# taz.de -- Hausdurchsuchung bei Pascal Kaiser: Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht
       
       > Die angeblich queerfeindlichen Angriffe auf Kaiser bestürzten viele, nun
       > gibt es neue Entwicklungen im Fall. Der Anfangsverdacht: Er hat sie
       > fingiert.
       
 (IMG) Bild: Pascal Kaiser in inniger Umarmung vor dem Bundesligaspiel am 30. Januar in Köln
       
       Vor wenigen Wochen war der Schiedsrichter Pascal Kaiser bundesweit bekannt
       geworden: Bei einem Spiel des 1. FC Köln machte der 27-Jährige seinem
       Freund vor gefülltem Stadion einen Heiratsantrag. Kurz darauf kursierte ein
       Bild von ihm mit blau zugeschwollenem Auge. Kaiser gab an, zweimal
       angegriffen worden zu sein – mutmaßlich aus queerfeindlichen Motiven. Auch
       die [1][taz] berichtete darüber. Nun gibt es eine Wendung in dem Fall.
       
       Wie die taz von Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer erfuhr, ermittelt die
       Staatsanwaltschaft Köln „gegen einen in Wermelskirchen wohnhaften Mann (…)
       wegen des Anfangsverdachts des Vortäuschens von Straftaten“. Der Mann sei
       verdächtig, „Körperverletzungsdelikte zu seinem Nachteil vorgetäuscht und
       zuvor vermeintlich an ihn gerichtete Drohnachrichten selbst verfasst und
       abgesandt zu haben“.
       
       Bremer bestätigte der taz zudem, dass am 13. Februar die Wohnräume des
       Beschuldigten durchsucht und Beweismittel sichergestellt wurden. Den Namen
       bestätigte die Staatsanwaltschaft ausdrücklich nicht – unter Verweis auf
       Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung.
       
       Auf weitere Fragen, etwa welche konkreten Hinweise den Anfangsverdacht
       begründen, antwortete Bremer unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen
       nicht. Auch Kaisers neuer Anwalt Ramon Thal äußerte sich auf Anfrage der
       taz bis zur Veröffentlichung dieses Textes nicht. Aus anderen
       Veröffentlichungen geht hervor, dass weder Kaiser noch sein
       Strafverteidiger sich dazu öffentlich äußern wollen.
       
       ## Früherer Anwalt berichtete von Angriffen
       
       [2][Focus Online berichtet unter Berufung auf Informationen aus
       Ermittlerkreisen,] IT-Forensiker hätten Hinweise gefunden, dass die
       angeblichen Drohmails fingiert worden sein könnten – möglicherweise durch
       Kaiser selbst oder seinen Partner.
       
       Der Anwalt Moritz Lange, der Kaiser presse – und medienrechtlich beraten
       hatte, berichtete der taz noch, sein Mandant sei zweimal vor seinem
       Wohnhaus körperlich attackiert und dabei verletzt worden. Kaiser stellte
       zwei Anzeigen gegen unbekannt, woraufhin die Polizei Köln Ermittlungen
       aufnahm. „Wegen des vorgetragenen queerfeindlichen Motivs ist bei der
       Polizei Köln die Abteilung des Staatsschutzes mit der Bearbeitung des
       Sachverhalts (auch weiterhin) befasst“, teilte Bremer der taz mit.
       
       Im Zuge dieser „ergebnisoffenen Ermittlungen“ hätten sich nun „konkrete
       Hinweise wegen des Anfangsverdachts des Vortäuschens von Straftaten
       ergeben“, so Bremer. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen
       eingeleitet.
       
       Der [3][Tagesspiegel berichtet], die Blessuren habe es tatsächlich gegeben;
       die Zeitung habe in der vergangenen Woche einen Videocall mit Kaiser
       geführt. Aus dem Gespräch durfte allerdings nicht zitiert werden. Unklar
       bleibt damit weiterhin, wie die Verletzungen entstanden sind – genau das
       ist nun Gegenstand der Ermittlungen.
       
       ## Behördenfehler und Betrugsvorwürfe
       
       Die aktuellen Entwicklungen sind nicht die erste Wendung in dem Fall. Der
       Tagesspiegel hatte bereits zuvor über ein Ermittlungsverfahren wegen
       Betrugs gegen Kaiser berichtet. Zwischenzeitlich erklärte die
       Staatsanwaltschaft Köln, nach Kaiser werde seit mehr als einem Jahr
       gefahndet, da er an seinen angegebenen Adressen nicht anzutreffen sei.
       Wenige Tage später korrigierte sie diese Darstellung: Gegen Kaiser werde
       zwar ermittelt, aber nicht gefahndet. Ein „interner Bürofehler“ habe zu der
       anderslautenden öffentlichen Mitteilung geführt, zitierte der Tagesspiegel.
       
       In dem Betrugsverfahren ging es laut Tagesspiegel unter anderem um
       Forderungen einer Kölner Bierpongbar in Höhe von 8.500 Euro. Die
       Ermittlungen wegen Betrugs seien inzwischen eingestellt worden, aber nicht,
       weil die Vorwürfe haltlos seien, sondern wegen Paragraf 154 der
       Strafprozessordnung, berichtet der Tagesspiegel.
       
       Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung absehen, wenn
       gegen den Beschuldigten auch noch in anderen Taten ermittelt wird.
       „Demzufolge liegen gegen Kaiser noch härtere Vorwürfe im Raum“ schreibt
       Julius Geiler im Tagesspiegel. Wichtig ist: Es handelt sich bislang um
       einen Anfangsverdacht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die
       Unschuldsvermutung.
       
       Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Beitrags stand, dass
       Moritz Lange Kaisers Verteidiger gewesen sei. Da Lange Herrn Kaiser aber
       nur presse- und medienrechtlich beraten hat und nicht sein Strafverteidiger
       war, haben wir die Stelle entsprechend angepasst.
       
       19 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Attacke-auf-queeren-Schiedsrichter-Pascal-Kaiser-Nachspiel-neben-dem-Platz/!6153769
 (DIR) [2] https://www.focus.de/sport/angriff-fingiert-hausdurchsuchung-bei-koelner-amateur-schiri-pascal-kaiser_adb40190-994b-42ab-a97d-f25eb8209fef.html
 (DIR) [3] https://www.tagesspiegel.de/sport/hausdurchsuchung-bei-pascal-kaiser-verletzte-sich-der-amateur-schiedsrichter-selbst-15265268.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ann-Kathrin Leclere
       
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