# taz.de -- Kampf um Arbeitnehmerrechte: Krank zur Arbeit oder kein Geld
       
       > Die Union will Arbeitnehmer:innenrechte abbauen. Und nutzt dafür
       > die schon teilweise praktizierte rechtswidrige Praxis von Unternehmen.
       
 (IMG) Bild: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um für die Verteidigung und den Ausbau historisch erkämpfter Schutzrechte aktiv zu werden
       
       Seit einiger Zeit setzen sich Teile der Union vehement dafür ein,
       Kernelemente des Arbeitsrechts aufzuweichen oder sogar abzuschaffen. So
       konstatierte CDU-Chef Friedrich Merz zu Jahresbeginn beim IHK-Empfang in
       Sachsen-Anhalt: Wenn er ein Gesetz streichen könne, wäre es das
       Arbeitszeitgesetz. Fast zeitgleich forderte ein Unions-Antrag für den
       CDU-Parteitag, dass für Saisonkräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn
       abgewichen werden könne. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche spricht
       sich derweil dafür aus, die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag zu
       streichen.
       
       Hier offenbart sich eine interessante Dynamik der Debatten um
       Arbeitsrechtsreformen: Konflikte zwischen Rechtsnormen auf der einen und
       Interessen von Unternehmen auf der anderen Seite sind ein zentraler
       Orientierungspunkt der Reformbestrebungen. Es geht der Union dabei jedoch
       nicht darum, wie das geltende Arbeitsrecht besser durchgesetzt, sondern wie
       die Rechtsnormen stärker an die Interessen und die – teils rechtswidrige –
       Praxis von Unternehmen angepasst werden können.
       
       Das Arbeitsrecht in Deutschland besteht primär aus Schutzrechten für
       Beschäftigte. Es sorgt unter anderem dafür, dass sie nicht krank zur Arbeit
       müssen und trotzdem Geld erhalten, schränkt die Arbeitszeit ein, um
       Erholung und Freizeit zu ermöglichen, garantiert einen Mindestlohn.
       Entsprechende Arbeitnehmerrechte begrenzen die unternehmerische Freiheit
       und leisten so einen Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt.
       
       In der betrieblichen Realität wird dieser Kompromiss gegenwärtig alltäglich
       von Unternehmen aufgekündigt. Ob unrechtmäßige Kündigungen, verweigerter
       Lohn, unbezahlte Überstunden, Arbeitszeiten jenseits der Vorgaben des
       Arbeitszeitgesetzes – Beschäftigte sind vielfältigen Rechtsbrüchen
       ausgesetzt. Die Liste der Branchen, in denen Rechtsverletzungen zum Alltag
       gehören, ist lang: Leiharbeit, Bau, Gebäudereinigung, Landwirtschaft,
       Gastronomie, Fleischindustrie, Transport- und Lagerlogistik.
       
       ## Lukrative Arbeitsrechtsverletzungen
       
       Arbeitsrechtsverletzungen sind dabei für Unternehmen oft durchaus lukrativ:
       Sie senken Ausgaben, machen Arbeitskräfte flexibler verfügbar, erhöhen den
       Leistungsdruck und unterbinden kollektive Gegenwehr. Aufseiten der
       Beschäftigten hingegen führen sie oft zu psychischem und physischem
       Verschleiß. „24 Stunden auf Arbeit. Das macht dich kaputt“, fasst etwa eine
       häusliche Betreuerin ihre entsprechende Erfahrung zusammen.
       
       Das Kostenrisiko für Unternehmen, die Arbeitsrechte verletzen, ist in
       Deutschland überschaubar – und wird einkalkuliert. Beschäftigte machen
       [1][ihre Ansprüche nur selten geltend]. Viele Betroffene kennen ihre Rechte
       nicht oder sehen sich zeitlich, emotional und finanziell außerstande, gegen
       den Arbeitgeber vorzugehen. Zudem riskiert, wer Rechte einfordert,
       (rechtswidrige) Vergeltung – etwa den Ausschluss von Schichten, eine
       Strafversetzung auf belastendere Arbeitsplätze oder die Kündigung.
       
       Selbst wenn Beschäftigte den juristischen Weg wählen, droht Unternehmen
       nicht unbedingt eine Strafe – das Gegenteil ist teilweise der Fall.
       Verfahren enden regelmäßig mit einem Vergleich in der Güteverhandlung: Der
       Arbeitgeber willigt ein, einen Teil der rechtmäßigen Ansprüche,
       beispielsweise ausstehende Löhne, zu zahlen, während die Beschäftigten auf
       ein aufwendiges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang verzichten. Der
       rechtswidrig agierende Arbeitgeber spart also selbst im unwahrscheinlichen
       Fall einer Klage potenziell noch Kosten ein.
       
       Vor diesem Hintergrund der alltäglichen Rechtsbrüche in der Arbeitswelt
       erscheinen die Unions-Forderungen zur Reform des Arbeitsrechts in einem
       neuen Licht. Es wird sichtbar, dass sie teils relativ passgenau Praktiken
       legalisieren, die in einigen Branchen bereits rechtswidrig üblich sind,
       etwa die Überschreitung von Arbeitszeiten, Mindestlohnverstöße oder die
       verweigerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
       
       ## Aus illegal soll legal werden
       
       Was bisher in Teilbereichen der Arbeitswelt illegale Praxis ist, soll für
       alle Branchen rechtskonform ermöglicht werden. Alltägliche Erfolge von
       Arbeitgebern beim Unterlaufen des Arbeitsrechts treffen derzeit auf eine
       politische Konjunktur, in der marktradikale Positionen an Bedeutung
       gewinnen – sei es durch den Aufstieg rechtsextremer Parteien wie der AfD,
       durch libertären Autoritarismus oder programmatische [2][Verschiebungen
       innerhalb konservativer Parteien in Richtung eines radikalisierten
       Konservatismus].
       
       Für Unternehmen und ihre Verbände öffnet dies ein Möglichkeitsfenster, um
       rechtswidrig durchgesetzte Terraingewinne im Kampf gegen das Arbeitsrecht
       zu konsolidieren, zu legalisieren und auf weitere Beschäftigtengruppen
       auszuweiten.
       
       Für Gewerkschaften und Beschäftigte ist die Situation schwierig. Angesichts
       struktureller ökonomischer Krisen in Deutschland und infolge notwendiger
       Abwehrkämpfe, etwa in der Metall- und Elektroindustrie, sowie der
       bestehenden Machtungleichgewichte in der Arbeitswelt ist die Ausgangslage
       ungünstig.
       
       Dass die Union für ihre Entrechtungsvorschläge „[3][Klassenkampf ernten]“
       wird, wie es taz-Volontär Tobias Bachmann hoffnungsvoll formuliert, ist
       daher momentan eher unwahrscheinlich. Vielmehr droht sich arbeitsrechtlich
       ein neues Kompromissarrangement durchzusetzen, das Beschäftigte deutlich
       schlechter stellt, bestehende Machtasymmetrien im Kräfteverhältnis zwischen
       Kapital und Arbeit verschärft und somit [4][weitergehende
       Arbeitsrechtsverletzungen ermöglicht]. Gewinnmaximierung von Unternehmen
       würde dadurch perspektivisch noch deutlich stärker als bisher auf Kosten
       der Gesundheit, des Privatlebens und des Einkommens der Lohnabhängigen
       erfolgen.
       
       Es ist also ein guter Zeitpunkt für alle Beschäftigten, um sich
       gewerkschaftlich zu organisieren, Betriebsräte zu gründen und selbst für
       die Verteidigung und den notwendigen Ausbau historisch erkämpfter
       Schutzrechte aktiv zu werden.
       
       3 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/102367
 (DIR) [2] /Buch-ueber-rechte-Politik/!5801019
 (DIR) [3] /Merz-will-Arbeitszeitgesetz-abschaffen/!6145854
 (DIR) [4] https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sozoek/professuren/heise/zoess/publikationen/zoess-discussion-papers/dp-117-huke.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nikolai Huke
       
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