem
seien Ersatzfreiheitsstrafen für die Gesellschaft extrem teuer und wenig
zielführend. Die Folgen einer Haftstrafe können, vom Verlust des
Arbeitsplatzes und der Wohnung bis zur Unterbringung von Kindern in fremden
Familien reichen. Diese Folgekosten kommen zu jenen der Haft – 100 bis 200
Euro pro Tag – hinzu.
Deshalb setzt der Sozialdienst katholischer Frauen auf gemeinnützige Arbeit
statt auf Knast: Die Frauen werden bei einem Antrag auf Haftvermeidung
unterstützt. Statt in der Zelle zu sitzen, arbeiten sie etwa in Altenheimen
oder bei der Tafel. Im Jahr 2025 hat der Sozialdienst rund 200 derartige
Verfahren auf den Weg gebracht, 65 Frauen haben so ihre Haftstrafen in
gemeinnützigen Einrichtungen abgearbeitet.
## Ableistung in sozialen Einrichtungen
Auch Karin S. stellt mithilfe der Caritas einen Antrag auf Haftvermeidung –
in allerletzter Minute. Die Geldstrafe wird in gemeinnützige Arbeit
umgewandelt, diese leistet sie in sozialen Einrichtungen ab: Sie sortiert
gespendete Kleidung, hilft beim Putzen und erledigt kleine Besorgungen.
Manchmal schafft sie es nicht pünktlich, manchmal gar nicht – wenn die
Ängste zu groß sind. Aber sie bekommt auch Anerkennung, spürt, dass sie
gebraucht wird. Die feste Tagesstruktur hilft ihr, Schritt für Schritt
wieder Halt im Alltag zu finden. Sie hat mittlerweile Kontakt mit einer
Schuldnerberatung, spart regelmäßig für die Fahrkarten und erhält am
Monatsende Lebensmittelgutscheine von Sozialdienst, wenn es wieder
finanziell eng wird.
22 Mar 2026
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