# taz.de -- Prozess wegen unterschlagener EU-Gelder: Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Marine Le Pen
       
       > Der RN-Vorsitzenden drohen eine Gefängnisstrafe und der Ausschluss von
       > öffentlichen Ämtern. Auf die Präsidentschaftskandidatur müsste sie
       > verzichten.
       
 (IMG) Bild: Marine Le Pen nach der Gerichts-verhandlung am Dienstagabend
       
       Kann Marine Le Pen eventuell doch noch bei den Präsidentschaftswahlen im
       Frühling 2027 kandidieren? Oder muss sie den Platz ihrem „Thronfolger“
       Jordan Bardella überlassen? Darüber entscheidet derzeit das
       Berufungsgericht von Paris. Am 12. Februar soll der Prozess enden, das
       Urteil wird mehrere Wochen danach erwartet.
       
       Im Berufungsprozess gegen die Fraktionschefin des [1][Rassemblement
       National (RN)] hat die Staatsanwaltschaft nun vier Jahre Haft – davon drei
       auf Bewährung – und ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter
       gefordert. Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld von 100.000
       Euro. Der Vorwurf gegen sie und ihre zehn Mitangeklagten: Unterschlagung
       von Geldern des Europaparlaments.
       
       Ein Strafantrag ist kein Urteil, aber oft vermitteln die Strafanträge einen
       Eindruck davon, wie die Staatsanwaltschaft den Prozessverlauf bewertet und
       welches Ergebnis sie daher erwartet. Tatsächlich gelang es den Angeklagten
       in den Verhandlungen nicht, die Anschuldigungen zu entkräften. Die Anklage
       hält es für erwiesen, dass [2][unter Marine Le Pens Führung] rund 3
       Millionen Euro, die der Bezahlung der parlamentarischen Assistenten dienen
       sollten, missbräuchlich zur Finanzierung der Partei RN verwendet wurden.
       Die RN-Vorsitzende wird beschuldigt, dieses „System“ nicht nur gekannt und
       geduldet, sondern organisiert zu haben.
       
       Vergeblich haben Le Pen und andere der Angeklagten behauptet, sie seien
       sich nicht bewusst gewesen, dass es sich um gesetzeswidrige Verstöße
       handelte. Dazu meinte Staatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchot ungehalten: „Man
       muss kein Experte sein, um zu begreifen, dass die öffentlichen Mittel zur
       Besoldung der parlamentarischen Mitarbeiter nicht dazu da sind, die
       Aktivitäten einer Partei zu finanzieren.“
       
       ## Veruntreuung der Gelder „mit System“
       
       Auch verwarf die Anklage im Prozess den Versuch der Verteidigung, die
       Unterschlagungen als bedauerliche Einzelfälle zu betrachten. Es handle sich
       im Gegenteil um ein „System“: Marine Le Pen habe die Anstellungsverträge
       selbst unterschrieben, und da sie studierte Juristin und Anwältin sei,
       könne sie nicht sagen, sie habe von allem nichts gewusst. „Der Vorsatz ist
       offensichtlich.“
       
       Damit schwindet für Marine Le Pen weitgehend die ohnehin schon geringe
       Hoffnung, dass im Unterschied [3][zur ersten Instanz] die Richter des
       Berufungsgerichts ihren Unschuldsbeteuerungen Glauben schenken. Zu Beginn
       der Berufungsverhandlung hatte sie die Strategie ihrer Verteidigung
       geändert. Statt die Justiz wegen einer angeblichen politischen
       Voreingenommenheit zu attackieren, zeigte sie sich eher zurückhaltend. Es
       habe kein Vorsatz bestanden, die fraglichen EU-Gelder missbräuchlich oder
       gar in betrügerischer Weise abzuzweigen, versuchte sie geltend zu machen.
       
       Zu den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft wollte sich Marine Le Pen im
       Anschluss bisher nicht äußern. Als Nächstes werden die Verteidiger ihre
       Plädoyers halten. Als letzter Prozesstag ist der 12. Februar vorgesehen.
       Das Urteil wird erst mehrere Wochen danach erwartet. Die Richter können
       sich am Strafantrag orientieren, müssen sich danach aber nicht richten.
       Sollten sie lediglich eine symbolisch geringe Haftstrafe auf Bewährung für
       Le Pen aussprechen und das Verbot, sich zur Wahl aufzustellen, auf weniger
       als 2 Jahre begrenzen, hätte die RN-Vorsitzende noch eine winzige Chance,
       trotzdem bei den Präsidentschaftswahlen antreten zu können.
       
       Theoretisch kann Le Pen nach Verkündung des Urteils noch vor das höchste
       Berufungsgericht ziehen. Das befasst sich grundsätzlich nicht mit der
       Sache, sondern prüft auf Verfahrensfehler. Sie hatte aber zuvor bereits zu
       erkennen gegeben, dies nicht tun zu wollen. Sollte sie gesperrt werden,
       soll der 30 Jahre alte Parteichef Jordan Bardella als
       Präsidentschaftskandidat des RN antreten.
       
       Le Pen verließ den Gerichtssaal am Dienstagabend, ohne sich
       Journalistenfragen zu stellen. Der RN-Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy
       zeigte sich am Mittwoch weiter davon überzeugt, dass Le Pen und die
       Mitangeklagten ihre Unschuld beweisen könnten. Die Forderungen der
       Staatsanwaltschaft seien „nicht überraschend“ gewesen, erklärte er. „Jetzt
       ist aber die Verteidigung dran“, fügte er hinzu.
       
       4 Feb 2026
       
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