# taz.de -- Urteil wegen Geldwäsche und Nötigung: AfD-Politiker Daniel Halemba muss Geldstrafe zahlen
       
       > Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba wurde wegen
       > Geldwäsche und Nötigung verurteilt. Andere Klagepunkte ließ das Gericht
       > fallen.
       
 (IMG) Bild: Der AfD-Abgeordnete Daniel Halemba (r) mit seiner Verteidigerin Isabella Sanna
       
       dpa | Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel
       Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das
       Schöffengericht entschied auf 160 Tagessätze von je 190 Euro. Sollte das
       Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen
       Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen
       wird. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.
       
       Halembas Anwälte hatten in der Vorwoche auf Freispruch plädiert, die
       Staatsanwaltschaft auf 240 Tagessätze zu je 215 Euro. Ankläger Tobias
       Kostuch hatte die Vorwürfe der Volksverhetzung, Geldwäsche, der Nötigung
       und versuchten Nötigung als erwiesen angesehen.
       
       Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Vom
       Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde der
       24-Jährige freigesprochen.
       
       Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass Halemba und ein mitangeklagter
       29-Jähriger einen Studenten genötigt hätten, der in einem
       Ermittlungsverfahren gegen sie aussagen wollte. Beide sollen ihren
       Bekannten unter Druck gesetzt und angewiesen haben, nicht mit den
       Ermittlern zu sprechen.
       
       Für die Jugendkammer ist zudem erwiesen, dass Halemba kurz vor seinem 21.
       Geburtstag einen mittleren vierstelligen Geldbetrag von seinem Konto auf
       ein Konto im Baltikum transferierte. Das Geld soll aus Betrugstaten eines
       Dritten stammen.
       
       Der Verdacht der Volksverhetzung gründete sich laut Anklage auf das
       Abspielen des Liedes „Wacht an der Spree“ der Musikband Landser. Die Gruppe
       ist als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das volksverhetzende Lied sei
       auf Halembas mutmaßlicher Geburtstagsfeier im Juli 2022 gelaufen –
       abgespielt von einem angeblich Halemba gehörenden USB-Stick. Nach Ansicht
       der Kammer ist Halemba aber von diesem Vorwurf freizusprechen, weil unklar
       sei, wer das Lied abgespielt habe.
       
       Auch vom Vorwurf der versuchten Nötigung eines Anwalts sprach das Gericht
       die Angeklagten frei, weil das Nötigungsziel nicht klar ermittelt werden
       konnte.
       
       ## Halemba: Politisches Verfahren
       
       Halemba und sein Verteidiger hatten sich in dem Verfahren als Opfer
       politischer Intrigen inszeniert und nahezu nichts zu den Vorwürfen gesagt –
       jedenfalls nicht vor Gericht, sondern vielmehr in sozialen Medien und bei
       Statements etwa im Würzburger Justizzentrum. Erst in den Plädoyers wurde
       eine Beteiligung Halembas an den angeblichen Taten zurückgewiesen
       beziehungsweise wurden die Vorfälle als nicht strafrechtlich relevant
       dargestellt.
       
       Der 24-Jährige hatte in seinem Schlusswort gesagt: „Es geht hier darum, mit
       Schmutz zu werfen (…) und eine Nähe zum Nationalsozialismus zu
       konstruieren.“
       
       Der Prozess fand vor einem Jugendschöffengericht statt, weil Halemba beim
       Tatkomplex Geldwäsche aufgrund seines damaligen Alters noch unter
       Jugendstrafrecht fällt.
       
       ## AfD will Sachverhalt prüfen
       
       Der AfD-Politiker war im Oktober 2023 als damals jüngster Abgeordneter
       [1][in den bayerischen Landtag gewählt worden]. Halemba gilt als
       Rechtsaußen in der [2][bayerischen AfD]. Die AfD-Fraktion im Landtag hat
       sich bisher mehrheitlich hinter ihren umstrittenen Jung-Parlamentarier
       gestellt, sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr.
       
       Der [3][AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka] schrieb der Deutschen
       Presse-Agentur anlässlich des Prozesses: „Der Landesvorstand wird im Falle
       einer rechtskräftigen Verurteilung den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen. Ob
       ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wird, hängt dabei nicht
       schematisch, sondern vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß
       sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit ab.“
       
       2 Feb 2026
       
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