# taz.de -- Kindesmissbrauch-Prozess in Braunschweig: Ex-FDP-Politiker verurteilt
> Mehrjährige Haftstrafe: Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut
> Ebbing ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden.
(IMG) Bild: Damals im Bundestag, heute vor Gericht: Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing (FDP) wurde verurteilt
dpa | Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing ist wegen
sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe verurteilt
worden. Das Landgericht Braunschweig verhängte für den 69-Jährigen eine
Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Eine mitangeklagte
Lehrerin aus Niedersachsen erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass das ehemalige FDP-Mitglied und
die Lehrerin im Jahr 2021 [1][sexuelle Handlungen] an dem damals
siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen haben. Die 52-jährige Frau hatte
zudem eingeräumt, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten
geschickt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist
möglich.
Nach einem Prozess mit nur wenigen Verhandlungstagen und nur zwei Zeugen
hatte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun
Monaten Haft beantragt. Für die Frau hielt er ein Jahr auf Bewährung für
angemessen. Mit dem Urteil ging das Gericht also für beide über die
Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.
Der Verteidiger des früheren Parlamentariers [2][hatte einen Freispruch für
seinen Mandanten gefordert.] Ebbing bestreitet die Vorwürfe. Er habe den
Jungen nicht berührt, hatte der 69-Jährige zum Prozessauftakt gesagt. Die
Verteidigung der angeklagten Frau wollte eine Bewährungsstrafe von elf
Monaten erreichen. Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem
Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein
Disziplinarverfahren aus.
Ausgangspunkt für die Ermittlungen und den Prozess in Niedersachsen war ein
Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 wurde er vom Amtsgericht
Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der
entsprechende Strafbefehl – und damit der Urteilsspruch – ist nach Angaben
des Berliner Gerichts seit etwa einem Jahr rechtskräftig. Diese Strafe
wurde in das heutige Urteil einbezogen.
18 Mar 2026
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