# taz.de -- Prozess gegen AfD-Abgeordnete: Rechtes Rollenspiel im Gerichtssaal
> In Würzburg hat der Prozess gegen den AfD-Abgeordneten Halemba und einen
> Parteifreund begonnen. Als Verteidiger tritt auch ein mutmaßlich
> Geschädigter auf.
(IMG) Bild: Volksverhetzung, Nötigung, Sachbeschädigung und Geldwäsche: Das wird dem bayrischen Landtags-abgeordneten Daniel Halemba vorgeworfen
Daniel Halemba spricht lieber in Fernsehkameras als mit dem Gericht. Seit
Mittwoch muss sich [1][der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete] vor dem
Würzburger Amtsgericht verantworten. Dem extrem rechten Burschenschafter
werden Volksverhetzung, Nötigung, Sachbeschädigung und Geldwäsche zur Last
gelegt. Im vollbesetzten Gerichtssaal will der 24-Jährige dazu nichts
sagen. Draußen auf dem Flur, als die Kameras auch seiner Gefolgsleute auf
ihn gerichtet waren, war Halemba noch redseliger. „Das Verfahren“,
behauptet er da zum wiederholten Mal, „ist politisch motiviert.“
Vier Taten wirft die Anklagebehörde dem AfD-Rechtsaußen vor, drei davon
stehen in direktem Zusammenhang mit seiner Zugehörigkeit zur extrem rechten
Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag und zur AfD.
Zur Feier seines 21. Geburtstags im Jahr 2022 sollen Halemba – oder einer
seiner wenigen Gäste – [2][im Haus der Studentenverbindung Musik der
Neonaziband Landser abgespielt] haben, einer Band, die als kriminelle
Vereinigung eingestuft ist. Kostprobe: „Alle Deutschen auf zum Krieg, gegen
die Kanackenrepublik. […] An den Bosporus zurück, sonst brechen wir Euch
das Genick.“ Die Musik soll so laut gewesen sein, dass es auch in der
Nachbarschaft zu hören war.
Einen Burschenschafter, der bei der Feier dabei war und bei der
Staatsanwaltschaft eine Aussage machen sollte, soll Halemba ein Jahr später
massiv unter Druck gesetzt haben, damit dieser ihn nicht belaste. Der
Zeuge, sagt Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch, habe daraufhin seine Anwältin
entpflichtet und Halembas Wünschen gemäß ausgesagt – unter „Zittern,
Stottern und Kaltschweißigkeit“. Zugleich beteuerte er, nicht von Halemba
genötigt worden zu sein.
## Komplizierte Doppelrolle
Einen weiteren Nötigungsversuch soll der AfD-Abgeordnete im Jahr 2023
zusammen mit seinem Parteifreund Harald D., ebenfalls Mitglied der
Burschenschaft Teutonia Prag, unternommen haben. Der 29-jährige D. sitzt
deshalb jetzt neben Halemba auf der Anklagebank. Gemeinsam mit unbekannten
Mittätern seien sie spätabends an der Kanzlei des Würzburger Rechtsanwalts
Thomas Bayer aufgetaucht, hätten herumgegrölt, gegen die Tür gehämmert und
Einlass begehrt.
Ihr Ziel laut Anklage: Der Anwalt sollte als Präsident des
AfD-Landesschiedsgerichts dafür sorgen, dass ein Parteiausschlussverfahren
gegen eine Konkurrentin Halembas noch lange genug läuft, damit diese ihm
beim Kampf um eine Landtagskandidatur nicht in die Quere kommen könne.
Bayer behauptet nun, er habe sich durch den Krach der beiden nicht genötigt
gefühlt. Und mehr noch: Er tritt vor Gericht sogar als einer der
Anwält*innen von Harald D. auf – neben Matthias Bauerfeind, einem
Ex-NPD-Aktivisten und langjährigen Funktionär der militant neonazistischen
Kleinstpartei Der Dritte Weg, der wegen seiner extrem rechten Vita in
Bayern nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen und schließlich in Sachsen
ausgebildet wurde.
Die Doppelrolle als mutmaßlich Geschädigter und Verteidiger ist rechtlich
zulässig, aber kompliziert. Das zeigt sich schon in den wenigen und etwas
wirren Worten, mit denen Bayer beim Prozessauftakt die Unschuld seines
Mandanten unterstreichen will und dabei immer wieder seine Rollen
verwechselt.
## Hetzrede statt sachdienlicher Angaben
Halemba wird als viertes Delikt Geldwäsche vorgeworfen, weil Gelder, die
ein anderer Täter sich 2022 über Internetbetrügereien verschafft hatte,
über sein Konto gelaufen sein sollen. Verteidigen lässt sich der AfD-Mann,
der mehrfach an Vernetzungstreffen mit der extrem rechten Identitären
Bewegung teilnahm, unter anderem von Dubravko Mandic.
Der ehemalige AfD-Funktionär aus Freiburg ist wegen Nötigung einer
Journalistin und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Und er hält mit
seiner Gesinnung nicht hinter dem Berg. Seine Verteidigererklärung zum
Prozessauftakt nutzt er, um den Prozess gegen seinen Mandanten zu einem aus
der Bayerischen Staatskanzlei gesteuerten „polit-medialen Feldzug“ gegen
die AfD zu erklären. Von einem „politischen Feindstrafrecht“ und
„Repression gegen die Opposition“ spricht er.
Richterin Gudrun Helm lässt sich von der Hetzrede nicht beeindrucken.
„Danke für Ihre politischen Ausführungen“, kommentiert sie kühl. „Sollen
auch noch Angaben zur Sache gemacht werden?“ „Heute nicht“, antwortet
Mandic, jetzt plötzlich wortkarg.
Für den Prozess sind weitere sieben Verhandlungstage bis Ende Januar
angesetzt.
7 Jan 2026
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(DIR) Joachim F. Tornau
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