# taz.de -- Aus für Antidiskriminierungsberatung: Der Bund ist schuld
       
       > Brandenburgs Landesregierung erklärt, warum die
       > Antidiskriminierungsberatung des Landes schließen muss. Der Bund habe die
       > Co-Finanzierung eingestellt.
       
 (IMG) Bild: Bei der Wohnungssuche gibt es viel Diskriminierung. Betroffene, die Hilfe brauchen, haben in Brandenburg keine Anlaufstelle mehr
       
       Nach der Kritik am Aus für die Antidiskriminierungsberatung des Landes
       Brandenburg hat die Landesregierung die Entscheidung erklärt.
       „Zusammengefasst liegt der Grund also im Wegfall der Bundesmittel“, sagte
       eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Dass es keine Bundesmittel
       mehr geben solle, sei eine Entscheidung der Bundesregierung. Bisher hatte
       der Bund demnach einen Großteil der Kosten getragen.
       
       [1][Wegen der Schließung der Beratungsstelle hatte es von mehreren Seiten
       deutliche Kritik gegeben]. „Menschen, die in Brandenburg wegen einer
       Behinderung, ihres Alters, Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität
       benachteiligt werden, haben ab heute keine unabhängige Fachberatung mehr“,
       sagte Birgit Peter, Leiterin der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg.
       Die Landesregierung habe es versäumt, „diese wichtige Unterstützung zu
       sichern“.
       
       „Wer Diskriminierung erlebt, braucht Schutz, Unterstützung und verlässliche
       Strukturen“, fügte Judith Porath, Geschäftsführerin des Trägervereins
       Opferperspektive, an. Das Aus für die allgemeine
       Antidiskriminierungsberatung bedeute einen „massiven Rückschritt“ für die
       Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit im Land Brandenburg. (dpa)
       
       Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) hatte die
       Entscheidung, die Stelle wegfallen zu lassen, zuletzt ebenfalls erklärt.
       „Wir hätten die Kofinanzierung für dieses Jahr sichergestellt, das wären
       25.000 Euro gewesen“, sagte sie dem Rbb. „Aber wenn die Bundesmittel nicht
       kommen, können wir nicht 260.000 Euro alleine bezahlen. Das ist in der
       momentanen wirtschaftlichen Lage so nicht möglich.“
       
       Seit 2009 leistete die Antidiskriminierungsberatung professionelle Beratung
       und Unterstützung für Menschen, die Diskriminierung erleben. Zunächst war
       das Angebot auf Fälle rassistischer Diskriminierung beschränkt. Ab 2023
       wurde die Stelle auf alle Diskriminierungsmerkmale des Allgemeinen
       Gleichbehandlungsgesetzes ausgeweitet.
       
       5 Feb 2026
       
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