# taz.de -- Sabotageversuch an Marineschiff: Haftbefehle aufgehoben
       
       > Im Februar wurden zwei Männer wegen des Verdachts der versuchten Sabotage
       > an einer Korvette für die Marine festgenommen. Nun kommen sie wieder
       > frei.
       
 (IMG) Bild: Ziel von Saboteuren? Korvetten der Marine im Hamburger Hafen
       
       dpa | Zwei Männer, die im Zusammenhang mit für die Deutsche Marine
       bestimmte Korvetten [1][unter Sabotageverdacht festgenommen] worden waren,
       kommen wieder auf freien Fuß. Mangels dringenden Tatverdachts habe die
       Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Aufhebung der Haftbefehle gegen einen
       37-jährigen Rumänen und einen 54-jährigen Griechen beantragt und deren
       Freilassung angeordnet, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
       
       Die Männer waren Anfang Februar in Hamburg und Griechenland festgenommen
       worden. Sie sollen im vergangenen Jahr während ihrer Tätigkeit im Hamburger
       Hafen an mehreren Korvetten Sabotagehandlungen vorgenommen haben.
       Ausschlaggebend für die Haftbefehle war nach damaligen Angaben der
       Staatsanwaltschaft eine versuchte Sabotagehandlung an der Korvette „Köln“.
       
       Zwar sei weiter mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass einer
       der beiden Beschuldigten im Juni vergangenen Jahres Bauteile des Schiffs
       „stromlos“ geschaltet habe, „was bei ungestörtem Fortgang der Ereignisse zu
       einem Brand im Innenraum hätte führen und so die Schlagkraft der Truppe
       hätte beeinträchtigen können“, heißt es in der Mitteilung.
       
       Nur wer von beiden dies getan habe, sei fraglich. Beide Männer bestreiten
       demnach die Tat. Und auch nach nochmaliger Rekonstruktion der Tatabläufe
       lasse sich „nicht mehr sicher feststellen, welcher von ihnen die
       mutmaßliche Sabotagehandlung begangen hat“, teilte die Staatsanwaltschaft
       mit.
       
       „Nach aktueller Sachlage wäre auch der Verdacht der Mittäterschaft nicht
       mehr überwiegend wahrscheinlich“, hieß es weiter. Damit sei auch der für
       den Erlass eines Haftbefehls notwendige dringende Tatverdacht entfallen.
       Gleichwohl dauerten die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft an.
       
       13 Mar 2026
       
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