# taz.de -- Klage gegen Demoverbote: Propalästinensische Proteste als Grenzfall
       
       > Die Polizei hat 2022 und 2023 zurecht Nakba-Aufzüge untersagt, urteilt
       > Berlins Verwaltungsgericht. Kundgebungen habe sie jedoch zu pauschal
       > verboten.
       
 (IMG) Bild: Kundgebung zum Nakba-Tag in Berlin am 15. Mai 2025
       
       Das Verbot von Aufzügen zu den Nakba-Tagen 2022 und 2023 war rechtmäßig.
       Das verkündete die erste Kammer am Verwaltungsgericht Berlin am
       Donnerstagnachmittag. Das Gericht folgte damit der Gefahreneinschätzung der
       Polizei, die [1][Demonstrationen zum Nakba-Tag] in beiden Jahren verboten
       hatte und dies mit einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung begründet hatte,
       konkret mit der Sorge vor Übergriffen gegen Polizist*innen. „Einzelne
       Delikte, gegen die die Polizei vorgeht, hätten zu massiven Übergriffen auf
       Einsatzkräfte führen können“, sagte der Vorsitzende Richter in der
       Urteilsbegründung.
       
       „Wir verkennen dabei nicht, dass sich der Anmelder in der Vergangenheit
       vorbildlich verhalten hatte“, führte der Richter in seiner
       Urteilsbegründung weiter aus. Auch machte er deutlich, dass er der
       Begründung der Polizei, die antisemitische Äußerungen hatte verhindern
       wollen, deutlich weniger Gewicht beimaß. Die Kammer hatte in der
       Verhandlung zuvor deutlich gemacht, dass sie die Verbote und ihre
       Begründungen durchaus kritisch sieht.
       
       „Beide Aufmärsche sehen wir als Grenzfall“, betonte er. „Wir werden hier
       weiter sehr streng hingucken“, die Polizei dürfe sich nicht von pauschalen
       Einschätzungen leiten lassen. Genau deshalb urteilte das Gericht auch, dass
       die Polizei zwei Kundgebungen und eine weitere Versammlung im Mai 2022 zu
       Unrecht verboten hatte. „Die Kundgebungen waren ortsfest am Oranienplatz,
       in zeitlichem Abstand zur Nakba-Demo und mit nur wenigen
       Teilnehmer*innen angemeldet“, sagte der vorsitzende Richter. Auch die
       von einer zweiten Person angemeldeten Versammlung sei berechtigt gewesen.
       Die Polizei habe hier pauschalisiert – und teils falsch geregelt. „Ein
       vermuteter Zustrom von emotionalisierten Jugendlichen war da nicht
       überzeugend, diese Versammlungen hätten nicht verboten werden dürfen.“
       
       Der sogenannte Nakba-Tag soll jährlich am 15. Mai an die Flucht und
       Vertreibung von Palästinenser*innen im Zuge der israelischen
       Staatsgründung 1948 erinnern. 2022 wollte der Anmelder, der der
       Organisation „Palästina spricht“ nahesteht, mit [2][rund 1.000–1.200
       Teilnehmer*innen vom Oranienplatz zum Hermannplatz] ziehen, um „an noch
       unkorrigiertes Unrecht zu erinnern“, wie es in der Anmeldung hieß. Außerdem
       hatte er zwei Kundgebungen mit rund 50 Personen für den 13. und 14. Mai am
       Oranienplatz angemeldet.
       
       ## Kritik an Polizei
       
       Die Polizei hatte damals alle drei Versammlungen untersagt. Auch eine von
       einer anderen Person angemeldete Kundgebung, die an die ermordete
       Al-Jazeera-Journalistin Shireen Abu Akleh erinnern sollte, hatte die
       Behörde als „Ersatzversammlung“ verboten. Dabei berief sich die Polizei auf
       Versammlungen zum Nakba-Tag aus den vorangegangenen Jahren, bei dem es zu
       Angriffen auf Polizist*innen gekommen war.
       
       Auch die Demonstration zum 75. Nakba-Tag im Mai 2023 hatte die Polizei
       verboten. „Ein vom Aufzug ausgehendes schädigendes Ereignis sei
       wahrscheinlich“, zitierte der vorsitzende Richter aus der damaligen
       Verbotsbegründung. Darin [3][hieß es auch, es sei mit volksverhetzenden,
       antisemitischen und gewaltverherrlichenden] Ausrufen zu rechnen sowie mit
       Gewalttätigkeiten, auch hier verwies die Polizei auf Nakba-Demos aus den
       vorangegangenen Jahren. Außerdem führte sie die „aktuelle angespannte Lage
       in Nahost“ als Kontext an, potenzielle jugendliche Teilnehmer*innen
       seien daher „hoch emotionalisiert“.
       
       Der Rechtsanwalt Ahmed Abed, der [4][sich auch für die Linke Neukölln als
       Bezirksbürgermeister zur Wahl stellen] will, vertrat in den beiden
       Verhandlungen alle drei Kläger*innen. Er kritisierte, dass die Polizei zu
       sehr nur auf die Demos geguckt habe, bei denen es zu Ausschreitungen
       gekommen war. „Es finden ständig Versammlungen zu Israel und Palästina
       statt, die friedlich sind“, sagte er und fragte, warum die Polizei diese
       nicht stärker miteinbeziehe. „Mit meinen Mandant*innen haben die
       vorherigen Nakba-Demos auch nichts zu tun“, sagte er.
       
       ## Verbote kamen sehr kurzfristig
       
       Außerdem kritisierte er, dass der Anmelder die Versammlung zum 75.
       Jahrestag für den 20. Mai bereits im März angemeldet hatte. Das Verbot sei
       dann aber erst kurz vorher gekommen, am 17. Mai, und noch dazu direkt vor
       einem Feiertag. Aufgrund der kurzfristigen Absage sei es schwierig, dann
       noch Rechtsmittel einzulegen. Auch die Formulierung, dass hier die
       „libanesische, syrische und palästinensische Diaspora“ demonstriere, halte
       er für „diskriminierend“, die Demos seien sehr vielfältig besucht.
       
       Dass das Gericht die Klagen zum großen Teil abgewiesen hatte, sei
       „unbefriedigend“, sagte Abed nach der Verhandlung. „Meine Mandant*innen
       haben ein besseres Ergebnis verdient.“ Das Urteil sei „durchwachsen“;
       zumindest habe er teilweise gewonnen und nur teilweise verloren.
       
       20 Feb 2026
       
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