# taz.de -- Hausdurchsuchung bei Pascal Kaiser: Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht
> Die angeblich queerfeindlichen Angriffe auf Kaiser bestürzten viele, nun
> gibt es neue Entwicklungen im Fall. Der Anfangsverdacht: Er hat sie
> fingiert.
(IMG) Bild: Pascal Kaiser in inniger Umarmung vor dem Bundesligaspiel am 30. Januar in Köln
Vor wenigen Wochen war der Schiedsrichter Pascal Kaiser bundesweit bekannt
geworden: Bei einem Spiel des 1. FC Köln machte der 27-Jährige seinem
Freund vor gefülltem Stadion einen Heiratsantrag. Kurz darauf kursierte ein
Bild von ihm mit blau zugeschwollenem Auge. Kaiser gab an, zweimal
angegriffen worden zu sein – mutmaßlich aus queerfeindlichen Motiven. Auch
die [1][taz] berichtete darüber. Nun gibt es eine Wendung in dem Fall.
Wie die taz von Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer erfuhr, ermittelt die
Staatsanwaltschaft Köln „gegen einen in Wermelskirchen wohnhaften Mann (…)
wegen des Anfangsverdachts des Vortäuschens von Straftaten“. Der Mann sei
verdächtig, „Körperverletzungsdelikte zu seinem Nachteil vorgetäuscht und
zuvor vermeintlich an ihn gerichtete Drohnachrichten selbst verfasst und
abgesandt zu haben“.
Bremer bestätigte der taz zudem, dass am 13. Februar die Wohnräume des
Beschuldigten durchsucht und Beweismittel sichergestellt wurden. Den Namen
bestätigte die Staatsanwaltschaft ausdrücklich nicht – unter Verweis auf
Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung.
Auf weitere Fragen, etwa welche konkreten Hinweise den Anfangsverdacht
begründen, antwortete Bremer unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen
nicht. Auch Kaisers neuer Anwalt Ramon Thal äußerte sich auf Anfrage der
taz bis zur Veröffentlichung dieses Textes nicht. Aus anderen
Veröffentlichungen geht hervor, dass weder Kaiser noch sein
Strafverteidiger sich dazu öffentlich äußern wollen.
## Früherer Anwalt berichtete von Angriffen
[2][Focus Online berichtet unter Berufung auf Informationen aus
Ermittlerkreisen,] IT-Forensiker hätten Hinweise gefunden, dass die
angeblichen Drohmails fingiert worden sein könnten – möglicherweise durch
Kaiser selbst oder seinen Partner.
Der Anwalt Moritz Lange, der Kaiser presse – und medienrechtlich beraten
hatte, berichtete der taz noch, sein Mandant sei zweimal vor seinem
Wohnhaus körperlich attackiert und dabei verletzt worden. Kaiser stellte
zwei Anzeigen gegen unbekannt, woraufhin die Polizei Köln Ermittlungen
aufnahm. „Wegen des vorgetragenen queerfeindlichen Motivs ist bei der
Polizei Köln die Abteilung des Staatsschutzes mit der Bearbeitung des
Sachverhalts (auch weiterhin) befasst“, teilte Bremer der taz mit.
Im Zuge dieser „ergebnisoffenen Ermittlungen“ hätten sich nun „konkrete
Hinweise wegen des Anfangsverdachts des Vortäuschens von Straftaten
ergeben“, so Bremer. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen
eingeleitet.
Der [3][Tagesspiegel berichtet], die Blessuren habe es tatsächlich gegeben;
die Zeitung habe in der vergangenen Woche einen Videocall mit Kaiser
geführt. Aus dem Gespräch durfte allerdings nicht zitiert werden. Unklar
bleibt damit weiterhin, wie die Verletzungen entstanden sind – genau das
ist nun Gegenstand der Ermittlungen.
## Behördenfehler und Betrugsvorwürfe
Die aktuellen Entwicklungen sind nicht die erste Wendung in dem Fall. Der
Tagesspiegel hatte bereits zuvor über ein Ermittlungsverfahren wegen
Betrugs gegen Kaiser berichtet. Zwischenzeitlich erklärte die
Staatsanwaltschaft Köln, nach Kaiser werde seit mehr als einem Jahr
gefahndet, da er an seinen angegebenen Adressen nicht anzutreffen sei.
Wenige Tage später korrigierte sie diese Darstellung: Gegen Kaiser werde
zwar ermittelt, aber nicht gefahndet. Ein „interner Bürofehler“ habe zu der
anderslautenden öffentlichen Mitteilung geführt, zitierte der Tagesspiegel.
In dem Betrugsverfahren ging es laut Tagesspiegel unter anderem um
Forderungen einer Kölner Bierpongbar in Höhe von 8.500 Euro. Die
Ermittlungen wegen Betrugs seien inzwischen eingestellt worden, aber nicht,
weil die Vorwürfe haltlos seien, sondern wegen Paragraf 154 der
Strafprozessordnung, berichtet der Tagesspiegel.
Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung absehen, wenn
gegen den Beschuldigten auch noch in anderen Taten ermittelt wird.
„Demzufolge liegen gegen Kaiser noch härtere Vorwürfe im Raum“ schreibt
Julius Geiler im Tagesspiegel. Wichtig ist: Es handelt sich bislang um
einen Anfangsverdacht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die
Unschuldsvermutung.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Beitrags stand, dass
Moritz Lange Kaisers Verteidiger gewesen sei. Da Lange Herrn Kaiser aber
nur presse- und medienrechtlich beraten hat und nicht sein Strafverteidiger
war, haben wir die Stelle entsprechend angepasst.
19 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Attacke-auf-queeren-Schiedsrichter-Pascal-Kaiser-Nachspiel-neben-dem-Platz/!6153769
(DIR) [2] https://www.focus.de/sport/angriff-fingiert-hausdurchsuchung-bei-koelner-amateur-schiri-pascal-kaiser_adb40190-994b-42ab-a97d-f25eb8209fef.html
(DIR) [3] https://www.tagesspiegel.de/sport/hausdurchsuchung-bei-pascal-kaiser-verletzte-sich-der-amateur-schiedsrichter-selbst-15265268.html
## AUTOREN
(DIR) Ann-Kathrin Leclere
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