# taz.de -- Prozess wegen unterschlagener EU-Gelder: Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Marine Le Pen
> Der RN-Vorsitzenden drohen eine Gefängnisstrafe und der Ausschluss von
> öffentlichen Ämtern. Auf die Präsidentschaftskandidatur müsste sie
> verzichten.
(IMG) Bild: Marine Le Pen nach der Gerichts-verhandlung am Dienstagabend
Kann Marine Le Pen eventuell doch noch bei den Präsidentschaftswahlen im
Frühling 2027 kandidieren? Oder muss sie den Platz ihrem „Thronfolger“
Jordan Bardella überlassen? Darüber entscheidet derzeit das
Berufungsgericht von Paris. Am 12. Februar soll der Prozess enden, das
Urteil wird mehrere Wochen danach erwartet.
Im Berufungsprozess gegen die Fraktionschefin des [1][Rassemblement
National (RN)] hat die Staatsanwaltschaft nun vier Jahre Haft – davon drei
auf Bewährung – und ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter
gefordert. Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld von 100.000
Euro. Der Vorwurf gegen sie und ihre zehn Mitangeklagten: Unterschlagung
von Geldern des Europaparlaments.
Ein Strafantrag ist kein Urteil, aber oft vermitteln die Strafanträge einen
Eindruck davon, wie die Staatsanwaltschaft den Prozessverlauf bewertet und
welches Ergebnis sie daher erwartet. Tatsächlich gelang es den Angeklagten
in den Verhandlungen nicht, die Anschuldigungen zu entkräften. Die Anklage
hält es für erwiesen, dass [2][unter Marine Le Pens Führung] rund 3
Millionen Euro, die der Bezahlung der parlamentarischen Assistenten dienen
sollten, missbräuchlich zur Finanzierung der Partei RN verwendet wurden.
Die RN-Vorsitzende wird beschuldigt, dieses „System“ nicht nur gekannt und
geduldet, sondern organisiert zu haben.
Vergeblich haben Le Pen und andere der Angeklagten behauptet, sie seien
sich nicht bewusst gewesen, dass es sich um gesetzeswidrige Verstöße
handelte. Dazu meinte Staatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchot ungehalten: „Man
muss kein Experte sein, um zu begreifen, dass die öffentlichen Mittel zur
Besoldung der parlamentarischen Mitarbeiter nicht dazu da sind, die
Aktivitäten einer Partei zu finanzieren.“
## Veruntreuung der Gelder „mit System“
Auch verwarf die Anklage im Prozess den Versuch der Verteidigung, die
Unterschlagungen als bedauerliche Einzelfälle zu betrachten. Es handle sich
im Gegenteil um ein „System“: Marine Le Pen habe die Anstellungsverträge
selbst unterschrieben, und da sie studierte Juristin und Anwältin sei,
könne sie nicht sagen, sie habe von allem nichts gewusst. „Der Vorsatz ist
offensichtlich.“
Damit schwindet für Marine Le Pen weitgehend die ohnehin schon geringe
Hoffnung, dass im Unterschied [3][zur ersten Instanz] die Richter des
Berufungsgerichts ihren Unschuldsbeteuerungen Glauben schenken. Zu Beginn
der Berufungsverhandlung hatte sie die Strategie ihrer Verteidigung
geändert. Statt die Justiz wegen einer angeblichen politischen
Voreingenommenheit zu attackieren, zeigte sie sich eher zurückhaltend. Es
habe kein Vorsatz bestanden, die fraglichen EU-Gelder missbräuchlich oder
gar in betrügerischer Weise abzuzweigen, versuchte sie geltend zu machen.
Zu den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft wollte sich Marine Le Pen im
Anschluss bisher nicht äußern. Als Nächstes werden die Verteidiger ihre
Plädoyers halten. Als letzter Prozesstag ist der 12. Februar vorgesehen.
Das Urteil wird erst mehrere Wochen danach erwartet. Die Richter können
sich am Strafantrag orientieren, müssen sich danach aber nicht richten.
Sollten sie lediglich eine symbolisch geringe Haftstrafe auf Bewährung für
Le Pen aussprechen und das Verbot, sich zur Wahl aufzustellen, auf weniger
als 2 Jahre begrenzen, hätte die RN-Vorsitzende noch eine winzige Chance,
trotzdem bei den Präsidentschaftswahlen antreten zu können.
Theoretisch kann Le Pen nach Verkündung des Urteils noch vor das höchste
Berufungsgericht ziehen. Das befasst sich grundsätzlich nicht mit der
Sache, sondern prüft auf Verfahrensfehler. Sie hatte aber zuvor bereits zu
erkennen gegeben, dies nicht tun zu wollen. Sollte sie gesperrt werden,
soll der 30 Jahre alte Parteichef Jordan Bardella als
Präsidentschaftskandidat des RN antreten.
Le Pen verließ den Gerichtssaal am Dienstagabend, ohne sich
Journalistenfragen zu stellen. Der RN-Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy
zeigte sich am Mittwoch weiter davon überzeugt, dass Le Pen und die
Mitangeklagten ihre Unschuld beweisen könnten. Die Forderungen der
Staatsanwaltschaft seien „nicht überraschend“ gewesen, erklärte er. „Jetzt
ist aber die Verteidigung dran“, fügte er hinzu.
4 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Rudolf Balmer
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