# taz.de -- Schwarzarbeit und Zollkontrollen: Härtere Zeiten für Barbershops
       
       > Die Regierung verabschiedet ein Gesetz gegen Schwarzarbeit: In
       > „verdächtigen“ Branchen soll strenger kontrolliert werden, auch mit Hilfe
       > von Daten.
       
 (IMG) Bild: Der Zoll wird hier sicher nicht aus irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen rassistischen Gründen eine Kontrolle durchführen, oder?
       
       Berlin taz | Friseursalons, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios und
       plattformbasierte Lieferdienste sollen künftig zu den Branchen gehören, die
       von den Mitarbeiter:innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit öfter
       geprüft werden. Die Erweiterung des Katalogs der Wirtschaftsbereiche, die
       als für Schwarzarbeit besonders anfällig gelten, ist Teil des [1][Gesetzes]
       zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“, das
       am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde.
       
       „Wir identifizieren neue Brennpunkte der Schwarzarbeit“ sagte
       Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) im Bundestag. Zudem werden man
       „große Mengen an Daten automatisiert analysieren“.
       
       Bisher zählen zu den Schwerpunktbranchen der Finanzkontrolleure das
       Baugewerbe, die Gastronomie, die Personenbeförderung, Gebäudereinigung, das
       Prostitutionsgewerbe, das Wach- und Sicherheitsgewerbe und andere. In
       diesen Branchen gelten verschärfte Regeln. So müssen Mitarbeiter:innen
       in den Betrieben stets ihren Ausweis mit sich tragen, und die Arbeitgeber
       die Arbeitszeiten exakt dokumentieren.
       
       Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks begrüßt in einer
       Stellungnahme, dass das Friseurhandwerk „in den Katalog der
       Schwarzarbeitsbranchen aufgenommen wird“. Eine konsequente Prüfung des
       Friseurgewerbes sei „aufgrund der Strukturveränderungen innerhalb der
       Branche dringend erforderlich“. Auch „Barbershops“ gehörten zum
       Friseurhandwerk, betonte der Verband.
       
       ## Lieferdienste sind schwer zu kontrollieren
       
       Für die Eröffnung eines „Barbershops“ muss der Inhaber keinen Meisterbrief
       vorweisen, sofern er nur Bartschnitte und Rasuren anbietet, was aber schwer
       zu kontrollieren ist. Vielen Friseursalons sind die oft migrantisch
       geführten [2][Barbershops] mit ihren niedrigen Preisen ein Dorn im Auge.
       
       Es habe aber schon „einen Beigeschmack, dass nun ausgerechnet kleine
       Friseurbetriebe voll ins Visier genommen werden, aber nicht die Ausbeutung
       bei den Lieferdiensten“, sagte der grüne Abgeordnete Max Lucks. Er forderte
       die Bundesregierung auf, endlich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der
       EU-Richtlinie für die plattformbasierten Lieferdienste vorzulegen, wozu
       etwa Lieferando und Uber Eats gehören. Die EU-Richtlinie sieht eine
       stärkere Kontrolle von Scheinselbstständigkeit bei den Lieferdiensten vor.
       Viele der Fahrer firmieren als Selbstständige, obwohl sie komplett von den
       Plattformen abhängig sind. „Vonnöten wäre ein Verbot des Subunternehmertums
       bei den Lieferdiensten“, forderte zudem die Abgeordnete der Linken,
       Isabelle Vaudre.
       
       ## Kontrolleure dürfen Fingerabdrücke nehmen
       
       Das neue Gesetz erweitert die Befugnisse der Finanzkontrolleure bei
       Besuchen vor Ort. Diese dürfen „angekündigt und unangekündigt“ erfolgen.
       Bei Beschäftigten ohne Ausweis könnten „Lichtbilder und Fingerabdrücke“
       gemacht werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die personenbezogenen Daten
       werden mit Daten der Finanzämter, der Deutschen Rentenversicherung und auch
       dem „polizeilichen Informationsverbund“ abgeglichen, um illegale
       Beschäftigung und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und
       Steuern aufzudecken.
       
       Das Kernstück des Gesetzes sind umfängliche automatisierte Datenanalysen.
       Dafür soll eine Zentralstelle bei der Generalzolldirektion große
       Datenmengen der Unternehmen in den Schwerpunktbranchen routinemäßig
       durchforsten. Fallen dann „Anomalien“ zur Lohnstruktur, zum Umsatz und der
       Arbeitszeit der Beschäftigten auf, etwa in den Angaben bei der Deutschen
       Rentenversicherung, bei den Finanzbehörden und den Meldebehörden, so kommen
       die Finanzkontrolleure in den Betrieb. Die Daten der Unternehmen in den
       verdächtigen Branchen werden halbjährlich abgerufen und analysiert. Laut
       Gesetzentwurf ist der Datenschutz gewährleistet.
       
       Bund, Länder und Sozialversicherungen winkten durch die verstärkten
       Überprüfungen Mehreinnahmen von rund 858 Millionen Euro bis zum Jahr 2029,
       heißt es im Gesetz.
       
       13 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101930.pdf
 (DIR) [2] /Sonnenallee-in-Berlin-Neukoelln/!5911109
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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