# taz.de -- Kampf um Arbeitnehmerrechte: Krank zur Arbeit oder kein Geld
> Die Union will Arbeitnehmer:innenrechte abbauen. Und nutzt dafür
> die schon teilweise praktizierte rechtswidrige Praxis von Unternehmen.
(IMG) Bild: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um für die Verteidigung und den Ausbau historisch erkämpfter Schutzrechte aktiv zu werden
Seit einiger Zeit setzen sich Teile der Union vehement dafür ein,
Kernelemente des Arbeitsrechts aufzuweichen oder sogar abzuschaffen. So
konstatierte CDU-Chef Friedrich Merz zu Jahresbeginn beim IHK-Empfang in
Sachsen-Anhalt: Wenn er ein Gesetz streichen könne, wäre es das
Arbeitszeitgesetz. Fast zeitgleich forderte ein Unions-Antrag für den
CDU-Parteitag, dass für Saisonkräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn
abgewichen werden könne. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche spricht
sich derweil dafür aus, die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag zu
streichen.
Hier offenbart sich eine interessante Dynamik der Debatten um
Arbeitsrechtsreformen: Konflikte zwischen Rechtsnormen auf der einen und
Interessen von Unternehmen auf der anderen Seite sind ein zentraler
Orientierungspunkt der Reformbestrebungen. Es geht der Union dabei jedoch
nicht darum, wie das geltende Arbeitsrecht besser durchgesetzt, sondern wie
die Rechtsnormen stärker an die Interessen und die – teils rechtswidrige –
Praxis von Unternehmen angepasst werden können.
Das Arbeitsrecht in Deutschland besteht primär aus Schutzrechten für
Beschäftigte. Es sorgt unter anderem dafür, dass sie nicht krank zur Arbeit
müssen und trotzdem Geld erhalten, schränkt die Arbeitszeit ein, um
Erholung und Freizeit zu ermöglichen, garantiert einen Mindestlohn.
Entsprechende Arbeitnehmerrechte begrenzen die unternehmerische Freiheit
und leisten so einen Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt.
In der betrieblichen Realität wird dieser Kompromiss gegenwärtig alltäglich
von Unternehmen aufgekündigt. Ob unrechtmäßige Kündigungen, verweigerter
Lohn, unbezahlte Überstunden, Arbeitszeiten jenseits der Vorgaben des
Arbeitszeitgesetzes – Beschäftigte sind vielfältigen Rechtsbrüchen
ausgesetzt. Die Liste der Branchen, in denen Rechtsverletzungen zum Alltag
gehören, ist lang: Leiharbeit, Bau, Gebäudereinigung, Landwirtschaft,
Gastronomie, Fleischindustrie, Transport- und Lagerlogistik.
## Lukrative Arbeitsrechtsverletzungen
Arbeitsrechtsverletzungen sind dabei für Unternehmen oft durchaus lukrativ:
Sie senken Ausgaben, machen Arbeitskräfte flexibler verfügbar, erhöhen den
Leistungsdruck und unterbinden kollektive Gegenwehr. Aufseiten der
Beschäftigten hingegen führen sie oft zu psychischem und physischem
Verschleiß. „24 Stunden auf Arbeit. Das macht dich kaputt“, fasst etwa eine
häusliche Betreuerin ihre entsprechende Erfahrung zusammen.
Das Kostenrisiko für Unternehmen, die Arbeitsrechte verletzen, ist in
Deutschland überschaubar – und wird einkalkuliert. Beschäftigte machen
[1][ihre Ansprüche nur selten geltend]. Viele Betroffene kennen ihre Rechte
nicht oder sehen sich zeitlich, emotional und finanziell außerstande, gegen
den Arbeitgeber vorzugehen. Zudem riskiert, wer Rechte einfordert,
(rechtswidrige) Vergeltung – etwa den Ausschluss von Schichten, eine
Strafversetzung auf belastendere Arbeitsplätze oder die Kündigung.
Selbst wenn Beschäftigte den juristischen Weg wählen, droht Unternehmen
nicht unbedingt eine Strafe – das Gegenteil ist teilweise der Fall.
Verfahren enden regelmäßig mit einem Vergleich in der Güteverhandlung: Der
Arbeitgeber willigt ein, einen Teil der rechtmäßigen Ansprüche,
beispielsweise ausstehende Löhne, zu zahlen, während die Beschäftigten auf
ein aufwendiges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang verzichten. Der
rechtswidrig agierende Arbeitgeber spart also selbst im unwahrscheinlichen
Fall einer Klage potenziell noch Kosten ein.
Vor diesem Hintergrund der alltäglichen Rechtsbrüche in der Arbeitswelt
erscheinen die Unions-Forderungen zur Reform des Arbeitsrechts in einem
neuen Licht. Es wird sichtbar, dass sie teils relativ passgenau Praktiken
legalisieren, die in einigen Branchen bereits rechtswidrig üblich sind,
etwa die Überschreitung von Arbeitszeiten, Mindestlohnverstöße oder die
verweigerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
## Aus illegal soll legal werden
Was bisher in Teilbereichen der Arbeitswelt illegale Praxis ist, soll für
alle Branchen rechtskonform ermöglicht werden. Alltägliche Erfolge von
Arbeitgebern beim Unterlaufen des Arbeitsrechts treffen derzeit auf eine
politische Konjunktur, in der marktradikale Positionen an Bedeutung
gewinnen – sei es durch den Aufstieg rechtsextremer Parteien wie der AfD,
durch libertären Autoritarismus oder programmatische [2][Verschiebungen
innerhalb konservativer Parteien in Richtung eines radikalisierten
Konservatismus].
Für Unternehmen und ihre Verbände öffnet dies ein Möglichkeitsfenster, um
rechtswidrig durchgesetzte Terraingewinne im Kampf gegen das Arbeitsrecht
zu konsolidieren, zu legalisieren und auf weitere Beschäftigtengruppen
auszuweiten.
Für Gewerkschaften und Beschäftigte ist die Situation schwierig. Angesichts
struktureller ökonomischer Krisen in Deutschland und infolge notwendiger
Abwehrkämpfe, etwa in der Metall- und Elektroindustrie, sowie der
bestehenden Machtungleichgewichte in der Arbeitswelt ist die Ausgangslage
ungünstig.
Dass die Union für ihre Entrechtungsvorschläge „[3][Klassenkampf ernten]“
wird, wie es taz-Volontär Tobias Bachmann hoffnungsvoll formuliert, ist
daher momentan eher unwahrscheinlich. Vielmehr droht sich arbeitsrechtlich
ein neues Kompromissarrangement durchzusetzen, das Beschäftigte deutlich
schlechter stellt, bestehende Machtasymmetrien im Kräfteverhältnis zwischen
Kapital und Arbeit verschärft und somit [4][weitergehende
Arbeitsrechtsverletzungen ermöglicht]. Gewinnmaximierung von Unternehmen
würde dadurch perspektivisch noch deutlich stärker als bisher auf Kosten
der Gesundheit, des Privatlebens und des Einkommens der Lohnabhängigen
erfolgen.
Es ist also ein guter Zeitpunkt für alle Beschäftigten, um sich
gewerkschaftlich zu organisieren, Betriebsräte zu gründen und selbst für
die Verteidigung und den notwendigen Ausbau historisch erkämpfter
Schutzrechte aktiv zu werden.
3 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/102367
(DIR) [2] /Buch-ueber-rechte-Politik/!5801019
(DIR) [3] /Merz-will-Arbeitszeitgesetz-abschaffen/!6145854
(DIR) [4] https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sozoek/professuren/heise/zoess/publikationen/zoess-discussion-papers/dp-117-huke.pdf
## AUTOREN
(DIR) Nikolai Huke
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