# taz.de -- Klage gegen Demoverbote: Propalästinensische Proteste als Grenzfall
> Die Polizei hat 2022 und 2023 zurecht Nakba-Aufzüge untersagt, urteilt
> Berlins Verwaltungsgericht. Kundgebungen habe sie jedoch zu pauschal
> verboten.
(IMG) Bild: Kundgebung zum Nakba-Tag in Berlin am 15. Mai 2025
Das Verbot von Aufzügen zu den Nakba-Tagen 2022 und 2023 war rechtmäßig.
Das verkündete die erste Kammer am Verwaltungsgericht Berlin am
Donnerstagnachmittag. Das Gericht folgte damit der Gefahreneinschätzung der
Polizei, die [1][Demonstrationen zum Nakba-Tag] in beiden Jahren verboten
hatte und dies mit einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung begründet hatte,
konkret mit der Sorge vor Übergriffen gegen Polizist*innen. „Einzelne
Delikte, gegen die die Polizei vorgeht, hätten zu massiven Übergriffen auf
Einsatzkräfte führen können“, sagte der Vorsitzende Richter in der
Urteilsbegründung.
„Wir verkennen dabei nicht, dass sich der Anmelder in der Vergangenheit
vorbildlich verhalten hatte“, führte der Richter in seiner
Urteilsbegründung weiter aus. Auch machte er deutlich, dass er der
Begründung der Polizei, die antisemitische Äußerungen hatte verhindern
wollen, deutlich weniger Gewicht beimaß. Die Kammer hatte in der
Verhandlung zuvor deutlich gemacht, dass sie die Verbote und ihre
Begründungen durchaus kritisch sieht.
„Beide Aufmärsche sehen wir als Grenzfall“, betonte er. „Wir werden hier
weiter sehr streng hingucken“, die Polizei dürfe sich nicht von pauschalen
Einschätzungen leiten lassen. Genau deshalb urteilte das Gericht auch, dass
die Polizei zwei Kundgebungen und eine weitere Versammlung im Mai 2022 zu
Unrecht verboten hatte. „Die Kundgebungen waren ortsfest am Oranienplatz,
in zeitlichem Abstand zur Nakba-Demo und mit nur wenigen
Teilnehmer*innen angemeldet“, sagte der vorsitzende Richter. Auch die
von einer zweiten Person angemeldeten Versammlung sei berechtigt gewesen.
Die Polizei habe hier pauschalisiert – und teils falsch geregelt. „Ein
vermuteter Zustrom von emotionalisierten Jugendlichen war da nicht
überzeugend, diese Versammlungen hätten nicht verboten werden dürfen.“
Der sogenannte Nakba-Tag soll jährlich am 15. Mai an die Flucht und
Vertreibung von Palästinenser*innen im Zuge der israelischen
Staatsgründung 1948 erinnern. 2022 wollte der Anmelder, der der
Organisation „Palästina spricht“ nahesteht, mit [2][rund 1.000–1.200
Teilnehmer*innen vom Oranienplatz zum Hermannplatz] ziehen, um „an noch
unkorrigiertes Unrecht zu erinnern“, wie es in der Anmeldung hieß. Außerdem
hatte er zwei Kundgebungen mit rund 50 Personen für den 13. und 14. Mai am
Oranienplatz angemeldet.
## Kritik an Polizei
Die Polizei hatte damals alle drei Versammlungen untersagt. Auch eine von
einer anderen Person angemeldete Kundgebung, die an die ermordete
Al-Jazeera-Journalistin Shireen Abu Akleh erinnern sollte, hatte die
Behörde als „Ersatzversammlung“ verboten. Dabei berief sich die Polizei auf
Versammlungen zum Nakba-Tag aus den vorangegangenen Jahren, bei dem es zu
Angriffen auf Polizist*innen gekommen war.
Auch die Demonstration zum 75. Nakba-Tag im Mai 2023 hatte die Polizei
verboten. „Ein vom Aufzug ausgehendes schädigendes Ereignis sei
wahrscheinlich“, zitierte der vorsitzende Richter aus der damaligen
Verbotsbegründung. Darin [3][hieß es auch, es sei mit volksverhetzenden,
antisemitischen und gewaltverherrlichenden] Ausrufen zu rechnen sowie mit
Gewalttätigkeiten, auch hier verwies die Polizei auf Nakba-Demos aus den
vorangegangenen Jahren. Außerdem führte sie die „aktuelle angespannte Lage
in Nahost“ als Kontext an, potenzielle jugendliche Teilnehmer*innen
seien daher „hoch emotionalisiert“.
Der Rechtsanwalt Ahmed Abed, der [4][sich auch für die Linke Neukölln als
Bezirksbürgermeister zur Wahl stellen] will, vertrat in den beiden
Verhandlungen alle drei Kläger*innen. Er kritisierte, dass die Polizei zu
sehr nur auf die Demos geguckt habe, bei denen es zu Ausschreitungen
gekommen war. „Es finden ständig Versammlungen zu Israel und Palästina
statt, die friedlich sind“, sagte er und fragte, warum die Polizei diese
nicht stärker miteinbeziehe. „Mit meinen Mandant*innen haben die
vorherigen Nakba-Demos auch nichts zu tun“, sagte er.
## Verbote kamen sehr kurzfristig
Außerdem kritisierte er, dass der Anmelder die Versammlung zum 75.
Jahrestag für den 20. Mai bereits im März angemeldet hatte. Das Verbot sei
dann aber erst kurz vorher gekommen, am 17. Mai, und noch dazu direkt vor
einem Feiertag. Aufgrund der kurzfristigen Absage sei es schwierig, dann
noch Rechtsmittel einzulegen. Auch die Formulierung, dass hier die
„libanesische, syrische und palästinensische Diaspora“ demonstriere, halte
er für „diskriminierend“, die Demos seien sehr vielfältig besucht.
Dass das Gericht die Klagen zum großen Teil abgewiesen hatte, sei
„unbefriedigend“, sagte Abed nach der Verhandlung. „Meine Mandant*innen
haben ein besseres Ergebnis verdient.“ Das Urteil sei „durchwachsen“;
zumindest habe er teilweise gewonnen und nur teilweise verloren.
20 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Uta Schleiermacher
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