# taz.de -- Hessisches Kommunalwahlgesetz gekippt: Schwere Schlappe für Schwarz-Rot in Hessen
> Das von CDU und SPD geplante Auszählungsverfahren nach d’Hondt verstößt
> gegen die Wahlgleichheit, urteilt der hessische Staatsgerichtshof.
(IMG) Bild: Das Urteil sei „einerseits überraschend“, andererseits aber zu respektieren, sagt Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU)
Es ist eine derbe Niederlage für die schwarz-rote Regierungskoalition in
Hessen: Die vom Landtag im Frühjahr vergangenen Jahres mit der
Stimmenmehrheit von CDU und SPD durchgesetzte Reform des Wahlrechts für die
hessischen Kommunalwahlen ist nichtig. Der hessische Staatsgerichtshof hat
das gewählte Sitzzuteilungszählverfahren, das größere Parteien bevorzugen
würde, in der vergangenen Woche gekippt.
„Die Wiedereinführung des Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt unter
Abkehr von dem bislang geltenden Verfahren nach Hare/Niemeyer für hessische
Kommunalwahlen ist aufgrund dessen systembedingter Verzerrungen zugunsten
stimmenstarker Parteien und Wählervereinigungen verfassungswidrig“,
[1][befand das Gericht] und gab damit einem Normenkontrollantrag der
FDP-Fraktion im hessischen Landtag statt. Mit den Auszählsystemen werden
die Stimmanteile einer Partei bei einer Wahl in konkrete Mandate
umgerechnet. Es gibt dafür unterschiedliche mathematische Verfahren, die
jeweils unterschiedliche Sitzzuteilungen produzieren.
Das neutralere Hare/Niemeyer-Verfahren hatte 1980 d’Hondt abgelöst. Die
geplante Rückkehr zum alten Sitzverteilungsverfahren verstoße gegen den
Grundsatz der Wahlgleichheit und das Recht der Parteien auf
Chancengleichheit, urteilten die Richer*innen. Denn es begünstige
stimmenstarke Parteien und Wählervereinigungen – und benachteilige
stimmenschwache Gruppierungen. Ein „stärker verzerrendes und deshalb im
Grunde überholtes Verfahren“ dürfe nicht gewählt werden.
Das Sitzzuteilungsverfahren war mit der Begründung geändert worden, damit
solle ein Beitrag zur Verringerung der „Zersplitterung“ kommunaler
Parlamente geleistet sowie die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen
gesichert werden. Mit einer ähnlichen Begründung hatten auch CDU, SPD und
Grüne in Nordrhein-Westfalen das dortige Kommunalwahlrecht geändert und ein
Zählverfahren eingeführt, bei dem kleinere Parteien systematisch
benachteiligt worden wären. Im Mai vergangenen Jahres [2][scheiterten sie
damit ebenfalls vor dem dortigen Landesverfassungsgerichtshof].
## Deutliche Bevorteilung größerer Parteien
Nach Berechnungen der FDP hätten CDU und SPD bei den hessischen
Kommunalwahlen 2021 von vor vier Jahren 94 beziehungsweise 68 Mandate mehr
erhalten, wenn damals das neue Berechnungsverfahren gegolten hätte. Das
sollte eigentlich nun bei den hessischen Kommunalwahlen am 15. März
angewendet werden, bei denen die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie in 421
Städten und Gemeinden in Hessen neu gewählt werden.
Auch die Satirepartei Die Partei hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt.
„Wir haben alle gewonnen“, sagte deren Frankfurter Stadtverordnete Nico
Wehnemann der taz. Das Gericht habe sehr klargemacht, dass ein
Auszählungsverfahren nicht geändert werden dürfe, um kleinere Parteien zu
benachteiligen und größere zu bevorzugen. „Das ist ein Erfolg für uns
alle.“
Von einem „Scheitern mit Ansage“ sprach der
Grünen-Landtagsfraktionsvorsitzende Mathias Wagner. Viele Expert*innen
hätten die Landesregierung vor der Gesetzesänderung gewarnt. Die
Gerichtsentscheidung sei „auch eine schwere Klatsche für den
Innenminister“. Der sei schließlich selbst einmal Präsident des
Staatsgerichtshofs gewesen und „hätte es eigentlich besser wissen müssen“.
Landesinnenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, das Urteil sei „einerseits
überraschend“, andererseits aber zu respektieren. Es handele sich um eine
„Rechtsprechungsänderung“.
2 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://staatsgerichtshof.hessen.de/sites/staatsgerichtshof.hessen.de/files/2026-01/3013-urteil_anonymisiert_mit_leitsaetzen_und_sondervotum.pdf
(DIR) [2] https://www.verfgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2025/11_250520/index.php
## AUTOREN
(DIR) Yağmur Ekim Çay
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(DIR) Kommunalwahl
(DIR) Satire
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