# taz.de -- IS-Rückkehrerin vor Gericht: Alltag mit Kalaschnikow und Handgranate
       
       > In München steht seit Dienstag eine IS-Rückkehrerin vor Gericht. Auch
       > wenn sich die Oberfränkin geständig und reumütig gibt, bleiben viele
       > Fragen.
       
 (IMG) Bild: Frauen und Kinder in der syrischen Provinz Hasakeh, die sich der Gruppe Islamischer Staat angeschlossen haben
       
       Man kann den gewagten Versuch unternehmen, die Geschichte aus der
       Perspektive der Kinder zu betrachten: Vier Kinder [1][hat Lydia G., die
       seit heute in München vor Gericht steht]. Im Jahr 2014 wurde das älteste
       von ihnen gerade mal drei Jahre alt, das jüngste war noch gar nicht
       geboren. Zu dieser Zeit, genauer am 15. Juli, setzte sich ihre Mutter mit
       ihnen in Nürnberg in ein Flugzeug in die Türkei. Nicht um da Urlaub zu
       machen, sondern um direkt in den vom sogenannten [2][Islamischen Staat
       (IS)] kontrollierten Teil Syriens weiterzureisen.
       
       Der Vater der Kinder, Lydias Mann Mouadh G., hatte bereits Monate zuvor
       Deutschland verlassen und sich der Terrororganisation IS angeschlossen. Als
       die Familie in Syrien angekommen war, ließ er sich dorthin versetzen.
       Anders als ihre Mutter, die eigenen Worten zufolge eine „frohe Kindheit“ in
       Strullendorf im Landkreis Bamberg verbracht hatte, wuchsen die Kinder nun
       elf Jahre lang in Terroristenhaushalten, Camps und teilweise in
       Gefängnissen auf. Zwei von ihnen durften auch mal mit dem Vater für
       Facebook posieren. Außer den Kindern hielt er auf dem Schoß noch eine AK-47
       Kalaschnikow und in den Händen eine Handgranate.
       
       Kindergarten? Schule? Fehlanzeige. Stattdessen mehr Überleben statt Leben –
       teils in Häusern, auf die Bomben flogen, oder in verschimmelten
       Kellerwohnungen, teils in Camps, in denen es nicht ausreichend zu essen
       gab, geschweige denn für die Jahreszeiten passende Kleidung. So zumindest
       schildert die Anklage am Dienstagmorgen die Situation. Ein bisschen Deutsch
       und Rechnen habe sie versucht, den Kindern beizubringen, erzählt die
       Mutter.
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihr vor, sich als Mitglied einer
       terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben, und zugleich
       ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gröblich verletzt zu haben.
       
       Man kann die Geschichte aber auch aus der Perspektive eben dieser Frau
       erzählen, die nun im Gerichtssaal B 277 auf der Anklagebank sitzt und
       versucht zu erklären, was kaum zu erklären ist. Zum Beispiel, warum sie
       ihrem Mann ins Kriegsgebiet folgte, obwohl sie nach eigenen Angaben zwar
       damals bereits zum Islam konvertiert, aber liberal eingestellt und
       keinesfalls radikalisiert war. Wieso sie ihrem Mann glaubte, als der ihr am
       Telefon erzählte, dass die Situation vor Ort ganz anders sei, als man sie
       aus dem Fernsehen kenne. Für die Familien der IS-Kämpfer gebe es dort
       Siedlungen, in denen es sich völlig gefahrlos leben lasse, weit von allen
       Kriegshandlungen entfernt. Familien aus der ganzen Welt lebten dort.
       
       ## Erst in Irak radikalisiert?
       
       „No way“, habe sie zwar anfangs gedacht, als er ihr auftrug, die beiden
       Autos und das übrige Hab und Gut zu verkaufen und ihm mit den drei Kindern
       zu folgen, erzählt die heute 38-Jährige, während ihre Hände mit einem Stift
       spielen. Sie trägt ein weißes Kopftuch. Aber dann, ein paar Wochen später,
       habe sie es eben doch gemacht. Jung sei sie gewesen, 26 Jahre damals, naiv
       und manipulierbar, zumal von ihrem Mann, der Liebe ihres Lebens. Bis heute
       könne sie sich nicht verzeihen, dass sie damals ausgereist sei. Sie habe
       aber tatsächlich geglaubt, dass sie sich und ihre Kinder in keinerlei
       Gefahr bringe und es ohnehin nur ein vorübergehender Aufenthalt sein werde,
       vielleicht ein Jahr oder so.
       
       Überhaupt: Wenn sie sich heute ihr damaliges Verhalten vor Augen rufe, die
       Chatverläufe von damals lese, die sich in den Gerichtsakten reichlich
       finden, behauptet Lydia G., dann erscheine sie sich selbst als Fremde. Sie
       könne sich nicht erklären, wie sie damals so eiskalt gewesen sein konnte.
       Zum Beispiel nach dem Tod ihres Mannes. Der habe sich im Sommer 2016 von
       ihr verabschiedet, um einen Selbstmordanschlag gegen [3][Kurden] zu
       verüben. Kurz darauf schrieb sie ihrer Mutter auf Whatsapp vom Tod ihres
       Mannes, den sie Mo nannte: „Er ist im Kampf umgekommen. Der Mo wollte
       nichts in dieser Welt zurücklassen und hat Inschallah nicht mal seinen
       Körper hiergelassen. Der hat sich mit 3 Tonnen Sprengstoff in Luft
       aufgelöst.“ Dahinter setzt sie einen lachenden Smiley.
       
       In der Zeit im syrischen [4][Raqqah] habe sie sich unter dem Einfluss ihres
       Mannes, des ganzen Umfeldes, aber auch von Propagandavideos tatsächlich
       radikalisiert. Nach dem Attentat wurde sie die Zweitfrau eines anderen
       IS-Mitglieds, habe von ihm 2017 ein weiteres Kind bekommen. Doch der Mann
       sei mit seiner Erstfrau beim Bombardement seines Hauses getötet worden. Sie
       und ihre Kinder überlebten, ergaben sich Anfang 2019 den US-geführten
       Koalitionstruppen, verbrachten die nächsten Jahre in Flüchtlingscamps,
       zeitweise auch im Gefängnis, bis sie schließlich im Mai 2025 von der
       deutschen Luftwaffe ausgeflogen wurden. Seither sitzt Lydia G. in
       Untersuchungshaft, ihre Kinder leben bei der Großmutter. Das Gericht hat
       für den Prozess zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt.
       
       11 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.br.de/nachrichten/bayern/vom-fraenkischen-idyll-zum-is-38-jaehrige-vor-gericht,VAvLraN
 (DIR) [2] /Der-Islamische-Staat-und-wir-selbst/!5032809
 (DIR) [3] /Konflikt-um-Rojava/!6147704
 (DIR) [4] https://www.republik.ch/2025/02/18/raqqa-eine-stadt-zwischen-den-fronten
       
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 (DIR) Dominik Baur
       
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