# taz.de -- Profitgier bei Untervermietungen: Staatliche Kontrolle ist nötig
       
       > Wer seine Wohnung untervermietet, sollte nicht die Not jener ausnutzen,
       > die eine Bleibe suchen. Notfalls sollte das staatlich geregelt werden.
       
 (IMG) Bild: Eine Untervermietung sei lediglich dafür gedacht, damit der Mieter bei Abwesenheit die Wohnung halten kann
       
       Wer eine Wohnung hat, kann damit gutes Geld machen. Das wissen nicht nur
       Vermieter, sondern auch Mieter selbst. Wer in den vergangenen Jahren in den
       deutschen Großstädten eine Wohnung zur Untermiete gesucht hat – weil man
       jobbedingt nur ein paar Monate in einer Stadt ist oder eine eigene Wohnung
       schlicht nicht zu finden ist –, weiß, was für horrende Preise dafür
       verlangt werden. In Berlin muss man nicht selten 1.000 oder mehr Euro für
       ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung zur Untermiete hinblättern. Dabei
       ist völlig klar: [1][Der Mieter, der untervermietet, macht ein gutes
       Geschäft] – vor allem, wenn er seinen [2][Mietvertrag bereits vor mehreren
       Jahren abgeschlossen hat] und selbst relativ wenig für seine Bleibe zahlt.
       Ist das legitim?
       
       Damit hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch beschäftigt. Ein
       Urteil gibt es noch nicht, aber der BGH hat bereits Bedenken geäußert. Denn
       eine Untervermietung sei lediglich dafür gedacht, damit der Mieter bei
       Abwesenheit die Wohnung halten kann. Aber nicht, um sich sein Leben
       „querzufinanzieren“. In dem beim BGH verhandelten Fall hatte ein Mieter
       seine Wohnung für das Doppelte untervermietet – und ihm war vom Vermieter
       gekündigt worden.
       
       Keine Frage, prinzipiell ist es in Ordnung, seine Wohnung unterzuvermieten,
       wenn man eine Weile im Ausland lebt oder das Zusammenleben mit dem neuen
       Partner oder der neuen Partnerin ausprobieren und keine anschließende
       Obdachlosigkeit oder eine [3][dreifache Neupreismiete] riskieren möchte,
       sollte die Beziehung in die Brüche gehen. Es ist auch in Ordnung, für die
       nun vom Untermieter genutzten Habseligkeiten noch einen Hunderter obendrauf
       zu verlangen. Aber die Verzweiflung auf dem Mietmarkt auszunutzen und so
       die Preisspirale weiter nach oben zu treiben, ist einfach nur frech.
       
       Dass dies viele Menschen nicht so empfinden, zeigt einmal mehr, dass es
       eine systematische staatliche Kontrolle der abgeschlossenen Mietverträge
       geben muss. Andere Länder, wie Belgien, bekommen das bereits hin.
       
       24 Sep 2025
       
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